Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage, Grandlmiltach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Es wird ein Windrad nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)auf dem Grundstück Fl. Nr. 1051 der Gemarkung Hohenbercha beantragt. 
Für diesen Bereich wurde die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet „Windenergie“ mit integriertem Landschaftsplan durchgeführt, die vom Landratsamt bereits mit Bescheid vom 18.02.2025 genehmigt ist.

Zudem liegt auch bereits ein genehmigter Vorbescheid vom 06.02.2025 (Immissionsschutzrecht) vom Landratsamt vor.

Das Windrad hat folgende Abmessungen und sonstige Angaben
Rotordurchmesser:                         175,00 m
Nabenhöhe:                                    174,50 m
Gesamthöhe:                                  262,00 m
Nennleistung:                                7.000 KW
Beton für Fundamente:                       883 m³
Fundament rund, Durchmesser        25,50 m
Baukosten:                                       6,2 Mio
Auslegungs-Lebensdauer                25 Jahre

Gutachten liegen bei über:              Schattenwurf
                                                        Schall / Immissionen
                                                        Eisbildung und –erkennung
                                                        Wassergefährdenden Stoffe (es fällt jedoch kein Abwasser an)
                                                        

Sachverhalt: Turm und Fundament sollen dabei an der Südseite des Sondergebietes errichtet werden. Der Standort befindet sich auf einer Anhöhe südlich des Waldgebietes „Miltacher Holz“ auf einer landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche. Der Abstand zu Grandlmiltach beträgt ca. 720 m Luftlinie. Der Grundsatzbeschluß mit mind. 700 m zur nächsten Wohnbebauung ist somit eingehalten. Die Standorthöhe (Gelände) liegt bei ca. 496 m ü.N.N. 
Die Rotorfläche mit dem Durchmesser von 175 m erstreckt sich zudem auf die Grundstücke Fl. Nr. 1049, 1060 und 1061, der Gemarkung Hohenbercha. Da es sich hierbei um andere Eigentümer handelt, ist nach Ansicht der Gemeinde Kranzberg die Zustimmung der Grundeigentümer nachzuweisen. Unterschriebene Gestattungsverträge für den Standort und für die Fl. Nrn. 1049 und 1060 liegen dem Antrag bei.
Die Inbetriebnahme soll voraussichtlich im 4. Quartal 2027 erfolgen. Die Erschließung für den Bau soll der Beschreibung nach von Süden her, über die Kreisstraße FS 24, einem temporären Ausbau der landwirtschaftlichen Flächen und dem gemeindlichen Feldweg mit der Fl. Nr. 1061, Gemarkung Hohenbercha erfolgen. Für die Betriebsphase findet die Erschließung von der Kreisstraße FS 24 über den Ort Grandlmiltach sowie über die gemeindlichen Feldwege mit den Fl. Nrn. 1048, 1086 und 1061, Gemarkung Hohenbercha statt.
Laut Beschreibung sollen gemeindliche Feldwege nur in Absprache mit der Gemeinde benutzt werden. Die Verkehrsflächen sollen in ungebundener Bauweise vom Antragsteller hergestellt werden, um eine bestmögliche Versickerung des Regenwassers zu ermöglichen. 
Ein Städtebaulicher Vertrag mit der Gemeinde zur Erschließung, zur Nutzung der gemeindlichen Feldwege etc. ist unterzeichnet.
Die zuständige Fachstelle im Landratsamt Freising -SG Immissionsschutz- wird darum gebeten, die immissionsschutzrechtlichen Belange insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen Schallschutzwerte sowie der Beeinträchtigung durch Schattenschlag auf die umliegende Bebauung eingehend zu prüfen.
Voraussetzung für den Bauantrag war die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, die am 18.02.2025 erfolgt war. Die Unterlagen zum Bauantrag sind dann offiziell am 24.02.2025 in der Gemeinde eingegangen, so dass die Prüfung des umfangreichen Antrages bis zur Ladung und auch bis zur Sitzung noch nicht abgeschlossen werden konnte. Allerdings ist zu erwähnen, dass der Antrag und vor allem die Gutachten von den Fachstellen im Landratsamt geprüft werden.

Beschluss

Die Voraussetzungen für das Windrad wurden mit der Bauleitplanung geschaffen, der Grundsatzbeschluß mit dem Abstand von 700 m zur nächstgelegenen Bebauung ist eingehalten, so dass dem Bauantrag zugestimmt wird. 

Hinweis aus dem Gremium: Der Gemeinderat besteht weiterhin auf die vertragliche Vereinbarung zur Bürgerbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Für diesen Tagesordnungspunkt übernahm der zweite Bürgermeister Anton Hierhager die Sitzungsleitung. Erster Bürgermeister Hermann Hammerl und Gemeinderatsmitglied Georg Hammerl waren aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 09.04.2025 14:35 Uhr