Datum: 19.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pantaleonsberg
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mehrgenerationenhaus - Vorstellung der Freianlagengestaltung
2 Neugestaltung Kirchenvorplatz
3 Bekanntgabe der ungeprüften Ausschreibungsergebnisse für die Erweiterung des gemeindlichen Friedhofes in Kranzberg und Ermächtigung der Vergabe
4 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
5 Antrag auf Baugenehmigung
5.1 Ausbau Dachraum der Bestandsgarage mit Dachanhebung - Neubau Carport, Wirtsangerstraße, Thalhausen
6 Stellungnahme im Rahmen des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zu:
6.1 Neubau einer Wasserkraftanlage an der bestehenden Wehrrampe Hakenwehr a. d. Amper, Allershausen
7 neue Baurechtsnovelle: Abstandsflächenrecht
8 Bekanntgaben
8.1 Genehmigter Vorbescheid
8.1.1 Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Stellplätzen, Hohenbercha
8.2 Genehmigte Bauanträge
8.2.1 Neubau einer Betriebsleiterwohnung an dem Bestand, Gewerbepark, Kranzberg
8.2.2 Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen, Flurstraße, Kranzberg
8.2.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Berghauser Str., Thalhausen
8.3 Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren
8.3.1 Neubau eines Gewerbegebäudes mit Carport, Am Amperkanal, Kranzberg
8.3.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Karl-Rothenberger-Str., Gremertshausen
8.3.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Karl-Rothenberger-Str., Gremertshausen
8.4 Ehrenabend der Gemeinde Kranzberg am 18.10.2021
8.5 Luftfilter
8.6 Vorstellung Kita-Info-App
9 Anträge und Anfragen

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1. Mehrgenerationenhaus - Vorstellung der Freianlagengestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 1

Sachverhalt

Das für die Außenanlagen ab Leistungsphase 5 beauftragte Büro Freiraum aus Freising hat nun die Planung für die Außenanlagen überarbeitet und u. a. auch den Überflutungsnachweis darin entsprechend berücksichtigt bzw. dahingehend angepasst. Frau Fuchs vom Büro Freiraum hat den Plan dargelegt und auch die Materialität der Pflasterflächen sowie mögliche Bäume zur Wahl vorgeschlagen.
Der Kostenrahmen laut Kostenberechnung von 511.000,00 Euro wird mit der vorgestellten Planung eingehalten.
Es ist eine EU-weite Ausschreibung erforderlich. Die Vergabesitzung wird im April 2021 stattfinden, der Baubeginn soll im September 2021 sein. Die Planung wurde vom Gemeinderat positiv zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat befürwortet jedoch die Verwendung von stahlfarbenen Entwässerungsrinnen, da diese preislich günstiger sein werden als schwarze Rinnen.

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2. Neugestaltung Kirchenvorplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Firma NRT stellt einen Entwurf für die Neugestaltung des Kirchenvorplatzes vor und steht für eine Diskussion zur Verfügung. Besonders das Erreichen einer besseren Sichtbarkeit der Kirchensilhouette von der Kirchbergstraße aus wird positiv empfunden. Kritisch wird die Parkplatzfrage diskutiert. Die weitere Planung soll aufgrund der gezeigten Präsentation fortgeführt werden. Die gezeigte PowerPoint Präsentation wurde nachträglich per Mail an die Gemeinderatsmitglieder versendet. Weiterhin ergeht der Auftrag an die Verwaltung zu klären, ob eine Einbeziehung des Kriegerdenkmals in die Planung gewünscht wird. Die Planung für den Neubau eines Leichenhauses soll in der Gesamtplanung berücksichtigt werden.

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3. Bekanntgabe der ungeprüften Ausschreibungsergebnisse für die Erweiterung des gemeindlichen Friedhofes in Kranzberg und Ermächtigung der Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 3

Sachverhalt

Am 19.01.2021 fand die Submission zu den Landschaftsbauarbeiten für die Umgestaltung des Friedhofes Kranzberg statt. An der beschränkten Ausschreibung waren 15 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Dazu haben nur 4 Firmen ein Angebot unterbreitet.
Der günstigste Anbieter war eine Firma aus Freising mit einer Bruttoangebotssumme von 348.198,19 €. Der teuerste Anbieter lag bei 523.434,35 €. Die Kostenberechnung auf Basis des Leistungsverzeichnisses lag bei rund 410.000 €.
Somit liegt die Freisinger Firma ungeprüft bei rund 60.000 € unter der Kostenberechnung.

Beschluss

Die Verwaltung, wird ermächtigt, den Auftrag nach Prüfung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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4. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Niederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 08.12.2020 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Martin Oberprieler befindet sich nicht im Sitzungssaal.

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5. Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 5
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5.1. Ausbau Dachraum der Bestandsgarage mit Dachanhebung - Neubau Carport, Wirtsangerstraße, Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Thalhausen
Gebietsart nach BauNVO:
WA
Beurteilung nach BauGB:
§34


Um den Dachraum über der Garage vom Dachgeschoss des Wohnhauses aus nutzen zu können soll der Dachstuhl im Bereich von ca. 2,60m auf die Höhe des bestehenden Werkstattdaches angehoben werden.

Wand- und Firsthöhen fügen sich dem Bestand an und somit in die Bebauung ein.

Es findet keine Erweiterung von Wohneinheiten statt.

Der Carport entspricht den Voraussetzungen für genehmigungsfreie Bauvorhaben nach Art.57 BayBO.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Stellungnahme im Rahmen des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zu:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 6
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6.1. Neubau einer Wasserkraftanlage an der bestehenden Wehrrampe Hakenwehr a. d. Amper, Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, in Fließrichtung der Amper rechts gesehen, neben der vorhandenen Wehrrampe eine neue Wasserkraftanlage in Form eines Buchtenkraftwerks zu errichten.

Eckpunkte der Planung:
  • keine wesentliche Veränderung der Ober- und Unterwasserspiegelanlagen
  • Wasserkraftanlage mit zwei Turbinen (2x190KW)
  • Herstellung eines neuen Kraftwerksgebäudes
  • Herstellung einer neuen Fischaufstiegsanlage inkl. dazugehörigen Einrichtungen

Durch das Vorhaben bleibt der Wasserhaushalt der Amper unbeeinflusst, da Wasser weder zu- noch abgeführt wird. Oberwasserstände werden nicht wesentlich verändert.

Die geplante „natürliche raue Rampe“ dient zusätzlich als Hochwasserentlastungsmöglichkeit. Eine Verschlechterung der Hochwasser-/ Überschwemmungssituation findet daher nicht statt.

Fischab- und aufstiegsmöglichkeiten werden in Hinsicht auf die Längsdurchgängigkeit an diesem Standort gewährleistet bzw. wesentlich verbessert.

Aufgrund der Entfernung zur Wohnbebauung ergeben sich für die Anlieger keine negativen Geräuschemissionen. Durch das nahegelegene Kieswerk ist zudem eine industriell genutzte Umgebung vorhanden.

Bei einer jährlichen Stromeinspeisung von 2.500.000 kWh werden der Atmosphäre ca. 2.800 t CO2 Ausstoß erspart – gegenüber einer Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke. Dies entspricht einer Waldfläche von ca. 213 Hektar.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Kranzberg nicht betroffen sind. Es werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Franz Braun nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

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7. neue Baurechtsnovelle: Abstandsflächenrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 7

Sachverhalt

Gemäß Art. 6 Bayer. Bauordnung (BayBO) in der derzeit gültigen Fassung bemessen sich die freizuhaltenden Abstandsflächen vor den Außenwänden von oberirdischen Gebäuden grundsätzlich (ohne Darstellung aller Sonderregelungen) wie folgt:
  • Die Tiefe der Abstandsflächen bemisst sich nach der Wandhöhe (Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut). Dabei rechnet an der Firstseite die Höhe von Dächern erst bei einer Dachneigung von mehr als 45 Grad zu einem Drittel, an der Giebelseite immer bis zu einer Dachneigung von 70 Grad zu einem Drittel. Das sich ergebende Maß ist H.
  • Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt in Wohn- und Dorfgebieten 1 H, mindestens aber 3 m. Vor zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügt als Tiefe der Abstandsflächen 0,5 H, mindestens aber 3 m.
  • In den Abstandsflächen sind u.a. zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m (bei Grundstücksgrenzen mit einer Länge über 42 m gelten weitere Sonderregelungen).

Die Novelle der BayBO, welche zum 01.02.2021 in Kraft treten soll, sieht u.a. eine Verkürzung der Abstandsflächen vor:
  • Die Tiefe der Abstandsflächen in Gemeinden mit weniger als 250.000 Einwohner soll zukünftig 0,4 H betragen.
  • Die Berechnung der Wandhöhe soll sich ändern bezüglich Dachaufbauten zum Zwecke der Energiegewinnung und bezüglich der Anrechnung der Giebelflächen (Darstellung in realer Form und nicht mehr als Rechteck).

Gleichzeitig wird aber den Gemeinden in Art. 81 BayBOneu das Recht zugestanden, durch Satzung abweichende Maße der Abstandsflächentiefe und eine Erhöhung auf bis zu 1 H, mindestens 3 m, entweder für das gesamte Gemeindegebiet oder nur für ausgewählte Bereiche festzulegen.

Nachdem eine Verkürzung der Abstandsflächen zwangsläufig zu einer Verdichtung der Bebauung führen und damit Auswirkungen u. a. auch auf die Wohnqualität haben wird, haben der Bayer. Städtetag und der Bayer. Gemeindetag ein Satzungsmuster vorgelegt für die Gemeinden, welche es durch Erlass einer Satzung bei der bisherigen Wandhöhe 1 H belassen wollen, allerdings unter Beachtung der neu erlassenen Berechnungsregelungen. Dabei ist auch zu prüfen, wie es sich mit rechtskräftigen Bebauungsplänen verhalten soll, welche als Festsetzung die Abstandsflächen nach der jeweils geltenden BayBO enthalten.

Die Änderung der BayBO zur Ermächtigung zum entsprechenden Satzungserlass soll zum 15.01.2021 in Kraft treten. Der Bayer. Städtetag und der Bayer. Gemeindetag empfehlen aus Gründen der Rechtssicherheit eine entsprechende Satzung nach dem 15.01.2021 und vor dem 01.02.2021 zu erlassen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich eine Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die „Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe“ mit folgenden Maßgaben:
  1. In § 2 werden anstatt 1 H 0,8 H und anstatt 0,5 H 0,4 H als Faktoren verwenden.
  2. In § 2 wird die alternative Formulierung nicht gewählt.
  3. In § 3 Satz 1 wird die alternative Formulierung gewählt.
  4. § 3 Satz 2 und 3 bleiben bestehen.

Ferner wird die Begründung zur Satzung in der Fassung des Entwurfes vom 11.01.2021 genehmigt.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Satzung nach Inkrafttreten der Ermächtigungsgrundlage in Art. 81 Abs. 1 Nr. 6, Buchstabe a) auszufertigen und noch vor dem 01.02.2021 öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö informativ 8
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8.1. Genehmigter Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö informativ 8.1
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8.1.1. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Stellplätzen, Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö informativ 8.1.1
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8.2. Genehmigte Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö informativ 8.2
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8.2.1. Neubau einer Betriebsleiterwohnung an dem Bestand, Gewerbepark, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö informativ 8.2.1
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8.2.2. Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen, Flurstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö informativ 8.2.2
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8.2.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Berghauser Str., Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö informativ 8.2.3
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8.3. Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö informativ 8.3
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8.3.1. Neubau eines Gewerbegebäudes mit Carport, Am Amperkanal, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö informativ 8.3.1
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8.3.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Karl-Rothenberger-Str., Gremertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö informativ 8.3.2
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8.3.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Karl-Rothenberger-Str., Gremertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö informativ 8.3.3
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8.4. Ehrenabend der Gemeinde Kranzberg am 18.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö informativ 8.4

Sachverhalt

Der Ehrenabend der Gemeinde Kranzberg findet am 18.10.2021, soweit es die Corona-Pandemie bis dahin zulässt, statt. Die Gemeinderatsmitglieder erhalten Meldebögen für Vorschläge, die bis zum 30.06.2021 bei der Standesamtsleitung Frau Möhwald wieder abgegeben werden können.

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8.5. Luftfilter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö informativ 8.5

Sachverhalt

Ein Antrag auf Förderung für mobile Luftreinigungsfilter für alle Klassenzimmer kann gemäß kultusministeriellem Schreiben vom 22.12.2020 voraussichtlich frühestens ab Ende Januar 2021 nach Änderung der Förderrichtlinien gestellt werden.

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8.6. Vorstellung Kita-Info-App

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö informativ 8.6

Sachverhalt

Für das Kinderhaus Kleeblatts wurde eine Kita-Info-App erworben. Es handelt sich hierbei um eine Verwaltungs- und Informationsapp. Sie erleichtert die Gruppen- und Ferienplanung und die Information der Eltern. Auch Krankmeldungen der Kinder durch die Personensorgeberechtigten sind über diese App möglich.

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 9
Datenstand vom 10.02.2021 13:48 Uhr