Datum: 09.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pantaleonsberg
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ausbau Obere Dorfstraße
1.1 Kosten / Nutzen Dachprofil
1.2 Kostenzuordnung für die Kostenträger
1.3 Entscheidung über den Gehwegbelag
1.4 Glasfaserleerrohrverlegung im Rahmen Sanierung Obere Dorfstraße
2 Gesplittete Abwassergebühr; Beauftragung zur Flächenermittlung
3 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
4 Anträge auf Vorbescheid
4.1 Neubau eines Wohnhauses, Viehausen
4.2 Neubau von Doppelhäuser/Einfamilienhäuser mit Garage, Wippenhauser Str., Thalhausen
4.3 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Kühnhausen
5 Anträge auf Baugenehmigung
5.1 Anbau eines Kaltwintergartens an das bestehende Wohnhaus, Sebastianstraße, Kranzberg
5.2 Abriss landwirtschaftliche Maschinenhalle - Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung u. Garagen, Untere Dorfstraße, Kranzberg
5.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Flurstraße, Kranzberg
5.4 Erstellung eines Wintergartens, Hohenbercha
5.5 Anbau Überdachung an Garage u. Bau einer Gartensauna, Neuhausen
5.6 Anbau einer Garage und Erweiterung der Wohnung, Ringstraße, Kranzberg
6 Strombeschaffung
7 Kauf von mobilen Luftfiltern für die Grundschule
8 Auftrag für Kanalsanierung BA II
9 Bekanntgaben
9.1 Haushalt 2021
9.2 Genehmigte Bauanträge
9.2.1 Abriss Einfamilienhaus und Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Obere Dorfstraße, Kranzberg
9.2.2 Aufstockung eines Wohngebäudes, Untere Dorfstraße, Kranzberg
9.2.3 Ausbau Dachraum der Bestandsgarage u. Neubau Carport, Wirtsangerstraße, Thalhausen
9.2.4 Neubau eines Wohnhauses (5WE), Gremertshausen
9.3 Bauantrag im Freistellungsverfahren
9.3.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Hirtenanger, Gremertshausen
10 Anträge und Anfragen

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1. Ausbau Obere Dorfstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 1
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1.1. Kosten / Nutzen Dachprofil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Herr Bernhard Pritscher (BBI-Ingenieure) steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Er erläutert Vor- und Nachteile des Dachprofils an der Oberen Dorfstraße sowie Mehrkosten und Machbarkeit.
Das Dachprofil empfiehlt sich hauptsächlich für entwässerungsschwache Bereiche. Dies ist jedoch aufgrund des Gefälles zur Amper hin bei der Oberen Dorfstraße nicht der Fall.
Die Mehrkosten würden mit ca. 130.000,00 EUR (doppelte Entwässerungseinrichtungen, 13 Zufahrten und 4 Einmündungen) anzusetzen sein.
Ein Dachprofil empfiehlt sich daher bei der Oberen Dorfstraße nicht.

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1.2. Kostenzuordnung für die Kostenträger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Herr Bernhard Pritscher von BBI-Ingenieure sowie Herr Andreas Kämper vom LRA Freising – Tiefbauamt erläutern die Kostenverteilung für den Ausbau Obere Dorfstraße. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Ortsdurchfahrtenrichtlinie (ODR).
Die Kosten bis Bord werden dem Landkreis als Kostenträger zugeschrieben. Ab Vorderkante Bord ist die Gemeinde als Kostenträger zuständig. Der Landkreis wird hiervon, laut Herrn Kämper (Tiefbauamt) auch nicht abweichen.
Der Anteil der Gemeinde an den Gesamtkosten ist insgesamt höher, da die Gehwege in Handarbeit gepflastert werden, während die Straße maschinell hergestellt wird und die Personalkosten entsprechend niedriger anzusetzen sind.
Laut Herrn Kämper sind Sicherheitsstreifen, die breiter als 50 cm sind, dennoch als Notgehwege anzusehen und werden der Gemeinde als Kostenlastträger zugeordnet.
Bis zum 06.04.2021 wird hierzu jedoch eine Aussage des Landratsamtes vorliegen, die in der nächsten Sitzung vorgestellt werden kann.
Da jedoch eine Sanierung laut LRA ausgeschlossen ist, wenn der Kanal, der unter der sanierten Straße liegt, nicht ausreichend leistungsfähig ist, benötigt Herr Kämper eine schriftliche Bestätigung über die hydraulische Leistungsfähigkeit des Kanals.
Hierzu wird sich die Verwaltung mit einem Planungsbüro in Verbindung setzen.

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1.3. Entscheidung über den Gehwegbelag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 1.3

Sachverhalt

Entsprechend der von Herrn Pritscher zur Verfügung gestellten Unterlagen wird eine Entscheidung über den Gehwegbelag getroffen. Zur Auswahl stehen Betonpflaster, Granitpflaster oder Granitpflasterplatten oder Klinkerpflaster. Die Wiederverwendung des alten Pflasters ist möglich, ist jedoch nicht günstiger als ein Neukauf. Das alte Pflaster soll jedoch, wenn möglich, wiederverwendet werden.
Aus Sicht des Büros BBI ist Gehwegpflaster aus Beton oder Granitkleinstein für die Maßnahme geeignet. Aufgrund der Längsneigung des Gehweges, den zahlreichen Absenkungen im Bereich der Zufahrten scheiden Granitpflasterplatten und Klinkerbelag aus. Auch sind größere Steine anfälliger auf Bruch durch Überfahren. Zudem ist Klinkerpflaster bei Nässe oder Frost hinsichtlich Glätte empfindlicher als die anderen Beläge. Bezüglich der Befahrbarkeit durch Kinderwägen gibt es keine Unterschiede.

Beschluss 1

Der Gemeinderat entscheidet sich für Betonpflaster als Gehwebbelag für die Obere Dorfstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat entscheidet sich für heidebraunes Betonpflaster (Rechteckpflaster in Reihen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

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1.4. Glasfaserleerrohrverlegung im Rahmen Sanierung Obere Dorfstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 1.4

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung der Oberen Dorfstraße sollen die Glasfaserleerrohre gleich mit verbaut werden.
Hierfür entstehen laut Firma Corwese Material- und Baukosten in Höhe von ca. 100.000,00 EUR. Diese Kosten hat die Gemeinde zu tragen.
Bei diesen Kosten fehlten die Kosten für den Erdbau sowie die Pauschalen für die Baustelleneinrichtungen, die entsprechend des Kostenvolumens auf die einzelnen Teilbereiche zu verteilen sind.
Insgesamt ist daher von Kosten von ca. 200.000,00 EUR auszugehen.
Da der Auftrag vom Landkreis vergeben wird, muss eine Vereinbarung zwischen Gemeinde und Landkreis bzgl. der Kostenübernahme getroffen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt im Zuge der Sanierung der Oberen Dorfstraße die Verlegung der Glasfaserleerrohre laut Masterplan sowie das Treffen einer Vereinbarung mit dem Landkreis bzgl. der Kostenübernahme für diesen Teil der Baumaßnahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Gesplittete Abwassergebühr; Beauftragung zur Flächenermittlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö 2

Sachverhalt

Bisher wurden Abwassergebühren nach dem Frischwasserverbrauch ermittelt. Unberücksichtigt blieben z. B. hierbei die Größe der versiegelten Fläche oder die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers (z. B. versiegelter Parkplatz). Dies führt zu einer Ungleichbehandlung. Daher erging 2003 bereits ein Urteil des VGH, dass die Gebühren für Beseitigung des Niederschlagswassers nach der Wassermenge berechneten werden müssen, die von versiegelten Flächen in die Kanalisation eingeleitet werden. Bisher galt noch die Ausnahme für Kranzberg, dass die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung weniger als 12 Prozent der Gesamtkosten der Grundstücksentwässerung betrugen. Dies ist jetzt jedoch nicht mehr der Fall. Es ist daher eine gesplittete Abwassergebühr notwendig.
 Für die Niederschlagswassergebühren müssen künftig die bebauten und befestigten Flächen der Grundstücke (Grundflächen inkl. Dachüberstände sowie befestigte Flächen ohne natürliche Versickerungsfähigkeit) betrachtet werden.
Für diese Berechnung kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht: Befragung der Grundstückseigentümer, Gebietsabflussbeiwertkarte, Grundstücksabflussbeiwertskarte, Auswertung durch Neubefliegung, Auswertung anhand vorhandener Luftbilder…
Neben dem aktuellen Aufwand zur Beschaffung der Daten muss auch der zukünftige Aufwand zur Pflege der Daten (z. B. bei baulichen Veränderungen oder Neubaugebieten) berücksichtigt werden.
Herr Ommer von der Firma WipflerPlan stellt Grundzüge der Abrechnungsmodelle vor und erläutert die favorisierte Methode der Grundstücksabflussbeiwertskarte. Die Kosten für die Planung werden ca. 30.000,00 EUR betragen.
Der Gemeinderat vertagt diesen Punkt auf die nächste Sitzung. Im Vorfeld der nächsten Sitzung erhält der Gemeinderat die Präsentation von WipflerPlan zur Nachbereitung.
Weiterhin wird sich die Verwaltung bei anderen Kommunen, die die gesplittete Abwassergebühr bereits eingeführt haben, nach dem Mehraufwand erkundigen und die Berechnung der Anteile der Regenwasserkosten an den Gesamtkosten in der nächsten Sitzung vorstellen.

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3. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Niederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 09.02.2021 wird genehmigt. Erläutert wird, dass es sich um verzinkte, nicht um stahlfarbene Entwässerungsrinnen handelt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Anträge auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö informativ 4
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4.1. Neubau eines Wohnhauses, Viehausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Viehausen
Gebietsart nach BauNVO:
Außenbereich
Beurteilung nach BauGB:
§35


Beabsichtigt ist die Beseitigung des alten Wohnhauses Hausnr. 2 und die Errichtung eines neuen Wohnhauses an gleicher Stelle. Das neue Haus wird jedoch etwas kleiner geplant.

Eine Privilegierung ist nach Aussage des Bauherrn nicht Grundlage des Antrags.

Da es sich beim beantragten Bauvorhaben um eine Ersatzbebauung handelt, kann unter Berücksichtigung der baulich zulässigen Maße sowie der Einhaltung der Abstandsflächen das Bauvorhaben gem. §35 Abs. 2 genehmigungsfähig gesehen werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.2. Neubau von Doppelhäuser/Einfamilienhäuser mit Garage, Wippenhauser Str., Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Thalhausen
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34


Es werden 2 Varianten für eine mögliche Bebauung vorgestellt.

V1: 2 Doppelhäuser mit 4 Doppelgaragen
Die Doppelhäuser werden mit 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss (II+D) geplant. Bei einer Dachneigung von 28° sowie 40° werden alle Abstandsflächen eingehalten. Lediglich im Bereich einer Doppelhaushälfte kommt es später, aufgrund der neu geplanten Grundstücksteilung, zu einer Erstreckung der Abstandsfläche auf das Nachbargrundstück.
Die Wandhöhe beträgt 6,60m, die Firsthöhen bei 28° DN 9,26m, bei 40° DN 11,01m.
In der umliegenden Bebauung finden sich Gebäude mit vergleichbaren Wandhöhen. Im Baugenehmigungsverfahren ist der Bezug zu einer Referenzhöhe nachzuweisen.
Bei 1 Wohneinheit je Doppelhaushälfte können die erforderlichen Stellplätze (2 SP/WE) in den Garagen nachgewiesen werden.


V2: 1 Doppelhaus u. 2 Einfamilienhäuser mit insg. 4 Doppelgaragen
Die Bauweise dieser Variante unterscheidet sich zur vorherigen nur dahingehend, dass der Bauherr sich auf eine Dachneigung von 28° festgelegt hat. Anfallende Abstandsflächen liegen größtenteils auf den später geteilten Grundstücken. Bei den Einfamilienhäusern ergeben sich jedoch Überschreitungen der AF auf das Nachbargrundstück sowie über die zulässige Straßenmitte im öffentlichen Grund. Dies führt bei einer späteren Teilung zu baurechtlichen Problemen.
Wand- und Firsthöhen belaufen sich auf dieselben Maße wie bei V1.
Es werden 8 Stellplätze in Doppelgaragen angedeutet, worauf auf eine Zahl von 4 Wohneinheiten schließen lässt. Je nach Anzahl der Wohneinheiten in den Einfamilienhäusern sind nach Stellplatzschlüssel zusätzliche Stellplätze nachzuweisen.

Das Maß der baulichen Nutzung ist wie bei V1 beschrieben nachzuweisen und einzuhalten.
Empfohlen wird eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern – V1. In dieser Variante ergeben sich weniger Probleme hinsichtlich der Abstandsflächen und der Wohneinheiten gegenüber V2.
In V2 wäre ein späterer Ausbau der Einfamilienhäuser mit zusätzlichen Wohneinheiten grundsätzlich möglich. Hierfür müssten zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Durch die erhöhte Anzahl der Wohneinheiten wird der zu berücksichtigende Besucherverkehr mit ansteigen. Öffentliche Verkehrsräume werden dadurch zugeparkt und somit verengt. Die Straße ist dafür nicht ausreichend breit.  Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit u. Ordnung ist dies zu vermeiden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu. Die Bebauungsvariante mit 2 Doppelhäusern und Garagen wird festgelegt.


Dem Bauwerber ist bekannt, dass angrenzend der Standort des Maibaumes ist. Für die Gebäude ist eine Sturmschadenversicherung von den Hauseigentümer auf deren Kosten abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.3. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Kühnhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Ortsteil:
Kühnhausen
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Die zu bebauende Fläche ist im derzeit gültigen sowie im Neuaufgestellten Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) in Kühnhausen dargestellt.

Es wird beantragt das Einfamilienhaus in der Bauweise E+I und mit einer Dachneigung von 24 ° errichten zu dürfen.

Die Wandhöhen und Geschosstypen der umliegenden Bebauung wurden aufgenommen und ein Höhenvergleich erstellt. Demnach entspricht das Bauvorhaben der umliegenden Bebauung und fügt sich ein.

Das Bauvorhaben ist bei Einhaltung der Einfügungskriterien genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Anträge auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö informativ 5
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5.1. Anbau eines Kaltwintergartens an das bestehende Wohnhaus, Sebastianstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Bebauungsplan
Nord-Ost
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34


Der Kaltwintergarten soll über die bestehende Terrasse mit den Außenmaßen von 2,15m x 5,40m (11,61 m²) errichtet werden. Die Wandhöhe beläuft sich auf max. 2,85m. Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken werden eingehalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.2. Abriss landwirtschaftliche Maschinenhalle - Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung u. Garagen, Untere Dorfstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34


Nach Abriss der Maschinenhalle soll das neue Wohnhaus in der Bauweise U+E+D errichtet werden.

Die Wand- und Firsthöhe fügen sich mit max. 6,20m bzw. 9,95m in die umliegende Bebauung ein.

Die Abstandsflächen wurden auf Grundlage der alten Berechnungsregeln dargestellt und komplett eingehalten. Der Planer wurde auf die neuen Berechnungsregeln gem. BayBO und Abstandsflächensatzung Kranzberg hingewiesen.

Für die Wohneinheiten werden alle Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen (Einliegerwohnung 49,28m² < 50m² -  1 offener SP; Große Wohneinheit – 2 SP in Doppelgarage).

Die Zufahrt und Erschließung ist durch eine notariell eingetragene Grunddienstbarkeit auf FlNr. 158/17 gesichert.

Auf die vorhandenen Immissionen durch das vorhandene Sportplatzgelände wird hingewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Sonja Kieslinger nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

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5.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Flurstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
WA
Beurteilung nach BauGB:
§34


Das Einfamilienhaus soll in der Bauweise E+D (D als Vollgeschoss) mit einer Wandhöhe von 5,39m errichtet werden. Die Dachneigung beträgt 23°, die Firsthöhe 6,94m.
Aus der Umgebungsbebauung können Wand- und Firsthöhen von max. 6,70m / 9,50m als Bezugshöhe aufgegriffen werden. Somit fügt sich das Vorhaben in der umliegenden Bebauung ein.
Eine Grundstücksteilung ist gem. Lageplan angedeutet. Die Garage hält mit 3,50 x 9,0m die max. zulässige Grenzbebauung, auch nach der Grundstücksteilung, gem. BayBO ein.
Es wird ein offener Stellplatz und ein Garagenplatz nachgewiesen. Somit ist der Stellplatznachweis erfüllt.
Die Abstandsflächen wurden auf Grundlage der alten Berechnungsregeln dargestellt und komplett eingehalten. Der Planer wurde auf die neuen Berechnungsregeln gem. BayBO und Abstandsflächensatzung Kranzberg hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen bestehende Gehölze und Sträucher nur außerhalb der Vogelbrutzeit zu fällen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.4. Erstellung eines Wintergartens, Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 5.4

Sachverhalt

Ortsteil:
Hohenbercha
Gebietsart nach BauNVO:
WA
Beurteilung nach BauGB:
§34

Der geplante Wintergarten liegt unmittelbar an der Grundstücksgrenze und hält dort die anfallende Abstandsfläche nicht ein. Restliche Abstände können eingehalten werden. Die Wandhöhe von 3,0m wird nicht überschritten. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Hinsichtlich der Grenzbebauung sind die Belange des Brandschutzes vom Landratsamt zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Sonja Kieslinger nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

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5.5. Anbau Überdachung an Garage u. Bau einer Gartensauna, Neuhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 5.5

Sachverhalt

Ortsteil:
Neuhausen
Gebietsart nach BauNVO:
-
Beurteilung nach BauGB:
§35

Das Bauvorhaben liegt in Neuhausen im Außenbereich.

Die Überdachung wird an der Ostseite der Garage von Haus-Nr. 21 auf eine Länge von 8,0m und einer Tiefe von 3,50m errichtet. Wandhöhen betragen maximal 3,0m. Anfallende Abstandsflächen können auf dem Grundstück eingehalten werden.

Die Fasssauna wird unmittelbar neben der Überdachung situiert. Die Abmessungen betragen 2,31m x 4,10m. Auch hier werden alle Abstandsflächen eingehalten.

Durch die geplante Bebauung werden keine öffentlichen Belange beeinträchtigt. Gem. §35 Abs.2 BauGB kann dem Vorhaben zugestimmt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.6. Anbau einer Garage und Erweiterung der Wohnung, Ringstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 5.6

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

In der im Westen neu angebauten Garage soll ein Stellplatz untergebracht werden. Gleichzeitig soll das Garagendach im Obergeschoss als Balkon genutzt werden. die Garage ist gem. Art.57 BayBO genehmigungsfrei. Durch die erweiterte Nutzung fallen jedoch zusätzliche Abstandsflächen an. Diese können auf dem Grundstück eingehalten werden.

Der Anbau im Süden soll zur Erweiterung der Wohneinheit im EG als Wohnzimmer und im OG als Balkon dienen. Auch hier fallen Anstandsflächen an, welche auf dem Grundstück eingehalten werden können. Der Balkon wird über eine geplante Gaube über das OG zugänglich. Da bereits Gauben vorhanden sind ist die neue Gaube hinsichtlich Stil, Höhen und Neigungen gleich zu den bestehenden zu errichten.

Alle Anbauten fügen sich nach ihren Wandhöhen in die umliegende Bebauung ein.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Sonja Kieslinger nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

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6. Strombeschaffung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die Kubus GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell erneut die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an.

Zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis bei der Organisation der Strombündelausschreibung wurden mit den Teilnehmern der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022, also auch mit der Gemeinde Kranzberg, unbefristete Dienstleitungsverträge mit der Kubus GmbH geschlossen. Die Gemeinde Kranzberg ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom und zur Losbildung.

Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote. Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindesten 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahres vor dem 1. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien, Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 1. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom. Pro Los haben sich durchschnittlich bis zu 15 Bieter an der Ausschreibung beteiligt. Entsprechend der Erfahrungen der Kubus GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
  • Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 – 0,5 ct/kWh

Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle und wurde bisher nur für eine kleine Teilnehmeranzahlung von Kommunen durchgeführt. Erfahrungen der Kubus GmbH mit dieser Variante: in der Praxis lag nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Entsprechend der Erfahrungen der Kubus GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung mit Neuanlagenquote im Vergleich zur Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in der Regel mit weiteren Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
  • Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca + 0,5 – 1,2 ct/kWh

Abänderungen bei den Ausschreibungskonditionen, z. B. die Zulassung von Haupt- und Nebenangeboten, Änderungen des Stromliefervertrages o.ä. sind nicht möglich.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote zu beschaffen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt die Daten zu Abnahmestellen zu aktualisieren und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Florian Vierthaler befindet sich zur Abstimmung nicht im Raum.

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7. Kauf von mobilen Luftfiltern für die Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö 7

Sachverhalt

Am 18.02.2021 wurde ein erstes mobiles Luftreinigungsgerät als Mustergerät beschafft.
Ein zweites Gerät wurde am Tag vor der Sitzung geliefert, ist jedoch laut Aussage Frau Hartmanns zu laut für einen geregelten Unterrichtsbetrieb.
Eine Förderzusage für 50 Prozent der Kosten bzw. max. 1750,00 Euro pro Gerät liegt der Gemeinde für 8 Geräte vor, wenn diese bis zum 31.03.2021 bestellt werden.

Nach intensiver Diskussion beschließt der Gemeinderat, dass, wenn Geräte gefunden werden können, die in Abstimmung mit Frau Hartmann von der Lautstärke mit einem geregelten Unterrichtsbetrieb vereinbar sind, Luftfilter für die Klassenzimmer der Grundschule angeschafft werden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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8. Auftrag für Kanalsanierung BA II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö 8

Sachverhalt

In diesem Jahr steht der Bauabschnitt II der Kanalsanierung an. Hierzu sollten alle Schäden in Angriff genommen werden, die nur in offener Bauweise saniert werden können. Das sind einige Kanalhaltungen in Berg, ein Schaden in Giesenbach, ein Schaden in Hohenbercha und fünf Stellen in Kranzberg. Zudem ist vorgesehen, alle Kanalschäden in den Ortsteilen Giesenbach und Hohenbercha in geschlossener Bauweise zu sanieren.
Laut derzeitiger Kostenschätzung würde es sich um eine Gesamtsumme von rund 250.000 € brutto, incl. aller Nebenkosten handeln. Das Büro Wipflerplan arbeitet derzeit am Bauentwurf und an der Ausschreibung, die Mitte März fertig sein wird. Die Bauarbeiten sollen im Mai/Juni 2021 beginnen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag zum Bauabschnitt II der Kanalsanierung mit den entsprechenden Kosten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Verena Nerl befindet sich zur Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö informativ 9
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9.1. Haushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö 9.1

Sachverhalt

Zur Vorbereitung auf die Finanzausschusssitzung am 23.03.2021 erhalten die Gemeinderatsmitglieder einen Entwurf des Haushalts für 2021.

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9.2. Genehmigte Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö informativ 9.2
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9.2.1. Abriss Einfamilienhaus und Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Obere Dorfstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö informativ 9.2.1
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9.2.2. Aufstockung eines Wohngebäudes, Untere Dorfstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö informativ 9.2.2
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9.2.3. Ausbau Dachraum der Bestandsgarage u. Neubau Carport, Wirtsangerstraße, Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö informativ 9.2.3
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9.2.4. Neubau eines Wohnhauses (5WE), Gremertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 9.2.4
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9.3. Bauantrag im Freistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö informativ 9.3
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9.3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Hirtenanger, Gremertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö informativ 9.3.1
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10. Anträge und Anfragen

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Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö informativ 10

Sachverhalt

Herr Bürgermeister Hammerl berichtet über aktuelle Bauarbeiten auf Gemeindegebiet.
Er teilt mit, dass die Firma Schelle die Arbeiten am Sportplatz sowie in Schönbichl aufgenommen hat.
Die Bodenplatte des MGH wird nächste Woche betoniert und auch am Kühnhauser Weiher wurde mit den Bauarbeiten bereits begonnen.
Die Arbeiten am Gemeindefriedhof beginnen im April.
In Abstimmung mit dem Team der Bücherei St. Quirin und der FFW Kranzberg wurde ein Platz für die Bücherzelle neben dem Rathaus gefunden.

Datenstand vom 26.04.2021 08:23 Uhr