Datum: 15.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pantaleonsberg
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan westliche Ringstraße
1.1 Abwägung der Stellungnahmen
1.2 Satzungsbeschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplans
1.3 Vorstellung des Zeitplans für die Ausschreibung
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3 Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
4 Neugestaltung Maibaumumfeld Thalhausen
4.1 Maibaumfundament
4.2 Übernahme Materialkosten
5 Richtlinien für die Vergabe der Wohnungen im MGH
6 Neue Ausschreibung Mittagsverpflegung
7 Straßensanierungen 2022
8 Anträge auf Vorbescheid
8.1 Ersatzbau eines alten Bauernhauses, Griesbach
8.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen, Dorfacker
8.3 Neubau eines Vierspänners, Ampertshausen
9 Bekanntgaben
9.1 ILE Workshop
9.2 Frühzeitige Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu: Aufstellung Bebauungsplan "Gewerbegebiet A9 Süd" sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gewerbegebiet A9 Süd der Gemeinde Allershausen
9.3 Genehmigter Bauantrag
9.3.1 Erstellung eines Ersatzwohnhauses mit Garage, Schönbichl
10 Anträge und Anfragen

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1. Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan westliche Ringstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 1
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1.1. Abwägung der Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Im Zuge der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurden 16 Behörden beteiligt. Dabei haben 11 Behörden eine Stellungnahme abgegeben.
Aus der Bürgerschaft gingen keine Stellungnahmen oder Einwände ein.
Herr Bauer von der Firma WipflerPlan stellt den Sachverhalt vor.

Behandlung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben:
  1. Wasserwirtschaftsamt München
  2. Landratsamt Freising
    1. Immissionsschutz
    2. Altlasten
    3. Gesundheitsamt
  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding
  2. Bayerischer Bauernverband

Abwägungs- und Beschlussvorschläge: siehe unten


Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen ohne abwägungsrelevante Inhalte abgegeben:
  1. Regionaler Planungsverband München
  2. Regierung von Oberbayern
  3. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Freising
  4. Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  5. Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd
  6. Bayernwerk Netz GmbH
  7. Gemeinde Hohenkammer

Kein Beschluss erforderlich


Von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind bis zum heutigen Tag keine Stellungnahmen eingegangen:

  1. Bau- und Planungsreferat Freising
  2. Gemeinde Allershausen
  3. Gemeinde Fahrenzhausen
  4. Gemeinde Kirchdorf
  5. Deutsche Telekom GmbH Technik Niederlassung Süd



  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB



  1. Wasserwirtschaftsamt München (Schreiben vom 03.11.2021)

Stellungnahme: 
Der nun vorliegende Entwurf des Bebauungsplans "Westliche Ringstraße" stellt eine Verschlechterung gegenüber dem Stand der frühzeitigen Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB dar. Eine Regenrückhaltefläche wird aktuell nur noch als reine Spielplatzfläche vorgesehen. Begründet wird dies damit, dass der notwendige Flurabstand für eine Versickerung nicht ausreichend ist. Nach den uns vorliegenden Informationen wird das Gelände aufgeschüttet. Damit dürfte der notwendige Flurabstand einzuhalten sein. Andernfalls wäre dies auch etwas widersinnig, die Bauinteressenten zu verpflichten, das Versickerungspotential auf eigene Kosten zu untersuchen. Zudem soll das Versickerungspotential gemäß dem der Gemeinde vorliegenden geotechnischen Bericht ab einer Tiefe von 2m vorhanden sein. Der geotechnische “Bericht wurde uns leider bislang nicht vorgelegt. 

Grundsätzlich ist Niederschlagswasser in Versickerungsanlagen flächenhaft über eine geeignete Oberbodenschicht in das Grundwasser einzuleiten. Eine Versickerung von Niederschlagswasser über andere Versickerungsanlagen, z.B. über Rigolen, ist nur zulässig, wenn eine flächenhafte Versickerung nicht möglich ist. Erst wenn eine Versickerung nicht möglich ist, ist eine Einleitung von Niederschlagswasser unter Rückhaltung in ein Oberflächengewässer zu prüfen. 
Eine funktionierende, regelkonforme Niederschlagswasserbeseitigung ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Erschließung und muss im Bebauungsplan abschließend geregelt sein. Dazu muss keine vollständig ausgearbeitete Entwässerungsplanung vorliegen. Es ist aber eine eindeutige und auch funktionierende Lösungsvariante aufzuzeigen. Dafür sollten auch die entsprechenden Flächen für Versickerung oder Rückhaltung zur Verfügung stehen. 
In diesem Fall gehen wir davon aus, dass eine Versickerung technisch ohne großen Aufwand möglich ist. Das vorliegende Niederschlagswasserkonzept, das Niederschlagswasserkonzept möglicherweise ohne Rückhaltung in ein Oberflächengewässer einzuleiten ist weder zeitgemäß noch entspricht es den derzeit gültigen technischen Regeln. Das WWA München lehnt daher den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans ab. 

Das WWA fügt eine Broschüre bei, wie eine wassersensible Siedlungsentwicklung umzusetzen ist. Es bittet darum, Bausteine einer wassersensiblen Siedlungsentwicklung in den Entwurf des Bebauungsplans „Westliche Ringstraße" zu integrieren. So kann z. B. der Spielplatz gleichzeitig als multifunktionale Rückhalte- oder Versickerungsfläche geplant werden.



Abwägungsvorschlag:
Die Vorbehalte des WWA konnten in einem intensiven Austausch ausgeräumt werden. (Termine am 20.11.2021 und am 11.01.2022) Es wurden Nacherkundungen angestellt, um die Kenntnisse über den Untergrund zu verdichten. Die Unterlagen wurden dem WWA zur Verfügung gestellt. Anhand der vorgenommenen zusätzlichen Aufschlüsse kann auf eine ausgedehnte Schluff- bzw. Torfschicht in einer Tiefenlage von bis zu ca. 2,80 m unter Gelände geschlossen werden. Diese befindet sich im Wesentlichen entlang der westlichen Ringstraße und erstreckt sich über mehr als die Hälfte der Fläche des geplanten Baugebietes. Der Austausch dieser Bodenschichten für eine Versickerung ist wegen des sehr hoch anstehenden Grundwassers mit erheblichem Aufwand verbunden. Im Bereich der westlichen Ringstraße mit bestehenden Sparten sind die Erdarbeiten nicht wirtschaftlich umsetzbar. 
Aus Sicht der Gemeinde ist zudem ein Regenwasserkanal zwingend erforderlich, um bei Starkregenereignissen keine Überflutungen zu riskieren.
Für die Erschließung wird daher ein Regenwasserkanal mit einer Regenrückhaltung zur Entwässerung der Verkehrs- und Privatflächen hergestellt. Auf Anregung des WWA werden für einzelne Straßenabschnitte zusätzlich Mulden zur Versickerung von Niederschlagswasser hergestellt. Diese erhalten einen Notüberlauf in den Regenwasserkanal. Die Flächen entstehen durch eine Änderung der Anordnung von Baumscheiben und Parkplätzen. Es entfällt ein Parkplatz im öffentlichen Straßenraum. Die privaten Grundstücke erhalten einen Anschlussschacht an den Regenwasserkanal. Für die Privatflächen wird ein Versickerungsgebot als Hinweis aufgenommen. Eine Versickerung ist zu prüfen, bevor ein Anschluss an den Kanal erfolgt.

Beschlussvorschlag:
Die Beschreibung der Entwässerung wird in der Begründung zum Bebauungsplan um die Besprechungsergebnisse mit dem WWA ergänzt. Die Kennzeichnung der „Fläche für Regenwasserbewirtschaftung“ auf der öffentlichen Grünfläche wird wieder aufgenommen, um im Bebauungsplan die vorgesehene Nutzung der Grünfläche klar zu stellen. Zudem wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, der die Bauwerber darauf aufmerksam macht, dass eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers Vorrang hat und die Versickerungsmöglichkeit zu prüfen ist, bevor eine Ableitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal erfolgen kann.
Der Bebauungsplan ist redaktionell anzupassen.

Anwesend:                        16
Für den Beschluß:                16
Gegen den Beschluß:                0





  1. Landratsamt Freising 
    1. Immissionsschutz (Schreiben vom 23.10.2021)

Stellungnahme: 
Eine Abwägung der Orientierungswerte der DIN 18005 ist grundsätzlich möglich. Allerdings sind diese in geeigneter Weise zu bewerten und begründen. Den unter Nr. 11.2 in der Begründung enthaltenen Text hält die UIB nicht für ausreichend und dieser entspricht u. e. auch nicht dem Beschluss des Gemeinderates. Wir empfehlen eine Ergänzung vorzunehmen.


Abwägungsvorschlag:
Nach Rücksprache mit dem LRA Freising – Immissionsschutz fehlen in der Begründung die Betrachtung der nächtlichen Grenzwerte.
Gemäß den Darstellungen des BayernAtlas – Lärm an Hauptverkehrsstraßen (Pegelraster LNight) kommt es im gesamten Plangebiet zu keinen Überschreitungen der Orientierungswerte von 45 dB(A). Pegel von 50 dB(A) reichen bis maximal zur Flurstraße und sind damit ca. 100 m vom äußeren Rand des Planungsgebietes entfernt.


Beschlussvorschlag:
Die Begründung wird ergänzt. Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht veranlasst.

Anwesend:                        16
Für den Beschluß:                16
Gegen den Beschluß:                0



    1. Landratsamt Freising - Altlasten (Schreiben vom 04.11.2021)

Stellungnahme: 
Auf die bereits abgegebene Stellungnahme vom 18.05.2021 darf verwiesen werden.
Der Geotechnische Bericht und die Kampfmittelfreimessung waren auch in dieser Beteiligungsrunde leider nicht, wie in den Beschlüssen angekündigt, einsehbar oder beigelegt.
Der sparsame und schonende Umgang mit Oberboden wird laut Beschluss in der Bauausführung berücksichtigt. In welcher Form dies geschehen soll, wird leider nicht näher dargelegt.


Abwägungsvorschlag:
Die Gemeinde bedauert, die Gutachten dem Verfahren nicht beigelegt zu haben. Sollten Gutachten fehlen, können Unterlagen jederzeit bei der Gemeinde eingefordert werden.
Nach Rücksprache sind die Belange des LRA – Altlasten ausreichend berücksichtigt. Es werden keine weiteren Bedenken geäußert.
Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht veranlasst.


Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Anwesend:                        16
Für den Beschluß:                16
Gegen den Beschluß:                0



    1. Landratsamt Freising - Gesundheitsamt (Schreiben vom 14.10.2021)

Stellungnahme: 
siehe Stellungnahme vom 20.04.2021.


Abwägungsvorschlag:
Nach Rücksprache mit dem LRA Freising – Gesundheitsamt sind die Belange ausreichend berücksichtigt. Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht veranlasst.


Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Anwesend:                        16
Für den Beschluß:                16
Gegen den Beschluß:                0



  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding (Schreiben vom 21.10.2021)

Stellungnahme: 
An das Plangebiet grenzen intensiv genutzte landwirtschaftliche Nutzflächen an. Es kann zu unvermeidbaren Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch die Landwirtschaft kommen. Diese können auch am Wochenende, Sonn- und Feiertagen auftreten. Sie sind im ortsüblichen Umfang zu dulden und sollten den künftigen Bauwerbern mitgeteilt werden. Dies wird unter Punkt 10 der Hinweise beachtet.

Bezüglich der Grenzbepflanzung zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen werden ab einer Bewuchshöhe von zwei Metern Grenzabstände von mindestens vier Metern zum Nachbargrundstück empfohlen, um künftige Beeinträchtigungen zu vermeiden.



Abwägungsvorschlag:
Die Hinweise zu den landwirtschaftlichen Emissionen wurden bereits im Bebauungsplan berücksichtigt.
Die Hinweise zu den Grenzbepflanzungen werden im Bebauungsplan ergänzt.
Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht veranlasst.


Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Anwesend:                        16
Für den Beschluß:                16
Gegen den Beschluß:                0






  1. Bayerischer Bauernverband (Schreiben vom 11.10.2021)

Stellungnahme: 
Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 07.05.2021 bleibt weiterhin aufrechterhalten. 



Abwägungsvorschlag:
Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Bauernverband sind die Belange ausreichend berücksichtigt. Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht veranlasst.

Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Anwesend:                        16
Für den Beschluß:                16
Gegen den Beschluß:                0

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1.2. Satzungsbeschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Nach Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Einwände der Bürger wird der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „westliche Ringstraße“ gefasst.

Beschluss

  1. Die eingegangenen Anregungen zur Planung wurden im Sinne der Behandlungsvorschläge abgewogen, daher wird nun der Bebauungsplan vom Gemeinderat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung wird zugestimmt.  
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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1.3. Vorstellung des Zeitplans für die Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Herr Bauer von WipflerPlan stellt den Zeitplan für die Erschließung vor.

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 18.01.2022 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 07.12.2021 wurde die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung (BGS/EWS) im aktuellen Rechtsstand beschlossen.
Im § 6 Beitragssatz wurden die Beitragssätze falsch angegeben. Aus diesem Grund muss die Satzung vom 08.12.2021 außer Kraft gesetzt werden und die geänderte Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die geänderte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Neugestaltung Maibaumumfeld Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 4
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4.1. Maibaumfundament

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Die Verwaltung hat die Möglichkeit einer Überprüfung des Maibaumfundaments geprüft. 
Das Fundament wurde ca. 1983 in Eigenregie durch die Thalhauser Vereine gebaut. Es wurden die Schienen besorgt, angepasst und einbetoniert.
Weder bei den damals am Bau Beteiligten noch in der Verwaltung gibt es Unterlagen zum verwendeten Material oder ähnliches.
Eine Prüfung der Statik ohne Öffnung des Fundaments ist nicht möglich. 

Dies ergab auch eine Nachfrage des Bauamts bei einem Statiker.
Eine Sichtprüfung ergab keine Schwachstellen an den eingebauten Schienen.

Jedoch würde die Verwaltung den Austausch empfehlen, um das Fundament an heutige Standards anzupassen inkl. Bodenuntersuchung, Statik und Neubau, auch wenn der Austausch nicht bis zur Fahnenweih erledigt werden kann.


Der Gemeinderat bittet um Mitteilung in der nächsten Sitzung, ob 45.000 Euro ausreichen werden.

Beschluss

Der Maibaumsockel samt Schiene soll erneuert werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, Angebote einzuholen, die Aufträge zu erteilen und Kosten in Höhe von ca. 45.000 Euro in den Haushalt einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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4.2. Übernahme Materialkosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Die Neugestaltung des Maibaumumfeldes inkl. Kreuz und Brunnen wird ca. 20.000 Euro brutto kosten. Hierbei handelt es sich nur um Materialkosten. Die Arbeitsleistung wird durch die Thalhauser Vereine erbracht.
Ein Förderantrag bei der ILE Ampertal wird gestellt. Über die Erfolgsaussichten kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden. Die verbleibenden Materialkosten übernimmt die Gemeinde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Materialkosten in Höhe von max. 20.000 Euro brutto abzüglich einer möglichen Förderung für die Neugestaltung des Maibaumumfeldes in Thalhausen zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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5. Richtlinien für die Vergabe der Wohnungen im MGH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Richtlinien für die Vergabe der Wohnungen wurden entsprechend der beantragten Änderungen angepasst und mit Regierung, Bayerischem Gemeindetag und Rechtsanwalt abgesprochen.

Damit das Bewerbungsverfahren beginnen kann, müssen die Richtlinien beschlossen sein. 
Die Miethöhen werden nach endgültigem Abschluss der Kalkulation mit separatem Gemeinderatsbeschluss beschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien für die Vergabe der Wohnungen entsprechend der vorgelegten Richtlinien, aktuell noch ohne genaue Miethöhen, und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe der Wohnungen.

Der Gemeinderat überträgt die Vergabe der Wohnungen an den ersten Bürgermeister entsprechend der Richtlinien.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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6. Neue Ausschreibung Mittagsverpflegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Dienstleistung Mittagsverpflegung für Kinderhaus Kleeblattl, Mittagsbetreuung und Pfarrkindergarten muss neu ausgeschrieben werden.
Die Verwaltung schlägt eine Vertragsdauer von drei Jahren vor.
Zuvor sollte geklärt werden, ob regionale, saisonale oder biologische Produkte Grundbedingung sein sollten, auch wenn dies den Essenspreis erhöht. Die Biozertifizierung kostet ca. 600 Euro pro Jahr, weiterhin gibt es erhöhten Dokumentationsaufwand und höhere Einkaufspreise.

Der Gemeinderat spricht sich für regional und saisonal aus. Wenn biologisch möglich ist, dann gerne auch biologisch, jedoch nicht als Verpflichtung.
Wichtig ist auch eine frische Zubereitung.

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7. Straßensanierungen 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Vertrag für die diesjährigen Straßensanierungen könnte mit dem jetzigen Anbieter um ein Jahr verlängert werden.
Aufgrund der gestiegenen Preise möchte der Anbieter einen Aufschlag von 8,2 Prozent vereinbaren.
Die Preise des Anbieters, mit Berücksichtigung der 8,2 Prozent Aufschlag, liegen immer noch unter dem Angebot des zweiten Bieters von 2020.
Bei einer erneuten Ausschreibung werden sowohl vom Bauamt als auch vom beratenden Ingenieursbüro keine niedrigeren Preise erwartet, es wäre somit nicht wirtschaftlich.
Dieses Vorgehen ist mit der Rechnungsprüfung im Landratsamt Freising abgestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vertragsverlängerung mit dem bisherigen Anbieter unter Berücksichtigung des Aufschlags von 8,2 Prozent und ermächtigt den ersten Bürgermeister den entsprechenden Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Anträge auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö informativ 8
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8.1. Ersatzbau eines alten Bauernhauses, Griesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Griesbach
Gebietsart nach BauNVO:
-
Beurteilung nach BauGB:
§35

Das alte, baufällige Bauernhaus soll einem Ersatzbau weichen. Die Beurteilung erfolgt nach §35 BauGB.
Die Antragstellerin ist Pferdebesitzerin und möchte diese in dem nebenstehenden Gebäude einstellen. Gleichzeitig wird beabsichtigt, das angrenzende Stallgebäude als Lager zu nutzen. Da es sich hierbei um kein privilegierungsfähiges Vorhaben handelt, ist diese Genehmigungsgrundlage ausgeschlossen.
Im Rahmen des § 35 Abs. 4 könnte ein Ersatzbau in Aussicht gestellt werden jedoch unter der Auflage, dass das neue Gebäude in den gleichen Maßen wie der Altbau errichtet wird. 
Die genauere Prüfung hierzu ist vom Landratsamt vorzunehmen.

Die Entwässerungsanlagen sind im Falle einer Baugenehmigung auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen bzw. so herzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen, Dorfacker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Dorfacker
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34
Satzung
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung Dorfacker

Es wird beabsichtigt, ein EFH in der Größe eines Bungalows zu errichten. Durch die eingeschossige Bauweise ist davon auszugehen, dass die Wandhöhen, die Wandhöhen der Umgebungsbebauung nicht überschreiten werden. Die neu errichtete Erschließungsstraße sichert Zufahrt und Entwässerung des Schmutzwassers.

Die zulässige Grundflächenzahl (GR) beträgt laut Satzung 0,2. Bei einer Grundstücksfläche von 327 m² und einer Gebäudegrundfläche von 66,2 m² wird diese eingehalten. Alle weiteren Festsetzungen der Einbeziehungssatzung sind zudem zwingend einzuhalten.

Für die Wohneinheit sind 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.

Weitere Prüfung obliegt dem Baugenehmigungsverfahren.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8.3. Neubau eines Vierspänners, Ampertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 8.3

Sachverhalt

Ortsteil:
Ampertshausen
Gebietsart nach BauNVO:
-
Beurteilung nach BauGB:
§34

Laut Planzeichnung beläuft sich die Größe des Vierspänners auf 9,99 x 27,96m. Hinsichtlich der Höhenentwicklung werden zwei Vollgeschosse mit ausgebautem Dachgeschoss geplant, wodurch sich eine Wandhöhe von 6,92m und bei 32° Dachneigung eine Firsthöhe von 10,04m ergeben. Die benötigten 8 Stellplätze für die 4 Wohneinheiten können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Die Zufahrt sowie die Erschließung sind gesichert.
Hinsichtlich der massiven Bauweise besteht in Ampertshausen kein Bezugsfall. Das Einfügungsgebot ist dahingehend nicht eingehalten. Zwar finden sich vergleichbare Gebäudehöhen, jedoch kein Gebäude mit diesem Reihenhauscharakter. Zudem können, wie im Lageplan dargestellt, die gesetzlichen Abstandsflächen im Norden nicht eingehalten werden. Dem in dieser Form gestellten Antrag sollte daher nicht zugestimmt werden.

Eine Alternative, bestehend aus Einfamilien- oder Doppelhäusern, wird empfohlen.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Vorbescheid ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 9
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9.1. ILE Workshop

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö informativ 9.1

Sachverhalt

Vom 11.03.2022 bis 13.03.2022 findet der ILE – Zukunftsworkshop statt.
Interessierte Gemeinderäte können sich bei der Geschäftsleitung anmelden.

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9.2. Frühzeitige Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu: Aufstellung Bebauungsplan "Gewerbegebiet A9 Süd" sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gewerbegebiet A9 Süd der Gemeinde Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö informativ 9.2

Sachverhalt

Die Gemeinde Allershausen beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Gewerbegebiet Süd“. Damit verbunden ist die 14. Änderung des Flächennutzungsplans. Das Plangebiet befindet sich unmittelbar westlich der A 9, südlich der Anschlussstelle Allershausen. Die nördliche Grundstücksgrenze schließt direkt südlich an die Erweiterung des „Gewerbepark an der A9“ an.
Da die Planung keine nachteiligen Auswirkungen hervorruft, kann der Gemeinde Allershausen mitgeteilt werden, dass keine Einwände von Seiten der Gemeinde Kranzberg hervorgebracht werden. 
Da das Anschreiben einen Tag nach Versand der Ladung der Gemeinde Kranzberg zugestellt wurde, konnte die Stellungnahme nicht als Tagesordnungspunkt erfasst werden. 
Eine Verschiebung auf die Sitzung am 15.03.2022 ist aufgrund der Abgabefrist ausgeschlossen. 
In diesem Fall werden jedoch keine Belange beeinträchtigt, sodass die Verwaltung beauftragt werden kann, der Gemeinde Allershausen mitzuteilen, dass keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der 14. Flächennutzungsplanänderung vorgebracht werden.

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9.3. Genehmigter Bauantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö informativ 9.3
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9.3.1. Erstellung eines Ersatzwohnhauses mit Garage, Schönbichl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö informativ 9.3.1
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10. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö informativ 10
Datenstand vom 18.03.2022 11:44 Uhr