Datum: 21.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Antrag auf Isolierte Befreiung
2.1 Abriss Einzelgarage und Errichtung eines Doppelcarports, Eichenstraße, Kranzberg
3 Bauanträge
3.1 Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und ST, Wippenhauser Str., Thalhausen
3.2 Errichtung einer Doppelhaushälfte, Wippenhausener Str., Thalhausen
3.3 Bau eines Gebäudes zur Unterbringung einer Hackschnitzelheizung, Hohenbercha
3.4 Bau einer Lagerhalle als Ersatz für die baufällige Halle, Hohenbercha
4 Bauvoranfragen
4.1 Neubau einer Werkstatt, Zinklmiltach
4.2 Neubau einer Maschinenhalle, Zinklmiltach
4.3 Neubau von 2 Wohneinheiten, Hagenau
5 Anpassung der Krippen-, Kindergarten- und Hortgebühren
6 Anpassung der Gebühren für die Mittagsbetreuung
7 Satzung Ferienbetreuung
8 Versicherungsschutz MGH
9 Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld Süd" sowie 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Allershausen; Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
10 Bekanntgaben
10.1 Vorlage der Jahresrechnung 2021
10.2 Haushalt 2022
10.3 Vorstellung des Zeitplans für den Neubau der Heizungen im Rathaus und Bauhof
10.4 Genehmigter Vorbescheid
10.4.1 Einbau einer 2. Wohneinheit im besteh. landwirtschaftlichen Betriebsleiterwohnhaus, Eberspoint
10.5 Genehmigter Bauantrag im Freistellungsverfahren
10.5.1 Wohnhausneubau mit Garage, Karl-Rothenberger-Str., Gremertshausen
10.6 Treffen mit den Gastfamilien
11 Anträge und Anfragen
11.1 Straßenbeleuchtung mit Solar und Annäherungssensoren

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 24.05.2022 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Isolierte Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö informativ 2
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2.1. Abriss Einzelgarage und Errichtung eines Doppelcarports, Eichenstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Antragsteller möchten nach Abriss der bestehenden Einzelgarage den Doppelcarport mit 6,0 x 6,0m errichten. Die Wandhöhe bleibt stets unter 3,0m. Hierzu wird eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan „Kirchbergstraße“ benötigt, da gemäß Bebauungsplan an dieser Stelle kein Bauraum für Garagen vorgesehen ist. 

Der Carport soll in der südlichen Grundstücksecke platziert werden. Da die bestehende Einzelgarage, welche beseitigt werden soll, mit seiner Einfahrtsseite die Baulinie des Bebauungsplanes bereits aufgreift wird empfohlen den Carport mit seiner Vorderkante (Einfahrtseite) an selbiger Linie zu situieren.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Abweichung unter der Voraussetzung zu, dass der Carport mit seiner Einfahrtsseite mit der der Nachbargarage gleichgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 3
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3.1. Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und ST, Wippenhauser Str., Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

 
Das Grundstück liegt in einem Bereich der nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.
Zudem liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid vor, zu dem auch alle Auflagen und Vorgaben erfüllt sind.
Dieses Bauvorhaben ist in seiner Höhenentwicklung (Wand- und Firsthöhe) um einiges niedriger als das Doppelhaus auf dem südlichen Grundstücksteil, zu dem der Gemeinderat bereits seine Zustimmung erteilt hat.

Beschluss

Dem Bauantrag wird in der beantragten Form zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.2. Errichtung einer Doppelhaushälfte, Wippenhausener Str., Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Das Grundstück liegt in einem Bereich, der nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.
Zudem liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid vor, zu dem auch alle Auflegen und Vorgaben erfüllt sind.
Diese Bauvorhaben ist in seiner Höhenentwicklung (Wand- und Firsthöhe) um einiges niedriger als das Doppelhaus auf dem südlichen Grundstücksteil, zu dem der Gemeinderat bereits seine Zustimmung erteilt hat.

Beschluss

Dem Bauantrag wird in der beantragten Form zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.3. Bau eines Gebäudes zur Unterbringung einer Hackschnitzelheizung, Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt zwar im Außenbereich nach § 35 BauGB, ist aber privilegiert und somit genehmigungsfähig. Dies hat die Prüfung im Zuge einer Bauvoranfrage ergeben, die vom Landratsamt genehmigt wurde. Der Gemeinderat hatte der Bauvoranfrage in seiner Sitzung am 09.11.2021 ebenfalls bereits zugestimmt.
Das beantragte Bauvorhaben besteht aus einem Container, der speziell für die Unterbringung von Hackschnitzelkesseln gefertigt wird, und einem gemauerten Anbau mit Pultdach. Auch diese Bauweise war in der Bauvoranfrage bereits vorgesehen.

Da das Bauvorhaben an zwei Seiten auf der Grundstücksgrenze steht (Grenzausbau) liegen die Abstandsflächen auf den Nachbargrundstücken. Dafür ist eine Abstandsflächenübernahme vom Nachbarn erforderlich. Diese liegt vor.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird in der beantragten Form zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Sonja Kieslinger ist aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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3.4. Bau einer Lagerhalle als Ersatz für die baufällige Halle, Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Das bestehende, an der östlichen Grundstücksgrenze befindliche landwirtschaftliche Gebäude wird abgerissen und als Ersatzbau neu errichtet. Es soll als Lager für Brennholz und Hackschnitzel verwendet werden. Zudem sollen Pufferspeicher für das geplante Nahwärmenetzes untergebracht werden.
Zu diesem Bauvorhaben liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid vor. Zu dieser Bauvoranfrage hat auch der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.11.2021 bereits zugestimmt.
Im Vorbescheid wurde die erforderliche Abweichung hinsichtlich der Grenzbebauung bereits erteilt. Aufgrund der Grenzbebauung sind für das Bauvorhaben jedoch die Brandschutzvorschriften einzuhalten. Das Gebäude ist mit einem Pultdach vorgesehen.
Die Nachbarunterschrift aufgrund des Grenzausbau auf einer Länge von 16,50 m liegt vor.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird in der beantragten Form zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Sonja Kieslinger ist aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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4. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 4
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4.1. Neubau einer Werkstatt, Zinklmiltach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Zinklmiltach
Beurteilung nach BauGB:
Satzung lt. §34 Abs. 4 Nr. 1 u. 3

Nach dem Teilabriss eines landwirtschaftlichen Gebäudes soll die geplante Werkstatt an dessen Stelle errichtet werden. Der Geltungsbereich der Abgrenzungs-/Einbeziehungssatzung wird dabei leicht überschritten. Eine Beurteilung nach §34 BauGB ist jedoch nicht auszuschließen. 

Sollte eine Beurteilung gem. §34 BauGB nicht in Betracht gezogen werden können ist vom Landratsamt zu prüfen ob im Rahmen der landwirtschaftlichen Privilegierung gem. §35 Abs. 1 BauGB das Bauvorhaben genehmigungsfähig wäre.

Weitere Prüfungen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.2. Neubau einer Maschinenhalle, Zinklmiltach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Zinklmiltach
Beurteilung nach BauGB:
§35 BauGB

Die Lager- und Maschinenhalle soll mit den Außenmaßen von 15,0 m x 27,0 m errichtet werden. Die Zufahrt erfolgt über die westlich gelegene Hofstelle.
Im Rahmen der landwirtschaftlichen Privilegierung gem. §35 Abs. 1 BauGB wäre das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Dies ist vom Landratsamt zu prüfen.

Es wird darauf hingewiesen, dass befestigte Flächen mit versickerungsfähigem Belag (Pflaster m. Rasenfuge, Rasengittersteine) ausgebaut werden sollten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid unter der Vorgabe der Privilegierung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.3. Neubau von 2 Wohneinheiten, Hagenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö 4.3

Sachverhalt

BAUVORANFRAGE:
Die Familie Gruber hatte im Juli 2020 bereits einen Wohnhausanbau auf der östlichen Seite von Haus Nr. 12a (Fl. Nr. 761) ebenfalls mit einer Bauvoranfrage beantragt, die vom Gemeinderat befürwortet wurde, vom Landratsamt dann aber aufgrund der Außenbereichslage abgelehnt wurde.

Nun stellt die Familie Gruber an anderer Stelle eine Bauvoranfrage, an der das Bauvorhaben im Zusammenhang der bestehenden Bebauung (in der Bauflucht der bestehenden Wohnbebauung) liegt, so dass damit andere, d. h. bessere Voraussetzungen für eine Genehmigung gegeben sind.

Das Wohnhaus soll nun westlich von Haus Nr. 12 situiert werden. Es wird an eine bestehende Garage angebaut und liegt auf der Grenze zum Nachbarn Fl. Nr. 727. Dazu ist eine Abstandsflächenübernahme erforderlich, die auch bereits vom Nachbar unterzeichnet vorliegt. Aufgrund dessen, dass das geplante Bauvorhaben auf 3 verschiedenen Grundstücken errichtet wird, ist laut Antragsunterlagen eine entsprechende Verschmelzung der Grundstücksgrenzen vorgesehen, was ebenfalls notwendig ist, und was somit bereits entsprechend geregelt ist.
Beide Wohneinheiten haben jeweils unter 50 m² Wohnfläche, so dass insgesamt 2 Stellplätze erforderlich sind und nachgewiesen sind.
Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt ist über den bestehenden privaten Weg zu regeln.  Das Schmutzwasser ist an den bestehenden Revisionsschacht von Hs. Nr. 12 an zu schließen. Das Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.

Beschluss

Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Andreas Adldinger ist aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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5. Anpassung der Krippen-, Kindergarten- und Hortgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Aufgrund der Corona Pandemie wurde die Gebührenerhöhung in den beiden letzten Jahren ausgesetzt, obwohl die Lohnkosten merklich angestiegen sind
In der rechtsaufsichtlichen Würdigung des Haushaltsplanes wurde vom Landratsamt Freising folgende Anmerkung gemacht:
Nicht nur die Ausgaben der Gemeinde, wie z.B. Zuschüsse an Vereine und weitere freiwillige Leistungen, sondern auch die Einnahmen wie z.B. Kindergartengebühren und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sollen regelmäßig überprüft werden.
Des weiteren hat die Prüfung des Haushaltsplans durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes zu folgendem Ergebnis geführt:
Die Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen für Kinder sollen überprüft und gegebenenfalls erhöht werden. Ein Defizit von weit über 825.000 € ist doch recht hoch (2025: ca. 925.000 €).
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Gebühren für die Krippe, Kindergarten und Hort sowie die Schulferienbetreuung der Hortkinder zum 01.09.2022 um 2% zu erhöhen und dabei i.d.R. kaufmännisch auf volle Eurobeträge auf- bzw. abzurunden. Weiterhin soll das Spielgeld um einen Euro erhöht werden.
Der Elternbeirat wurde schriftlich über die geplante Erhöhung informiert.

§ 5 Gebührensatz
(1) Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben

  1. für Krippenkinder                                        alt                                neu
für Krippenkinder sowie für                      Kinder unter 3 Jahren im Kindergarten

bei einer täglichen Buchungszeit von 
3 bis 4 Stunden                                        198,00 €                                202,00 €
4 bis 5 Stunden                                        231,00 €                                236,00 €
5 bis 6 Stunden                                        263,00 €                                268,00 €        
6 bis 7 Stunden                                        295,00 €                                301,00 €
7 bis 8 Stunden                                        330,00 €                                337,00
8 bis 9 Stunden                                        362,00 €                                369,00 €
ab 9 Stunden                                        394,00 €                                402,00 €
Spiel- und Getränkegeld                                    5,00 €                                    6,00 €

  1. für Kindergartenkinder                                                                für Kindergartenkinder
ab 3 Jahren 
bei einer täglichen Buchungszeit von 
4 bis   5 Stunden                                        119,00 €                                121,00 €
5 bis   6 Stunden                                        133,00 €                                136,00 €
6 bis   7 Stunden                                        148,00 €                                151,00 €
7 bis   8 Stunden                                        162,00 €                                165,00 €
8 bis   9 Stunden                                        174,00 €                                178,00 €
9 bis 10 Stunden                                        186,00 €                         190,00 €
Spiel- und Getränkegeld                                    5,00 €                                    6,00 €

       Der staatlich gewährte Zuschuss für Kindergartenkinder wird in der jeweiligen Höhe in Abzug gebracht.

  1. für Schulkinder
    bei einer täglichen Buchungszeit von
    3 – 4 Stunden                                        110,00 €                                112,00 €
    4 – 5 Stunden                                        119,00 €                                121,00 €
    5 – 6 Stunden                                        133,00 €                                136,00 €
    Spiel- und Getränkegeld                                    6,00 €                                    7,00 €

    Sollten während der Schulferien Kinder die Kindertageseinrichtung besuchen, werden zusätzlich folgende Gebühren erhoben:

    bei einem Aufenthalt von bis zu 15 Tagen                  18,00 €                                 19,00 €
    bei einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen                  33,00 €                                 34,00 €

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Gebühren- und Spielgelderhöhung zum 01.09.2022 und der entsprechenden Anpassung der Gebührensatzung für das Kinderhaus Kleeblattl zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Anpassung der Gebühren für die Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die letzte Anpassung der Gebühren für die Mittagsbetreuung erfolgte zum 01.09.2019.
Aufgrund der wieder steigenden Lohnkosten schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren ab 01.09.2022 um 2% zu erhöhen und jeweils kaufmännisch auf- bzw. abzurunden.

Derzeitige Gebühren

bis 3 Tage/Woche bis 14.00 Uhr:                                        27 €/ Monat und Kind
bis 5 Tage/Woche bis 14.00 Uhr:                                        43 €/ Monat und Kind

bis 3 Tage/Woche bis 15.00 Uhr:                                        36 €/ Monat und Kind
bis 5 Tage/Woche bis 15.00 Uhr:                                        56 €/ Monat und Kind

Folgende künftige Gebühren ab 01.09.2022 werden vorgeschlagen:

bis 3 Tage/Woche bis 14.00 Uhr:                                        28 €/ Monat und Kind
bis 5 Tage/Woche bis 14.00 Uhr:                                        44 €/ Monat und Kind

bis 3 Tage/Woche bis 15.00 Uhr:                                        37 €/ Monat und Kind
bis 5 Tage/Woche bis 15.00 Uhr:                                        57 €/ Monat und Kind


Für die Benutzung der Mittagsbetreuung sowie für die Erhebung der Gebühren für die Mittagsbetreuung gab es bisher keine Satzung.  Die Erhebung der Gebühren erfolgte bisher auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses. Um mehr Transparenz und Rechtssicherheit für die Eltern zu schaffen, schlägt die Verwaltung vor beiliegende Satzungen für die Mittagsbetreuung zu erlassen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagen neuen Gebühren für die Mittagsbetreuung zum 01.09.2022 sowie der dazugehörigen Gebührensatzung und der Benutzungssatzung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Satzung Ferienbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für die Benutzung der Ferienbetreuung sowie für die Erhebung der Gebühren für die Ferienbetreuung gab es bisher keine Satzung.  Um mehr Transparenz und Rechtssicherheit für die Eltern zu schaffen, schlägt die Verwaltung vor beiliegende Satzungen für die Ferienbetreuung zu erlassen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Gebührensatzung und Benutzungssatzung für die Ferienbetreuung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Versicherungsschutz MGH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Nach Besichtigung des Mehrgenerationenhauses durch den Ansprechpartner der Versicherung konnte nun ein Angebot erstellt werden.


Die Glasversicherung ist aufgrund der Fenster angebracht, da diese Schäden durch unbekannte Verursacher an den Fenstern übernimmt.

Die Gebäudeversicherungen werden entsprechend der Nebenkostenverordnung auf die Mieter umgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss der vorgestellten Versicherungen, vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld Süd" sowie 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Allershausen; Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Allershausen beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Eggenberger Feld Süd“ sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren nach §8 Abs. 3 BauGB). Das Bebauungsplangebiet liegt direkt östlich der Autobahn A9 und im südlichen Bereich von Allershausen. 
Die Begründung mit Planzeichnung und alle benötigten Gutachten zum Bebauungsplan sowie zur Flächennutzungsplanänderung können auf der Internetseite der Gemeinde Allershausen unter der Rubrik Aktuelles / Bekanntmachungen eingesehen werden.

Belange der Gemeinde Kranzberg werden durch die Planungen der Gemeinde Allershausen nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Eggenberger Feld Süd“ und zur 14. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Allershausen. Einen Radweg würde die Gemeinde Kranzberg begrüßen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 10
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10.1. Vorlage der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Die Kämmerei legt gemäß Art 102 Abs. 2 GO dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2021 mit allen Anlagen zur Kenntnis vor.
Am 14.07.2022 ist die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss geplant. (Art. 103 Abs. 1 und 2 GO)

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10.2. Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.06.2022 wurde der Haushalt 2022 von der Kommunalaufsicht genehmigt.

Folgende Hinweise sind in der Genehmigung enthalten:

-Es wäre zu überdenken, ob die Gemeinde, bei Maßnahmen die zum jetzigen Zeitpunkt nicht unbedingt erforderlich sind, in einer Periode der hohen Preise bei Grundstücken, Handwerks-und Dienstleistungen tatsächlich kaufen oder bauen sollte.
Dieses antizyklische Verhalten kann natürlich nur bei denjenigen Maßnahmen zum Tragen kommen, die nicht unabweisbar sind.

-Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer Kreditaufnahme um ein nachrangiges Finanzierungsinstrument handelt und Kredite nur aufgenommen werden dürfen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre (Art.62 Abs.3 GO)

-Angesichts der Kreditaufnahme hätte eine Erhöhung der Hebesätze erfolgen müssen. Die durchschnittliche Verschuldung vergleichbarer Gemeinden liegt bei 580 € pro Einwohner (Die Gemeindekasse 2021, Rs-Nr.74). Der Art.62 GO ist zu beachten.

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10.3. Vorstellung des Zeitplans für den Neubau der Heizungen im Rathaus und Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö informativ 10.3

Sachverhalt

Zum aktuellen Zeitpunkt wird der Förderantrag für die Heizungen gestellt.
Im Anschluss werden die Planungen und die Ausschreibung erstellt. Dies erfolgt vom Ingenieurbüro in Absprache mit den bauseitigen Hochbauleistungen.
Die Planung und die Ausschreibung sollten bis zum dritten Quartal 2022 abgeschlossen sein, so dass im Herbst die Ausschreibungen versendet werden können und der Baubeginn nach Ende der Heizperiode 2022/2023 erfolgen kann. 

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10.4. Genehmigter Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö informativ 10.4
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10.4.1. Einbau einer 2. Wohneinheit im besteh. landwirtschaftlichen Betriebsleiterwohnhaus, Eberspoint

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö informativ 10.4.1
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10.5. Genehmigter Bauantrag im Freistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö informativ 10.5
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10.5.1. Wohnhausneubau mit Garage, Karl-Rothenberger-Str., Gremertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö informativ 10.5.1
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10.6. Treffen mit den Gastfamilien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö informativ 10.6

Sachverhalt

Am Donnerstag, den 23.06.2022 findet um 19:30 Uhr ein Austauschtreffen zwischen Gastfamilien für ukrainische Flüchtlinge und Nachbarschaftshilfe statt um ggf. vorhandene Bedarfe zu klären.

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11. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö informativ 11
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11.1. Straßenbeleuchtung mit Solar und Annäherungssensoren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö informativ 11.1

Sachverhalt

2. Bürgermeister Anton Hierhager berichtet von LED-Straßenlaternen mit Solarbetrieb und Annäherungssensoren. Hierdurch kann Lichtverschmutzung vermieden werden.
Bei zukünftigem Austausch der Straßenbeleuchtung wird eine Sensorsteuerung angefragt.

Datenstand vom 27.07.2022 10:36 Uhr