Datum: 06.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pantaleonsberg
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Kranzberger Einheimischenmodell; Auswertung der Interessentenbögen für das geplante Baugebiet "westliche Ringstraße"
3 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Links der Amper WEST"
4 Baugebiet Gremertshausen - Tempo 30 im Bereich der neuen Erschließungsstraßen
5 Sanierung der Kreisstraße FS24 - Sachstand Fußgängerüberweg
6 Antrag auf endgültiges „Aus“ für die 3. Start- und Landebahn am Flughafen München und streichen der 3. Start- und Landeplan aus dem Landesentwicklungsplan (LEP)
7 Bekanntgaben
7.1 Genehmigte Bauanträge
7.2 Büchertelefonzelle
7.3 Frist für Baukindergeld
8 Anträge und Anfragen

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 08.09.2020 wird genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Kranzberger Einheimischenmodell; Auswertung der Interessentenbögen für das geplante Baugebiet "westliche Ringstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bei der Abfrage für das Kranzberger Einheimischenmodell haben 62 Interessenten ihr Interesse für ein Baugrundstück in Kranzberg geäußert. Diese Fragebögen wurden nun für die gewünschte Bauform ausgewertet, um Informationen für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „westliche Ringstraße“ zu erhalten.

Folgende Bauformen wurden gewünscht (inkl. Mehrfachnennungen):

Einfamilienhaus (EFH)                                                        60
(davon mit Einliegerwohnung)                                                (29)

Doppelhaushälfte (DHH)                                                        33
(davon mit Einliegerwohnung)                                                (17)

Reihenhaus (RH)                                                                18

Geschoßwohnungsbau                                                        11


Grundstücksgrößen

von 300m² bis 700m²

durchschnittliche Grundstücksgröße = 528 m²

Zu den Meldungen für Geschoßwohnungsbau ist anzumerken, dass alle 11 Interessenten auch EFH, DHH und RH angekreuzt haben. Nur für Geschoßwohnungsbau gab es keine Meldung.
Nur 1 Interessent hat sich ein Reihenhaus gewünscht.

Der ursprüngliche Bebauungsplanentwurf V2 zur „westlichen Ringstraße“ sah
15 EFH        mit einer durchschnittlichen Grundstücksfläche von        661 m²
+
8 DHH                mit einer durchschnittlichen Grundstücksfläche von        370 m² vor.

Der aktuelle Bebauungsplanentwurf V3b sieht folgende Bebauung vor:

17 EFH        mit einer durchschnittlichen Grundstücksfläche von        473 m²
+
10 DHH        mit einer durchschnittlichen Grundstücksfläche von        370 m²

Unter Berücksichtigung des Kostenaspektes zu den voraussichtlichen Grundstückskosten inkl. Erschließung sowie den ebenfalls übermittelten durchschnittlichen Baukosten, ist aus Sicht der Verwaltung ein durchaus klarer Trend bzw. Wunsch zur Errichtung von EFH und DHH erkennbar.

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, das Bebauungsplanverfahren mit der Variante V3b fortzusetzen um den Interessenten 2022 eine Durchführung ihres Bauvorhabens zu ermöglichen.

Betreffend Wärmeversorgung machten 49 Interessenten Angaben zum Heizsystem bzw. Wärmeversorgung, davon können sich 27 sowohl eine eigene Heizung als auch eine Nahwärmeversorgung vorstellen, 8 Interessenten haben eine Nahwärmeversorgung angekreuzt und 14 Interessenten haben eine eigene Heizung angekreuzt.

Beschluss

Nach ausführlicher Beratung wird die Verwaltung beauftragt:
1. Die Kosten für die Planung eines Nahwärmenetzes und die Kosten für den Bau des Nahwärmenetzes zu ermitteln.
2.Umplanung der südlichen Garagenzufahrten, da im derzeitigen Plan zu viel Fläche mit den Zufahrten versiegelt werden.
3. In den Planentwurf Variante V3b sollen noch mehr Doppel/Reihenhäuser mit aufgenommen werden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Links der Amper WEST"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Frau Kristina Nicic und Herr Mijo Nicic beantragen die Änderung des Bebauungsplanes „Links der Amper WEST“ für ihr Grundstück Fl. Nr. 472. Das Grundstück ist im derzeit gültigen Bebauungsplan als private Grünfläche ausgewiesen und somit nicht bebaubar. Dieses Grundstück soll nun laut Antrag in ein Wohnbaugrundstück umgewandelt werden

Für den Bebauungsplan „Links der Ringstraße WEST“ hat der Gemeinderat bereits eine Änderung für das Grundstück Fl. Nr. 469/49, das ebenfalls als private Grünfläche festgesetzt ist, beschlossen, so dass der Antrag von Herrn und Frau Nicic grundsätzlich möglich ist.

Für die Änderung des Grundstücks Fl. Nr. 469/49 gibt es mit dem Grundeigentümer bereits einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme der Planung / Änderung des Bebauungsplanes. Sollte der Gemeinderat dem Antrag von Herrn und Frau Nicic ebenfalls zustimmen, ist ebenfalls ein Städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt zu, dass von der Familie Nicic  eine entsprechende Vereinbarung zur Kostenübernahme unterzeichnet wird. Der Bebauungsplan soll auch für die Flur-Nr. 472 geändert werden. Mit Familie Schum ist zu klären ob für die Flur-Nr. 472/3 ebenfalls eine Änderung beantragt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Adldinger ist wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen

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4. Baugebiet Gremertshausen - Tempo 30 im Bereich der neuen Erschließungsstraßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Straßen „Hirtenanger“ und „Karl-Rothenberger-Straße“ im Neubaugebiet in Gremertshausen mit einer Tempo-30 Beschilderung zu versehen.

Der  Gemeinderat schlägt vor statt Tempo-30 Beschilderung besser Bodenmarkierungen anzubringen .

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf den  Straßen „Hirtenanger“ und „Karl-Rothenberger-Straße“ im Neubaugebiet in Gremertshausen Tempo-30 Bodenmarkierungen aufzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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5. Sanierung der Kreisstraße FS24 - Sachstand Fußgängerüberweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö beratend 5

Sachverhalt

Die Vertreter der Polizei und des Landratsamtes, welche bei einem Vororttermin die Verhältnisse begutachten konnten, sehen hier vom Einbau einer Ampel ab. Es wird die Auffassung vertreten, dass eine Ampel nicht die beabsichtigte Sicherheit gewährleistet und Autofahrer trotz Rot-Signal den Fußgängerweg überfahren werden.
Am 16.09 und 18.09.2020 wurde daher im Bereich des Zebrastreifens in der Oberen Dorfstraße Zählungen der Querungen des Fußgängerüberwegs durchgeführt.
Daraus resultiert, dass die meisten Querungen auf dem Fußgängerüberweg und zwischen dem Fußgängerüberweg und dem Bereich der Sparkasse stattfinden.
Etwa ¾ der querenden Personen sind Erwachsene. Diese queren die Straße in der Regel zweimal.
Im Zeitraum von 7:00 - 8:00 Uhr wurde an beiden Tagen die Marke von 50 Querungen /h mit 76 und 58 Querungen /h überschritten. Diese Werte würden eine Ampel an dieser Stelle rechtfertigen.
Um Wartezeiten des Verkehrs sowie laufende Kosten zu sparen könnte eine bedarfsgesteuerte Ampelanlage an dieser Stelle realisiert werden. Diese bleibt z.B. nur zur Stoßzeit vor- und nachmittags konsequent eingeschalten. Außerhalb der Zeiten kann man je nach Bedarf aktivieren (siehe Beispiel Fahrenzhausen, B13, Rathaus).

Beschluss

Die Verwaltung wird beuftragt folgende Punkte bis zur nächsten Sitzung zu klären.
  1. Ausleihen einer Baustellen Ampel zum Test und Aufnahme der Ampelanlage in die Planung
  2. Klärung mit dem Landratsamt ob ein 2. Zebrastreifen auf Höhe der Sparkasse möglich ist.
  3. Klärung der Möglichkeit ob im zentralen Querungsbereich ein anderer Fahrbahnbelag aufgebracht werden kann.

Die endgültige Abstimmung erfolgt in der nächsten Sitzung am 27.10.2020

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Antrag auf endgültiges „Aus“ für die 3. Start- und Landebahn am Flughafen München und streichen der 3. Start- und Landeplan aus dem Landesentwicklungsplan (LEP)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinderäte der FWG Kranzberg stellen folgenden Antrag:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hermann Hammerl,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
seit Jahren ist absehbar, dass die für 2020 prognostizierten knapp 480.000 Flugbewegungen am Flughafen München nicht erreicht werden. Die Corona-Pandemie hat diese Diskrepanz von prognostizierten zu tatsächlich stattgefunden Flugbewegungen noch zusätzlich verstärkt. Ende des Jahres 2020 werden den erwarteten 480.000 Flugbewegungen/Jahr lediglich ca.160.000 reale Flugbewegungen gegenüberstehen.
Das zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der 3. Start- und Landebahn prognostizierte Wachstum am Flughafen München ist in der Vergangenheit ausgeblieben und auch für die Zukunft erwarten Experten frühestens für das Jahr 2025 eine Stabilisierung des Luftverkehrs auf deutlich niedrigerem Niveau. Insbesondere der Geschäftsreiseverkehr wird aufgrund der positiven Erfahrungen mit Telefon- und Videokonferenzen während der Pandemie nie mehr das Vorkrisenniveau erreichen. Die Lufthansa hat auf die neue Situation bereits reagiert und legt deutschlandweit 150 Flugzeuge (in etwa 20 % der Flugzeugflotte) dauerhaft still.
Der vom bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Söder am 16.09.2020 verkündete vorübergehende Bauverzicht - statt eines klaren Bekenntnisses zum endgültigen „Aus“ für die 3. Start- und Landebahn - ändert nichts am bisherigen Status Quo der Startbahndiskussion. Solange die 3. Start- und Landebahn im LEP fest verankert ist, müssen die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden weiterhin auf Planungssicherheit warten und das vielzitierte Damoklesschwert eines Startbahnbaus auf der Grundlage des nach wie vor gültigen Planfeststellungsbeschlusses schwebt weiterhin – bei Verlängerung der Baugenehmigung - bis ins Jahr 2030 über der Flughafenregion.
Die Kranzberger Bürgerinnen und Bürger sehnen sich nach Jahren des Widerstands nach einem endgültigen Aus der 3. Start- und Landebahn. Bereiche des Gemeindegebiets waren bereits in der Vergangenheit (vor Corona) durch Fluglärm stark betroffen. Bei einem Flugbetrieb mit einer 3. Start- und Landebahn würden nach den Plänen der dt. Flugsicherung bei Betriebsrichtung West fast alle Abflüge über Kranzberger Gemeindegebiet stattfinden. Das würde zu einer Verdopplung der bisherigen Lärm- und Schadstoffbelastungen führen.

Die Gemeinderäte der FWG Kranzberg beantragen deshalb folgende Beschlussfassung des Kranzberger Gemeinderats:

Die Gemeinde Kranzberg fordert das endgültige „Aus“ der 3. Start- und Landebahn am Flughafen München. Sie stellt gegenüber der bayerischen Staatsregierung den Antrag, bei der nächsten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) die dort formulierten Passagen bzw. Festlegungen zur 3. Start- und Landebahn zu streichen:
  • „Für den Verkehrsflughafen München ist eine dritte Start- und Landebahn mit den erforderlichen Funktionsflächen zu errichten.“  (Kapitel 4.5.1 Verkehrsflughafen München, (Z)).
  • „Der bestehende Verkehrsflughafen München ist mit seiner Kapazität nicht in der Lage, die zukünftige Luftverkehrsnachfrage zu bewältigen. Um das zu erwartende Verkehrsaufkommen auch künftig abwickeln zu können, ist eine Erweiterung der Bahnkapazität um eine dritte Start- und Landebahn mit den entsprechenden Funktionsflächen erforderlich. Der Kapazitätsausbau sichert zudem die für den Standort Bayern wichtige europäische Drehkreuzfunktion des Verkehrsflughafens München.“ (Bemerkung zu Kapitel 4.5.1 (B))
  • Das Vorranggebiet für die geplante dritte Start- und Landebahn, d.h. die Fläche nördlich der Staatstraße 2084 (im Anhang 6 Vorranggebiet Flughafen)

Gemeinderäte der FWG Kranzberg  
gez. Ursula Enghofer
gez. Monika Mühl
gez. Georg Neumair
gez. Georg Hammerl
gez. Silvia Tüllmann
gez. Sonja Kieslinger

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö informativ 7
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7.1. Genehmigte Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Der Bauantrag für den Anbau an die Grundschule Kranzberg für die Erweiterung der Mittagsbetreuung wurde genehmigt.

Der Gemeinderat regt an das Thema auf der nächsten Sitzung weiterzuführen.

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7.2. Büchertelefonzelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö informativ 7.2

Sachverhalt

Der E rste Bürgermeister Hammerl informiert, dass sich die Lieferung der Büchertelefonzelle bis Januar 2021 verzögert.

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7.3. Frist für Baukindergeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö informativ 7.3

Sachverhalt

Im Schreiben vom Bundeskanzleramt wurde mitgeteilt, dass die Fristen für das Baukindergeld geprüft werden. Zwischenzeitlich stand in der Presse, dass die Fristen für die Voraussetzungen vom Bundesbaukindergeld um 3 Monate, bis 31.03.202 1, verlängert werden.

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö informativ 8
Datenstand vom 17.11.2020 15:22 Uhr