Datum: 14.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pantaleonsberg
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vorstellung des Ergebnisses der hydrodynamischen Überrechnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2021
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Im Zuge der Planung der Sanierung der Oberen Dorfstraße wurde eine hydrodynamische Überrechnung des Mischwasserkanals im betreffenden Einzugsgebiet beauftragt.
Die Ergebnisse dieser Überrechnung wurden von Herrn Bachmann und Herrn Parth (WipflerPlan) im Gemeinderat vorgestellt.
Die Ergebnisse sollen aufzeigen, ob der Mischwasserkanal aktuell und in Zukunft baulich und hydraulisch ausreichend leistungsfähig ist. Weiterhin zeigt die Berechnung auf, wo Überstau und Überflutungen stattfinden und an welchen Haltungen welcher Wasserstand und welcher Abfluss entstehen.
Der Überstaunachweis bei einem 2-jährlichen Regenereignis (mit rN 0 164,4l/s * ha bzw. hN = 14,8 mm, 15 Minuten) ergibt folgendes Ergebnis:
Für den Überstau gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten:
- Fließgeschwindigkeit reduzieren (dies ist jedoch aufgrund des starken Gefälles in der Oberen Dorfstraße nicht möglich)
- Vergrößerung des Kanals
Aufgrund der Berechnungsergebnisse empfiehlt sich eine Verbesserung des Abflussvermögens in der Oberen Dorfstraße mittels Kanalaufweitung.
Die Kosten werden sich auf ca. 900.000 Euro Bau- und Planungskosten belaufen. Diese Kosten müssen in 2022 bereitgestellt werden.
Da vom Landkreis die Sanierungsarbeiten an der Kreisstraße für 2023 eingeplant sind, muss dieses Projekt 2022 abgeschlossen sein und mit den Arbeiten des Wasserzweckverbandes an der Hauptwasserleitung abgestimmt werden, welche ebenfalls für 2022 eingeplant sind.
Dies ist nur möglich, falls die Firma WipflerPlan, welche die Berechnungen durchgeführt hat und welche auch das Kanalsanierungskonzept in Kranzberg gesamt betreut, unverzüglich mit den Ausschreibungen beginnt.
Ein weiterer Punkt, die möglichen Verbesserungen des Abflussvermögens in der Kirchbergstraße mittels Bypass- oder Rückhaltelösung können zusammen mit dem Kirchenvorplatz angegangen werden. Hierbei besteht kein solcher Zeitdruck.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Verbesserung des Abflussvermögens in der Oberen Dorfstraße mittels Kanalaufweitung in 2022 umzusetzen und dafür das Planungsbüro WipflerPlan zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt diese Arbeiten mit dem Wasserzweckverband abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Erneuerung Heizung am Bauhof und im Rathaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2021
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ö
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beratend
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2 |
Sachverhalt
Die Heizungen im Bauhofgebäude und im Rat- und Feuerwehrhaus Kranzberg müssen erneuert werden. Aktuell wird im Feuerwehrhaus eine Stromheizung und im Rathaus sowohl eine Gasheizung im Obergeschoss als auch eine Stromheizung im Untergeschoss betrieben.
Neben den hohen Verbrauchswerten und dem hohen Lebensalter der Heizungen, gibt es für die Heizung im Rathaus keine Ersatzteile mehr, da der Hersteller nicht mehr existiert. Eine Nachfolgefirma hat zwar die verbleibenden Ersatzteile aufgekauft, aber diese werden nicht nachproduziert. Z. B. der Brenner kann nicht nachgeliefert werden.
Am Bauhof wird mit einem Holzofen (Werkstatt) und einer Gastherme (Wohnungen) geheizt. Beides muss aus Sicht des Kaminkehrers bald erneuert werden. Weiterhin ist der Arbeitsbereich in der Fahrzeughalle zum Arbeiten zu kalt.
Hierfür kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Herr Martin Regler, der die Heizung am Mehrgenerationenhaus geplant hat, stellt verschiedenen Möglichkeiten an neuen Heizungen für Bauhof und Rathaus vor.
Vorschlag 1:
Für das komplette Rathaus inkl. EG (Einwohnermeldeamt) wird ein Gasbrennwertgerät und für die Feuerwehr eine Luftwärmepumpe beschafft. Die Kosten hierfür sind aktuell aufgrund der Materialknappheit schwer zu beurteilen. Es wird von 70.000 – 100.000 Euro brutto ausgegangen.
Für den Bauhof wird ein Gasbrennwertgerät für die Wohnungen sowie einen Scheitholzkessel für die Werkstatt beschafft. Hier könnte das gemeindeeigene Scheitholz verbrannt werden. Die Kosten hierfür betragen ca. 40.000 – 65.000 Euro.
Vorschlag 2:
Alternativ könnte eine Hackschnitzelheizung am Bauhof errichtet werden, welche über eine Fernwärmeleitung auch Rathaus und Feuerwehrhaus (ggf. auch Jugendtreff und Vereinsheim) versorgt. Eine solche Heizung ist ab 50 kW wirtschaftlich. Ohne Vereinsheim kommen die 4 Liegenschaften auf ca. 100 kW. Ein wirtschaftlicher Betrieb wäre daher grundsätzlich möglich.
Eine Fernwärmeleitung über die Amperbrücke kommt jedoch laut Landratsamt – Tiefbauamt nicht in Betracht. Das Landratsamt stimmt Spartenverlegungen an seinen Bauwerken generell nicht mehr zu.
Der Gemeinderat bittet, hier beim Landratsamt nochmals nachzufragen.
Weiterhin wird die Verwaltung beim Wasserwirtschaftsamt bzgl. Unter- oder Überqueren der Amper an anderer Stelle nachfragen.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der Machbarkeit eines Nahwärmenetzes einer Hackschnitzelheizung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Luftentkeimer/Luftfilter an der Grundschule Kranzberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2021
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ö
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3 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 hat der Gemeinderat mit 14 zu 1 Stimme entschieden, Luftfilter für die Klassenzimmer der Grundschule Kranzberg zu kaufen, wenn Geräte gefunden werden können, welche mit einem geregelten Unterrichtsbetrieb vereinbar sind.
Daraufhin wurden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit Schulleitung und Elternbeirat mehrere Geräte besichtigt bzw. in Kranzberg getestet. U.a. wurden Geräte in Mainburg, Roth, Schweitenkirchen und Allershausen besichtigt und die Lautstärke im Echtbetrieb geprüft. Drei verschiedene Hersteller haben auch Geräte für mehrwöchige Testphasen nach Kranzberg geliefert. Das letzte, getestete Gerät wurde von den Maßen, von der Position im Raum und von der Lautstärke für geeignet befunden.
Eine dezentrale Lüftungsanlage ist aufgrund der Größe der Räume nicht möglich, eine zentrale Lüftungsanlage würde ca. 100.000 Euro kosten.
Die Lieferung der Geräte wird in den Weihnachtsferien erfolgen.
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4. Weiteres Vorgehen Kirchenvorplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2021
|
ö
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4 |
Sachverhalt
Bislang steht ein Vorentwurf für den Kirchenvorplatz zur Diskussion.
In Absprache mit der Regierung empfiehlt die Verwaltung eine Mehrfachbeauftragung für die Leistungsphasen 1 und 2.
Hierbei werden neben NRT noch zwei weitere Büros angeschrieben und im Anschluss trifft eine Jury (aus 5 Gemeinderäten inkl. Bürgermeister, Regierung, Vertreter der Architektenkammer, Verwaltung, Pfarrer) eine Bewertung der verschiedenen Entwürfe.
Um dies umsetzen zu können, werden Auslobungskriterien benötigt. Die Gemeinderatsmitglieder werden gebeten, die Vorschläge für die von ihnen gewünschten Kriterien bis Mitte Januar bei der Verwaltung einzureichen.
Im neuen Jahr wird dann über die Auslobungskriterien (z. B. Versetzung Kriegerdenkmal, Abriss alte Kanzlei etc.) abgestimmt.
Im Anschluss kann ein Büro mit dem Auslobungsverfahren und anschließend drei Planer mit den Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt werden (Mehrfachbeauftragung).
Nach der Planungsphase findet das Juryverfahren statt.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Mehrfachbeauftragung in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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4.1. Bedarfsmitteilung für die Förderung für den Kirchenvorplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2021
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ö
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beschließend
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4.1 |
Sachverhalt
Am 25.11.2021 wurde in einer Videokonferenz mit Herrn Metzner von der Regierung von Oberbayern das weitere Vorgehen bezüglich der Fördermöglichkeiten für die Umgestaltung des Kirchenvorplatzes besprochen.
Von der Firma NRT liegt bereits ein Vorentwurf für die Umgestaltung vor. Wenn die Gemeinde mit diesem Vorentwurf weiterarbeitet und die Firma NRT direkt mit der weiteren Planung beauftragt, können die dabei entstehenden Planungskosten in Höhe von ca. 120.000 € nicht von der Regierung gefördert werden.
Herr Metzner hat uns empfohlen in 2022 eine Mehrfachbeauftragung für die Leistungsphasen 1 und 2 durchzuführen und dann in 2023 mit der Umsetzung zu beginnen.
Damit die Gemeinde eine Förderung von 60% der Kosten der Gesamtmaßnahme von der Regierung Oberbayern erhalten kann, musste bis spätestens 01.12.2021 eine Bedarfsmeldung bei der Regierung von Oberbayern eingehen. Durch diese Bedarfsmitteilung kann die Regierung die entsprechenden Gelder in den Bedarfsjahren bereitstellen.
Nach Rücksprache mit Herrn Metzner wurde für das Jahr 2022 ein Bedarf von 50.000 € für die Mehrfachbeauftragung sowie die Planungskosten angesetzt. Für die Baumaßnahme im Jahr 2023 wurden jetzt erstmal die bisher bekannten Kosten gemäß dem Vorentwurf der Firma NRT in Höhe von 933.000 € zu Grunde gelegt und ein Bedarf von 1.000.000 € angemeldet. Vorbehaltlich einer Unterstützung mit Städtebaufördermittel in Höhe von 60% der förderfähigen Kosten, hat die Gemeinde Kranzberg einen Eigenanteil in Höhe von 40% der förderfähigen Kosten aus dem gemeindlichen Haushalt zu tragen.
Beschluss
Der Gemeinderat bewilligt die Bedarfsmeldung für 2022 in Höhe von 50.000 € sowie 1.000.000 € für die Baumaßnahme in 2023. Der Gemeinderat ist mit der Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 40% aus eigenen Mitteln einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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5. Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2021
|
ö
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informativ
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5 |
zum Seitenanfang
5.1. Erstellung eines Betriebsleiterhauses mit Garage und Büro, Ast
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2021
|
ö
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beschließend
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5.1 |
Sachverhalt
Ortsteil:
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Ast
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Gebietsart nach BauNVO:
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-
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Beurteilung nach BauGB:
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§35
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Neben der bestehenden Lagerhalle wird der Neubau des Betriebsleiterwohnhauses situiert. Aufgrund der Lage befindet sich das Vorhaben komplett im Außenbereich.
Im Rahmen der landwirtschaftlichen Privilegierung wurden bereits drei Bauvorhaben genehmigt. Dazu zählen das Wohnhaus auf der Hofstelle selbst, ein Austragshaus und ein Wohnhaus für einen Mitarbeiter bzw. Familienangehörigen des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Errichtung eines weiteren Betriebsleiterhauses überschreitet somit die im Rahmen der Privilegierten zulässigen Bebauung.
Das Landratsamt soll auch bei einer Ablehnung prüfen, ob hinsichtlich der Privilegierung noch ein weiteres Betriebsleiterwohnhaus errichtet werden kann.
Beschluss
Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Vorbescheid ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 9
Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Kieslinger musste sich wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung enthalten.
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6. Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2021
|
ö
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informativ
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6 |
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6.1. Versuchsstation Thalhausen - Neubau Schleusengebäude und Errichtung einer neuen Zufahrt, Ampertshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2021
|
ö
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beschließend
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6.1 |
Sachverhalt
Ortsteil:
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Ampertshausen
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Gebietsart nach BauNVO:
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-
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§35
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- Neubau Schleusengebäude
Um Beeinflussungen, verursacht durch Tierseuchen, auf die medizinische Forschung vorzubeugen, soll aus hygienetechnischen Gründen nach dem jetzigen Einfahrtsbereich ein Schleusengebäude errichtet werden. Dieses soll zukünftig zur Desinfizierung von Fahrzeugen, Reinigung von Mülltonnen, Kühlung und Lagerung von Müll bzw. Futtermitteln genutzt werden.
Die Grundmaße des neuen Gebäudes betragen ca. 25,60m x 16,10m. Die Traufhöhe orientiert sich an der vorhandenen, südlich anliegenden Maschinenhalle. Die Firsthöhe unterschreitet durch eine geringere Dachneigung die der Maschinenhalle um ca. 2,0m. Somit fügt sich das Gebäude ein.
- Neubau einer Zufahrt
Eine neue Zufahrtsstraße wird benötigt um die Anfahrt zur Entleerung der vorhandenen Güllegruben zu vereinfachen. Bisher muss das ganze Betriebsgelände durchquert werden, um die Güllegruben zu erreichen, was in Hinsicht auf die unter Punkt 1 beschriebenen Umständen vermieden werden sollte.
Etwa 70m der insgesamt 130m langen geplanten Straße verläuft über gemeindlichen Grund, einem bis dato nicht ausgebauten Feldweg. Um den Weg nutzbar zu machen, soll eine 4,0m breite Mineralbetondecke mit entsprechendem Unterbau von ca. 60cm eingebaut werden. Unter diesem Weg verläuft zusätzlich die Schmutzwasserleitung die zur Erschließung der Versuchsstation führt.
Die Errichtung einer privaten Straße ist zum einen gemäß Art.57 Abs.1 Nr.8 BayBO bis zu einer Breite von 5,0m genehmigungsfrei, zum anderen liegt der Bau von öffentlichen Verkehrsflächen nicht im Anwendungsbereich der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Es wird empfohlen den Ausbau des Feldwegs anhand einer Vereinbarung mit Bestimmungen über Kosten, Pflichten und Rechte zu regeln. Die Maßnahme wird jedoch grundsätzlich befürwortet.
Der Gemeinderat bittet noch im Vertrag mit der TU München die Oberflächenentwässerung zu berücksichtigen.
- Zaunanlage
Laut Baubeschreibung soll im Süden das halbe Betriebsgelände mit einer 2,0m hohen und unterwühlsicheren Zaunanlage eingefasst werden. Die Güllegruben werden zudem mit einer normalen Umzäunung geplant. Öffentliche Belange sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Das gemeindliche Einvernehmen kann hierzu erteilt werden.
Empfehlung:
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag für das Schleusengebäude zu. Die Voraussetzungen hinsichtlich des geplanten Ausbaus des Feldwegs auf öffentlichem Grund werden separat durch eine Vereinbarung festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6.2. Abriss Wohnhaus mit Garage und Erstellung eines Ersatzwohnhauses mit Garage, Schönbichl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2021
|
ö
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beschließend
|
6.2 |
Sachverhalt
Ortsteil:
|
Schönbichl
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Gebietsart nach BauNVO:
|
-
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Beurteilung nach BauGB:
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§34
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Der als Einfamilienwohnhaus geplant Ersatzbau wird ähnlich wie das vorherige Gebäude im Grundstück situiert. Eine leichte Verschiebung Richtung Osten ergibt sich aufgrund der notwendigen Einhaltung der Abstandsflächen.
Die Wandhöhen des neuen Gebäudekörpers belaufen sich durch die Hanglage auf ca. 4,0m hangseitig und 6,95m talseitig. Die Mittlere Wandhöhe beträgt somit ca. 5,50m. Die Firsthöhe übersteigt die Wandhöhe um ca. 2,90m. Das in der Umgebung aufzufindende Höchstmaß der Wandhöhe von 7,0m wird demnach eingehalten und führt dazu, dass sich das Vorhaben auch hinsichtlich der Firsthöhe in die Umgebungsbebauung einfügt.
Das Grundstück verfügt bereits über einen Kanalanschluss und die Zufahrt verläuft über die direkt anliegende Ortsstraße. Die Erschließung ist somit gesichert.
Im Osten überschreitet die Abstandsfläche die Grundstücksgrenze und löst somit eine Abstandsflächenübernahme aus. Der Nachbar erklärt durch Unterschrift die Übernahme der anfallenden Überschreitung. Restliche Abstandsflächen können eingehalten werden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Kieslinger musste sich wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung enthalten.
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7. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2021
|
ö
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beschließend
|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. Beauftragung der Gewerke: Teeküche - Vorhang - Gebäudereinigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2021
|
ö
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informativ
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7.1 |
Sachverhalt
Nach Prüfung der eingegangenen Angebote können die wirtschaftlichsten Bieter im Verfügungsrahmen des Bürgermeisters beauftragt werden.
Die Kosten stellen sich wie folgt zusammen:
Teeküche: Fa. Strasser Die Formwerkstatt, Großeisenbach
Angebote: insg. 3
wirtschaftl. Angebot: 15.545,57 €
Kostenberechnung: 15.202,25 €
Vorhang: Fa. Wölfl, Neufahrn
Angebote: 1
wirtschaftl. Angebot: 4.326,02 €
Kostenberechnung: 6.199,90 €
Gebäudereinigung: Fa. NIS, München
Angebote: 1
wirtschaftl. Angebot: 6.845,48 €
Kostenberechnung: 8.925,00 €
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8. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2021
|
ö
|
informativ
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8 |
zum Seitenanfang
8.1. Verkehrszählung an der Staatsstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2021
|
ö
|
beratend
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8.1 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Anton Hierhager bittet um eine Verkehrszählung an der Staatsstraße 2084 bevor der Tunnel für die Tangente in Freising öffnet, um verlässliche Zahlen für eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu erlangen.
Datenstand vom 24.01.2022 16:09 Uhr