Energetische Sanierung am Wohnhaus mit Einbau einer Schleppgaube, Errichtung einer Balkonanlage und Bau eines Carports, Kranzberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kranzberg „NORD-OST“, aus dem Jahre 1966. An der Nordseite des bestehenden Wohnhauses ist eine Baugrenze festgesetzt, die auch die Garage einschließt, so dass die Garage dieses Grundstücks mit der Nachbargarage (ist bestehend) profilgleich zusammenbebaut sein muss.
Der geplante Carport liegt außerhalb der Baugrenze und ist nicht mit der Nachbargarage zusammengebaut. Zudem sind die nach BayBO vorgeschriebenen 3 Meter Stauraum vor dem Carport nicht eingehalten. Der Carport ist als Pultdach, anstatt mit Satteldach geplant. Für den Carport sind die entsprechenden Befreiungen beantragt.
-Überschreitung der Baugrenze
-Flachdach anstelle Satteldach
-Stützmauer für den Carport, laut BP unzulässig
Zum Wohnhaus wird die festgesetzte Traufhöhe geringfügig überschritten. Auch hierzu ist eine Befreiung beantragt, die jedoch problemlos ist.
Beschluss
Der energetischen Sanierung am Wohnhaus mit Einbau einer Dachgaube und Errichtung einer Balkonanlage, einschließlich der Befreiung zur Traufhöhe wird zugestimmt.
Den 3 Befreiungen zum Carport wird ebenfalls zugestimmt, die 3 Meter Stauraum vor dem Carport, die nach BayBO vorgeschrieben sind, müssen jedoch eingehalten werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.12.2024 17:29 Uhr