Datum: 09.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pantaleonsberg
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
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2 |
Ortsdurchfahrt Gremertshausen
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3 |
Grundstücksvergabe Gremertshausen Ost II
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4 |
Antrag auf Einbeziehungssatzung in Ampertshausen
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5 |
Anträge auf Vorbescheid
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5.1 |
Errichtung eines landwirtschaftlichen Austragswohnhauses mit Garagen, Siedlerstraße, Thalhausen
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5.2 |
Bau eines Gebäudes zur Unterbringung einer Hackschnitzelfeuerungsanlage, Hohenbercha
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5.3 |
Bau einer Lagerhalle für Hackschnitzel als Ersatzbau, Hohenbercha
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6 |
Antrag auf Baugenehmigung
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6.1 |
Ersatzneubau eines Kieswerks, Kieswerk Allershausen
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6.2 |
Neubau eines Doppelhauses Haus A, Ringstraße, Kranzberg
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6.3 |
Neubau eines Doppelhauses Haus B, Ringstraße, Kranzberg
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7 |
Bekanntgaben
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7.1 |
Genehmigter Vorbescheid
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7.1.1 |
Abbruch eines bestehenden Hauses - Neubau eines Dreispänners mit Garagen und Carports und Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Kirchbergstraße, Kranzberg
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7.2 |
Genehmigter Bauantrag
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7.2.1 |
Tekturantrag: Neubau eines Doppelhauses mit zwei Wohneinheiten mit Garage und Carport, Kirchbergstraße, Kranzberg
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7.2.2 |
Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, Hohenbercha
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7.3 |
Überprüfung Abriss altes Kanzleigebäude
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7.4 |
Sachstand Überplanung Kirchenvorplatz
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7.5 |
ILE-Ampertal Zukunftsworkshop
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7.6 |
Regionalbudget 2022
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7.7 |
Bürgerbeteiligung am Bürger-Solardach auf dem Mehrgenerationenhaus
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7.8 |
Mobile Lüftungsgeräte für die Grundschule Kranzberg
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7.9 |
Neue Gemeindedaten
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7.10 |
Absage Bürgerversammlungen
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8 |
Anträge und Anfragen
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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 12.10.2021 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Frau Nerl war zur Abstimmung nicht anwesend
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2. Ortsdurchfahrt Gremertshausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Die Bebauung auf den ersten Parzellen im Baugebiet Gremertshausen Ost II hat begonnen, so dass nun die rechtlichen Voraussetzungen für die Änderung der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt geschaffen sind (OD-Schild).
Die Verwaltung hat deshalb den entsprechenden Antrag für die Versetzung des sog. OD-Schildes bei der Regierung von Oberbayern gestellt. Laut der Sachbearbeiterin ist dazu noch ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die neu festgesetzte Ortsdurchfahrt beginnt nun an der Kreuzung der Kreisstraße mit der Schaidenhausener Straße.
Da im Neubaugebiet die Erschließung der Grundstücke entlang der Kreisstraße nicht zur Kreisstraße, sondern rückwärtig über die Ortsstraßen Hirtenanger, Schaidenhauser Straße und Karl-Rothenberger-Straße erfolgt, liegt hier ein Verknüpfungsbereich vor, der u.a. Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit bzw. für den Erlass des Bescheides der Regierung ist.
Die festzusetzende Ortsdurchfahrt ergibt sich wie folgt:
Erschließungsbereich von Abschnitt: 120 Station: 1,219 bis Abschnitt: 120 Station: 1,582
Verknüpfungsbereich von Abschnitt: 120 Station: 1,582 bis Abschnitt: 120 Station: 1,713
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Ortsdurchfahrt wie vorgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Grundstücksvergabe Gremertshausen Ost II
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
In der ersten Vergaberunde des Einheimischen Modell konnten 9 Grundstücke im Baugebiet Gremertshausen vergeben werden.
Auf die restlichen 8 Grundstücke kommen 15 Bewerber mit einer gleichen Punktzahl von 60 Punkten. Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung vom 06.10.2020 dazu entschieden die restlichen Grundstücke nicht im Losverfahren zu vergeben.
Nach Rücksprache mit unserer rechtlichen Beratung, Herrn Dr. Busse, haben wir für das weitere Vorgehen 2 Möglichkeiten.
Variante 1: Bei einer weiteren Vergaberunde dürfen nur die 15 Bewerber mit letztmals 60 Punkten berücksichtigt werden. Es muss ein neuer Stichtag festgelegt werden, zu dem der Bewerberbogen neu abgefragt wird, ob sich Änderungen und somit eine höhere Punktzahl ergeben.
Variante 2: Das Vergabeverfahren wird aufgehoben. Alle Bewerber müssen schriftlich informiert werden, dass derzeit keine weitere Vergabe erfolgt. Zu einem späteren Zeitpunkt, z Bsp. zeitgleich mit der Vergabe in der Ringstraße, wird ein neues Vergabeverfahren mit geänderten Kriterien eröffnet.
Der Gemeinderat beschließt nochmals Grundstücke im Baugebiet Gremertshausen Ost II zu vergeben.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, eine Vergabe an die Bewerberinnen und Bewerber, die bisher 60 Punkte hatten, wenn bis zum Stichtag 09.11.2021 Änderungen eingetreten sind, die dazu führen, dass sie nun mehr als 60 Punkte besitzen.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass im Anschluss die Vergabe „Gremertshausen Ost II“ aufgehoben wird. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber erhalten dann Absagen für diese Vergabe.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Einbeziehungssatzung in Ampertshausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Ein Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung in Ampertshausen wurde gestellt, um die baurechtlichen Voraussetzungen für ein Einfamilienhaus zu schaffen. Als Geltungsbereich wird die Flurnummer 907/3 der Gemarkung Wippenhausen gewünscht.
Ein im Jahre 2018 gestellter Vorbescheid auf Fl. Nr. 907/3 wurde aufgrund der Außenbereichslage gemäß §35 BauGB abgelehnt. Das Grundstück wird im neuaufgestellten Flächennutzungsplan als Dorfgebietsfläche ausgewiesen. Ebenso die daran angrenzenden Teilflächen der Fl. Nrn. 987/2 und 1064, so dass für diese Flächen eine Bauleitplanung vorgesehen werden kann. Diese Teilflächen stehen für eine Überplanung allerdings nicht zur Verfügung, da privatrechtliche Verträge dies verhindern.
Die Erschließung setzt sich folgendermaßen zusammen: Über die direkt angrenzende Gemeindestraße kann die Zufahrt zum Grundstück erfolgen. Das Abwasser kann aufgrund der Topographie des Grundstücks nicht über einen Freispiegelkanal erfolgen, und muss deshalb über eine private Pumpstation in das gemeindliche Kanalnetz angeschlossen werden. Die Erschließung kann aber trotzdem als gesichert betrachtet werden.
Hinsichtlich entstehender Kosten offeriert der Antragsteller die für die Satzung erforderlichen Kosten zu übernehmen sowie Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bau eines Wohnhauses, wenn der Antragsteller die dafür entstehenden Kosten übernimmt. Dafür wird ein städtebaulichen Vertrag zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde geschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Anträge auf Vorbescheid
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
informativ
|
5 |
zum Seitenanfang
5.1. Errichtung eines landwirtschaftlichen Austragswohnhauses mit Garagen, Siedlerstraße, Thalhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
5.1 |
Sachverhalt
Ortsteil:
|
Thalhausen
|
Gebietsart nach BauNVO:
|
-
|
Beurteilung nach BauGB:
|
§35
|
Das geplante Vorhaben befindet sich in Thalhausen im Außenbereich. Die baurechtliche Beurteilung erfolgt daher nach §35 BauGB.
Auf dem landwirtschaftlichen Betrieb wird neben dem bestehenden Betriebsleiterwohnhaus das neue Austragshaus geplant. Eine landw. Privilegierung ist Voraussetzung für die Zulässigkeit, demnach ist diese vorab vom Landratsamt zu prüfen.
Der anliegende Kanal sowie die vorhandene Betriebszufahrt sichern die Erschließung.
Das Maß der baulichen Nutzung ist gemäß Einfügungsgebot anhand umliegender Gebäudehöhen nachzuweisen sowie einzuhalten. Des Weiteren sind Abstandsflächen nach der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Kranzberg in Verbindung mit Art.6 BayBO einzuhalten. Weitere Prüfung bleibt dem Bauantragsverfahren vorbehalten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid unter Voraussetzung der Privilegierung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5.2. Bau eines Gebäudes zur Unterbringung einer Hackschnitzelfeuerungsanlage, Hohenbercha
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
5.2 |
Sachverhalt
Ortsteil:
|
Hohenbercha
|
Gebietsart nach BauNVO:
|
-
|
Beurteilung nach BauGB:
|
§35
|
Die Erstellung eines Nahwärmenetzes in Hohenbercha wird beabsichtigt. Die dafür benötigte Hackschnitzelfeuerungsanlage wird in einem speziellen Container untergebracht, welcher im nördlichen Grundstücksteil, im Außenbereich, platziert werden soll. Danebenstehend ist ein Anbau als Bunker für Hackschnitzel geplant.
Da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet, könnte eine Genehmigung auf Grundlage des § 35 (1) 3. erteilt werden. Demnach wäre das Vorhaben zulässig, da es der öffentlichen Versorgung mit Wärme dient. Voraussetzungen und Gegebenheiten sind vom Landratsamt zu prüfen.
Um das geplante, aus erneuerbaren Energien bestehende, Wärmenetz zu fördern, wird eine Genehmigung befürwortet. Weiter Prüfungen bleiben dem Bauantragsverfahren vorbehalten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5.3. Bau einer Lagerhalle für Hackschnitzel als Ersatzbau, Hohenbercha
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
5.3 |
Sachverhalt
Ortsteil:
|
Hohenbercha
|
Gebietsart nach BauNVO:
|
MD
|
Beurteilung nach BauGB:
|
§34
|
Die an der Ostgrenze vorhandenen Gebäude, welche der Brennholzlagerung dienen, sollen abgerissen werden und in Form eines Ersatzbaus neu errichtet werden. Dieser wird später als Lager für Brennholz und Hackschnitzel verwendet. Zusätzlich sollen Pufferspeicher eines geplanten Nahwärmenetzes untergebracht werden.
Gemäß §34 BauGB muss sich das Vorhaben hinsichtlich Gebäudehöhen an der Umgebungsbebauung orientieren. Aufgrund der Grenzbebauung ist der bauliche Brandschutz zu berücksichtigen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
informativ
|
6 |
zum Seitenanfang
6.1. Ersatzneubau eines Kieswerks, Kieswerk Allershausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
6.1 |
Sachverhalt
Lage:
|
Kieswerk Allershausen
|
Gebietsart nach BauNVO:
|
SO
Kiesabbau und -verarbeitung
|
Beurteilung nach BauGB:
|
§35
|
Der Neubau nimmt mit all seinen baulichen Anlagen eine Grundfläche von ca. 651 m² ein. Neu errichtet werden eine Trafostation, Waschstation, Siebstationen, Aufgabetrichter und Fahrzeugwaage mit Dispo- und Lagercontainer.
Erschlossen wird das Grundstück über die Zufahrtsstraße von Göttschlag kommend. Für die Wasserversorgung wird an der Ecke Göttschlag / Staatsstraße / Abzweig Richtung Kieswerk ein neuer Übergabepunkt erstellt. Von da ab wird die weitere Leitungsführung bis zum Kieswerk vom Bauherrn übernommen. Das Abwasser aus Oberflächen und Sanitäreinrichtungen wird mittels Kleinkläranlage behandelt und entsorgt.
Der geplante Ersatzbau befindet sich grundsätzlich im Außenbereich. Für dieses Gebiet ist im neuaufgestellen FNP ein Sondergebiet SO mit Zweckbestimmung „Kiesabbau und –verarbeitung“ festgelegt. Einer Neuerrichtung kann daher aus Gründen der bisherigen Nutzung und der dafür künftig vorgesehenen Nutzung zugestimmt werden.
Im Zuge des Neubaus werden keine weiteren Arbeitsplätze geschaffen, dadurch sind zusätzliche Stellplätze nicht erforderlich.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Franz Braun ist wegen persönlicher beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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6.2. Neubau eines Doppelhauses Haus A, Ringstraße, Kranzberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
6.2 |
Sachverhalt
Ortsteil:
|
Kranzberg
|
Gebietsart nach BauNVO:
|
MD
|
Beurteilung nach BauGB:
|
§34
|
Nach Abriss des alten Wohngebäudes soll das Grundstück Fl. Nr. 491 geteilt werden und mit einem Doppelhaus bebaut werden.
Die Doppelhaushälften sollen profilgleich in der Bauweise E+I+D errichtet. Die Wandhöhe beträgt 7,05m, die Firsthöhe 10,65m, Dachneigung 40°. Je DHH wird eine Wohneinheit geplant.
Die Wandhöhe überschreitet das in der Umgebung aufzufindende Maß von 6,50m deutlich und erfüllt das Einfügungsgebot somit nicht. Zudem wird aufgrund eines Berechnungsfehlers die gesetzliche Abstandsfläche auf der Westlichen Grundstücksgrenze falsch dargestellt und unterschreitet den rechnerisch korrekten Abstand um 30cm. Der Antragsteller wird darauf hingewiesen um bis zur Sitzung die Abstandsflächen korrigieren zu können.
Die Wandhöhe und die Firsthöhe wurden zwischenzeitlich um 55 cm reduziert und somit den gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Auch die Abstandsflächen werden nun eingehalten.
Die Erschließung für Zufahrt und Kanal ist gesichert.
Die erforderlichen 2 Stellplätze je Wohneinheit werden als offene Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschluss
Aufgrund der vorgenommenen Änderungen und Anpassungen stimmt der Gemeinderat dem Antrag auf Baugenehmigung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6.3. Neubau eines Doppelhauses Haus B, Ringstraße, Kranzberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
6.3 |
Sachverhalt
Ortsteil:
|
Kranzberg
|
Gebietsart nach BauNVO:
|
MD
|
Beurteilung nach BauGB:
|
§34
|
Nach Abriss des alten Wohngebäudes soll das Grundstück Fl. Nr. 491 geteilt werden und mit einem Doppelhaus bebaut werden.
Die Doppelhaushälften sollen profilgleich in der Bauweise E+I+D errichtet. Die Wandhöhe beträgt 7,05m, die Firsthöhe 10,65m, Dachneigung 40°. Je DHH wird eine Wohneinheit geplant.
Die Wandhöhe überschreitet das in der Umgebung aufzufindende Maß von 6,50m deutlich und erfüllt das Einfügungsgebot somit nicht. Zudem wird aufgrund eines Berechnungsfehlers die gesetzliche Abstandsfläche auf der westlichen Grundstücksgrenze falsch dargestellt und unterschreitet den rechnerisch korrekten Abstand um 30cm. Der Antragsteller wird darauf hingewiesen um bis zur Sitzung die Abstandsflächen korrigieren zu können.
Die Wandhöhe und die Firsthöhe wurden zwischenzeitlich um 55 cm reduziert und somit den gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Auch die Abstandsflächen werden nun eingehalten.
Die Erschließung für Zufahrt und Kanal ist gesichert.
Die erforderlichen 2 Stellplätze je Wohneinheit werden als offene Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschluss
Aufgrund der vorgenommenen Änderungen und Anpassungen stimmt der Gemeinderat dem Antrag auf Baugenehmigung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. Genehmigter Vorbescheid
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
informativ
|
7.1 |
zum Seitenanfang
7.1.1. Abbruch eines bestehenden Hauses - Neubau eines Dreispänners mit Garagen und Carports und Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Kirchbergstraße, Kranzberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
7.1.1 |
zum Seitenanfang
7.2. Genehmigter Bauantrag
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
informativ
|
7.2 |
zum Seitenanfang
7.2.1. Tekturantrag: Neubau eines Doppelhauses mit zwei Wohneinheiten mit Garage und Carport, Kirchbergstraße, Kranzberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
informativ
|
7.2.1 |
zum Seitenanfang
7.2.2. Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, Hohenbercha
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
informativ
|
7.2.2 |
zum Seitenanfang
7.3. Überprüfung Abriss altes Kanzleigebäude
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
informativ
|
7.3 |
Sachverhalt
Derzeit wird das alte Kanzleigebäude von der Bücherei als Lagerraum genutzt. Die eingelagerten Stühle sowie die Bühne werden für die Lesungen und andere Veranstaltungen benötigt.
Auch der Archivar Alfons Berger hat Unterlagen im Gebäude eingelagert.
Von beiden liegt der Verwaltung eine Stellungnahme vor, dass das Gebäude nicht abgerissen werden soll, da sonst eine Alternative geschaffen werden muss, wo die Sachen eingelagert werden können.
Auch Herr Sebastian Brunner vom Krieger- und Soldatenverein würde gerne seine Fahnen dort einlagern. Er hat auch seine Unterstützung zugesichert bei der Sanierung des Gebäudes.
In der nächsten Gemeinderatssitzung wird über den Fortbestand des Gebäudes weiter beraten
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7.4. Sachstand Überplanung Kirchenvorplatz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
informativ
|
7.4 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2021 wurden diverse Änderungswünsche für die Planung der Umgestaltung des Kirchenvorplatzes von den Gemeinderäten geäußert. Deswegen hat am 05.11.21 eine Besprechung mit Herrn Narr stattgefunden. Herr Narr wird die Änderungen berücksichtigen und eine entsprechend geänderte Planung vorstellen.
Das bisherige Förderprogramm ist ausgelaufen. Aus diesem Grund findet am 25.11.21 eine Videokonferenz mit Herrn Metzner von der Regierung von Oberbayern statt, um abzuklären, welche Möglichkeiten der Förderung für dieses Projekt bestehen.
Die Verwaltung möchte die Planung und Umsetzung in 2022 voranbringen.
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7.5. ILE-Ampertal Zukunftsworkshop
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
|
7.5 |
Sachverhalt
Der 1.Bürgermeister informiert den Gemeinderat darüber, dass voraussichtlich vom Freitag 11. März bis Sonntag 13. März ein Zukunftsworkshop und Evaluierung im Kloster Kostenz stattfinden soll. Von jeder ILE-Gemeinde sollen bis zu 4 Personen aus dem Gemeinderat teilnehmen können. Es wird mit einer Gesamtteilnehmerzahl von 50 Personen gerechnet. Wer für die Gemeinde Kranzberg teilnehmen wird, kann kurzfristig festgelegt werden.
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7.6. Regionalbudget 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
informativ
|
7.6 |
Sachverhalt
In 2022 können wieder kleinere Projekte über das Regionalbudget gefördert werden.
Vorschläge, welche Projekte beantragt werden sollen, müssen bis Februar 2022 eingereicht werden. Nähere Informationen dazu im Newsletter der ILE-Ampertal
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7.7. Bürgerbeteiligung am Bürger-Solardach auf dem Mehrgenerationenhaus
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
informativ
|
7.7 |
Sachverhalt
Die Bürger Energie Genossenschaft bietet Bürgerbeteiligungen am Bürger- Solardach auf dem Mehrgenerationenhaus an. Der Betrag von 80.000 € soll über Beteiligungen abgedeckt werden.
Bei Interesse kann ein Kontakt zu Herrn Henze von der BEG hergestellt werden.
Vom Gemeinderat wir angeregt diese Information auch im Gemeindeblatt zu veröffentlichen.
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7.8. Mobile Lüftungsgeräte für die Grundschule Kranzberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
informativ
|
7.8 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 09.03.2021 beschlossen mobile Lüftungsgeräte für die Grundschule zu beschaffen, wenn Geräte gefunden werden, die durch ihre Lautstärke den Unterricht nicht negativ beeinflussen. Bis jetzt wurden noch nicht die optimalen Geräte gefunden, allerdings ist der Wunsch seitens der Eltern groß mobile Lüftungsanlagen anzuschaffen.
Der Gemeinderat regt für die nächste Sitzung im Dezember an:
-Frau Hartmann und den Elternbeirat einzuladen
-Testlüfter während der Sitzung laufen zu lassen, um die Geräuschbelastung zu testen
-zu überprüfen, ob eine dezentrale Lüftungsanlage möglich ist, mit welchen Kosten hierfür zurechnen ist und welche Förderung möglich wäre.
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7.9. Neue Gemeindedaten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
informativ
|
7.9 |
Sachverhalt
zum Seitenanfang
7.10. Absage Bürgerversammlungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
|
7.10 |
Sachverhalt
Aufgrund der stetig steigenden Inzidenzzahlen sagt die Verwaltung zum Schutz für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Mitarbeiter die anstehenden Bürgerversammlungen ab.
Die Präsentation wird auf der Homepage zur Information eingestellt. Fragen und Anregungen seitens der Bürger können gerne an die Verwaltung gerichtet werden.
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8. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.11.2021
|
ö
|
informativ
|
8 |
Datenstand vom 07.01.2022 09:02 Uhr