Datum: 03.08.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pantaleonsberg
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mehrgenerationenhaus; PV-Anlage
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3 Verlängerung der Beteiligung an der Öko-Modellregion Kulturraum Ampertal
4 Kauf eines weiteren Wohncontainers inkl. Erschließung
5 Antrag auf Isolierte Befreiung
5.1 Neubau eines Doppelcarports, Gremertshausen
6 Anträge auf Baugenehmigung
6.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelcarport, Berg
6.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Kühnhausen
6.3 Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, Hohenbercha
7 Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020
8 Feststellung der Jahresrechnung 2020
9 Entlastung der Jahresrechnung 2020
10 Bekanntgaben
10.1 Genehmigte Isolierte Befreiung
10.1.1 Errichtung eines Carports, Flurstraße, Kranzberg
10.2 Genehmigter Bauantrag
10.2.1 Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, Gremertshausen
10.2.2 Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Einliegerwohnung mit Garage und Stellplätzen, Hohenbercha
10.2.3 Anbau eines Kaltwintergartens an das bestehende Wohnhaus, Sebastianstraße, Kranzberg
10.3 Aktuelle Bodenrichtwerte
10.4 Ausbau Sendemast in Thalhausen
11 Anträge und Anfragen
11.1 Entsorgung Hundekotbeutel am Sportgelände

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1. Mehrgenerationenhaus; PV-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Bürger Energie Genossenschaft Freisinger Land e. G. (BEG) möchte eine PV-Anlage auf den beiden Dächern der Wohnhäuser des MGH bauen und betreiben. Es handelt sich um ein Modell mit Mieterstromversorgung.
Die Abstimmung mit Bayernwerk hat ergeben, dass aufgrund des notwendigen Trafobaus am MGH für die neugeschaffenen Wohneinheiten die Netzkapazitäten für eine PV-Anlage gegeben wären.
Laut Elektroplaner Herrn Palmer besteht weder bei der Verrohrung im Technikraum noch beim Blitzschutz ein Mehraufwand beim Bau einer PV-Anlage.
Ein Abstimmungstreffen mit Verwaltung, BEG und Architekten ergab folgenden Vorschlag:
Es wird eine geschuppte Anordnung der Module gewählt. Durch die Schuppung von ca. 3 cm verbleibt der Schnee auf den Modulen. Lediglich der Schnee der ersten Reihe kann bis zum Schneefanggitter rutschen. Es wird davon ausgegangen, dass das Gitter hierfür jedoch ausreichend ist.
Herr Dantele und Herr Henze von der BEG stehen in der Sitzung für Fragen zur Verfügung.

Beschluss

Der 1.Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag mit der BEG zuschließen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 06.07.2021 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Verlängerung der Beteiligung an der Öko-Modellregion Kulturraum Ampertal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung soll die Erzeugung von Bio-Produkten aus Bayern mittelfristig verdoppelt werden. Die Nachfrage nach ökologischen Lebensmitteln soll künftig stärker aus heimischer, regionaler Produktion gedeckt werden.

Damit dieses Ziel erreicht wird, wurde bereits 2012 das Landesprogramm „BioRegio Bayern 2030" ins Leben gerufen. Dieses Programm sieht Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Beratung, Förderung, Vermarktung und Forschung vor.

Mit dem Wettbewerb staatlich anerkannte Öko-Modellregionen will die Bayerische Staatsregierung die Produktion heimischer Lebensmittel und das Bewusstsein für regionale Identität voranbringen.

In staatlich anerkannten Öko-Modellregionen arbeiten Kommunen, Landwirte, Verarbeiter und Verbraucher zu folgenden Themenfeldern intensiv zusammen:
       Landwirtschaftliche Erzeugung (einschl. Gartenbau, Imkerei und Teichwirtschaft)
       Verarbeitung unter Berücksichtigung des Ernährungshandwerks
       Vermarktung, Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung
       Diversifizierung (Agrotourismus, Direktvermarktung, Pädagogische Angebote usw.)
       Information und Bewusstseinsbildung

Die Projekte sollen hierbei zeigen, dass sich Verknüpfungspunkte mit Themen einer nachhaltigen Regionalentwicklung ergeben:
       Biodiversität und Landschaftspflege
       Regionale Versorgung/Nahversorgung/Erhalt von intakten Ortskernen
       Nachhaltiger Tourismus und Naherholung
       Soziale Landwirtschaft
       Solidarische Landwirtschaft
       Regionale Wertschöpfung, regionales Handwerk

Insgesamt gibt es nun bayernweit 27 staatlich anerkannte Öko-Modellregionen, die aus 551 Kommunen bestehen und fast 30 Prozent der Landesfläche abdecken.

Am 02. Mai 2019 wurden von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber 15 neuen Öko- Modellregionen in Bayern ihre Urkunden überreicht, darunter auch das Ampertal im Landkreis Freising. Sie hatten sich in einem Wettbewerb durchgesetzt und die Jury mit ihren Konzepten überzeugt, wie sie der Produktion und dem Absatz heimischer Lebensmittel in der Region zukunftsweisende Impulse verleihen wollen.

Zudem trägt die Ausweitung um 15 neue Regionen dem besonderen Anliegen der Artenvielfalt und damit auch des Volksbegehrens Rechnung. Die jetzt 27 Regionen erhalten durch die staatliche Förderung eine zusätzliche Hilfe bei der Umsetzung der in diesem Zusammenhang geplanten Gesetzesänderungen.

Die Öko-Modellregionen werden in den kommenden Jahren über die Ämter für Ländliche Entwicklung bei der Umsetzung ihrer vielfältigen Projekte unterstützt und gefördert. 75 Prozent der Kosten für die Stelle des Projektleiters vor Ort werden vom Freistaat übernommen, maximal bis zu 75.000 Euro im Jahr. Die Förderung läuft grundsätzlich zwei Jahre, sie kann um weitere drei Jahre verlängert werden. 
Nach fünf Jahren gehen die Regionen in eine degressive Förderphase über.


Staatlich anerkannte Ökomodellregion Kulturraum Ampertal
(https://www.oekomodellregionen.bayern/kulturraum-ampertal)

Der erfolgreichen Bewerbung des Ampertals im Mai 2019 liegen folgende Projektideen zu Grunde:
       Eine Öko-Modellregion im Landkreis Freising soll Wertschöpfung und Konsum von Lebensmitteln aus der Region anregen. Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen für regionale Bio-Lebensmittel sollen aufgebaut und gestärkt werden, um Perspektiven für landwirtschaftliche und handwerkliche Betriebe zu erhalten.
       Intensive Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsangebote sollen die Menschen der Region für das Thema Landwirtschaft sensibilisieren. So sollen Verbraucher und Erzeuger näher zueinander gebracht und gegenseitige Wertschätzung geweckt werden. Das soll biologisch und konventionell wirtschaftenden Landwirten zugutekommen.
       Die Unterstützung regionaler Wirtschaftskreisläufe, die Verknüpfung von Akteuren in der Region und die Vernetzung von Stadt und Land sind Teil einer nachhaltigen Regionalentwicklung und tragen dazu bei, den ländlichen Charakter der Region zu erhalten.
       Weitere Akteure sollen die Möglichkeit bekommen, sich mit ihren eigenen Ideen in der Öko- Modellregion einzubringen.

Landwirte, Lebensmittelhandwerker und weitere Akteure der heimischen Bio-Branche werden in der Öko-Modellregion durch Beratung, Vernetzung und Zugang zu Fachinformationen bei der Verwirklichung ihrer Projektideen unterstützt. 

Bürgerinnen und Bürger werden durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und vielfältige pädagogische Angebote über die Lebensmittelerzeugung in ihrer Region informiert und Kommunen erhalten Mithilfe bei ihrer nachhaltigen Entwicklung und dem Erhalt des eigenständigen Charakters ihres Kulturraums in direkter Nachbarschaft zur Metropole München.

Seit November 2019 ist die Stelle als Projektmanagerin der Öko-Modellregion besetzt. Im Zwischenbericht des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom April 2021 zeigte sich die Fachjury beeindruckt von der fachlich sehr guten Arbeit. Sie verlängerte aufgrund der positiven Resultate die Förderung der Öko-Modellregion Kulturraum Ampertal um weitere drei Jahre bis Ende Oktober 2024.

In bestimmten Bereichen identifizierte die Fachjury Defizite und formulierte nachdrückliche Empfehlungen. Diese sollen im zweiten Förderzeitraum verstärkt Beachtung finden.


Der Ampertalrat schlägt vor:

Die Stelle ist der Umsetzungsbegleitung Kulturraum Ampertal zugeordnet. Die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils erfolgt durch alle 12 Mitgliedsgemeinden.

Nach den Vorgaben der Förderstelle kann die Bezahlung je nach Qualifikation und persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 TV-L erfolgen. Zur Kalkulation des zu erwartenden Eigenanteils der teilnehmenden Kommunen wird deshalb von der max. möglichen Förderhöhe von 75.000 € je Jahr ausgegangen. Somit würde der gesamte Eigenanteil an Förderfähigen Kosten den Kommunen jährlich 25.000 € betragen. 

Analog zur ILE- Umsetzungsbegleitung werden für Büromiete, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Dienstreisen etc. pauschal 10.000€ (nicht förderfähig) zusätzlich veranschlagt. Dieser ist nach bisheriger Nachkalkulation auskömmlich. Somit ergibt sich ein Umlegungsbetrag von insg. 35.000€ jährlich.

Die Umlegung des Eigenanteils soll nach Einwohnern erfolgen. Die Einwohnerzahl der Stadt Freising soll immer gleichgesetzt werden mit der der einwohnerstärksten Mitgliedsgemeinde (aktuell Allershausen). Stichtag sind die Einwohnerzahlen vom 30. September 2020. Die prozentualen Anteile am Umlegungsbeitrag bleiben für den Förderzeitraum von drei Jahren gleich.

Auf Grundlage der vorgestellten Kostenkalkulation ergibt sich damit folgender jährlicher Umlegungsbetrag:        
 
EW
EW- Umlegung
0,77 €/EW
Allershausen 

5.947
    4.546,34 € 
Attenkirchen

2.771
    2.118,36 € 
Fahrenzhausen

5.062
    3.869,78 € 
Freising
48.911
5.947
    4.546,34 € 
Haag

2.958
    2.261,32 € 
Hohenkammer

2.658
    2.031,98 € 
Kirchdorf

3.237
    2.474,61 € 
Kranzberg

4.198
    3.209,27 € 
Langenbach

4.014
    3.068,61 € 
Paunzhausen

1.524
    1.165,06 € 
Wolfersdorf

2.593
    1.982,29 € 
Zolling

4.874
    3.726,06 € 
 
Summe
45.783
35.000,00 €

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Kranzberg beschließt, dass die Gemeinde Kranzberg Teil der staatlich anerkannten Öko-Modellregion Kulturraum Ampertal bleibt. 
Aufgabe der Öko- Modellregion ist es, der Produktion und dem Absatz heimischer Bio-Lebensmittel in der Region zukunftsweisende Impulse zu verleihen und in der Bevölkerung das Bewusstsein für regionale Identität voranzubringen. 
Die Gemeinde Kranzberg beteiligt sich weiterhin anteilig an den nach Abzug der staatlichen Förderung verbleibenden Kosten. Dabei soll die Umlegung des Eigenanteils nach Einwohnerzahlen erfolgen, wobei die Einwohnerzahl der Stadt Freising gleichgesetzt wird mit Allershausen, der einwohnerstärksten Mitgliedsgemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Kauf eines weiteren Wohncontainers inkl. Erschließung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bislang ist ein Wohncontainer als Notunterkunft im Gemeindegebiet vorhanden. Dies ist jedoch nicht mehr ausreichend.
Es gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (1 S 279/93) vom 24.02.1993, wonach einer obdachlosen Einzelperson die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zugemutet werden kann. Es besteht kein Anspruch auf einen Raum, der ihr allein zur Verfügung steht.
Es gibt jedoch auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße) (5L469/14) aus dem Jahr 2014, wo das Gericht von 10 qm pro untergebrachter Person ausgeht.
Es gibt daher keine gesetzlichen Regelungen, sondern es kommt immer auf den Einzelfall (Einzelperson, Familien, Vorerkrankungen, persönliche Situation…) an.
Im Forschungsbericht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales  (https://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Service/fb-566-auswirkungen-covid-19-auf-wohnungsnotfallhilfen.pdf?__blob=publicationFile&v=3)  heißt es jedoch, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Unterbringung im Mehrbettzimmern mit dem Zwang zur gemeinschaftlichen Nutzung von Sanitär- und Küchenbereichen  nicht zu empfehlen ist.
Die Gemeinde Kranzberg sollte daher einen weiteren Wohncontainer anschaffen. Laut Bauamt wäre das Aufstellen auf dem Grundstück Am Herzog 3 möglich.
Es liegt ein Angebot für neue Wohncontainer inkl. Nasszelle in Höhe von 10.708,81 Euro brutto pro Container vor. Es handelt sich um vollisolierte Standardcontainer mit Dusche, WC und Boiler in Brandklasse A1 mit doppelverglasten Fenstern und Fliegengitter.
Die Anordnung von Türen und Fenstern wird nach Wunsch ausgeführt. Der Container ist innerhalb von 10 Werktagen lieferbar. Bei einem Vor-Ort-Termin hat der Anbieter weiterhin angeboten, dass der Container priorisiert bearbeitet und fertiggestellt wird.
Ein Kücheneinbau wäre von Seiten des Herstellers möglich (jedoch ohne Herd) und kostet pro Küche 1.190,00 Euro brutto.
Die Kosten für die Lieferung inklusive Kran betragen 720,00 Euro brutto. Es wäre jedoch auch möglich, dass die Gemeinde die Container bei Schrobenhausen abholt. 
Zusätzlich entstehen Kosten für die Erschließung sowie das Fundament und ggf. Abladen bei Abholung. Da bereits für den ersten Wohncontainer Kabel und Rohre verlegt wurden, werden die Kosten deutlich geringer sein.  Das Bauamt geht von Kosten in Höhe von ca. 5.000 Euro aus.

Im Haushalt ist kein Ansatz für Obdachlosenunterkünfte vorgesehen.

Die Mietkosten wären zwar deutlich geringer, jedoch betragen die Lieferzeiten zwischen 16 und 20 Wochen, da auch dort Mangel herrscht. Die vorhandenen Mietcontainer werden in den Hochwasserregionen eingesetzt.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt den ersten Bürgermeistern einen weiteren Wohncontainer anzuschaffen und die notwendigen Erschließungsarbeiten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Isolierte Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö informativ 5
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5.1. Neubau eines Doppelcarports, Gremertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Gremertshausen
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BayBO:
Art.57 und 63 Abs. (2)
Bebauungsplan
Gremertshausen Ost

Der Antragsteller möchte weitere Stellplätze für die Autos der Kinder schaffen. Im Bebauungsplan ist für diesen Bereich auf dem Grundstück kein Baufenster für Garagen vorhanden, daher wird für das verfahrensfreie Bauvorhaben eine isolierte Befreiung beantragt. 

Der geplante Carport befindet sich am gewünschten Standort laut Bebauungsplan in einem eingezeichneten Sichtdreieck, welches grundsätzlich einzuhalten und von der Bebauung freizuhalten ist. Laut Festsetzung sind im Bereich des Sichtdreiecks Zäune mit einer Höhe bis 1,0 m und Bäume mit einem Astansatz ab 2,50 m zulässig.

Auf dem Nachbargrundstück schränken einige Büsche das Sichtdreieck bereits wesentlich ein. Zudem befindet sich ein Spielgerät, welches vor dem Bau des Carports entfernt werden soll, auf dem Grundstück des Antragstellers und schränkt die Einsicht weiter ein.

Da sich jedoch durch den Bau des Gehwegs die Verkehrsverhältnisse im Vergleich zum Bebauungsplan geändert haben, sind die Einsicht und das Einfahren in die Kreuzung verbessert worden. 

Um parkende Autos auf der Straße zu vermeiden, ist das Vorhaben zu befürworten. Das Verkleiden der Umfassungswände wird jedoch ausdrücklich untersagt um die größtmögliche Einsicht zu erhalten. 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung zu, unter der Voraussetzung, dass keine Wände verkleidet werden und weiterhin Einsicht in die Straße/ Kreuzung bestehen bleibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Anträge auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö informativ 6
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6.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelcarport, Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Berg
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34
Genehmigter Vorbescheid
Ja


Das Bauvorhaben fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung ein. Die Wandhöhen mit max. 6,55m fügen sich in die Umgebungsbebauung ein.

Es werden für eine Wohneinheit 2 Stellplätze im Carport und 1 Stellplatz für die Einliegerwohnung, als offener Stellplatz, auf dem Grundstück errichtet. Der Stellplatznachweis ist somit erfüllt.

Hinsichtlich der Erschließung für Zufahrt und Entwässerung wird auf folgendes hingewiesen. Da der Antragsteller nicht Eigentümer der überplanten Grundstücke ist, wird die Eintragung eines Leitungs- und Wegerechts für die Flurstücke 882/8, 882/9 und insbesondere 882/4; Gemarkung Kranzberg, ausdrücklich empfohlen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Kühnhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Kühnhausen
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Das Bauvorhaben liegt laut neuem FNP im Innenbereich (MD) von Kühnhausen. 
Die Wandhöhen belaufen sich bei der Bauweise E+I auf max. 6,38m. An den umliegenden Gebäuden ist dieses Maß aufzufinden.  Nach Art und Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben somit in die Umgebungsbebauung ein.
Die Abwasserentsorgung ist durch einen bereits bestehenden Grundstücksanschluss, die Zufahrt über die anliegende Ortsstraße gegeben. Die Erschließung ist dadurch gesichert.
Das anfallende Regenwasser von versiegelten Flächen wird auf dem Grundstück in einer Sickermulde gesammelt und zur Versickerung gebracht.
Für die Wohneinheit werden 2 Stellplätze in einem Carport errichtet. Somit sind alle erforderlichen Stellplätze nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Es wird darauf hingewiesen, dass bestehende Bäume und Sträucher außerhalb der Vogelbrutzeit (März – September) zu entfernen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6.3. Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Ortsteil:
Hohenbercha
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34
Genehmigter Vorbescheid
Ja

Die landwirtschaftliche Halle hält alle vorgeschriebenen Abstandsflächen ein. Die Wandhöhen belaufen sich auf max. 7,50m. Die Firsthöhe beträgt 9,54m.
Es wird darauf hingewiesen, dass bestehende Bäume und Sträucher außerhalb der Vogelbrutzeit (März – September) zu entfernen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) unter dem Vorsitz von Herrn Anton Hierhager hat am 17.06.2021 und am 24.06.2021 die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Kranzberg stichprobenartig geprüft. Zur Prüfung standen dem Ausschuss sämtliche Kassenbücher, Belege und sonstige Rechnungsprüfungsunterlagen zur Verfügung. Während der Prüfung aufgetretene Fragen wurden von der Geschäftsleiterin Frau Neumann, der Kämmerin Frau Huber und der Kassenverwalterin Frau Schmid direkt beantwortet. Die weiteren Prüfungsfeststellungen und Anregungen werden dem Gemeinderat bekannt gegeben und zum Bestandteil des Protokolls des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.06.2021 erklärt. Der Verwaltung wird eine ordentliche und korrekte Kassenführung bescheinigt.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herrn Hierhager zur Kenntnis. Die Verwaltung wird die Anregungen etc. prüfen bzw. zukünftig beachten.                        

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herrn Hierhager zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Feststellung der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht 2020 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt.                        

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Entlastung der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2020 ist örtlich geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben.

Beschluss

Die Entlastung der Jahresrechnung 2020 wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der erste Bürgermeister ist von der Abstimmung ausgeschlossen

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö beschließend 10
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10.1. Genehmigte Isolierte Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö informativ 10.1
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10.1.1. Errichtung eines Carports, Flurstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö informativ 10.1.1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 12.06.2018 wurde die Isolierte Befreiung für ein Gartenhaus und den genehmigungsfreien Carport des Nachbarn, Herrn Ryba, im Gemeinderat behandelt und einstimmig genehmigt. Es handelt sich somit um keinen Schwarzbau.

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10.2. Genehmigter Bauantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö informativ 10.2
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10.2.1. Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, Gremertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö informativ 10.2.1
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10.2.2. Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Einliegerwohnung mit Garage und Stellplätzen, Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö informativ 10.2.2
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10.2.3. Anbau eines Kaltwintergartens an das bestehende Wohnhaus, Sebastianstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö informativ 10.2.3
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10.3. Aktuelle Bodenrichtwerte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö informativ 10.3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister gibt bekannt, dass die aktuellen Bodenrichtwerte vom Gutachterausschuss vorliegen. Sie werden jetzt angekündigt und dann für 4 Wochen zur Einsicht ausgelegt.

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10.4. Ausbau Sendemast in Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö informativ 10.4

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informiert den Gemeinderat, dass die Firma Telefonica den Sendemast in Thalhausen 5G-fähig ausbauen wird.

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11. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö informativ 11
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11.1. Entsorgung Hundekotbeutel am Sportgelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Der Zweite Bürgermeister Anton Hierhager berichtet, dass die Abfalleimer am Sportgelände mit Hundekotbeuteln übermäßig gefüllt sind und der ehrenamtliche Platzwart große Probleme hat mit der Leerung der Abfalleimer.
Die Verwaltung wird die Möglichkeiten prüfen, zusätzliche Abfalleimer vor dem Sportgelände und Hinweisschilder aufzustellen

Datenstand vom 20.09.2021 12:45 Uhr