Datum: 08.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pantaleonsberg
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 LAG Mittlere Isar; MIA - Mobilitätskonzept für die Isarregion und das Ampertal - Abschlussbericht und neue Projektidee "Mobilitätsmanagement": Schaffung einer Kümmererstelle zur Umsetzung des Mobilitätskonzeptes (GR 28.07.2020 Top 12)
3 Neugestaltung des Kühnhauser Weiher; Vergabe der ausgeschriebenen Gewerke
4 Errichtung eines Mehrgenerationenhauses
4.1 Auftragsvergabe für das Gewerk "Baustellenstrom"
4.2 Auftragsvergabe für das Gewerk "KFT"
5 Anträge auf Baugenehmigung
5.1 Aufstockung eines Wohnhauses, Zinklmiltach
5.2 Abbruch eines Wohnhauses und Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Altenteilwohnung und vier Mitarbeiterwohnungen, Sickenhausen
5.3 Carolin Appel u. Konstantin Vopel, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Dorfacker
5.4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Berghauser Straße, Thalhausen
5.5 Anbau an das Gästeappartment mit Betriebsleiterwohnung, Gewerbepark, Kranzberg
6 Tablet - Ausstattung für die Grundschule Kranzberg; Bekanntgabe einer Eilentscheidung
7 Ausbau / Sanierung der Kreisstraße FS 24 - Obere Dorfstraße
8 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
8.1 Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Hohenbercha
8.2 Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Gremertshausen
8.3 Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Kranzberg
9 Baugebiet Gremertshausen Ost II
10 Straßennamen für das Baugebiet Gremertshausen Ost II
10.1 Straßenname für das nördlich der Kreisstraße liegende Baugebiet "Gremertshausen Ost II"
10.2 Straßenname für die Straße östlich des neuen Baugebietes "Gremertshausen Ost II" von der Kreisstraße in Richtung Sickenhausen
10.3 Straßenname für die Anliegerstraße im südlichen Bereich des Baugebietes "Gremertshausen Ost II"
11 Bekanntgaben
11.1 Genehmigte Bauanträge
11.1.1 Ausbau und Nutzungsänderung der Garagen zur Wohnung, Hohenbercha
11.1.2 Neubau eines Einfamilienhauses, Pantaleonstraße, Kranzberg
11.1.3 Neubau einer landwirtschaftlichen genutzten Lager- und Maschinenhalle, Hohenbercha
11.2 Genehmigte Fristverlänerung
11.2.1 Fristverlängerung der Verfüllung und Rekultivierung einer Kiesgrube, Kieswerk Allershausen, Gemeinde Kranzberg
11.3 Stromkonzessionvertrag
11.4 Reinigung der Straßensinkkästen
12 Anträge und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 28.07. 2020 wird genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. LAG Mittlere Isar; MIA - Mobilitätskonzept für die Isarregion und das Ampertal - Abschlussbericht und neue Projektidee "Mobilitätsmanagement": Schaffung einer Kümmererstelle zur Umsetzung des Mobilitätskonzeptes (GR 28.07.2020 Top 12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Endbericht des MIA-Planer-Teams, das „MIA –Mobilitätskonzept für die Isarregion und das Ampertal“ wurde den Gemeinden vorgestellt und übergeben.

Die offizielle Abschlussveranstaltung und Präsentation des MIA-Konzepts für die Öffentlichkeit im April musste aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden und ist somit noch ausstehend.

Nachdem die Leader-Förderperiode jedoch bereits ausläuft, sollte zeitnah entschieden werden, wie mit dem nun fertigen MIA –Mobilitätskonzept für die Isarregion und das Ampertal zukünftig umgegangen wird.
So ist die Idee entstanden, ein Mobilitätsmanagement zur Umsetzung von MIA zu etablieren, damit das Konzept „nicht in der Schublade verschwindet“.
Bei Teilnahme aller Gemeinden liegen die Kosten bei ca. 0,50 € pro Einwohner für eine „Kümmererstelle“ mit 2,5 Jahren Laufzeit (siehe Tabelle unten). Eine Förderung durch LEADER ist möglich. Ein Projektträger steht noch nicht fest.

Die ILE – Geschäftsführerin Nina Huber stellt den Bedarf und den Nutzen von einem Kümmerer vor.

Der nächste Schritt ist zunächst die Absichtserklärung der Gemeinden zu diesem angedachten Mobilitätsmanagement.

Gemeinde/Stadt
Einwohner *
Abschlag 0,55€/Einwohner
(ohne Beteiligung LKs)
Abschlag 0,44€/Einwohner
(mit Beteiligung LKs)
Allershausen
5.470
3.026,58 €
2.421,27 €
Attenkirchen
2.563
1.418,12 €
1.134,50 €
Berglern
2.672
1.478,43 €
1.182,75 €
Fahrenzhausen
4.722
2.612,71 €
2.090,17 €
Freising
45.806
25.344,74 €
20.275,79 €
Haag/Amper
2.811
1.555,34 €
1.244,27 €
Hohenkammer
2.375
1.314,10 €
1.051,28 €
Kirchdorf
2.903
1.606,25 €
1.285,00 €
Kranzberg
4.131
2.285,71 €
1.828,57 €
Langenbach
3.891
2.152,91 €
1.722,33 €
Langenpreising
2.641
1.461,28 €
1.169,03 €
Marzling
3.094
1.711,93 €
1.369,54 €
Neufahrn
19.040
10.534,95 €
8.427,96 €
Oberding
5.838
3.230,20 €
2.584,16 €
Paunzhausen
1.546
855,41 €
684,33 €
Wolfersdorf
2.518
1.393,22 €
1.114,58 €
Zolling
4.551
2.518,10 €
2.014,48 €
Summe
116.572
64.500,00 €
51.600,00 €

Beschluss

Die Bürgermeister der Gemeinden der Isarregion und des Ampertals unterstützen das Mobilitätskonzept MIA. Sie streben eine Umsetzung der Maßnahmen und Projekte des Konzepts an und wollen so den Weg zu einer nachhaltigen Mobilität interkommunal beschreiten. Dazu soll ein Mobilitätsmanagement als Kümmerer für die Umsetzung eingerichtet werden mit dem Ziel, zeitnah Schlüsselprojekte im gesamten Gebiet zu realisieren, um so die Region gemeinsam zukunftsfähig zu gestalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

3. Neugestaltung des Kühnhauser Weiher; Vergabe der ausgeschriebenen Gewerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 01.09.2020 fand die Angebotseröffnung für die Landschaftsbau- und Tiefbauarbeiten im Zuge einer Öffentlichen Ausschreibung statt. 4 Firmen haben sich daran beteiligt. Die Firma Franz Schelle aus Pfaffenhofen hat dabei das günstigste Angebot mit einer Summe von brutto 777.152,09 €, (mit 16 % MwSt.) abgeben. Das teuerste Angebot lag bei 1.392.488,14 €.
Die Kostenberechnung lag bei 1.109.000 € (im Dez. 2019 mit den hohen Entsorgungskosten) Diese Bausumme hatte sich dann nach den durchgeführten Bodenuntersuchungen auf brutto 854.000 € (bei 19 % MwSt.) reduziert.
Das geprüfte Ergebnis liegt zwischenzeitlich vor. Die Mehrwertsteuer wird bei allen Firmen auf    19 % berechnet. Somit ergibt sich bei der Fa. Schelle eine Angebotssumme bzw. Vergabesumme von 797.250,85 €, die um 6,3 % unter der Kostenberechnung liegt.
Zu den vorgenannten Kosten kommen lediglich noch der Steg und die Sitzbänke dazu.
Bauamtsleiter Manfred Thurner informiert den Gemeinderat über die weitere Vorgehensweise zum Bauvorhaben.
Es liegen mittlerweile sämtliche Voraussetzungen (Genehmigungen) zur Bauausführung vor, incl. des Bewilligungsbescheides Amts für Ländliche Entwicklung, mit dem Höchstsatz von 64 % der zuwendungsfähigen Kosten, zuzüglich 5 % ILE-Bonus
 Zuletzt wurde vom Sachgebiet Wasserrecht noch eine vereinfachte Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert, obwohl mit der Unteren Naturschutzbehörde bereits im Vorfeld geklärt war, dass man eine Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund der Aufwertung des geplanten Areals nicht benötigt.
Am 01.10.2020 ist der Baubeginn mit Baumfällarbeiten und Schilfmahd durch den gemeindlichen Bauhof vorgesehen. Dann beginnt ab 12.10. die Firma Schelle mit der Entschlammung (ausbaggern) des Weihers. Ab 02. 11. geht es je nach Witterungsbedingungen mit den weiteren Erdarbeiten, Absetzbecken, Leitungsverlegungen, Gehweg etc. weiter, so dass das Projekt nach dem jetzigen Zeitplan bis Mitte Juni 2021 fertiggestellt sein soll.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt den Auftrag an die Fa. Schelle als wirtschaftlichsten Anbieter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Errichtung eines Mehrgenerationenhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 4
zum Seitenanfang

4.1. Auftragsvergabe für das Gewerk "Baustellenstrom"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Zur Angebotsabgabe für die Einrichtung des Baustroms wurden 11  Firmen aufgefordert.
Davon haben allerdings nur 2 Firmen ein Angebot unterbreitet. Der günstigste Anbieter ist dabei die Firma Josef Baumgartner GmbH aus München mit einer Angebotssumme von 24.902,30 € und liegt um rund 39 % über der Kostenberechnung. Der andere Anbieter lag bei 28.760,17 € (geprüftes Ergebnis). Die Kostenberechnung lag bei 17.872,86 €.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt den Auftrag an die Fa. Baumgartner als wirtschaftlichsten Anbieter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Auftragsvergabe für das Gewerk "KFT"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Am 18.08.2020 fand die Submission zur 3. Ausschreibung des Gewerks Kanal – Fernwärme - TW-Leitung statt. Dabei wurden 10 Firmen im Zuge einer beschränkten Ausschreibung beteiligt.
Davon haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben.
Der günstigste Anbieter ist die Firma Schranner aus Attenkirchen mit einer Angebotssumme von 188.0 44,45 €. Das teuerste Angebot lag bei 244.895,28 € (geprüftes Ergebnis).
Die Kostenberechnung lag bei 174.348 €.
Das Angebot der Fa. Schranner liegt somit 7,86 % über der Kostenberechnung.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt den Auftrag an die Firma Hans Schranner aus Attenkirchen als wirtschaftlichsten Anbieter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Anträge auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö informativ 5
zum Seitenanfang

5.1. Aufstockung eines Wohnhauses, Zinklmiltach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Zinklmiltach
Gebietsart nach BauNVO:
-
Bebauungsplan:
Abgrenzungssatzung
Beurteilung nach BauGB:
§35

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich von Zinklmiltach.
Das bestehende Wohnhaus soll für eine weitere Wohneinheit aufgestockt werden. Die Wandhöhe beläuft sich nach Aufstockung auf max. 6,11m. In der Umgebungsbebauung sind Bezugsfälle mit gleichen oder höheren Wandhöhen vorhanden. Somit fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in der Umgebung ein.
Insgesamt sind 4 Stellplätze nachzuweisen.
Nachgewiesen werden 2 bestehende Stellplätze in einer Garage und 2 offene Stellplätze auf dem Grundstück. Der Stellplatznachweis ist somit erfüllt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.2. Abbruch eines Wohnhauses und Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Altenteilwohnung und vier Mitarbeiterwohnungen, Sickenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Sickenhausen
Gebietsart nach BauNVO:
Außenbereich
Bebauungsplan:
-
Beurteilung nach BauGB:
§35

Nach Abriss des alten Wohnhauses mit Nebengebäude (ca. 11,30 x 28,30m) soll ein neues Wohngebäude (11,50 x 26,31m) entstehen.
Im neuen Haus werden im Erdgeschoss eine Betriebsleiterwohnung, eine Altenteilwohnung und Aufenthaltsräume, die der Metzgerei zugeordnet werden, geplant. Im Obergeschoss gibt es zwei Wohnungen sowie Flächen der Betriebsleiterwohnung. Das Dachgeschoss soll mit zwei Wohnungen ausgebaut werden.
Das Gebäude fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung ein, da Wand- und Firsthöhen der Umgebungsbebauung eingehalten werden.
Nach §35 BauGB sind bei Neuerrichtung eines Gebäudes im Außenbereich keine 6 Wohneinheiten zulässig. Es wird daher empfohlen die Wohneinheiten auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Neben der zulässigen Betriebsleiter- und Altenteilwohnung ist über den Bedarf der Mitarbeiterwohnungen zu entscheiden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird grundsätzlich zugestimmt, allerdings in reduzierter Form, was die Wohneinheiten betrifft. 6 Wohneinheiten sind nicht möglich. Es soll geprüft werden, wie viele privilegierte Wohnungen auf dem Grundstück bereits vorhanden sind. Dazu sind noch 3 zusätzliche Wohnungen erlaubt, so dass insgesamt 4 bzw. 5 Wohnungen möglich sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.3. Carolin Appel u. Konstantin Vopel, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Dorfacker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Ortsteil:
Dorfacker
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Bebauungsplan:
-
Beurteilung nach BauGB:
§34

Das Wohnhaus wird in der Bauweise E+I geplant. Die Wandhöhenbelaufen sich auf 6,66m bzw. 6,52m und überschreiten die in der Umgebung bestehenden ca. 6,0m.
Die Firsthöhe fügt sich mit 9,11m ein (Höchstmaß aus Umgebungsbebauung 10,15m).
Alle Abstandsflächen liegen auf dem eigenen Grundstück und werden somit eingehalten.
Die Erschließung für Abwasser ist über die neu geplante Zufahrt zu führen. Sollten die Leitungen über andere Grundstücke geführt werden ist eine Grunddienstbarkeit einzutragen, da ansonsten die Erschließung als nicht gesichert gesehen wird.
Ein Entwässerungsplan mit Darstellung der Grundleitungen ist bei der Gemeinde nachzureichen.
Die erforderlichen 2 Stellplätze werden in der Doppelgarage nachgewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung in der beantragten Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Berghauser Straße, Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 5.4

Sachverhalt

Ortsteil:
Oberthalhausen
Gebietsart nach BauNVO:
-
Bebauungsplan:
Außenbereichsatzung
Beurteilung nach BauGB:
§35


Das Bauvorhaben liegt im Bereich der Außenbereichsatzung Oberthalhausen und ist nach §35 BauGB zu beurteilen.
Die in der Außenbereichsatzung geregelten Zulässigkeitsbestimmungen werden in Hinsicht auf Art und Maß der Nutzung eingehalten. (max. 2 Vollgeschosse, max. 2 WE)
Das Bauvorhaben ist im Außenbereich gem. § 35 BauGB aufgrund seiner Auswirkung auf Natur und Landschaft als Eingriff gem. der Definition des Bayerischen Naturschutzgesetzes zu werten und ökologisch auszugleichen. Der Ausgleich ist im beigefügten Freiflächengestaltungsplans ermittelt und dargestellt und ist von der Unteren Naturschutzbehörde zu prüfen.
Die Erschließung ist über den bestehenden Schmutzwasserkanal (Anfangsschacht) in der Gemeindestraße gesichert.
Für die Wohneinheit sind 2 Stellplätze in der Doppelgarage nachgewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.5. Anbau an das Gästeappartment mit Betriebsleiterwohnung, Gewerbepark, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 5.5

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
Ge
Bebauungsplan:
Gewerbepark
Beurteilung nach BauGB:
§30
Antrag auf Vorbescheid:
Ja

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbepark Kranzberg“ und richtet sich nach dessen Festsetzungen.
Der geplante Anbau ist zur Unterbringung der Betriebsleiter vorgesehen. Dies ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans zulässig. Die Voraussetzung, dass die Wohnung für den Betriebsleiter dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet ist, wird erfüllt.
Der Immissionsschutz ist von der Immissionsschutzbehörde zu prüfen.
Die bestehenden 7 Stellplätze werden mit den neu zu errichtenden 2 Stellplätzen in einer Garage und als offene Stellplätze nachgewiesen.
Im Bereich der 7 offenen Stellplätze sind die 5 östlichen Stellplätze als Schrägparker anzuordnen um ordnungsgemäß in die Parkplätze einfahren zu können. Laut GaStellV muss eine Fahrgasse von 6,0m bei Senkrechtparker eingehalten werden. Im Plan werden jedoch nur 4,0m ausgewiesen.
Ein Freiflächengestaltungsplan liegt derzeit nicht vor und wird  nachverlangt. Dieser ist als Bestandteil des Bauantrags festgesetzt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Tablet - Ausstattung für die Grundschule Kranzberg; Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Zusammenhang mit der Corona – Pandemie und den Auswirkungen auf den Schulbetrieb wurde vom Freistaat Bayern kurzfristig ein Sonderförderprogramm für mobile IT- Ausstattung für die Schüler (Tablet, Laptop) für den Schulbetrieb und ggf. als Leihgeräte für Homeschooling aufgelegt. Der Gemeinde Kranzberg wurde hierzu ein Förderbudget von 6.742 € zugebilligt.

In Abstimmung mit der Schulleitung wurden diese Leihgeräte bzw. als Ergänzungsgeräte (12 Stück) für den im Haushalt 2020 vorgesehenen Klassensatz (28 Stück) insgesamt für 40 Tablets 2 Angebote eingeholt. Für die Beschaffung wurden die Sommerferien genutzt, damit diese Geräte im Laufe des September 2020 zur Verfügung stehen. Für den Klassensatz erhält die Gemeinde noch eine zusätzliche Förderung in Höhe von bis zu 80%.

Das günstigste Angebot lautete auf eine Summe von 20.735,44 €, das wirtschaftlichste Angebot unterbreitete jedoch die Fa. Compmuc aus Hohenkammer mit einer Kostensumme von 24.155,84 €. Das Angebot von der Fa . Compmuc war deshalb wirtschaftlicher, da es eine höherwertige Schutzhülle umfasst, individuell angepasste Transportkoffer, eine Panzerschutzfolie sowie dauerhafte Lizenzen statt Jahreslizenzen.

Da die Tablets Lieferzeiten aufweisen und auch in die vorhandenen IT – Infrastruktur in der Schule integriert werden müssen und ein dauerhafter Regelbetrieb in den kommenden Monaten durchaus mit Fragezeichen verbunden ist, wurde die Anschaffung durch eine Eilentscheidung des 1. Bürgermeisters gem. Art. 37 Abs. 3 GO durchgeführt, um bei einem evtl. eingeschränkten Schulbetrieb die Unterrichtung der Schüler größtmöglich zu unterstützen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Eilentscheidung,

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Ausbau / Sanierung der Kreisstraße FS 24 - Obere Dorfstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö informativ 7

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister teilt mit, dass vom Landkreis Freising zum 01.09. ein Förderantrag gestellt worden ist.
Die Gemeinde Kranzberg führt nun  stichprobenartig eine Fußgängerzählung in der Ortsmitte von Kranzberg durch.
In einer Verkehrsschau mit Landratsamt und Polizei soll die optimale Stelle für eine Querung definiert werden. Die Zahlen der Zählung und das Ergebnis der Verkehrsschau wird in der nächsten Sitzung vorgestellt.
Sofern sich der Landkreis Freising und Gemeinde anschließend vertraglich einigen, wird am Förderantrag festgehalten – ansonsten erfolgt 2021 kein Ausbau der Oberen Dorfstraße.

zum Seitenanfang

8. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 8
zum Seitenanfang

8.1. Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

In der Jahreshauptversammlung am 09.08.2020 wurde Herr Michael Oberprieler zum 1. Kommandant und Herr Hermann Hammerl jun. zum Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Hohenbercha gewählt. Diese sind Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz zu bestätigen.

Beschluss

Die Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.2. Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Gremertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

In der Jahreshauptversammlung am 20.08.2020 wurde Herr Florian Schranner zum 1. Kommandant und zum Stellvertreter Herr Reinhard Heckmair der Freiwilligen Feuerwehr Gremertshausen gewählt. Diese sind Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz zu bestätigen.

Beschluss

Die Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.3. Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 8.3

Sachverhalt

Der in der Jahreshauptversammlung am 24.02.2018 wiedergewählte 1. Kommandant Herr Erich Frank und sein Stellvertreter Herr Michael Stolper von der Freiwilligen Feuerwehr Kranzberg sind gemäß Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz zu bestätigen.

Beschluss

Die Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Baugebiet Gremertshausen Ost II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö informativ 9

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister teilt mit, dass die Erschließungsarbeiten im Zeitplan liegen. Die Kanalleitungen (Regenwasser und Schmutzwasser) sind im südlichen Teil des Baugebietes sowie im Bereich der Kreisstraße bereits verlegt. Die Fa. Weigl ist derzeit im nördlichen Teilbereich tätig und wird voraussichtlich Ende September mit allen Kanalarbeiten fertig sein. Seit der ersten Septemberwoche werden die Strom und Telekomleitungen verlegt, incl. Abbau und Umbau der Oberleitung. In der zweiten Septemberwoche wird auch mit der Verlegung der Trinkwasserleitung begonnen, und zwar im Bereich der Kreisstraße. Die Firma Schelle wird ab 07.09. mit den Straßenbauarbeiten (Gehweg, Gabionen), ebenfalls im Bereich der Kreisstraße beginnen, da bis dahin in der Kreisstraße alle Leitungen verlegt sind.
Die Verwaltung ist aktuell mit der Auswertung der Bewerberanträge (Fragebogen) für die Einheimischengrundstücke befasst.
Das Tiefbauamt des Landkreises hat mitgeteilt, dass ein Deckenbau auf der Kreisstraße FS 34 von Giesenbach bis zum Ortsbeginn von Gremertshausen ab 05.10.2020 mit Vollsperre vorgesehen ist.

zum Seitenanfang

10. Straßennamen für das Baugebiet Gremertshausen Ost II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für die zwei neuen Erschließungsstraßen im Baugebiet Gremertshausen Ost II müssen neue Straßennamen vergeben werden. Für den Bereich nördlich der Kreisstraße bietet sich der dortige Flurname „Hirtenanger“ an. Für den südlichen Bereich des Baugebietes hat der Gemeindearchivar Alfons Berger mehrere Vorschläge unterbreitet. Zur Vermeidung von Verwechslungen mit anderen Ortsteilen bzw. Straßennamen im Gemeindegebiet wäre Rothenbergerstraße oder Karl-Rothenberger-Straße ein Vorschlag mit örtlichem Bezug. Aus Sicht der Verwaltung kommt für die Straße im südlichen Teil, welche von der Kreisstraße in Richtung Sickenhausen führt, auch der Name „Schaidenhauser Straße“ in Betracht, da der südlich weiterführende Feldweg nach Schaidenhausen führt.


zum Seitenanfang

10.1. Straßenname für das nördlich der Kreisstraße liegende Baugebiet "Gremertshausen Ost II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 10.1

Beschluss

Für den nördlichen Bereich wird der Straßenname „Hirtenanger“ beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

10.2. Straßenname für die Straße östlich des neuen Baugebietes "Gremertshausen Ost II" von der Kreisstraße in Richtung Sickenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 10.2

Beschluss

Für die Straße im südlichen Teil, welche von der Kreisstraße in Richtung Sickenhausen führt wird der Name „Schaidenhauser Straße“ vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

10.3. Straßenname für die Anliegerstraße im südlichen Bereich des Baugebietes "Gremertshausen Ost II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 10.3

Sachverhalt

Für den südlichen Teil werden die Namen Rothenbergerstraße / Karl-Rothenberger-Straße vorgeschlagen, jedoch erreicht keiner der beiden Vorschläge eine Mehrheit.
Der Vorschlag, grundsätzlich den Namen Rothenberger als Straßennamen zu verwenden, findet mit 13 : 1 eine Mehrheit.
In der nachfolgenden Abstimmung wird der Straßenname  Karl-Rothenberger-Straße vorgeschlagen.

Beschluss

Die Anliegerstraße im südlichen Teil des Baugebietes erhält den Straßennamen Karl-Rothenberger-Straße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö informativ 11
zum Seitenanfang

11.1. Genehmigte Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö informativ 11.1
zum Seitenanfang

11.1.1. Ausbau und Nutzungsänderung der Garagen zur Wohnung, Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö informativ 11.1.1
zum Seitenanfang

11.1.2. Neubau eines Einfamilienhauses, Pantaleonstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö informativ 11.1.2
zum Seitenanfang

11.1.3. Neubau einer landwirtschaftlichen genutzten Lager- und Maschinenhalle, Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö informativ 11.1.3
zum Seitenanfang

11.2. Genehmigte Fristverlänerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö informativ 11.2
zum Seitenanfang

11.2.1. Fristverlängerung der Verfüllung und Rekultivierung einer Kiesgrube, Kieswerk Allershausen, Gemeinde Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö informativ 11.2.1
zum Seitenanfang

11.3. Stromkonzessionvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö informativ 11.3

Sachverhalt

Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Kranzberg und der Bayernwerk Netz GmbH endet zum 12.02.2023. Gemäß § 46 Abs. 3 EnWG haben Gemeinden das Ende von Konzessionsverträgen mindestens zwei Jahre vor deren Ablauf bekannt zu machen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Bekanntgabe .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11.4. Reinigung der Straßensinkkästen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö informativ 11.4

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister teilt mit, dass alle Straßensinkkästen einmal jährlich und an markanten Stellen mehrmals jährlich nach Bedarf geleert werden . Die Gehwege sind von den Anliegern sauber zu halten bzw. im Winter vom Schnee zu räumen.

zum Seitenanfang

12. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö informativ 12

Sachverhalt

Datenstand vom 17.11.2020 15:15 Uhr