Datum: 15.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pantaleonsberg
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 15.02.2022 wird genehmigt.
Folgende Änderungen wurden eingefügt:
Bei Top 4.1:
Eine Sichtprüfung ergab „bis auf kleine Roststellen“ keine Schwachstellen an den eingebauten Schienen.
Eine Verjüngung des Baumes wird von der Versicherungskammer nicht empfohlen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Zweckvereinbarung Gigabit-Ausbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 06.07.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, den Breitbandausbau mit dem Landkreis Freising interkommunal umzusetzen.
Hierfür ist eine Zweckvereinbarung zu schließen, welche im Anhang zu finden ist. Diese Zweckvereinbarung wurde nun vom Landratsamt übermittelt. Sie wurde mit der Beratungsstelle für den Ausbau und den Gemeinden abgestimmt.
Beschluss
Der Gemeinderat ermächtigt den ersten Bürgermeister die Zweckvereinbarung mit dem Landkreis wie vorgestellt abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3. Informationssicherheitskonzept und Wartungsvertrag mit IT-Dienstleister
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Am 22.12.2015 wurde das „Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern“ (BayEGovG) verabschiedet.
In Artikel 8 Absatz 1 BayEGovG heißt es konkret:
- Die Sicherheit der informationstechnischen Systeme der Behörden ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sicherzustellen.
- Die Behörden treffen zu diesem Zweck angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinn des Art. 7 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und erstellen die hierzu erforderlichen Informationssicherheitskonzepte.“
Die Einführung und der Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts sind somit verbindlich für alle bayerischen Kommunen. Auch wenn sich die rechtliche Verpflichtung aus Artikel 8 BayEGovG im engeren Sinn primär auf den Schutz digitaler Informationen beschränkt, ist es in der Praxis sinnvoll, Informationssicherheit nicht auf die pure IT-Sicherheit zu reduzieren, sondern unter Einbeziehung der sogenannten technischen UND organisatorischen Maßnahmen im Sinne des Artikel 7 BayDSG den Schutz aller analogen und digitalen Informationen einer Organisation in den Blick zu nehmen.
In der verabschiedeten und zum 25. Mai 2018 wirksam werdenden EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)2 findet sich ebenfalls eine Verpflichtung zur Einführung und zum Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts.
Ein Informationssicherheitskonzept beschreibt systematische und langfristig die Vorgehensweise zur Informationssicherheit in der Gemeinde Kranzberg.
Bisher wurde diese Pflicht nicht umgesetzt und sie fand bisher auch keine Berücksichtigung im Wartungsvertrag mit dem IT-Dienstleister.
Dies sollte nun geändert werden und das Sicherheitskonzept beauftragt werden. Im Zuge dessen wird auch der IT-Wartungsvertrag neu ausgeschrieben und an die aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen angepasst.
In der Gemeinde Kranzberg müssen insgesamt 5 Liegenschaften betreut werden. Es handelt sich um das Rathaus, das Kinderhaus, die Grundschule (Verwaltungsnetzwerk und Mittagsbetreuung), den Bauhof und die Kläranlage.
Insgesamt handelt es sich daher um 27 Arbeitsplätze (da aufgrund von Corona vor allem in der Leistungs- und Eingriffsverwaltung auch Laptops für Home Office benötigt werden).
Dazu kommt die Wartung von 2 Servern, 5 virtuelle Server, 4 Firewalls, Administration der Homepages und 20 E-Mail-Postfächern sowie kleine und große Updates für sämtliche von der Gemeinde benutzte Software (adebiskita im Kinderhaus, BayKiBiG im Steueramt, Autista im Standesamt, RIS in der Geschäftsleitung, CIP Kom in Kasse und Kämmerei, riwa GIS im Bauamt, MESO im Einwohnermeldeamt).
Insgesamt ist dies ein Arbeitsaufwand von ca. 20 h für alle Liegenschaften monatlich.
Es wurden bei 4 Firmen Vergleichsangebote eingeholt. Hiervon haben 3 Firmen Angebote abgegeben.
Weiterhin wurde die Möglichkeit eines eigenen Systemadministrators geprüft. Dies ist jedoch nicht zielführend (Urlaub, Krankheit) und weiterhin zu teuer. Eine Nachfrage bei den Nachbargemeinden hat ergeben, dass selbst größere Gemeinden von diesem System abgekommen sind.
Das wirtschaftlichste Angebot mit 2.504,95 Euro monatlich kam von der Firma Paladin in Freising.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt ein Informationssicherheitskonzept zu beauftragen.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat den neuen IT- Wartungsvertrag an die Firma Paladin in Freising zu vergeben und ermächtigt den ersten Bürgermeister einen neuen IT-Wartungsvertrag abzuschließen, welcher ein Informationssicherheitskonzept beinhaltet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Ausstattung Sitzungssaal im Rathaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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4 |
Sachverhalt
Die Ausstattung im Sitzungssaal besteht aus drei verschiedenen Tischgrößen, sowie 3 verschiedenen Stuhlarten.
Nicht nur wegen Corona und dem dadurch nötigen Abstand, sondern auch wegen der steigenden Bedeutung der standesamtlichen Trauung bei den Brautpaaren unter Verzicht auf eine spätere kirchliche Trauung, finden vermehrt Trauungen im Sitzungssaal mit vielen Gästen statt. Dies bedeutet jedoch aktuell immer Umbaumaßnahmen für die Verwaltung. Der Trautisch wird verschoben, die Tische auf die Seite gerückt und die Stühle anders angeordnet.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Sitzungssaal im Rathaus multifunktional einzurichten, so dass er ohne große Umbaumaßnahmen sowohl für Sitzungen und Besprechungen als auch für Trauungen genutzt werden kann.
Hier ein Bespiel für eine mögliche Anordnung.
Weiterhin schlägt die Verwaltung den Kauf eines weiteren Tisches für das kleine Trauungszimmer vor, da der jetzige deutliche Gebrauchsspuren aufweist. So könnte je nach Größe der Hochzeitsgesellschaft ohne Umbaumaßnahmen der Sitzungssaal oder das kleine Trauzimmer verwendet werden.
Ein solcher Tisch kann bei Bedarf in den kommenden Jahren bestellt werden.
Die bisherigen Sitzungsstühle (braunes Polster) könnten über Zollaktion verkauft werden.
Die Tische und roten Stühle könnten im Gemeinschaftshaus des MGH weiterverwendet werden, da die Stühle stapelbar sind.
Die Anzahl der Besucherstühle soll nicht geringer werden als zuvor.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung Mittel für den Kauf von multifunktionalen Möbeln für den Sitzungssaal in Höhe von 26.000 Euro im Haushalt zu berücksichtigen und Angebote einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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informativ
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5 |
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5.1. Abbruch einer bestehenden Garage und Anbau sowie Errichtung eines Anbaus mit Einbau einer weiteren Wohneinheit, Wippenhauser Str., Thalhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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beschließend
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5.1 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt in einem Bereich, der nach § 34 BauGB zu beurteilen ist.
Das Grundstück ist bereits mit 1 Einfamilienhaus bebaut. Mit dem beantragten Wohnhaus kommt ein weiteres Einfamilienhaus als Anbau hinzu. Auf dem Grundstück Fl. Nr. 153/39, das über das beantragte Grundstück erschlossen ist, ist ebenfalls ein Einfamilienhaus bestehend. Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Die erforderliche Anzahl von 4 Stellplätzen ist nachgewiesen.
Die Hausanschlussleitungen für Wasser und Abwasser sind bereits vorhanden. Das anfallende Abwasser ist an die bereits bestehende Leitung anzuschließen. Das Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.
Beschluss
Der beantragten Bauvoranfrage wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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beschließend
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6 |
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6.1. Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Dreispänners mit Garagen und Carports in Kranzberg, Kirchbergstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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beschließend
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6.1 |
Sachverhalt
Der 3-Spänner entspricht mit den Außenmaßen von 11,77 m auf 20,89 m der Größe des genehmigten Vorbescheids. Gleiches gilt für die Wandhöhen von hangseitig ca. 5,00 m und talseitig von ca. 7,20 m. Hierzu war beim Vorbescheid das Pfarrhaus als Bezugsfall der umliegenden Bebauung herangezogen worden. Die erforderlichen Abstandsflächen mit 0,8 H sind ebenfalls eingehalten. Pro Wohnhaus ist 1 Wohneinheit geplant, so dass insgesamt 6 Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlich sind, und mit 3 Garagen und 3 Carports ordnungsgemäß nachgewiesen sind. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass der Stauraum vor den Garagen und Carports nur 3 m beträgt, was jedoch laut BayBO möglich ist, und auch dem genehmigten Vorbescheid entspricht.
Für das Grundstück liegen durch das bestehende Wohnhaus bereits die Hausanschlüsse für Wasser und Kanal vor. Die Abwasserleitungen für die 3 Wohneinheiten sind auf dem Privatgrundstück zu verlegen, an den bestehenden Revisionsschacht anzuschließen, und über Leitungsrechte notariell zu sichern. Das Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6.2. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Kranzberg, Kirchbergstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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beschließend
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6.2 |
Sachverhalt
Für das Bauvorhaben liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid vor.
Darin waren die Außenmaße mit 10,15 m auf 12,15 m definiert. Laut nun vorgelegtem Bauantrag ist das Einfamilienhaus mit 9,11 m auf 14,86 m geplant. Damit rückt das Gebäude (Garage) bis auf ca. 1,20 m, also näher an die Grundstücksgrenze der Gemeindestraße, und ist zudem unterkellert. Die Straße ist somit so zu sichern, dass keine Schäden und auch keine Einschränkungen der Straße entstehen.
Ansonsten entspricht das Bauvorhaben dem bereits genehmigten Vorbescheid.
Die Erschließung (Zufahrt und Anschluss des Schmutzwasserkanals) erfolgt über die Seitenstraße zum kirchlichen Kindergarten. Das Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.
Beschluss
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6.3. Umbau des bestehende Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus mit Balkon und 2 Dachgauben in Gremertshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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beschließend
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6.3 |
Sachverhalt
Das Gebäude besteht aus einem Einfamilienhaus und einem an das Wohnhaus angebautem ehemaligen landwirtschaftlichem Gebäude. Das Einfamilienhaus wird in ein Zweifamilienhaus umgebaut, in dem eine Wohneinheit im Erdgeschoß und eine zweite Wohneinheit im Obergeschoß und Dachgeschoß entsteht. Dazu wird ein Balkon und 2 Dachgauben errichtet. Das ehemalige landwirtschaftliche Nebengebäude wird als Ersatzbau an gleicher Stelle und in gleicher Größe mit Garagen und verschiedenen Nebenräume errichtet.
Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben fügt sich ein, die gesetzlichen Abstandsflächen sind eingehalten. Die erforderlichen Stellplätze sind vorhanden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben in der beantragten Form zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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7. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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beschließend
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7 |
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7.1. Bewerbungsende MGH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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informativ
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7.1 |
Sachverhalt
Die Frist zur Antragstellung endet am 31.03.2022. Bis dahin können sich interessierte Personen bei der Geschäftsleitung bewerben.
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7.2. Kriterienkatalog für die Bewertung von Standortfaktoren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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informativ
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7.2 |
Sachverhalt
Der Kriterienkatalog für die Bewertung von Standortfaktoren wurde an die Gemeinderäte verschickt. Dieser ergab sich aus der Klausurtagung der Gemeinderäte zum Thema Schule und Ganztagesbetreuung.
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7.3. Teilbaugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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informativ
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7.3 |
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7.3.1. Ersatzneubau eines Kieswerks - hier: Erd- und Fundamentarbeiten, Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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informativ
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7.3.1 |
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7.4. Genehmigte Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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informativ
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7.4 |
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7.4.1. Neubau einer Folienreithalle und zweier Folienrundbogenhallen für Rauhfutter und Maschinen, Thurnsberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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informativ
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7.4.1 |
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7.4.2. Anbau einer Glasüberdachung mit Seitenverglasung auf bestehende Terrasse, Hagenau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
|
ö
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informativ
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7.4.2 |
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7.5. Maibaumfundament Thalhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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informativ
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7.5 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wünschte eine Information, ob 45.000 Euro für ein Maibaumfundament ausreichend sind.
Dies kann nun nicht durch die Verwaltung bestätigt werden.
Die Thalhauser Vereine diskutieren aktuell den besten Standort für einen Maibaum. Möglich wären der bisherige Standort oder ein Standort neben dem Feuerwehrhaus. Solange der Standort jedoch nicht feststeht, können die Kosten nicht bestimmt werden.
In Thalhausen wird dieses Jahr kein Maibaum aufgestellt, die Entscheidung über den Standort wird der Gemeinde im Anschluss an das Jubiläum mitgeteilt.
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7.6. ILE-Klausur
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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informativ
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7.6 |
Sachverhalt
Am Wochenende 11.-13.03.2022 fand die ILE – Klausur der Ampertalgemeinden statt.
Es wurde über einen verbesserten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürger diskutiert und die Gründung von 4 Arbeitskreisen beschlossen: Energie, Mobilität, Öko-Modell-Region und Soziale Infrastruktur.
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7.7. Termine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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informativ
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7.7 |
Sachverhalt
Die Sitzung des Finanzausschusses findet am 29.03.2022 statt. Der Haushalt 2022 wurde ausgeteilt bzw. wird den Abwesenden zugestellt.
Weiterhin findet zur Planung der beiden Spielplätze in Ampertshausen und Hohenbercha ein Sozialausschusssitzung am 05.04.2022 statt.
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7.8. Ukraine-Hilfe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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informativ
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7.8 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Anton Hierhager teilt mit, dass sich Kranzberger Vereine (u.a. SVK, FW, Schützen, Landjugend, Laienspielgruppe, Wasserwacht und Obst- und Gartenbauverein) zusammengefunden haben um eine gemeinsame Benefizaktion zu veranstalten. Der Erlös soll Flüchtlingen aus der Ukraine zugutekommen.
Der Tag mit Verkaufsständen und Livemusik findet am 02.04.2022 ab 16 Uhr auf dem Rathausparkplatz in Kranzberg statt.
Die erlösten Mittel sollen auf ein Treuhandkonto fließen bzw. dem Aktionsbündnis Katastrophenhilfe gespendet werden.
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8. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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informativ
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8 |
zum Seitenanfang
8.1. Parkverbot Hohenbachernstr.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2022
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ö
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informativ
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8.1 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Anton Hierhager bittet die Verwaltung zu prüfen, ob ein Parkverbot an der Hohenbachernstr. / Sonnenstraße (1. Einfahrt) möglich und sinnvoll wäre.
Datenstand vom 31.05.2022 09:14 Uhr