Datum: 28.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pantaleonsberg
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Bekanntgabe der neuesten Einnahmeentwicklungen der Gemeinde Kranzberg (Einkommenssteuerbeteiligung und Gewerbesteuer etc.)
3 Mehrgenerationenhaus: Änderungsplanung
4 Mehrgenerationenhaus: Vergabe von Gewerken
4.1 Vergabe der Heizungs-Lüftung-Sanitär- Arbeiten
4.2 Vergabe der Elektroarbeiten
4.3 Vergabe der Arbeiten zur Fördertechnik
4.4 Vergabe der Holzbauarbeiten
5 Vergabe der Straßensanierungsarbeiten für 2020-2021
6 Vorplanung Sanierung der Kreisstraße FS 24
7 Flächennutzungsplan: Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (Auslegung); TOP 2 - GR vom 30.06.2020
8 Antrag auf Vorbescheid
8.1 Erweiterung der Tennisanlage in Kranzberg - Errichtung von 2 Tennisplätzen, Am Fischanger, Kranzberg
8.2 Wohngebäudeanbau, Hagenau
9 Anträge auf Baugenehmigung
9.1 Ausbau und Nutzungsänderung der Garage zur Wohnung, Hohenbercha
9.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Ringstraße, Kranzberg
9.3 Andreas Adldinger, Neubau eines Servicegebäudes mit temporärer Unterkunftsnutzung
10 Baukindergeld (Bund) /Baukindergeld Plus (Freistaat Bayern) und Eigenheimzulage (Freistaat Bayern)
10.1 Antrag der SPD zur Verlängerung der Frist für die Zuteilung von Baukindergeld (Bund) /Baukindergeld Plus (Freistaat Bayern) und Eigenheimzulage (Freistaat Bayern)
10.2 Die SPD schlägt vor, dass sich die Gemeinde Kranzberg einer Petition auf der Plattform www.openpetition.de anschließt
11 Antrag der SPD zur Erstellung eines Einfachen Mietspiegels für die Gemeinde Kranzberg zur objektiven und repräsentativen Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
12 LAG Mittlere Isar; MIA - Mobilitätskonzept für die Isarregion und das Ampertal - Abschlussbericht und neue Projektidee "Mobilitätsmanagement": Schaffung einer Kümmererstelle zur Umsetzung des Mobilitätskonzeptes
13 Bekanntgaben
13.1 Genehmigter Vorbescheid
13.1.1 Neubau eines Einfamilienhauses, Brunnenweg, Thalhausen
14 Anträge und Anfragen

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 30.06.2020 wird genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der neuesten Einnahmeentwicklungen der Gemeinde Kranzberg (Einkommenssteuerbeteiligung und Gewerbesteuer etc.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

Geschäftsleiter Klaus Burgstaller unterrichtet den Gemeinderat, dass die Beteiligung an Einkommenssteuer, Umsatzsteuer im 2. Quartal 2020 um 175.933 € gegenüber dem 1. Quartal zurückgegangen ist. Durch Reduzierung bzw. Änderungen ist bei der Gewerbesteuer seit 01.01.2020 ein Rückgang von 142.368 € gegenüber dem Sollansatz zu verzeichnen.

 

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3. Mehrgenerationenhaus: Änderungsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nach den aktuellen Preisen aus den Ausschreibungen ergibt sich die Situation, dass zum einen die Bohrpfahlreihe sowie die Stützen am Laubengang, welche aufgrund der Kosteneinsparung erst ab der ersten Geschossdecke beginnen sollen, günstiger angeboten werden als in der Kostenberechnung. Nun ergäbe sich die Möglichkeit die Stützen bis zum Boden zu ziehen um die Lastabtragung über die Geschossdecke zu umgehen und die Deckenstärke dadurch zu verringern. In der Ausführung würden daher noch eine zusätzliche Pfählreihe und entsprechende Fundamentierungen benötigt werden.

Die Ausführungsdetails und den Kostenvergleich stellt der Planer, Herr Dantele dem Gemeinderat vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Variante der Pfostenausführung bis zum Boden mit der zusätzlichen Pfählreihe zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Mehrgenerationenhaus: Vergabe von Gewerken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 09.06.2020 fand die Angebotseröffnung des Gewerks Heizung-Lüftung-Sanitär sowie am 07.07.2020 die Angebotseröffnung der Gewerke Elektroinstallation, Fördertechnik und Holzbau statt, nachdem die erste Ausschreibung aufgehoben werden musste.

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4.1. Vergabe der Heizungs-Lüftung-Sanitär- Arbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Zu diesem Gewerk haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben. Der günstigste Bieter ist die Firma Helmut Neufeld GmbH aus Pfaffenhofen mit einer Summe von 654.463,57 €. Das teuerste Angebot lag bei 702.777,55€. Die Kostenberechnung lag bei 644.630,00 €.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Fa. Neufeld aus Pfaffenhofen die HLS-Arbeiten zum Preis von 654.463,57 €  auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2. Vergabe der Elektroarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Für dieses Gewerk wurden 5 Angebote abgegeben. Der wirtschaftlichste Anbieter ist die Fa. Romantschak aus Kranzberg mit einer Angebotssumme von 336.861,40 €. Das teuerste Angebot lag bei 469.596,25 €. Die Kostenberechnung beläuft sich hierfür auf 309.976,94 €

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Fa. Romantschak aus Kranzberg die Elektroarbeiten zum Preis von 336.861,40€ auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.3. Vergabe der Arbeiten zur Fördertechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Zu dieser Ausschreibung wurden 2 Angebote abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot unterbreitete die Fa. OTIS GmbH & Co.KG aus Ismaning mit einer Angebotssumme von 62.855,80 €. In dieser Summe sind die Wartungskosten bereits enthalten. Das teurere Angebot lag bei 79.389,95 €. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 42.078,40 € (ohne Wartung).

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Fa. OTIS GmbH & Co. KG die Arbeiten im Bereich Fördertechnik zu einem Preis von 62.855,80 € durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.4. Vergabe der Holzbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 4.4

Sachverhalt

Es wurden insgesamt 6 Angebote abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot kommt von der Firma IHR Tischler aus Harth-Pöllnitz  mit einer Summe von 2.427.374,16 €. Das teuerste Angebot lag bei 3.305.131,73 €. Die Kostenberechnung lag bei 2.222.548,56 €.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Fa. IHR Tischler die Holzbauarbeiten zum Preis von 2.427.374,16 € auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Adldinger musste sich wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung enthalten.

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5. Vergabe der Straßensanierungsarbeiten für 2020-2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

In 2020 sind mit der Sanierung der Elisabethstraße und der Sebastianstraße und der Rissesanierungen bereits 147.000 € an Kosten entstanden.
Am 09.07.2020 fand die Submission der beschränkten Ausschreibung für die Straßensanierungen 2020/2021 statt. Von den 10 aufgeforderten Firmen haben 7 Firmen ein Angebot abgegeben.
Dabei ist die Firma Schelle der wirtschaftlichste Anbieter mit einer Angebotssumme von 185.667,18 €. Das teuerste Angebot lag bei 354.613,83 €.
Die Kostenberechnung lag bei 294.600 €.   

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt den Auftrag an die Firma Schelle aus Pfaffenhofen als wirtschaftlichsten Anbieter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Vorplanung Sanierung der Kreisstraße FS 24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bei einem Termin mit den Anliegern der FS24, welche Einwendungen gegen die Planung hervorbrachten, wurden Vorort die geplanten Gehwege aufgezeichnet und abgesprochen welche Gehwegbreiten für die weitere Planung übernommen werden. Die neue Planung wird nun dem Gemeinderat vorgestellt.
Sollte in der Sitzung am 28.07.2020 die Planung nicht gebilligt werden ist die Ausführung in 2021 nicht realisierbar, da entsprechende Förderstellen die Planung bereits Anfang September benötigen.
Da entlang des Sanierungsabschnitts keine Grundstücke für größere Umplanungen zur Verfügung stehen, kann nur mit dem bestehenden Grund (Gehwege u. Straße) geplant werden.
Es wurde, so weit wie möglich, versucht den Gehweg auf eine Seite zu verlegen und zu verbreitern um mehr Sicherheit zu schaffen und um Fördergelder für den Ausbau zu erhalten (erst ab 1,80m Gehwegbreite).
In Teilbereichen bleibt der beidseitige Gehweg, jedoch mit veränderten Breiten, aufgrund der Sicherheit bei Hofausfahrten/Hauszugängen.
Nach den Baumaßnahmen in der Oberen Dorfstraße (Sanierung Regenwasserkanal, Erneuerung der Wasserrohre –WasserZV) wird die Straße durch die Aufrisse uneben und ein einziger „Fleckenteppich“. Daher ist eine Sanierung der gesamten Straße in 2021 zu befürworten.

Aus der Mitte des Gemeinderates entwickelte sich betreffend der Verkehrssicherheit speziell im Ortskern eine sehr ausführliche Diskussion.
Fußgängerampel
Im Zusammenhang mit dem Ausbau fordert der Gemeinderat den Einbau einer Fußgänger – Drückampel im Bereich des jetzigen Zebrastreifens auf Höhe der Bäckerei und Metzgerei. Die dabei entstehenden Kosten sind vom Landkreis Freising zu übernehmen. Die Kostenübernahme durch den Landkreis Freising ist u.a. auch darin begründet, da auch die Sicherheit der Fahrschüler in die weiterführenden Schulen des Landkreises (Gymnasium und Realschulen) wesentlich verbessert wird.
Geschwindigkeitsbeschränkung
Damit verbunden ist die weitere Forderung, im Ortskern den Kreuzungsbereich der FS 24 und FS 33 beginnend bei der Schulbushaltestelle auf Höhe des Saales vom Metzgerwirt bis zum ehemaligen Fischerwirt mit geeigneten Maßnahmen als verkehrsberuhigten Bereich (max. Geschwindigkeit 30 km/h) auszuweisen und entsprechend zu gestalten.

Begründung:
Schulwegsicherheit
Dieser Bereich ist der Haupt – Umstiegs- und Sammelplatz für die Schüler aus einem Großteil des Gemeindegebietes Kranzberg. Die sog. „Fahrschüler“ der Grundschule verlassen hier den Schulbus und gehen zu Fuß zur Grundschule in der Hohenbachernstraße. Gleichzeitig steigen die Schüler der Mittelschule in diese Busse zur Weiterfahrt nach Allershausen. Zusätzlich werden in diesem Bereich die Schüler zu den weiterführenden Schulen in Freising eingesammelt.
In den Morgenstunden parallel zum Berufsverkehr aber auch in den Mittags- und Nachmittagsstunden herrscht ein äußerst intensiver Schülerverkehr mit häufigem Wechsel der Straßenseiten. Zu berücksichtigen ist dabei auch noch der Schülerverkehr der Grundschüler welche zu Fuß in den Hort in der Ringstraße unterwegs sind.
Hinzu kommt auch noch der Fußgängerverkehr zum kirchlichen Kindergarten (3-gruppig) in der Kirchbergstraße, der vor allem Eltern und Kinder aus dem Bereich der Frauenbergstraße beim Überqueren der Kreisstraße vor große Herausforderungen stellt.

Diese Konzentration von Schülern und Kindergartenkindern gleicht in vollem Umfang den Situationen vor Schulen bzw. Kindergärten, welche mittlerweile aus rechtlicher Sicht einen höheren Schutz genießen und grundsätzlich mit einer 30 km/h – Beschränkung versehen werden. Die Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ist daher schon aus Sicht eines sicheren Schulweges sowie der Kindergärten gerechtfertigt und erforderlich.

Dorfzentrum
Der Ortskern von Kranzberg weist als herausragenden Vorteil das Vorhandensein einer sehr guten Grundversorgungsinfrastruktur auf. Neben einer Bäckerei, Metzgerei, Imbißstand und Geldinstitut  hat die Ortsmitte einen mittelgroßen Lebensmittelmarkt. Diese Grundversorgungsinfrastruktur wird von der Bevölkerung sowie von den Beschäftigten der umliegenden Betriebe hervorragend angenommen. Die Inanspruchnahme dieser Betriebe erfolgt vor allem von der älteren Bevölkerung zu Fuß und auch in hohem Maße per Fahrrad.

Dieses gesunde und stark frequentierte Innenleben des Dorfkerns führt jedoch bereits jetzt verstärkt zu Konflikten mit dem Fahrzeugverkehr. Bereits jetzt sind Fahrzeuge zu schnell unterwegs und ignorieren teilweise auch die vorhandenen Zebrastreifen. Im Rathaus gehen fast wöchentlich Beschwerden über Gefährdungen von Fußgängern und vor allem von Kindern ein. Eine Berücksichtigung einer Geschwindigkeitsreduzierung ist unbedingt nötig, da mit der Sanierung wieder für die kommenden 25 – 30 Jahre Tatsachen geschaffen werden.

Hier ist aus Sicht der Gemeinde Kranzberg ein absoluter Handlungsbedarf gegeben. Die anstehende Baumaßnahme muss genutzt werden, um das vorhandene Gefährdungspotential zu minimieren, bevor Menschen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Bei einer Beschränkung auf 30 km/h kann der Fahrzeugverkehr weiterhin ohne größere Einschränkungen fließen und die Kreisstraße wird ihrer Aufgabe als überörtliche Straße weiterhin gerecht.
_____________________________________________________________________

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Planung grundsätzlich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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7. Flächennutzungsplan: Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (Auslegung); TOP 2 - GR vom 30.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Sachstand 30.06.2020
Nachdem nun die Auslegung nach § 3 Abs. 2 (Beteiligung der Öffentlichkeit) und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 abgeschlossen ist, nimmt der Gemeinderat die Abwägung zu allen eingegangenen Stellungnahmen vor. Das Büro NRT wird die Vorschläge dazu vortragen und soweit Fragen aus den Reihen des Gemeinderates bestehen, beantworten.

Sachstand 28.07.2020

In der letzten Sitzung wurden 2 Stellungnahmen jeweils zum Ortsteil Berg zurückgestellt, zu denen noch einmal ein Gesprächstermin mit dem Landratsamt stattfinden soll, um zu bekunden, dass die Gemeinde auf die bisherigen Ausweisungen in Berg besteht. Dieser Termin fand am 08.07.2020 statt.
Von Seiten des Landratsamtes, Ortsplanung, wird an der Stellungnahme aus dem Auslegungsverfahren zu den Flächen in Berg zwingend festgehalten. Jedoch würden als Ausgleich im südwestlichen Bereich Flächen als MD/WA ausgewiesen werden können.

Beschluss 1

Die als Ausgleich vorgesehene kleine Fläche im westlichen Teil von Berg (Teilfläche der Fl.Nr. 841, Gem. Kranzberg), an der Hangkante wird nicht in den Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) aufgenommen und bleibt somit Aussenbereich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die von dem Eigentümer gewünschte größere Fläche im südwestlichen Teil von Berg, wird als Teilfläche der Fl.Nr. 809, Gem. Kranzberg als WA im Flächennutzungsplan vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Beschluss 3

Die gewünschte Flächenaufnahme der Flächenänderungen Nr. 79,80,81 im nordwestlichen Bereich von Berg wird nicht umgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Beschluss 4

Mit diesen nun gefassten Beschlüssen sowie den Beschlüssen aus der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2020 wird der Flächennutzungsplan erneut ausgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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8. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö informativ 8
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8.1. Erweiterung der Tennisanlage in Kranzberg - Errichtung von 2 Tennisplätzen, Am Fischanger, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
Außenbereich
Bebauungsplan:
-
Beurteilung nach BauGB:
§35
Schutzgebiete
Überschwemmungsgebiet
Landschaftsschutzgebiet

Der zur Bebauung vorgesehene Bereich des Grundstücks liegt im Außenbereich bzw. in vollem Umfang im Überschwemmungs- und Landschaftsschutzgebiet.
Nach einem Vororttermin mit Herrn Hinz vom Wasserwirtschaftsamt, konnten die wasserwirtschaftlichen Belange vorab besprochen werden. Nach Aussage von Herrn Hinz sind keine Aufschüttungen zulässig. Lediglich der Niveauausgleich innerhalb des „Baufeldes“ ist gestattet.
In Hinsicht auf die Belange des Landschaftsschutzes ist die Untere Naturschutzbehörde, LRA Freising zu beteiligen.
Da die bestehende Tennisanlage durch die 2 neuen Plätze nur erweitert wird und keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden ist das Vorhaben genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Oberprieler musste sich wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung enthalten.

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8.2. Wohngebäudeanbau, Hagenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Hagenau
Gebietsart nach BauNVO:
Außenbereich
Bebauungsplan:
-
Beurteilung nach BauGB:
§35
Schutzgebiete:
Überschwemmungsgebiet
Landschaftsschutzgebiet

Das bestehende Wohnhaus soll in Richtung Osten durch einen Anbau mit 2 Wohneinheiten erweitert werden.

Da sich das Grundstück nur im süd- bzw. südöstlichen Teil im Überschwemmungsgebiet befindet wäre im nördlichen Bereich die Situierung eines Anbaus außerhalb des Schutzgebiets möglich.

Durch die geplante Bebauung wird der „bebaubare“ Teil des Grundstücks ausgereizt und begrenzt die Erweiterungsmöglichkeiten, da restliche Flächen im Überschwemmungsgebiet liegen und somit nicht bebaubar sind.

Der Situierung des Anbaus kann daher zugestimmt werden.
Aussagen zur Kubatur des Bauvorhabens können nicht getroffen werden und obliegen einem  späteren Baugenehmigungsverfahren.

Der Landschaftsschutz ist vom Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde auf Maßnahmen oder Ausgleiche zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Adldinger musste sich wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung enthalten.

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9. Anträge auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 9
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9.1. Ausbau und Nutzungsänderung der Garage zur Wohnung, Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Hohenbercha
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Bebauungsplan:
-
Beurteilung nach BauGB:
§34

Die bestehende Doppelgarage im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses soll zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Nach Erstellen eines Hauseingangs auf der Westseite kann die Wohnung über das abgeschlossene Treppenhaus erreicht werden.
Für die Wohneinheit werden die nach der Stellplatzsatzung erforderlichen 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.
Der Brandschutz zur anliegenden Wohneinheit ist dabei zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Ringstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 9.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
MD/WA
Bebauungsplan:
-
Beurteilung nach BauGB:
§34
Schutzgebiete:
Überschwemmungsgebiet
Nach Abriss der bestehenden Wohnhäuser 26 und 26a soll ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage errichtet werden.
Das Wohnhaus soll in der Bauweise II+D errichtet werden. Die Wandhöhe beläuft sich auf 6,50m und fügt sich somit in der Umgebung ein. Die Firsthöhe fügt sich innerhalb der Umgebungsbebauung mit 9,97m ein.
Die Zufahrt der Garage liegt auf dem eigenen Grundstück und erfolgt entlang der östlichen Grenze.
Mit 2 Stellplätzen in der Garage wird der Stellplatznachweis erfüllt.
Da sich das Grundstück z.T. im Überschwemmungsgebiet befindet sind die Belange und Auflagen durch das Wasserwirtschaftsamt zu berücksichtigen. Auch bei Änderung der Fußbodenhöhen sind die maximalen Wandhöhen stets einzuhalten.

Beschluss

Nachdem das Grundstück derzeit mit einem Wohnhaus und einem größeren Nebengebäude bebaut ist und dafür auch ein Bestandsschutz besteht, stimmt der Gemeinderat dem Antrag auf Baugenehmigung zu. Es sollten allerdings die Höhenlage der Fußböden und entsprechende Auflagen durch das Wasserwirtschaftsamt zum Hochwasserschutz im Falle einer Genehmigung getroffen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9.3. Andreas Adldinger, Neubau eines Servicegebäudes mit temporärer Unterkunftsnutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 9.3

Sachverhalt

Das Grundstück liegt in einem Gebiet nach § 34 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Das Gebäude fügt sich in die umliegende Bebauung ein.
Allerdings ist für die geplante Wohnnutzung (5 A ppartements im Obergeschoß) sicherzustellen, dass diese Wohnnutzung mit dem bestehenden Betrieb auf dem Grundstück wie auch mit den umliegenden Gewerbebetrieben vereinbar, d. h. lärmtechnisch möglich ist. Dies ist entsprechend nachzuweisen.
Das Gebäude ist mit einem Abstand von 5 m zur Straße geplant. In diesem Bereich sind Senkrechtparker vorgesehen, die ein Maß von ebenfalls 5 m haben müssen. Das Gebäude sollte somit mit einem Abstand von 6,0 m statt 5,0 m von der Straßengrenze geplant werden.
Für das Bauvorhaben sind 9 offene Stellplätze und 3 Garagenstellplätze nachgewiesen, so dass damit 3 Stellplätze mehr errichtet werden, als nach der derzeit gültigen Stellplatzsatzung erforderlich sind.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte zu!

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Adldinger musste sich wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung enthalten.

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10. Baukindergeld (Bund) /Baukindergeld Plus (Freistaat Bayern) und Eigenheimzulage (Freistaat Bayern)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 10
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10.1. Antrag der SPD zur Verlängerung der Frist für die Zuteilung von Baukindergeld (Bund) /Baukindergeld Plus (Freistaat Bayern) und Eigenheimzulage (Freistaat Bayern)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 10.1

Sachverhalt

Antrag für die Sitzung des Gemeinderates am 28. Juli 2020
Antrag zur Verlängerung der Frist für die Zuteilung von Baukindergeld (Bund) /Baukindergeld Plus (Freistaat Bayern) und Eigenheimzulage (Freistaat Bayern).
Es gibt folgende Förderprogramme für den den Erwerb oder Neubau von Immobilien für Familien mit Kindern:
Bund:                Baukindergeld 10 Jahre 1.200€ pro Jahr und Kind
Bayern:        Baukindergeld Plus 10 Jahre 300€ pro Jahr und Kind
Bayern:        Baukindergeld einmalig 10.000€
Ende der Antragsfrist: 31.12.2020
Bedingungen: Vorlage einer gültigen Baugenehmigung oder der Nachweis der Erwerb einer Immobilie. In beiden Fällen ist die Eigennutzung vorausgesetzt.
Situation in der Gemeinde Kranzberg.
Es ist höchst unwahrscheinlich, dass für das Baugebiet in Gremertshausen bis Ende des Jahres noch genehmigte Bauanträge vorliegen werden.
Es ist ausgeschlossen, dass für das angedachte Baugebiet westliche Ringstraße genehmigte Bauanträge vorliegen können.
Fazit: Familien mit Kindern werden diese Unterstützung nicht erhalten können. Das ist ein erheblicher Nachteil.
Die Gemeinde Kranzberg möge einen Antrag an geeigneter Stelle stellen, um die Antragsfrist für die Gewährung der Fördergelder um mindestens 2 Jahre zu verlängern. Besser wäre eine dauerhafte Förderung zu gewähren.
Die Gemeinde Kranzberg möge sich einer Petition diesbezüglich anschließen, welche die SPD Kranzberg auf der Plattform https://www.openpetition.de/ starten möchte.
Wir bitten den Bürgermeister und den Gemeinderat, diesen Antrag zu unterstützen.
Ihre SPD Gemeinderäte
Verena Nerl
Anton Hierhager (II. Bürgermeister)

Beschluss

Die Gemeinde Kranzberg beantragt bei den zuständigen Stellen beim Bund bzw. beim Freistaat Bayern dass die Antragsfrist für die Gewährung der Fördergelder Baukindergeld (Bund) /Baukindergeld Plus (Freistaat Bayern) und Eigenheimzulage um mindestes 2 Jahre zu verlängern. Besser wäre eine dauerhafte Förderung zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10.2. Die SPD schlägt vor, dass sich die Gemeinde Kranzberg einer Petition auf der Plattform www.openpetition.de anschließt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 10.2

Sachverhalt

Die SPD schlägt vor, dass sich die Gemeinde Kranzberg einer Petition zur Verlängerung der Gewährung von Fördergeldern Baukindergeld, Baukindergeld Plus und Eigenheimzulage anschließt, welche die SPD Kranzberg auf der Plattform https://www.openpetition.de/ starten möchte.

Beschluss

Die Gemeinde Kranzberg unterstützt  die Petition.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Antrag der SPD zur Erstellung eines Einfachen Mietspiegels für die Gemeinde Kranzberg zur objektiven und repräsentativen Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Antrag zur Erstellung eines Einfachen Mietspiegels für die Gemeinde Kranzberg zur objektiven und repräsentativen Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Darstellung der Situation in der Gemeinde Kranzberg:
Im Landkreis Freising stieg das Mietniveau zwischen 2014 und 2018 um 20%; in München sogar um 32%!
Bereits 2011 waren rund 42% der Kranzberger Haushalte Mieterhaushalte, von denen wiederum in 1/3 der Haushalte Kinder lebten. Dieser Prozentsatz dürfte in den vergangenen Jahren weiter gestiegen sein.
Allgemein bekannt ist auch die Tatsache, dass ein Durchschnittshaushalt etwa 30 % seines monatlichen Nettoeinkommens für den Mietzins aufbringen muss – eine erhebliche finanzielle Belastung, die sich zukünftig weiter steigern dürfte.
Während in der Landeshauptstadt die Mietpreisbremse greift, trifft dies auf die Gemeinde Kranzberg nicht zu. Folglich fällt es insbesondere bei Neu- und Wiedervermietungen schwer, einen angemessenen Mietpreis zu bestimmen.
Die SPD Kranzberg beantragt daher, einen Einfachen Mietspiegel für die Gemeinde Kranzberg zu erstellen. Dabei handelt es sich um ein sinnvolles Hilfsmittel für alle am Mietverhältnis beteiligten Parteien:
  • Für Vermieter herrscht Klarheit darüber, welche Mietpreishöhe für ihr jeweiliges Objekt angemessen ist.
  • Mieter können sofort einschätzen, ob der angebotene Mietpreis im ortsüblichen Rahmen liegt.
  • Für beide Parteien wird das Risiko für Streitigkeiten aufgrund mutmaßlich unverhältnismäßiger Mieten minimiert.
Wir bitten den Bürgermeister und den Gemeinderat, diesen Antrag zu unterstützen.
Ihre SPD Gemeinderäte
Verena Nerl
Anton Hierhager (II. Bürgermeister)

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, einen einfachen Mietspiegel zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 14

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12. LAG Mittlere Isar; MIA - Mobilitätskonzept für die Isarregion und das Ampertal - Abschlussbericht und neue Projektidee "Mobilitätsmanagement": Schaffung einer Kümmererstelle zur Umsetzung des Mobilitätskonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Endbericht des MIA-Planer-Teams, das „MIA –Mobilitätskonzept für die Isarregion und das Ampertal“ wurde den Gemeinden vorgestellt und übergeben und ist als Anlage angehängt.

Die offizielle Abschlussveranstaltung und Präsentation des MIA-Konzepts für die Öffentlichkeit im April musste aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden und ist somit noch ausstehend.

Nachdem die Leader-Förderperiode jedoch bereits ausläuft, sollte zeitnah entschieden werden, wie mit dem nun fertigen MIA –Mobilitätskonzept für die Isarregion und das Ampertal zukünftig umgegangen wird.
So ist die Idee entstanden, ein Mobilitätsmanagement zur Umsetzung von MIA zu etablieren, damit das Konzept „nicht in der Schublade verschwindet“.
Bei Teilnahme aller Gemeinden liegen die Kosten bei ca. 0,50 € pro Einwohner für eine „Kümmererstelle“ mit 2,5 Jahren Laufzeit (siehe Tabelle unten). Eine Förderung durch LEADER ist möglich. Ein Projektträger steht noch nicht fest.
Der nächste Schritt ist zunächst die Absichtserklärung der Gemeinden zu diesem angedachtem Mobilitätsmanagement.

Gemeinde/Stadt
Einwohner *
Abschlag 0,55€/Einwohner
(ohne Beteiligung LKs)
Abschlag 0,44€/Einwohner
(mit Beteiligung LKs)
Allershausen
5.470
3.026,58 €
2.421,27 €
Attenkirchen
2.563
1.418,12 €
1.134,50 €
Berglern
2.672
1.478,43 €
1.182,75 €
Fahrenzhausen
4.722
2.612,71 €
2.090,17 €
Freising
45.806
25.344,74 €
20.275,79 €
Haag/Amper
2.811
1.555,34 €
1.244,27 €
Hohenkammer
2.375
1.314,10 €
1.051,28 €
Kirchdorf
2.903
1.606,25 €
1.285,00 €
Kranzberg
4.131
2.285,71 €
1.828,57 €
Langenbach
3.891
2.152,91 €
1.722,33 €
Langenpreising
2.641
1.461,28 €
1.169,03 €
Marzling
3.094
1.711,93 €
1.369,54 €
Neufahrn
19.040
10.534,95 €
8.427,96 €
Oberding
5.838
3.230,20 €
2.584,16 €
Paunzhausen
1.546
855,41 €
684,33 €
Wolfersdorf
2.518
1.393,22 €
1.114,58 €
Zolling
4.551
2.518,10 €
2.014,48 €
Summe
116.572
64.500,00 €
51.600,00 €

Beschluss

Die Entscheidung wird bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates  vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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13. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö informativ 13
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13.1. Genehmigter Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 13.1
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13.1.1. Neubau eines Einfamilienhauses, Brunnenweg, Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö informativ 13.1.1
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14. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö informativ 14

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Tüllmann merkt an, dass eine Geburtstagsgratulation, welcher 2. Bürgermeister Hierhager als Vertreter des 1. Bürgermeisters wahrgenommen hat, im Gemeindeblatt unter einer Partei – Rubrik veröffentlicht wurde. Dies soll künftig unter der Rubrik „aus der Gemeindeverwaltung“  erfolgen.

Datenstand vom 30.09.2020 08:48 Uhr