Datum: 26.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pantaleonsberg
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Erschließung des Baugebietes "Gremertshausen Ost II"; Ausführungsplanung des Gehweges entlang der Kreisstraße FS 34
3 Vorplanung Sanierung der Kreisstraße FS24 Teil 2
4 Verlängerung der Veränderungssperre "Am Pflegergrund"
5 Antrag auf Vorbescheid
5.1 Errichtung eines Wohnhauses mit Betriebswerkstätte und Garagen, Schönbichl
6 Antrag auf Baugenehmigung
6.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Pantaleonstraße, Kranzberg
7 Bestellung der Vertreter in der Fluglärmkommission
8 Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat
9 Anpassung der Gebühren für den Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich sowie die Mittagsbetreuung
10 Biker Dirtpark Dorfacker
11 Antrag auf Zone 30 in der Wiesen- und Tappseestraße, Thalhausen
12 Einheimischenmodel Kranzberg - Überarbeitung des Interessentenbogens
13 Projektliste der laufenden bzw. anstehenden Projekte der Gemeinde Kranzberg
14 Bekanntgaben
15 Anträge und Anfragen

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 12.05.2020 wird genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Erschließung des Baugebietes "Gremertshausen Ost II"; Ausführungsplanung des Gehweges entlang der Kreisstraße FS 34

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauamtsleiter Manfred Thurner erläutert dem Gemeinderat die nach der beschlossenen Erschließungsplanung vorgesehene Ausführung des Gehweges entlang der Kreisstraße FS 34.

Demnach wird entlang des neuen Gehweges mittels sog. Mauerscheiben die vorhandene Böschung abgefangen und am Gehwegrand errichtet. Die Höhe beträgt entsprechend dem Geländeverlauf zwischen 0,80 m bis 1,20 m. Dies entspricht in etwa der jetzigen Böschungshöhe, welche sich jedoch durch die Änderung der Höhenlage der Fahrbahn für die Querungshilfe etwas ändert.
Mit dem Einbau der Mauerscheiben kann der verbleibende Grund zwischen dem geplanten Gehweg und der jetzigen Grundstücksgrenze an die neuen Parzellen hinzugemessen und als Garten sinnvoll genutzt werden. Bei der Ausführung als Böschung würde die Schräge bis in die geplanten Parzellen verlaufen, und den Eigentümern als vernünftig nutzbare Gartenfläche verloren gehen. Dazu muss die Böschung mit einer Neigung von 1 : 1,5 und einer Entwässerungsmulde vor dem Gehweg errichtet werden. Bei einer Parzelle (Nr. 11) gehen dabei ca. 62 m² und bei der anderen Parzelle (Nr. 12) gehen ca. 53 m² als nutzbare Gartenfläche verloren.
Die Höhenentwicklung wird mittels Schnitte dargestellt.
Nachdem nun alle Unterschriften zu den erforderlichen Verträgen vorliegen, wird die Fa. Weigl am Dienstag nach Pfingsten (02.06.2020) mit den Kanalbauarbeiten beginnen. Ein genauer Bauzeitenplan wird derzeit erstellt. Danach werden die Erschließungsarbeiten bis Ende des Jahres mit dem Einbau die Straßendecke (Bituminöse Tragschicht) soweit fertig sein, dass die Privaten Bauherren im Frühjahr 2021 mit Ihren Bauvorhaben beginnen können. Der Einbau der Asphaltfeinschicht muss noch festgelegt werden, da der Wasserzweckverband die Hausanschußleitungen nach bisherigem Stand noch nicht in die Grundstücke verlegt.

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3. Vorplanung Sanierung der Kreisstraße FS24 Teil 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 3

Sachverhalt

Die Fa. BBI-Ingenieure ist vom Landkreis für die Planung des Ausbaus FS24 2. Teil von Einfahrt Hohenbachernstraße bis zur Amperbrücke beauftragt worden. In dessen Vorplanung werden zwei Varianten vorgestellt. Bei der einen ist der Gemeinderatsbeschluss über die Verlegung des Gehwegs auf eine Straßenseite integriert bei der anderen mit Gehweg auf beiden Seiten.
Herr Bauer vom Ing.büro bbi – Ingenieure erläutert dem Gemeinderat die vorgesehene Maßnahme mit den beiden Alternativen. Die Gesamtkosten des Trassenausbaues belaufen sich voraussichtlich auf 1,8 Mio. Euro, davon der Kostenanteil für die Gehwege für die Gemeinde Kranzberg auf ca. 750.000 Euro. Nach derzeitigem Sachstand würde die Ausbaumaßnahme auch durch den Freistaat Bayern mit ca. 40 % gefördert, allerdings nur wenn überwiegend der Gehweg auf 2,50 Meter Breite ausgebaut wird.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird mehrheitlich vorgeschlagen, die Bürgersteige einseitig mit 2,50 Meter breite vorzusehen im Bereich von Lebensmittelgeschäft Rauschecker bis ca. auf Höhe des Buswartehäuschens beim Metzgerwirt soll der Gehsteig auf der nördlichen Seite 1,50 Meter Breite aufweisen.

Das von der Gemeinde ausgearbeitet Lehrrohrkonzept für künftige Glasfaseranschlüsse wird beim Ausbau mitberücksichtigt. Angeregt wurde ein Querungshilfe als Ersatz für den jetzigen Zebrastreifen zwischen Bäckerei und Metzgerwirt. Auch eine Bedarfsampel wäre wünschenswert. Hierzu regte der Herr  Bauer an, beim Landkreis Freising eine probeweise Aufstellung einer mobilen Bedarfsampel zu beauftragen.

Im Zusammenhang mit dem Ausbau sollte im Vorfeld auch eine Neugestaltung der Dorfmitte geprüft werden. Hierzu soll ein Arbeitskreis bestehend aus dem Bauausschuß, Anliegern und weiteren interessierten Bürgern Vorschläge ausarbeiten.
Betreffend dem Ausbau der Bürgersteige soll eine Informationsveranstaltung für die Anlieger durchgeführt werden.

Beschluss

Für die weitere Vorplanung sollen in Zusammenarbeit mit dem vorgeschlagenen Arbeitskreis und unter Begleitung durch das beauftragte Ing.büro weitere Vorschläge ausgearbeitet werden. Des Weiteren ist eine Informationsveranstaltung für die Anlieger durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Verlängerung der Veränderungssperre "Am Pflegergrund"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 17.04.2018 den Erlass einer Veränderungssperre beschlossen.
Diese wurde ortüblich bekanntgemacht und läuft am 06.08.2020 aus. Zwischenzeitlich ist der Städtebauliche Vertrag mit den Grundeigentümern unterzeichnet und der Bebauungsplan an das Ing. Büro Wipflerplan in Absprache mit den Grundeigentümern beauftragt.
Der Bebauungsplan kann jedoch nicht bis 06.08.2020 abgeschlossen werde, so dass die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert werden muss.

Beschluss

Nachdem die Unterzeichnung der erforderlichen Verträge für die Bauleitplanung die Voraussetzung für die Bebaubarkeit der Grundstücke sind, sehr viel Zeit in Anspruch genommen haben , beschließt der Gemeinderat die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 5
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5.1. Errichtung eines Wohnhauses mit Betriebswerkstätte und Garagen, Schönbichl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Schönbichl
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Bebauungsplan:
-
Beurteilung nach BauGB:
§34

Nach Abriss des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens soll ein Wohnhaus mit Maschinenlager, Betriebswerkstätte und Garagen errichtet werden. Das Untergeschoss sowie ein Großteil des 1. und 2. Obergeschosses soll rein für die Betriebsstätte, Lager und Arbeitszwecke genutzt werden. Restliche Flächen dienen der Wohnnutzung.
Das Gebäude wird mit 3 Vollgeschossen geplant. Die Rohfußbodenhöhe im Erdgeschoss befindet sich an der südöstlichen Hausecke auf dem Niveau der Straße. Das Gelände wird daher auf der Straßenseite angefüllt um das Erdgeschoss ebenerdig zu erreichen. Die Wandhöhe (6,4m) wird auf dieser Seite eingehalten.
Das t eilunterkellerte Untergeschoss ragt auf der Talseite in voller Höhe aus dem Hang, um das Befahren der Garagen zu ermöglichen. Die Wandhöhe beläuft sich hierbei auf ca. 9,20m und die Firsthöhe auf 12,0m.
Die Wandhöhe auf der Talseite, 9,20m sowie die Firsthöhe mit 12,0m überschreiten das Maß der Bebauung und fügen sich nicht der Umgebungsbebauung ein.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Vorbescheid in dieser Form ab. Die Kubatur des Gebäudes auf der Talseite wirkt zu massiv und fügt sich nicht in die Umgebung ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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6. Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 6
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6.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Pantaleonstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Bebauungsplan:
-
Beurteilung nach BauGB:
§34

Zum Bauvorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid vor. Jedoch wurden in der Baugenehmigung Änderungen vorgenommen. Das Haus wurde gedreht, die Dachneigung von 25° auf 22° verringert und die Stützwände wurden anders angeordnet.
Das Bauvorhaben wird in der Bauweise mit zwei Vollgeschossen (Unterkellert) mit flachem Walmdach geplant. Die Wandhöhen betragen am niedrigsten Punkt 6,25m bzw. am höchsten Punkt 6,37m und fügen sich mit der Firsthöhe 7,89m der Umgebungsbebauung ein.
Der Hang auf der Ostseite wird komplett durch eine bis zu 5,60m hohe Stützmauer abgefangen um das bestehende Stallgebäude des Nachbarn abzusichern.
Die auf der Nordseite entstehende Abstandsfläche erstreckt sich zum Teil auf das Nachbargrundstück und muss durch eine Übernahmeerklärung durch den Nachbar schriftlich dem Landratsamt gegenüber gesichert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bestellung der Vertreter in der Fluglärmkommission

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Als Vertreter der Mitgliedsgemeinden für die Fluglärmkommission werden berufen:
1. Bürgermeister Hermann Hammerl als Mitglied und nach Einbeziehung der Bürgerinitiative „FLAK
als dessen Stellvertreter: Thomas Enghofer

Beschluss

Die vorgeschlagenen Vertreter werden bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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8.  Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 12.05.2020 wurde die Geschäftsordnung für die Sitzungsperiode 2020 – 2026 verabschiedet. Das Gemeinderatsmitglied Georg Neumair beantragte noch eine Ergänzung, dass ein Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Diskussion erst nach einer ausführlichen langwierigen Diskussion bzw. erst nach mindestens 2 Wortmeldungen gestellt werden kann. Da hierzu noch eine rechtliche Klärung erforderlich war, wurde die Entscheidung hierüber zurückgestellt.
Geschäftsleiter Klaus Burgstaller führt hierzu, nach entsprechender Klärung mit dem Bayerischen Gemeindetag aus, dass grundsätzlich jeder Gemeinderat ein Antrags- und Rede recht hat. Eine Begrenzung bzw. Vorgabe, dass ein Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Diskussion erst nach ausführlicher Diskussion gestellt werden kann ist nicht umsetzbar, da es nicht festlegbar ist wann eine Diskussion ausführlich genug war oder nicht. Dies hängt auch immer vom jeweiligen Thema ab. Ebenso ist eine Begrenzung nach mindestens 2 Rednern nicht möglich, da dies ebenfalls von der Thematik abhängt und grundsätzlich jede Fraktion oder Gruppierung zu Wort kommen soll. Eine Diskussion soll aber auch nicht in der Art ausschweifen, dass der Gemeinderat lahmgelegt wir. Hier ist auch der Sitzungsleiter gefordert, die Diskussionen ggf. zu regeln bzw. in die entsprechenden  Bahnen zu lenken.

Das Ausschließen einer Diskussion, wie einmal im Gemeinderat geschehen, ist nicht zulässig, egal ob man mit einer Thematik bzw. Antragstellung einverstanden ist oder nicht. Hier müsste der Sitzungsleiter künftig einschreiten.
Geschäftsleiter Klaus Burgstaller appelliert hier an die Vernunft aller sowie für eine gesunde Diskussionskultur sowie auf ein gutes Miteinander.

.

Beschluss

Die Geschäftsordnung bleibt in der am 12.05.2020 beschlossenen Fassung weiterbestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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9. Anpassung der Gebühren für den Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich sowie die Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Nach einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates sollen die Gebühren für das Kinderhaus und die Mittagsbetreuung je nach Lohnkostenentwicklung jährlich um 2 – 3 % angehoben werden.
Die Gehälter im öffentlichen Dienst sind am 01.03.2020 um rund 1,06 % gestiegen. Des Weiteren ergibt sich durch die Gewährung der Großraumzulage (ab 1.1.2020) eine durchschnittliche Lohnkostenerhöhung von ca. 3,5%
Aufgrund der besonderen Situation durch die Corona – Pandemie und deren Auswirkungen wie Kurzarbeit, Arbeitsplatzverlust etc. wird vorgeschlagen, die Gebührenanpassung in 2020 ausnahmsweise auszusetzen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen ausnahmsweisen Aussetzung der Gebührenanpassung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Biker Dirtpark Dorfacker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Planungsaufgabe: „Neu-/Umgestaltung des Kranzberger Dirtparks“

Ausgangssituation:
Die Gemeinde Kranzberg hat knapp 4.200 Einwohner und liegt ca. 35 km nördlich von München. Im Sommer letzten Jahres haben Jugendliche - überwiegend in Eigenleistung und mit Unterstützung von Sponsoren – begonnen, auf einer gemeindeeigenen Fläche im Ortsteil Dorfacker (ca. 500 m²) einen Dirtpark zu errichten (vgl. Fotos).
Die Anlage wird von zahlreichen Jugendlichen unterschiedlichen Alters genutzt und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Jetzt möchten die Jugendlichen aufgrund ihrer Erfahrungen - gerne mit Unterstützung durch einen „Profi“ – den Dirtpark neu-/umgestalten. Gründe:
  • Der Dirtpark kommt oftmals an seine Kapazitätsgrenzen (u.a. lange Wartezeiten, da nur ein Anfahrtshügel).
  • Nach Regenfällen dauert es oft lange, bis das Gelände wieder abgetrocknet bzw. befahrbar ist
  • die Hauptfahrtrichtung der Anlage sollte aus Sicherheitsgründen um ca. 90 Grad gedreht werden (Radweg von Dorfacker nach Freising!).

Planungsaufgabe (für eine Firma mit Erfahrungen hinsichtlich Planung/Bau von Dirtparks):
Für den Dirtpark steht eine Fläche von 500 m² im Außenbereich mit leichter Hangneigung zur Verfügung. Die Neu-/Umplanung des Dirtparks soll den o.g. Problemen entgegenwirken.

Weitere Aspekte, die bei der Streckenplanung berücksichtigt werden sollen:
  • Variantenreiche sowie altersgerechte (8-99 Jahre) Streckenführung, geeignet für Fahrer/-innen mit mittlerem bis gutem Fahrkönnen
  • Tauglichkeit der Strecken für Radtypen der Gruppe Fully und Dirtbike
  • Bestmögliche Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fläche (z.B. zweiter Anfahrtshügel; Trails, die unabhängig voneinander und zeitgleich genutzt werden können) unter Einhaltung von notwendigen Sicherheitsstandards

Aspekte, die bei der Neu-/Umgestaltung des Dirtparks insgesamt von Bedeutung sind:
  • Ziel ist eine naturnahe Planung, die die gegebene Geländestruktur berücksichtigt
  • Es ist darauf zu achten, dass der Ablauf des Oberflächenwassers (Regenwasser) begünstigt wird (auch durch Vorschlag/Verwendung von geeigneten Materialien, die eine zeitnahe Entwässerung bzw. ein schnelles Abtrocknen der Trails begünstigen)
  • Die Neu-/Umplanung sollte möglichst kostengünstig umgesetzt werden können, der Pflege-/Erhaltungsaufwand für den Dirtpark sollte sich in einem überschaubaren Rahmen bewegen.
  • Es sollen unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und behördlichen Auflagen Erweiterungsmöglichkeiten der Anlage aufgezeigt werden (inkl. Prüfen von staatlichen bzw. sonstigen Fördermöglichkeiten)
  • Bestandteil der Neu-/Umplanung ist eine Umsetzungsplanung (mit Kostenschätzung), die auch die Möglichkeiten von Eigenleistung und Sponsoring berücksichtigt.


Bei der Anlagen-/Streckenplanung sollen die Erfahrungen der bisherigen Nutzer vor Ort berücksichtigt werden. (z.B. momentane Engpässe der Anlage). Die Durchführung eines Planungsworkshops unter Beteiligung der Jugendlichen, der Gemeindeverwaltung und Vertretern des Gemeinderats ist wünschenswert.

Folgende Firmen erscheinen als geeignet:
  • RadQuartier GmbH (Untere Au 10, 95185 Gattendorf
Tel.: +49 (0)9281 1447776, E-Mail: info@radquartier.de
 
  • Turbomatik Bayern (BGM Rohrmüller Str. 17a, 86554 Pöttmes)
Tel.: +49 151 21631168, bikepark@turbomatik.de 
 
  • Schneestern GmbH & Co. KG (Werner-von-Siemens-Str. 47, D-87471 Durach)
    Tel.: +49 (0)831 960 886 10, info@schneestern.com

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah den Sozialausschuss sowie die Nutzer des Dirtparks einzuberufen und um Lösungsmöglichkeiten für den gewünschten Ausbau festzuglegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Zone 30 in der Wiesen- und Tappseestraße, Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Antragsschreiben:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hammerl,
als Anwohner der Wiesenstraße erlebe ich leider häufig, dass die Autos für ein Wohngebiet mit vielen kleinen Kindern zu schnell unterwegs sind. Bei der Rechts vor Links-Situation Wiesenstraße Tappseestraße ist es auch sehr kritisch, da die von Links kommenden hier häufig ohne die Geschwindigkeit zu reduzieren weiterfahren (gefährlich, wenn von der Tappseestraße Kinder mit dem Radl auf den Fußweg zur Ziegelbreite fahren).
Ich bitte daher möglichst die beiden Straßen als Zone 30 auszuweisen.
Ich meine, dass würde die Gefahrensituation erheblich verbessern.  
Herzlichen Dank für Deine Bemühungen.
Viele Grüße
Helmut Grepmair“
Das angrenzende Baugebiet „Ziegelbreite“ ist bereits als Zone 30 ausgewiesen. Da die Wiesenstraße auch eine „Aus-/Einfahrt“ zum Baugebiet bildet wäre die Ausweisung als Tempo 30 Zone durchaus sinnvoll. Zusätzlich ist zu empfehlen die quer dazu verlaufende Tappseestraße auch mit Zone 30 zu beschildern um die Geschwindigkeitsbeschränkung für das „Gebiet Ziegelbreite bis Wiegenfeldstraße“ gleich zu halten.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Anordnungen und Beschilderungen für eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 Zone für die Straße „Wiesenstraße“ und „Tappseestraße“ vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Einheimischenmodel Kranzberg - Überarbeitung des Interessentenbogens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 12

Sachverhalt

Der Interessentenbogen für die Warteliste des Einheimischenmodell s wurde überarbeitet und mit neuen Auswahlkriterien für die Baugebiete Kranzberg und Gremertshausen ergänzt. Nach Aktualisierung der Vergabekriterien (Einkommen, Vermögensgrenzen) werden die Personen auf der Warteliste erneut aufgefordert ihre Daten für die Auswertung im Punktesystem abzugeben. Die Warteliste kann genauer ausgewertet werden, da man dadurch Bewerber ohne Anrecht bereits ausschließen kann. Somit kann auch eine detailliertere Planung des Baugebiets „Westliche Ringstraße“ erfolgen.
Nach derzeitigen Stand können für das Baugebiet in Kranzberg Kosten für ein Einheimischengrundstück von 380 - 420 €/m² als Anhaltswert bekanntgegeben werden. Eine genaue Kostenkalkulation kann erst später erfolgen.
Vom Gemeinderat wird angeregt, die Angaben zu den jeweiligen Baugebieten divergenter abzufragen. Bei der Abfrage zu den bevorzugten Ortsteilen soll bei Thalhausen und Hohenbercha ergänzt werden, dass dort derzeit keine Grundstücke verfügbar sind.

Beim Interessentenbogen soll auch der Wunsch für eine Einliegerwohnung abgefragt werden. Ferner sollen typische Grundstücksgrößen und auch Kostenansätze für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen angegeben werden.

Geprüft werden soll auch, ob bzw. wie Einheimischen eine Teilnahme ermöglicht werden kann, wenn diese vom Einkommen her die Grenzen überschreiten. In diesem Zusammenhang wird auch noch geprüft, ob die derzeitige Einkommensgrenze angehoben werden kann, wie das Einkommen berechnet wird und ob beim Kinderfreibetrag eine Anhebung möglich ist.

Beschluss

Die vom Gemeinderat vorgeschlagenen Anregungen und Ergänzungen werden geprüft bzw. eingearbeitet und anschließend wird der Interessentenbogen veröffentlicht bzw. den vorhandenen Interessenten zugesandt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Projektliste der laufenden bzw. anstehenden Projekte der Gemeinde Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister informiert den Gemeinderat über die laufenden bzw. bevorstehenden Projekte der Gemeinde Kranzberg. Die Projektliste wird noch während der Sitzung weiter ergänzt.  

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14. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 14
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15. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 15

Sachverhalt

2. Bürgermeister Hierhager regt an, dass die Verwaltung die Anschaffung eines Gerätes zur Überprüfung bzw. Erkennen von gefälschten  Ausweisen und Pässen prüft. Die Nachbargemeinde Allershausen hat solch ein Gerät angeschafft.

Datenstand vom 02.07.2020 11:12 Uhr