Datum: 13.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pantaleonsberg
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften
1.1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
1.2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift Finanzausschuss
2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 incl. Stellenplan
3 Finanzplanung 2022 bis 2024
4 Antrag auf Baugenehmigung
4.1 Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, Gremertshausen
4.2 Neubau einer landwirtsch. Lager- und Maschinenhalle mit Büro, Sozialräumen und Hackschnitzelheizung, Ast
4.3 Ersatzneubau einer Transportbetonmischanlage, Kieswerk Allershausen
4.4 Erstellung einer Mistgrube und befestigter Auslauf für Mutterkuhhaltung, Am Königsfeld, Thalhausen
5 MGH - Auftragsvergabe Landschaftsbauarbeiten
6 MGH - Vergabe Fördertechnik: Aufzug Haus 2
7 Vergabe Erstellung der wasserrechtlichen Erlaubnisunterlagen; Schmutzfrachtsimulation
8 hydrodynamische Kanalnetzberechnung; Mischwasserkanal Kranzberg
9 Gesplittete Abwassergebühr
10 Stromkonzessionsvertrag
11 Vergabe Mittagsverpflegung im Kinderhaus, für Pfarrkindergarten und Mittagsbetreuung in der Grundschule Kranzberg
12 Gebührenrückerstattung während Schließung des Kinderhauses Kleeblattl sowie Änderungssatzung zur Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung
13 Antrag Tempo 30 Zone in der Dorfstraße und Herrnstr., Thalhausen
14 Änderung Verkehrsführung im Bereich Gremertshausen Ost II
15 geplanter Solarpark; Freiflächen-Photovoltaikanlage
16 Bekanntgaben
16.1 Genehmigter Vorbescheid
16.1.1 Neubau eines Einfamilienhauses, Obere Dorfstraße , Kranzberg
16.2 Genehmigte Bauanträge
16.2.1 Neubau eines Servicegebäudes mit temporärer Unterkunftsnutzung, Ringstraße, Kranzberg
16.2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Flurstraße, Kranzberg
16.2.3 Erstellung eines Wintergartens, Hohenbercha
16.2.4 Anbau Überdachung an Garage u. Bau einer Gartensauna, Neuhausen
16.3 Bauantrag im Freistellungsverfahren
16.3.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Karl-Rothenberger-Str., Gremertshausen
16.3.2 Aufstockung eines Dachgeschosses in Holzrahmenbauweise, Sonnenstraße, Kranzberg
16.4 Vollzug der Wassergesetze, Genehmigung Einleitung von Niederschlagswasser in den Thalhauser Graben aus Ortsdurchfahrt Kühnhausen
16.5 Vergleich neue und alte Bauordnung
16.6 50 Jahre Partnerschaftsverein
17 Anträge und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

1.2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift Finanzausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 1.2

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift zur Sitzung des Finanzausschusses vom 23.03.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.  Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 incl. Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2021 wurden im Finanzausschuss am 23.03.2021 bereits vorberaten.
Aufgrund aktueller Ereignisse und durch die Vorberatung im Finanzausschuss ergeben sich folgende Änderungen im Haushaltsplan 2021:
Verwaltungshaushalt:
Öffentliche Ordnung, Fundtiere u. ähnliche (S.10)
Der Bescheid für die Fundtierpauschale 2021 ist zwischenzeitlich eingegangen und beträgt 2.519 €. Es war nur ein Ansatz von 2.000 € eingeplant. Der Ansatz wurde angeglichen.
HHst.
1100.63000 Weitere Verw. u. Betriebsausgaben         +1.000 €                = 3.000 €

Tageseinrichtung für Kinder (S35)
Von der Verwaltung wurde für Coronamaßnahmen (CO2-Ampeln, Masken etc.) im Kinderhaus eine Zuweisung von Land beantragt. Dafür wurde eine neue Haushaltsstelle angelegt.
HHst.
Zuweisungen u. Zuschüsse f.lfd. Zwecke vom Land für Coronamaßnahmen  
4640.17300                                                +4.000 €                =4.000 €


Durch die Sozialversicherungsprüfung der Deutschen Rentenversicherung am 25.03.2021 haben sich noch Änderungen ergeben. Die Gemeinde Kranzberg muss für das Seefest, für die Überarbeitung des Films im Museum und für Veranstaltungen in der Schule und der Bücherei Künstlersozialabgabe in Höhe von gesamt 1.438,25 € nachzahlen. Außerdem fällt für die Chronik auch noch ein Betrag von ca. 1.600 € an. Bisher war die Gemeinde noch nicht beitragspflichtig. Aus diesem Grund mussten folgende Haushaltstellen neu angelegt werden:

            Grundschule 2110.44800                                       35,00 €
Museum        3210.44800                                 1.705,00 € (Nachzahlung +Chronik)
Bücherei       3520.44800                                       60,00 €
Seefest          5900.44800                                  1.250,00 €

Der Verwaltungshaushalt 2021 schließt damit mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 8.203.250 €. Die Werte der Finanzplanjahre 2022-2024 werden bei der Haushaltstelle 1100.63000 entsprechend fortgeschrieben.
Die Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt erhöht sich um sich   3.050 € auf 86.080 €
Vermögenshaushalt:
Hochbaumaßnahme- Bauhof (S.21)
Preissteigerung in allen Bauteilen für Heizungen
HHSt.
6300.94000                +10.000 €                                               = 50.000 €
Tiefbaumaßnahmen- Errichtung von Gehwegen (S.21)

Durch die beim Ortstermin am 09.03.2021 bekannt gewordenen Problematik bei Starkregenereignissen an der Oberen Dorfstraße zwischen den Hausnummern 22 und 30 muss dieser Teilbereich des Kanalnetzes neu überrechnet werden. Dieses ist in der kurzen Zeit vor den geplanten Baumaßnahmenbeginn nicht möglich. Der Ausbau der Oberen Dorfstraße muss damit auf 2023 verschoben werden. Damit verschiebt sich auch die Glasfaserleerrohrverlegung.
Die Kosten für einen neuen Kanal in diesem Teilbereich, müsste für 2022 eingeplant werden. Die Kosten werden aber erst nach der Überrechnung bekannt sein.
HHst.
6300.95062
Errichtung von Gehwegen   2021                - 701.000 €                        = 30.000 €
                                             2023                +701.000 €                           =711.000 €

Wasserläufe, Wasserbau (S.23)
Nach Mitteilung von Wipfler Plan erhöhen sich die Entsorgungskosten um ca. 240.000 €
HHSt.
6900.95001
Tiefbaumaßnahmen Kühnhauser Weiher        +240.000 €                        = 1.040.000 €
Die Gemeinde erhält für die Baumaßnahme einen Zuschuss in Höhe von 69%

Abwasserbeseitigung (S.25)
Hydrodynamische Berechnung inkl. Überflutungsnachweis Obere Dorfstraße
HHst.
7000.95228
Tiefbau (Planungskosten)- Überrechnung d. Mischwasser- Einleitung
2021                        +12.000 €                                         = 53.750 €

Sonstige Förderung der Wirtschaft (S. 29)

Die Kosten für die Verlegung der Glasfaserleerrohre werden gemäß Beschluss vom 09.03.2021 mit  200.000 € eingeplant. Diese Kosten werden auch auf 2023 verschoben.
HHst.
7910.9500
Tiefbau- Umsetzung Masterplan für künftiges Glasfasernetz
2021                -130.000 €                        =  50.000 €
2023                    +200.000€                        =220.000 €


Haushaltssummen-Vermögenshaushalt
Durch die Verschiebung der Baumaßnahme, die Reduzierung der Zuführung zum Verwaltungshaushalt und der geplanten Kreditaufnahme ändert sich das Defizit wie folgt:

       2021                                           - 2.553.180 €
       2022                                        -1.687.380 €
       2023                                           -547.430 €
       2024                                                   0 €
       

Zuführung vom Verwaltungshaushalt                
HHSt.
9100.30000
Planjahre        2022                2023                2024
               76.120 €        134.820 €        100.120 €

Reduzierung der Entnahme aus Rücklagen
HHst.
9100.31000        Entnahme aus Rücklagen                -        592.920 €        =        2.553.180 €
Planjahre        2022                2023                2024
               1.687.380 €        547.430 €        0 €

Das Defizit für die Dammbaumaßnahmen in den Planjahren 2023 und 2024 soll bis zur endgültigen Entscheidung über die Verschiebung von Projekten bzw. bis zur Abklärung von Fördersummen zur Dammbaumaßnahme durch die Aufnahme von Krediten ausgeglichen werden.
HHst.
9100.37600        Einnahmen aus Krediten v. Spark.        
Planjahre        2022                2023                2024
               0 €                850.000 €        0 €
HHst.
9100.37700        Einnahmen aus Krediten v. Freisinger Bank        
Planjahre        2022                2023                2024
               0 €                        0 €                700.000 €


Zuführung an Rücklagen im Haushaltsjahr 2021 0 €        
HHst.
9100.9100        Zuführung an Rücklagen
Planjahre        2022                2023                2024
               0 €                0 €               137.070 €
Erhöhung der Tilgung in den Planjahren aufgrund der Erhöhung der Kreditsumme
HHst.
9100. 97600        Tilgung von Krediten v. Spark.        
Planjahre        2022                2023                2024
               17.000 €        59.500 €        59.500 €
HHst.
9100. 97700        Tilgung von Krediten v. Freisinger Bank        
Planjahre        2022                2023                2024
                 0 €                  0 €                  30.000 €

Gesamtübersicht des Haushalts 2021
Verwaltungshaushalt
  • Einnahmen und Ausgaben je                  8.203.250 €

Vermögenshaushalt
  • Einnahmen und Ausgaben je                  10.108.930 €

Gesamthaushalt
  • Einnahmen und Ausgaben je                 18.312.180 €

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 4.413.300,- € festgesetzt.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 einstimmig vorgeschlagen, dem Entwurf der des Haushaltsplanes 2021 unter den genannten Änderungen zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan sowie dem Stellenplan mit den vorgenannten Änderungen 2021 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Finanzplanung 2022 bis 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Finanzplan 2022 - 2024 wurde im Finanzausschuss am 23.03.2021 bereits vorberaten.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 einstimmig vorgeschlagen, dem Finanzplan 2022 – 2024 zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan 2022 bis 2024 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 4
zum Seitenanfang

4.1. Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, Gremertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Gremertshausen
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Eine landwirtschaftlich genutzte Halle soll Richtung Osten erweitert werden.
Anstelle einer kleineren, derzeit noch bestehenden Überdachung, soll sich die Erweiterung auf gleiche Größe beschränken.

Wand- und Firsthöhen sowie die Dachneigung werden vom Bestand übernommen. Im ganzen Bereich werden keine Geländeveränderungen vorgenommen.

Gem. Entwurf des neuaufgestellten Flächennutzungsplans liegt die Bebauung im Dorfgebiet und wird daher nach §34, Innenbereich beurteilt.


Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Neubau einer landwirtsch. Lager- und Maschinenhalle mit Büro, Sozialräumen und Hackschnitzelheizung, Ast

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
Außenbereich
Beurteilung nach BauGB:
§35

Nach Abriss der vorhandenen landw. Halle soll an gleicher Stelle das geplante Vorhaben errichtet werden.

Sozialräume (Umkeiden+Aufenthaltsräume) für Erntehelfer sowie Büroflächen dienen dem Betrieb.

Im Rahmen der landwirtschaftlichen Privilegierung ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Dies ist vom Landratsamt zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3. Ersatzneubau einer Transportbetonmischanlage, Kieswerk Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
SO (Sondergebiet)
Beurteilung nach BauGB:
§35

Die alte Transportbetonmischanlage soll durch eine neuere moderne Anlage ersetzt werden.

Neu zu errichtende Büro-, Werkstatt- und Aufenthaltsflächen werden in Containern untergebracht. Die sich daraus ergebenden Wandhöhen bleiben unter denen des Bestandsgebäudes. Dies gilt ebenso bei den neuen Silos, welche auch unter der Bestandshöhe bleiben.

Im Zuge des Neubaus werden keine weiteren Arbeitsplätze geschaffen, dadurch sind zusätzliche Stellplätze nicht erforderlich.

Durch die Neubebauung werden ca. 1175 m² Grundfläche versiegelt. Im Vergleich gegenüber dem Bestand mit ca. 980 m², werden 20% mehr Fläche benötigt. Dies entspricht einer angemessenen Erweiterung.

Der geplante Ersatzbau befindet sich grundsätzlich im Außenbereich. Für dieses Gebiet ist im neuaufgestellen FNP ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Kiesabbau und –verarbeitung“ festgelegt. Einer Neuerrichtung kann daher aus Gründen der bisherigen Nutzung und der dafür künftig vorgesehenen Nutzung zugestimmt der werden.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung unter der Voraussetzung zu, dass die Wasserversorgung genehmig und die Entwässerung nachgewiesen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Franz Braun ist aufgrund von persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

zum Seitenanfang

4.4. Erstellung einer Mistgrube und befestigter Auslauf für Mutterkuhhaltung, Am Königsfeld, Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 4.4

Sachverhalt

Ortsteil:
Thalhausen
Gebietsart nach BauNVO:
Außenbereich
Beurteilung nach BauGB:
§35

Das vorhandene Stallgebäude soll im Norden durch einen befestigten Auslauf mit einer Fläche von 252 m² erweitert werden. Zudem wird eine Überdachung, welche sich auf zwei Abschnitte mit jeweils 10m Länge und einer Tiefe von 6,0m beschränkt (somit 120m² überdacht) und dem Schutz von Tieren dient, geplant.

Die neue Mistgrube weist bei einer Fläche von 100 m² und Wandhöhe 2,0m einen Rauminhalt von 200 m³ auf und kann deshalb nicht verfahrensfrei behandelt werden.

Der Anbau und deren Überdachungen erweitern lediglich das bestehende Stallgebäude. Aufgrund der Lage der Mistgrube und der nicht vorhandenen Nachbarbebauung sind hinsichtlich der zu erwartenden Emissionen keine Nachteile zu befürchten.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Da das Bauvorhaben im Außenbereich liegt ist die Privilegierung als Voraussetzung zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglieder Sonja Kieslinger und Georg Neumair sind aufgrund von persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

zum Seitenanfang

5. MGH - Auftragsvergabe Landschaftsbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zu diesem Gewerk haben 12 Firmen ein Angebot abgegeben. Der günstigste Bieter ist die Firma Hallertauer Landschaft GmbH & Co.KG aus Mainburg-Aufhausen mit einer geprüften Summe von 395.526,05 €. Das teuerste Angebot lag bei 525.784,34 €. Die Kostenberechnung lag bei 511.075,00 €.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Fa. Hallertauer Landschaft GmbH & Co.KG aus Mainburg-Aufhausen die Landschaftsbauarbeiten zum Preis von 395.526,05 € auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. MGH - Vergabe Fördertechnik: Aufzug Haus 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bis zur Sitzung lag keine geprüfter Vergabevorschlag vor, daher musste der TOP verschoben werden.

zum Seitenanfang

7. Vergabe Erstellung der wasserrechtlichen Erlaubnisunterlagen; Schmutzfrachtsimulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bis 2024 müssen aufeinander abgestimmte Wasserrechtsunterlagen zum Mischwasser-Kanalnetz und der Kläranlage erarbeitet und vorgelegt werden (Bescheidsauflage durch WWA).
Zur Verlängerung der bisher lediglich vorläufigen wasserrechtlichen Erlaubnis (unter Beachtung der Erhöhung der Kläranlage auf 7000 Einwohner) ist laut Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes (Frau Kempf) nur noch eine Kanalnetzberechnung auf Basis der Schmutzfrachtsimulation möglich.
2 angefragte Ingenieurbüros können diese sehr spezielle Schmutzfrachtsimulation nicht leisten.
Ein drittes Büro, das bereits für das digitale Kanalkataster, Kanalsanierungskonzept und die Bestandspläne der Gemeinde Kranzberg tätig war, ist in der Lage die wasserrechtlichen Erlaubnisunterlagen unter Beachtung der neuen Anforderungen zu erstellen.
Das Angebot beträgt 24.875,00 Euro + MwSt. +   5 Prozent Nebenkosten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme des Angebots des dritten Büros mit den entsprechenden Kosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. hydrodynamische Kanalnetzberechnung; Mischwasserkanal Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö informativ 8

Sachverhalt

Beim Ortstermin vor der letzten Gemeinderatssitzung wurde bekannt, dass es bei Starkregenereignissen zu Problemen im Bereich der Oberen Dorfstraße kommt. Daher wird vom Landratsamt eine Bestätigung über die Leistungsfähigkeit benötigt. Hierzu ist eine hydrodynamische Kanalnetzberechnung inkl. Überflutungsnachweis notwendig. Hierfür liegt ein Angebot in Höhe von 6.300,00 Euro netto vor, das zusammen mit der Schmutzfrachtberechnung um 3.150,00 Euro netto günstiger wäre, als eine separate Vergabe. Die Vergabe erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung durch den Bürgermeister. Die Berechnung kann nach Vergabe erst im Sommer durchgeführt werden, daher ist eine Zurückstellung der Sanierung der Oberen Dorfstraße unumgänglich.

zum Seitenanfang

9. Gesplittete Abwassergebühr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Wie in der letzten Sitzung von Herrn Ommer (WipflerPlan) vorgestellt, muss die Gemeinde Kranzberg eine gesplittete Abwassergebühr einführen.
Die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers aus Grundstücken betragen 13,84 Prozent der Gesamtkosten. Ein Rückgang ist nicht absehbar, da bei allen geplanten Bauarbeiten auch immer Regenwasserkanäle betroffen sein werden.
Folgende Kosten müssen in der Berechnung berücksichtigt werden: Betriebskosten, kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Verzinsungen. Hierbei entfallen 76.274,68 EUR auf das Niederschlagswasser und 474.467,50 EUR auf das Schmutzwasser. Dies entspricht einem Verhältnis von 13,84 Prozent zu 86,16 Prozent.
Die Kosten liegen daher über der Erheblichkeitsschwelle von 12 Prozent. Ein Ermessen über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr liegt daher nicht mehr vor, die Einführung ist zwingend erforderlich. Hierzu liegen bereits mehrere Entscheidungen, auch des Verwaltungsgerichtshofs, vor.
Anderenfalls wären die Abwassergebührenbescheide rechtswidrig und durch Klage angreifbar.
Nach der Erstaufnahme und der Abstimmung mit den Grundstückseigentümern hält sich der Mehraufwand für die Verwaltung bei der Grundstückbeiwertkarte, im Vergleich zu anderen Berechnungen, in Grenzen, da erhebliche, bauliche Veränderungen erst zu einem Stufenwechsel führen. Auch im Steueramt ist kein Mehraufwand zu erwarten, da weiterhin ein Bescheid pro Kanalanschluss erstellt werden muss.
Dies hat auch die Nachfrage in Schweitenkirchen ergeben, welche die gesplittete Abwassergebühr vor ca. 4 Jahren bereits einführen mussten. Auch Schweitenkirchen hat sich für die Grundstücksabflussbeiwerte entschieden Die Stufentabelle hat sich bisher als rechtssicher erwiesen und es ist nach der Datenerhebung kein zusätzlicher Mehraufwand in der Verwaltung ersichtlich geworden.
Folgende Kommunen haben sich ebenfalls für den Grundstücksabflussbeiwert entschieden: Stadt Moosburg, Gemeinde Scheyern, VG Schrobenhausen, Gemeinde Hettenshausen, Gemeinde Vierkirchen.
Für die tatsächlich befestigte Flächen mit Flächenbeiwert haben sich deutlich weniger Gemeinden, wie z. B. Gerolsbach und Gundremmigen entschieden.

Für die Gemeinde Kranzberg empfiehlt sich auf alle Fälle auch ein Bürgerinfoabend zur gesplitteten Abwassergebühr, welcher im Sommer, notfalls digital, stattfinden sollte. Dieser kann nach Vergabe mit dem Ingenieurbüro geplant werden.

Die Verwaltung hat sich bei zwei Ingenieurbüros erkundigt, die jedoch die Flächenberechnung noch nicht durchgeführt haben. Bei zwei weiteren Ingenieurbüros wurde ein Angebot eingeholt.
 Es müssen insgesamt für ca. 1200 Einleiter die Berechnungsflächen ermittelt werden.
Die Grundstückseigentümer werden mit den im Vorfeld ermittelten Flächen angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Beide Ingenieurbüros rechnen mit ca. 50 Prozent Rückmeldungen mit der Bitte um Überprüfung.
Die im Anschluss durchgeführten Überprüfungen werden vom Bauamt, mit anfänglicher Unterstützung durch das Ingenieurbüro, durchgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr durch die Grundstücksbeiwerte und ermächtigt die Verwaltung den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Hierbei soll auch die zeitliche Komponente Berücksichtigung finden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Ursula Enghofer befindet sich zur Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

zum Seitenanfang

10. Stromkonzessionsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Stromkonzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Kranzberg und der Bayernwerk Netz GmbH endet zum 12.02.2023.  Gemäß § 46 Abs. 3 EnWG haben Gemeinde das Ende von Konzessionsverträgen mindestens zwei Jahres vor deren Ablauf bekannt zu machen. Dies ist geschehen (vgl. Beschluss GR v. 08.09.20). Die Bekanntmachung der Gemeinde Kranzberg erfolgte im Oktober 2020 mit einer Frist zum 28.02.21.
Bis zum Ablauf dieser Frist ist eine Bewerbung eingegangen.
Dieser Bewerber bietet der Gemeinde Kranzberg den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages an, der dem zwischen dem Bayerischen Städte- und Gemeindetag einerseits und dem Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e. V. (VBEW) andererseits vereinbarten und vom Bayerischen Innenministerium 2015 genehmigten Musterkonzessionsvertrag entspricht.  Die bisherigen Regelungen über die Zahlung der Konzessionsabgabe werden beibehalten. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt den ersten Bürgermeister den Konzessionsvertrag über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie mit dem Bewerber abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Vergabe Mittagsverpflegung im Kinderhaus, für Pfarrkindergarten und Mittagsbetreuung in der Grundschule Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter der Mittagsverpflegung im Kinderhaus für Kinderhaus, Mittagsbetreuung in der Grundschule und Pfarrkindergarten endet zum 30.04.2021.
Diese Dienstleistung „Mittagsverpflegung im Kinderhaus, Pfarrkindergarten und Mittagsbetreuung“ wurde am 01.03.2021 mit den Auswahlkriterien Qualität, Regionalität und Preis ausgeschrieben.
Es wurden 6 Firmen angeschrieben und um ein Angebot gebeten.
Von einer Firma hat die Gemeinde eine Ablehnung erhalten, zwei Firmen haben Angebote abgegeben, eine Firma hat mitgeteilt, dass die Konditionen nicht passen und daher lediglich Infomaterial geschickt und zwei Firmen haben nicht reagiert.
Anbieter A produziert in München, Anbieter B in Kranzberg.
Bei beiden Anbietern handelt es sich hauptsächlich um regionale Lieferanten (Raum Oberbayern bzw. Bayern), bei Anbieter B teilweise im näheren Umfeld. Der Bio-Anteil liegt bei Anbieter A bei 50 Prozent, bei Anbieter B bei 30 Prozent.
Die Bestellung erfolgt bei Anbieter A über die Einrichtungsleitung in der Vorwoche bis Dienstag, eine Änderung der Bestellmengen ist bis zwei Tage vorher möglich.
Anbieter A produziert in München nach der cook & chill – Methode. Dabei wird das Essen schnell gekühlt und dann vor Ort in speziellen Öfen (Mietkosten pro Jahr ca. 3.500,00 EUR) an den drei Standorten erwärmt. Die Erwärmung und Portionierung vor Ort sind selbst zu organisieren. Rohkost und Obst werden ungeschält, ungewaschen und ungeschnitten geliefert.
Die Entsorgung der Speisereste ist bei Anbieter A selbst zu organisieren (für alle drei Standorte). Daher wären Kosten für Speiseresteentsorgung an drei Standorten (mit 7- oder 14-tägiger Leerung) zu berücksichtigen.
Anbieter B würde vor Ort produzieren. Die Portionierung erfolgt im Kinderhaus. Nachschlag ist möglich. Die Bestellung erfolgt über APP und eine Änderung ist bis zum Vortag möglich.
Es wird davon ausgegangen, dass die Kosten für Küchen- bzw. Spülkraft und Spülmittel bei beiden Anbietern ähnlich hoch sein werden. Im Fall des Anbieters A wird die Arbeitskraft für Erhitzung der Produkte, Portionierung, Waschen/Schälen/Schneiden von Obst und Rohkost, Grobreinigung der Liefergefäße sowie Reinigung des Geschirrs der Gruppen im Kinderhaus Kleeblatts benötigt. Im Fall des Anbieters B wird die Arbeitskraft für das Spülen der Transportgefäße für Mittagsbetreuung und Pfarrkindergarten sowie für das Geschirr der Gruppen benötigt.
Bei Anbieter B ist im Angebot eine Preiserhöhung ab 01.09.2021 für Krippen- und Kindergartenkinder von 3,50 Euro auf 3,65 Euro sowie für Hortkinder von 4,00 Euro auf 4,15 Euro enthalten. Diese Erhöhung wäre auf die Eltern umzulegen.
Im Fall von Anbieter A entfällt die Abrechnungsarbeit auf die Gemeinde (inkl. monatliche Bescheiderstellung, Porto und Mahnwesen. Die Arbeitszeit ist anteilig zu berücksichtigen.
Im Fall von Anbieter B erfolgt die Abrechnung durch die APP kitafino, welche 0,20 Euro Gebühr pro Essen für die Eltern kostet.
Die Lieferung in Fall von Anbieter B erfolgt durch einen Gemeindemitarbeiter, die Arbeitszeit ist daher anteilig zu berücksichtigen.

Insgesamt lässt sich sagen, dass Anbieter A ca. 10.000 Euro im Jahr günstiger ist als Anbieter B. Jedoch geschieht bei Anbieter B die Zubereitung vor Ort und die Buchungsmöglichkeiten für die Eltern gestalten sich flexibler.
Der Gemeinderat betont die höhere Qualität durch frisch gekochtes Essen sowie auch die geringere Umweltbelastung bei regionaler Produktion. Weiterhin ist vor allem die Flexibilität bei der Buchung ein großer Pluspunkt für Anbieter B (lange Entscheidungszeiten für Eltern, kurzfristige Ab- und Bestellung sowie Abholung der Portion bei Krankheit).

Ein weiterer Zuschuss zum Essenspreis durch die Gemeinde ist bei Annahme des Angebots nicht möglich, die Preiserhöhung ab September wird diskutiert. Hierbei wird vor allem auch die Einbindung der Elternbeiräte gewünscht.


Für Anbieter A stimmen 0 Gemeinderatsmitglieder.
Für Anbieter B stimmen 15 Gemeinderatsmitglieder.


Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Angebot von Anbieter B anzunehmen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Gebührenrückerstattung während Schließung des Kinderhauses Kleeblattl sowie Änderungssatzung zur Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Nach einer Reihentestung am 23.02.2021 mit zwei positiven Fällen und der folgenden Quarantäne für einen Teil des Personals, die Hortgruppe sowie einige Krippenkinder wurde das Kinderhaus vom 25.02.2021 bis zum 10.03.2021 in Rücksprache mit Gesundheitsamt und Landratsamt geschlossen. Die Verwaltung schlägt vor, für diesen Zeitraum die Gebühren zu erstatten.
Weiterhin waren nach der Impfung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 14.03.2021 am darauffolgenden Montag und Dienstag (15. und 16.03.2021) aufgrund von Impfreaktionen einige Gruppen geschlossen. Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren für die beiden Tage bei den betroffenen Gruppen zu erstatten.
Für Januar und Februar 2021 werden laut GR-Beschluss auch für die nicht gebuchten Zeiten die Gebühren erstattet. Die hierfür benötigten Buchungsdaten wurden jetzt von der Kinderhausleitung zur Verfügung gestellt. Dies hatte sich aufgrund der Schließung verzögert. Die prozentuale Rückerstattung ist jedoch, entgegen der ursprünglichen Einschätzung, aufgrund der so unterschiedlichen Buchungszeiten, die pro Woche variieren, sehr arbeitsaufwändig.  Die Verwaltung schlägt daher vor, für die Zeiträume der Rückerstattung während der Pandemie von 20 Buchungstagen pro Monat auszugehen. Werden einzelne Tage nicht gebucht, wird jeweils 1/20 pro nicht gebuchten Tag erstattet.
Um zukünftig immer gleich zu verfahren, schlägt die Verwaltung eine Änderung der Gebührensatzung vor.

Folgender § 6a soll eingefügt werden:

§ 6a Gebührenrückerstattung im Schließungsfall

(1)        Wird die Kindertageseinrichtung ersatzlos geschlossen oder nur im Notbetrieb geöffnet, verringert sich die Besuchsgebühr für jeden vollen Schließungstag bzw. bei Notbetrieb ohne Inanspruchnahme der Notbetreuung um ein Zwanzigstel.
(2)        Ab 20 Schließungstagen entfällt eine Monatsgebühr.
(3)        Eine Minderung für mehr als 20 Schließungstage pro Monat ist nicht möglich.
(4)        Die regulären, jährlichen Schließungstage, einschließlich der zulässigen Klausurtage etc. (Teamfortbildungen) zählen nicht als ersatzlose Schließungstage.

Hierzu muss eine Änderungssatzung beschlossen werden.  Die Satzung soll baldmöglichst in Kraft treten.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Rücküberweisung der Gebühren für die Zeiträume der Schließung während der Quarantäne aufgrund der britischen Mutante sowie für die beiden Tagen aufgrund der Impfreaktionen sowie eine Rückerstattung mit 1/20 pro gebuchten Tag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die 8. Änderungssatzung zur Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung der Gemeinde Kranzberg vom 16.08.2012 und ermächtigt die Verwaltung die Änderungssatzung ortsüblich bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Antrag Tempo 30 Zone in der Dorfstraße und Herrnstr., Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die angrenzenden Straßen Ziegelbreite und Wiesen- und Tappseestraße sind bereits als Zone 30 ausgewiesen.
Da die Dorf- und die Herrnstraße anschließen, wäre die Ausweisung als Tempo 30 Zone durchaus sinnvoll. Damit wäre auch im Gebiet eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben.
Auf eine ausreichende Beschilderung ist zu achten.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Anordnungen und Beschilderungen für eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 Zone für die Straße Dorfstraße und die Herrnstraße vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Änderung Verkehrsführung im Bereich Gremertshausen Ost II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Im Zuge der Planung der neuen verkehrsrechtlichen Situationen im Bereich des Baugebiets Gremertshausen Ost II wird vorgeschlagen den Kreuzungsbereich Schaidenhauser Str. - Sickenhausen zu verändern. Die Kreuzung mit der bisherigen geraden Vorfahrtsstraße könnte man in eine abknickende Vorfahrtsstraße umbauen. So würde zukünftig z.B. der Verkehr von Sickenhausen kommend vorbei am Baugebiet zur Kreisstraße hingeleitet werden. Besonders der von der Autobahn bei Stau gebildete Umfahrungsverkehr würde nicht mehr wie bisher durch die Ortsmitte verlaufen und diese somit entlasten.
Die Ausfahrten der Straße „Hirtenanger“ sowie die südliche Ausfahrt Karl-Rothenberger-Str. (K-R-Str.) sollen nach Empfehlung des Straßenwärters des Landkreises als Rechts-vor-Links Kreuzungen ausgeschildert werden. Ausfahrt K-R-Str.  Schaidenhauser Str. ist mit Vorfahrt achten zu versehen.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Freising können die erforderlichen Markierungsarbeiten für Vorfahrtsstraßen im Rahmen der Jahresarbeiten des Landkreises durchgeführt werden. Die anfallenden Kosten gestalten sich dadurch geringer da An-/Abfahrtskosten entfallen und bessere Einzelpreise gelten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Kreuzung Schaidenhauser Str. – Straße von Sickenhausen kommend als abknickende Vorfahrtsstraße auszuschildern. Die Verwaltung wird beauftragt die Markierungsarbeiten dem Landkreis mit in Auftrag zu geben. Entstehende Kosten werden von der Gemeinde übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. geplanter Solarpark; Freiflächen-Photovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

Die Firma greenovative, Nürnberg, plant nördlich von Zinklmiltach auf ca. 4,8 ha Gesamtfläche (Flurstück 843, Gemarkung Hohenbercha) einen Freiflächen-Solarpark.
Dieser Solarpark könnte 1657 Haushalte mit Strom versorgen (Nennleistung: 5043 kWp, Ertragsprognose: 1.150 kWh/kWp, Stromertrag: 5.799.450 kWh p.a.
Die Bauhöhe des Solarparks würde ca. 3 m betragen, ein möglicher Baubeginn wäre in 12-24 Monaten zu realisieren.
Die Fläche wäre von Zinklmiltach aus nicht einsehbar, die Seiten zu den Wegen würden mit blickdichten Hecken bepflanzt.
Ein Betrieb der PV-Anlage wäre mit Bürgerbeteiligung möglich.
Eine PV-Freiflächenanlage ist nur mit Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich.
Die Genehmigung einer PV-Freiflächenanlage im Außenbereich schafft einen Bezugsfall für mögliche weitere Anlagen.
Die Produktionsquote von Ökostrom im Gemeindegebiet liegt dank Wasserkraftwerk bei ca. 240 Prozent.
Der Rückbau der Anlage nach der geplanten Nutzungsdauer wäre mit einer Bürgschaft abzusichern. Laut telefonischer Rücksprache mit der Firma ist eine solche Bürgschaft problemlos möglich.
Bezüglich der Bewirtschaftung wäre der Wunsch der Firma, dass eine Beweidung durch einen ortsüblichen Schäfer erfolgt. Grundsätzlich wäre auch Hühnerhaltung denkbar.
Problematisch ist, dass durch Aufstellung eines Bebauungsplans ein Präzedenzfall geschaffen wird. Die Gemeinde könnte sich kaum gegen weitere Anlagen wehren.
Aktuell beträgt die Selbstversorgungsquote in der Gemeinde 240 Prozent.
Die Gemeinde Rudelzhausen erlaubt PV-Anlagen lediglich auf Flächen, auf denen Bentonit abgebaut wurde und die aufgrund dieses Abbaus nicht mehr für Ackerbau zur Verfügung stehen, sog. Konversionsflächen.
Nach intensiver Diskussion über nachhaltige Energiegewinnung, steigende Pachtpreise und die vorrangige Möglichkeit Dächer mit Solaranlagen auszustatten, wird einstimmig die Entscheidung zur Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag getroffen:

Beschluss 1

Die Gemeinde Kranzberg verfolgt die Planung einer PV-Anlage auf dem angegebenen Grundstück nicht weiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Beschluss 2

Die Gemeinde Kranzberg wird jedoch weiterhin über Möglichkeiten der Energiegewinnung diskutieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

16. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö informativ 16
zum Seitenanfang

16.1. Genehmigter Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö informativ 16.1
zum Seitenanfang

16.1.1. Neubau eines Einfamilienhauses, Obere Dorfstraße , Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö informativ 16.1.1
zum Seitenanfang

16.2. Genehmigte Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö informativ 16.2
zum Seitenanfang

16.2.1. Neubau eines Servicegebäudes mit temporärer Unterkunftsnutzung, Ringstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö informativ 16.2.1
zum Seitenanfang

16.2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Flurstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö informativ 16.2.2
zum Seitenanfang

16.2.3. Erstellung eines Wintergartens, Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö informativ 16.2.3
zum Seitenanfang

16.2.4. Anbau Überdachung an Garage u. Bau einer Gartensauna, Neuhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö informativ 16.2.4
zum Seitenanfang

16.3. Bauantrag im Freistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö informativ 16.3
zum Seitenanfang

16.3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Karl-Rothenberger-Str., Gremertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö informativ 16.3.1
zum Seitenanfang

16.3.2. Aufstockung eines Dachgeschosses in Holzrahmenbauweise, Sonnenstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö informativ 16.3.2
zum Seitenanfang

16.4. Vollzug der Wassergesetze, Genehmigung Einleitung von Niederschlagswasser in den Thalhauser Graben aus Ortsdurchfahrt Kühnhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö 16.4
zum Seitenanfang

16.5. Vergleich neue und alte Bauordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö informativ 16.5

Sachverhalt

Entsprechend des Wunsches des Gemeinderats werden anhand eines Beispiels die Abstandsflächen entsprechend der Bayerischen Bauordnung, alte Fassung, aktuelle Fassung und der in der Gemeinde Kranzberg gültigen Satzung über die Abstandsflächen gegenübergestellt.

zum Seitenanfang

16.6. 50 Jahre Partnerschaftsverein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö informativ 16.6

Sachverhalt

Am 01.05.2021 werden Herr Alfons Berger und Herr Bürgermeister Hammerl am Dun-sur-Meuse-Platz eine Gedenktafel zum 50-jährigen Jubiläum der Partnerschaft zwischen der Gemeinde Kranzberg und der französischen Gemeinde Dun sur Meuse enthüllen.
Coronabedingt findet diese Veranstaltung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

zum Seitenanfang

17. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö informativ 17
Datenstand vom 19.05.2021 14:33 Uhr