Datum: 26.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
|
1 |
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften
|
1.1 |
Genehmigung der letzten Gemeinderatssitzungsniederschrift
|
1.2 |
Genehmigung der letzten Bauausschussniederschrift
|
2 |
Weiteres Vorgehen Umsetzung Ganztagesbetreuung 2026
|
3 |
Sanierung Mischwasserkanal Obere Dorfstraße
|
4 |
Sanierung Abwasserbeseitigung, Pumpstationen Ampertshausen - Kühnhausen
|
5 |
Glasfaserausbau
|
6 |
Möblierung Sitzungssaal
|
7 |
Anpassung der Mittagsbetreuungsgebühren
|
8 |
Antrag auf Vorbescheid
|
8.1 |
Errichtung Doppelhaus; Teilabbruch landw. Gebäude und Anbau Lagerraum; Nutzungsänderung einer landw. Lagerfläche in Gewerbenutzung; Errichtung Wohnraume mit drei WE u. Gewerbefläche; Errichtung Carport, Obere Dorfstr., Kranzberg
|
8.2 |
Erweiterung des Wohnhauses mit Umbau und Einbau einer dritten Wohnung, Frauenbergstraße, Kranzberg
|
9 |
Antrag auf Baugenehmigung
|
9.1 |
Neubau eines Einfamilienhauses, Giesenbach
|
10 |
Antrag auf isolierte Befreiung
|
10.1 |
Errichtung einer Stützwand, Karl-Rothenberger-Str., Gremertshausen
|
11 |
Versetzung OD-Schild Untere Dorfstraße
|
12 |
Bekanntgaben
|
12.1 |
Einheimischen Modell Gremertshausen
|
12.2 |
Genehmigte Bauanträge
|
12.2.1 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und 3 Stellplätzen, Dorfacker
|
12.2.2 |
Errichtung eines nordseitigen Anbaus, Raiffeisenstraße, Kranzberg
|
12.2.3 |
Dachgeschossausbau im Wohnhaus 1, Kühnhausen
|
12.2.4 |
Dachgeschossausbau im Wohnhaus 2, Kühnhausen
|
12.2.5 |
Errichtung einer Terrassenüberdachung, Flurstraße, Kranzberg
|
12.3 |
Genehmigter Vorbescheid
|
12.3.1 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen, Dorfacker
|
12.4 |
Einstellung Heilerziehungspflegerin
|
12.5 |
Kirchenvorplatz
|
12.6 |
Aktivitäten ILE und Ökomodellregion
|
12.7 |
Windkraftanlagen
|
12.8 |
E-Lade-Station der BEG
|
12.9 |
Tag der offenen Tür am MGH
|
13 |
Anträge und Anfragen
|
13.1 |
150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Kranzberg
|
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Genehmigung der letzten Gemeinderatssitzungsniederschrift
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
1.1 |
Sachverhalt
Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 21.06.2022 wird genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
1.2. Genehmigung der letzten Bauausschussniederschrift
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
|
1.2 |
Sachverhalt
Die Sitzungsniederschrift zur Bauausschusssitzung vom 05.07.2022 wird genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Weiteres Vorgehen Umsetzung Ganztagesbetreuung 2026
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Die in der Gemeinderatsklausurtagung vom 12.02.2022 erarbeiteten Kriterien und bereits vorhandenen Grundlagen können von der Gemeindeverwaltung nicht ohne Hilfe verarbeitet werden. Eine fundierte Gewichtung ist der Verwaltung nicht möglich.
Der Verwaltung wurde daher von extern vorgeschlagen sich neutrale Unterstützung zu holen.
Es wurden daher vier Büros, welche sich auf Schulen spezialisiert haben, angeschrieben und um ein Angebot zur Unterstützung gebeten. Zwei Büros haben nicht reagiert, ein Büro hat abgesagt und ein Büro hat nach einem Kennenlerngespräch ein Angebot abgegeben.
Das Büro hat mitgeteilt, dass in den letzten Jahren und vor allem in der Klausursitzung bereits einiges zum Vorhaben erarbeitet wurde, was nicht unter den Tisch fallen sollte. Diese Arbeitsergebnisse und Erkenntnisse sollten als Grundlage berücksichtigt werden.
Das Büro schlägt vor, die Frage, ob für den schulischen Bedarf der Grundschule mit offenem Ganztagesangebot und dem Bedarf an Sporthallenkapazitäten eine Sanierung oder ein Ersatzbau an anderer Stelle, die in schulischer, pädagogischer und wirtschaftlicher Sicht vorausschauende Lösung ist, in zwei Stufen zu bearbeiten:
1. Termin mit dem Gemeinderat zur Vorbereitung für mögliche Vorgehensweisen zur Ausarbeitung
2. Machbarkeitsstudie.
Das Angebot umfasst die Ausarbeitung eines Raum- und Funktionsprogramms, die Analyse der Dokumentation, Klären der Förderungen, Machbarkeitsstudie, Modell, Abstimmung mit Fachbehörden und Fachplanung, Vorstellung des Ergebnisses im Gemeinderat.
Die Kosten betragen 11.020,34 Euro.
Ein Ansatz im Haushalt für Planungskosten Schule ist vorhanden.
Im Anschluss kann dann der Gemeinderat eine fundierte Entscheidung für oder gegen eine Sanierung bzw. einen Neubau treffen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das Büro mit der Projektvorbereitung und Studie für die Grundschule Kranzberg zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Sanierung Mischwasserkanal Obere Dorfstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Am 12.07.2022 fand die Submission zum Neubau des Mischwasserkanals in der Oberen Dorfstraße in einer Beschränkten Ausschreibung statt. Von 13 Firmen haben 7 Firmen ein Angebot abgegeben. Es ist kein Anbieter auszuschließen.
Der günstigste Anbieter ist die Fa. Gebrüder Wöhrl aus Schrobenhausen mit einer Bruttoangebotssumme von 1.188.556,58 €. Der teuerste Anbieter lag bei 1.535.334,79 €.
Die Kostenberechnung lag bei 984.130 € brutto, so dass das Angebot um rund 20 % über der Kostenberechnung liegt.
Die Bauausführung erfolgt nach wie vor von 22.08.2022 bis Mitte Dezember 2022.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt den Auftrag mit 1.188.556,58 € an die Fa. Wöhrl als günstigsten Anbieter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Sanierung Abwasserbeseitigung, Pumpstationen Ampertshausen - Kühnhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Am 14.07.2022 um 11 Uhr fand die Submission für die beschränkte Ausschreibung zu den Tiefbauarbeiten für die Pumpstationen Ampertshausen –Kühnhausen statt. Von 17 Firmen hat keine einzige Firma ein Angebot abgegeben.
Am 14.07.2022 um 11.15 Uhr fand die Submission für die beschränkte Ausschreibung zur Maschinentechnik und Elektrotechnik für die Pumpstationen Ampertshausen – Kühnhausen statt.
Von 9 Firmen hat ebenfalls keine einzige Firma ein Angebot abgegeben.
Die Maßnahme kann nun nicht wie nach Bauzeitenplan vorgesehen von August 2022 bis Juli 2023 ausgeführt werden. Die Ausschreibung soll im Herbst neu gestartet werden mit einem neuen Ausführungszeitraum von Frühjahr 2023 bis Jahresende 2023.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Ausschreibung im Herbst 2022 neu zu starten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Glasfaserausbau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
5 |
Sachverhalt
Die Telekom möchte einen Teil des Dorfkerns in Kranzberg (östlich der Amper) in den Jahren 2024 und 2025 eigenwirtschaftlich ausbauen. Eine Vorvermarktungsquote ist nicht vorgesehen.
Die Deutsche Glasfaser würde Kranzberg, Berg, Dorfacker, Kühnhausen und Thalhausen eigenwirtschaftlich ausbauen, wenn eine Vorvermarktungsquote erreicht würde. Ein Baubeginn wäre zeitnah nach Erreichen der Quote im nächsten Jahr möglich.
Da dieses Gebiet nicht das komplette Gemeindegebiet umfasst, wird die Gemeinde weiterhin an dem gemeinschaftlichen Ausbau mit dem Landkreis teilnehmen, welches dann die restlichen Gebiete (z. B. Zinklmiltach, Hohenbercha, Gremertshausen, Sickenhausen) umfassen würde.
Der Gemeinderat spricht sich für eine Einladung der Telekommunikationsunternehmen in der nächsten Sitzung aus.
zum Seitenanfang
6. Möblierung Sitzungssaal
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Wie in der Sitzung vom 15. März 2022 beschlossen, wurden Angebote für eine neue Möblierung des Sitzungssaales eingeholt.
Dabei wurden verschiedene Möglichkeiten und verschiedene Hersteller geprüft.
Tische:
Die Variante, die die Verwaltung überzeugt hat, ist eine ovale Anordnung.
Die Tische werden miteinander verbunden, so dass insgesamt weniger Tischfüße benötigt werden.
Lediglich der Tisch, an dem bei der Sitzung der Bürgermeister sitzt, kann einfach nach hinten herausgezogen und gedreht werden, so dass die Standesbeamtin an der kurzen und das Brautpaar an der langen Tischseite Platz nehmen kann.
Die übrigen Tische werden zur Trauung nicht umgebaut.
Die Tische sind grau mit Chromfüßen.
Stühle:
Bei den Stühlen hat man sich aufgrund der teilweise hohen Temperaturen für einen Netzrücken entschieden. Dies ist auch im Vergleich zu Leder eine günstigere Alternative.
Bei den Stühlen kann man zwischen Freischwinger und Vierfüßer wählen. Auch zwei Arten von Stühlen wären denkbar.
Die Modelle stehen in der Sitzung als Muster (Farbgestaltung abweichend) zur Verfügung.
Die Stühle am Sitzungstisch haben Armlehnen, die Besucherstühle nicht.
Alle sind stapelbar.
Der Bezug ist anthrazitfarben und sehr robust.
Kosten:
Die Tischformation inkl. Pressetisch kostet 6.513,11 Euro brutto.
Der Freischwinger kostet 265,36 Euro netto, die höhere Version für Brautpaar und Standesbeamtin 271,56 Euro netto, der Vierfüßer 252,96 Euro netto und die Besucherstühle (Vierfüßer, ohne Armlehnen) 225,06 Euro netto.
Der Gesamtpreis beträgt daher bei 20 Besucherstühlen und 20 Sitzungsstühlen als Vierfüßer 11.376,88 Euro brutto inkl. Lieferung, Aufbau und Entsorgung der anfallenden Verpackung.
Die Lieferzeit beträgt aktuell 7 Wochen.
Der Gemeinderat spricht sich für die Vierfüßer-Variante aus.
Ergänzend zum Angebot soll der gegenüberliegende Tisch im Oval auch zu öffnen sein. Dadurch erhöhen sich die Kosten um zwei weitere separate Füße sowie zwei Abschlussleisten und eine Sichtblende. Die Kosten für die Ergänzung liegen noch nicht vor.
Beschluss
Der Gemeinderat ermächtig den 1. Bürgermeister die neue Möblierung für den Sitzungssaal wie vorgestellt inkl. Ergänzung zu erwerben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Anpassung der Mittagsbetreuungsgebühren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Bei der Anpassung der Gebühren für die Mittagsbetreuung hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen.
Die derzeitigen Gebühren bis 5 Tage / Woche bis 15 Uhr betragen 60 Euro / Monat und Kind. Bei einer Anhebung um 2 % und kaufmännischer Rundung beträgt die künftige Gebühr ab 01. September 2022 61 Euro / Monat und Kind.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Erhöhung zum 01. September 2022 und der entsprechenden Anpassung der Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Kranzberg zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Antrag auf Vorbescheid
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
8 |
zum Seitenanfang
8.1. Errichtung Doppelhaus; Teilabbruch landw. Gebäude und Anbau Lagerraum; Nutzungsänderung einer landw. Lagerfläche in Gewerbenutzung; Errichtung Wohnraume mit drei WE u. Gewerbefläche; Errichtung Carport, Obere Dorfstr., Kranzberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
8.1 |
Sachverhalt
Ortsteil:
|
Kranzberg
|
Gebietsart nach BauNVO:
|
MD
|
Beurteilung nach BauGB:
|
§34
|
- Errichtung eines Doppelhauses
Die Teilfläche des betroffenen Grundstücks, auf dem das Doppelhauses situiert ist, ist der einer Baulücke gleichzusetzen. Die angegebenen Wand- und Firsthöhen sind in der Umgebungsbebauung wiederzufinden. Die Erschließung soll mittels eines auf dem Grundstück verlaufenden Weges auf die Obere Dorfstraße erfolgen. Nach Art und Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben gemäß §34 BauGB in die Umgebung ein. Öffentliche Belange werden dadurch nicht beeinträchtigt.
- Empfehlung: Der Gemeinderat stimmt der Errichtung des Doppelhauses zu.
Anwesend: 14
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
- Teilabbruch eines landwirtsch. Gebäudes und Anbau eines Lagerraumes
Von der bestehenden Scheune soll im Süden ein Teil mit 10,75m abgerissen werden. Im Norden wird dafür ein eingeschossiger Anbau geplant. Die Wandhöhe des neuen Anbaus beträgt ca. 3,30m und bleibt damit unter der Höhe des Gebäudes an welches angebaut wird. Nach Art und Maß d. baulichen Nutzung fügt sich der Anbau somit ein.
- Empfehlung: Der Gemeinderat stimmt dem Teilabbruch eines landwirtsch. Gebäudes und Anbau eines Lagerraumes zu.
Anwesend: 14
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
- Nutzungsänderung einer landwirtsch. Lagerfläche in eine Gewerbenutzung
Das Obergeschoss der bestehenden Scheune wird derzeit als Lagerfläche genutzt. Die Änderung in Gewerbenutzung ist gemäß dem Gebietscharakter nach §5 BauNVO für nicht wesentlich störende Gewerbenutzung zulässig. Die Anzahl der Stellplätze ist hinsichtlich der zukünftigen Gewerbenutzung im späteren Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
- Empfehlung: Der Gemeinderat stimmt der Nutzungsänderung einer landwirtsch. Lagerfläche in eine Gewerbenutzung zu.
Anwesend: 14
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
- Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und Gewerbefläche
Aus ortsplanerischer Sicht ist das Wohnhaus noch dem Innenbereich zuzuordnen. Beim Maß der Nutzung bleiben Gebäudehöhen unter dem der umliegend geplanten und gegebenen Bebauung. Die zulässigen Nutzungen richten sich nach dem Gebietscharakter gemäß BauNVO. Weitere Prüfungen bleiben einem späteren Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.
- Empfehlung: Der Gemeinderat stimmt der Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und Gewerbefläche zu.
Anwesend: 14
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
- Errichtung eines Carports
Der ca. 21,30 m lang Carport wird direkt an der nordöstlichen Grundstücksgrenze situiert. Mit einer Wandhöhe von 3,0m können die Abstandsflächen auf dem Grundstück sowie bis zur Straßenmitte der öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten werden.
- Empfehlung: Der Gemeinderat stimmt der Errichtung des Carports zu.
Anwesend: 14
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8.2. Erweiterung des Wohnhauses mit Umbau und Einbau einer dritten Wohnung, Frauenbergstraße, Kranzberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
8.2 |
Sachverhalt
Ortsteil:
|
Kranzberg
|
Gebietsart nach BauNVO:
|
WA
|
Bebauungsplan:
|
Nord-Ost
|
Beurteilung nach BauGB:
|
§30
|
Die Antragsteller möchten das bestehende Wohnhaus (2 WE) erweitern und umbauen um für ihre beiden Kinder jeweils eine Wohneinheit bereitstellen zu können. So würden nach dem Umbau 3 Wohneinheiten existieren.
Das betroffene Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kranzberg „Nord-Ost“. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich demnach nach dessen Festsetzungen. Mit den Planungen werden jedoch einzelne Festsetzungen nicht eingehalten werden.
Folgende Befreiungen werden daher beantragt:
- Überbaubare Grundstücksflächen – Baugrenzen (FS D (2)):
Gemäß Bebauungsplan ist für diese Parzelle ein Abstand zur nördlichen Grundstücksgrenze von 7,50m vorgeschrieben.
Die Befreiung von den 7,50m Abstand und die gleichzeitige Einhaltung von mind. 5,0m werden beantragt, da die in westlicher Richtung anschließenden Grundstücke auch nur einen Abstand von 5,0m einhalten müssen. Auf Grundlage der vorliegenden Planung können auch bei nur 5,0m Grenzabstand die gesetzlichen Abstandsflächen eingehalten werden. Zudem bleibt auf dieser Seite jeglicher Abstand zur Schutzwürdigkeit der Nachbarbebauungen erhalten. Der Befreiung kann entsprochen werden.
Für den Abstand zwischen der westseitigen Grundstücksgrenze und Baulinie ist im Bebauungsplan kein Maß festgesetzt. Da trotz der Verlängerung des bestehenden Dachstuhls die Abstandsflächen und der Abstand hinsichtlich Brandschutz eingehalten werden können wird auch hier eine Befreiung als vertretbar erachtet.
Der südseitige Anbau springt vom best. Wohnhaus 3,50m hervor und überschreitet somit auch die Baulinie. Im Bebauungsplan sind wiederum keine Maße für den Abstand dieser Baulinie festgelegt. Da auch hier die Abstandsflächen eingehalten werden können und es zudem bereits vergleichbare Fälle in der umliegenden Bebauung vorhanden sind kann der Befreiung zugestimmt werden.
- Anzahl der Wohneinheiten – (FS B (2) 1.):
Die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten ist nach Bebauungsplan auf 2 Einheiten beschränkt.
Im Geltungsbereich des B-Plans gibt es jedoch Bezugsfälle bei denen die Überschreitung der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten bereits genehmigt wurde.
Trotz Überschreitung der Baulinien werden die festgesetzten Maße der Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) eingehalten.
Die erforderlichen neuen 2 Stellplätze, sowie die Stellplätze der bestehenden Wohneinheiten, sind im späteren Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
Weitere Prüfungen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu. Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
9 |
zum Seitenanfang
9.1. Neubau eines Einfamilienhauses, Giesenbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
9.1 |
Sachverhalt
Ortsteil:
|
Giesenbach
|
Gebietsart nach BauNVO:
|
MD
|
Beurteilung nach BauGB:
|
§34
|
Der geplante Standort des Einfamilienhauses befindet sich im Innenbereich von Giesenbach. Die Art der baulichen Nutzung fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.
Die Wandhöhen belaufen sich auf 6,30m. Entsprechend vergleichbare Gebäudehöhen sind in der unmittelbaren Umgebung aufzufinden.
Die gesetzlichen Abstandsflächen können auf dem Grundstück eingehalten werden.
Die erforderlichen 2 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Die Erschließung des Einfamilienhauses ist über das Grundstück der Eltern geplant. Eine Grunddienstbarkeit hierfür existiert allerdings nicht. Diese ist von den Antragstellern noch zu erbringen.
Beschluss
Eine Grunddienstbarkeit zugunsten der Antragsteller für die Zufahrt und Leitungsrechte ist auf dem Nachbargrundstück eintragen zu lassen. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu, sofern die erforderliche Notarurkunde vorliegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Antrag auf isolierte Befreiung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
10 |
zum Seitenanfang
10.1. Errichtung einer Stützwand, Karl-Rothenberger-Str., Gremertshausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
10.1 |
Sachverhalt
Die Antragsteller möchten entlang ihrer westlichen Grundstückgrenze eine Stützwand mit 50cm errichten, welche laut Bebauungsplan an dieser Stelle jedoch nicht zulässig wäre. Laut B-Plan müssen Stützmauern 1,50m Abstand zur Grenze einhalten bei einer maximalen Ansichtshöhe von 1,0m. Um die Fläche zwischen Haus und Grenze (3,0m Abstandsfläche) besser nutzen zu können soll die Stützwand demnach an die Grenze gesetzt werden.
In einer Bauausschusssitzung wurde zuerst der Sachverhalt Vorort begutachtet um danach im Rathaus über die Beschlussempfehlung wie folgt abzustimmen.
Aufgrund nachbarschaftlicher Interessen wird eine Stützmauer direkt an der Grenze mit 0,50m Höhe nicht geduldet. Den Antragsteller wird dennoch die Möglichkeit eingeräumt die geplante Stützmauer 0,75m von der Grenze entfernt und 0,75m hoch (Ansichtsfläche) errichten zu dürfen. Restliche Fläche zwischen Mauer und Grenze ist mit Sträuchern anzulegen.
Die Befreiung kann in diesem Maße erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und der Nachbarschutz bereits durch die gesetzlichen Abstandsflächen gewährleistet ist. Die Einhaltung der Höhe des Urgeländes an der Grenze wird sichergestellt. Zusätzlich ist mit dem Rücksprung die Durchlässigkeit für Kleintiere gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung zu. Die Voraussetzungen bezüglich des Abstands von 0,75m zur Grenze und 0,75m Ansichtshöhe sowie der Bepflanzung sind zwingend einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
11. Versetzung OD-Schild Untere Dorfstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Das Mehrgenerationenhaus in der Unteren Dorfstraße wurde im Mai fertiggestellt, so dass nun die rechtlichen Voraussetzungen für die Änderung der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt geschaffen sind (OD-Schild).
Um die Versetzung des sog. OD-Schildes bei der Regierung von Oberbayern beantragen zu können, ist dazu noch ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die neu festgesetzte Ortsdurchfahrt soll vom bestehenden Ortsschild 40 Meter Richtung Süden versetzt werden.
Der Beginn der Ortsdurchfahrt wird somit auf den Abschnitt: 140 bei Kilometer: 1,46 festgesetzt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Beginn der Ortsdurchfahrt (OD-Schild) an der FS 24 im Abschnitt 140 bei Kilometer: 1,46.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
12 |
zum Seitenanfang
12.1. Einheimischen Modell Gremertshausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
12.1 |
Sachverhalt
Wie in der Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 beschlossen, wurden nochmals die 15 Bewerber mit einem Punktegleichstand von 60 Punkten angeschrieben ob sich bei ihnen zum neu festgesetzten Stichtag 09.11.2021 eine Änderung ergeben hat, die zu einer höheren Punktzahl als 60 Punkte führt.
Die Auswertung führte zum Ergebnis, dass noch 2 weitere Baugrundstücke in Gremertshausen vergeben werden können. Danach wird die Vergabe im Einheimischen Modell in Gremertshausen aufgehoben. Dies wurde in der Sitzung am 15.02.2022 bekanntgegeben.
|
Die beiden Bewerber sind von der Möglichkeit des Grundstückskaufes zurückgetreten. Das Vergabeverfahren ist hiermit beendet. Es werden somit keine Grundstücke mehr vergeben.
Für das Baugebiet Gremertshausen Ost II wird die Darlehenslaufzeit um 5 Jahre und für die westliche Ringstraße um 2 Jahre verlängert.
|
zum Seitenanfang
12.2. Genehmigte Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
12.2 |
zum Seitenanfang
12.2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und 3 Stellplätzen, Dorfacker
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
12.2.1 |
zum Seitenanfang
12.2.2. Errichtung eines nordseitigen Anbaus, Raiffeisenstraße, Kranzberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
12.2.2 |
zum Seitenanfang
12.2.3. Dachgeschossausbau im Wohnhaus 1, Kühnhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
12.2.3 |
zum Seitenanfang
12.2.4. Dachgeschossausbau im Wohnhaus 2, Kühnhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
12.2.4 |
zum Seitenanfang
12.2.5. Errichtung einer Terrassenüberdachung, Flurstraße, Kranzberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
12.2.5 |
zum Seitenanfang
12.3. Genehmigter Vorbescheid
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
12.3 |
zum Seitenanfang
12.3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen, Dorfacker
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
12.3.1 |
zum Seitenanfang
12.4. Einstellung Heilerziehungspflegerin
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
12.4 |
Sachverhalt
Aufgrund von Corona und den Begleiterscheinungen (geschlossene Schulen und Kitas, weniger Sport, weniger motorische Förderung etc.) hat, nicht nur in Kranzberg, die Zahl der Integrativ-Kinder in Kitas zugenommen. Integrativ-Kinder sind Kinder, die eine besondere Förderung benötigen.
Die Gemeinde Kranzberg hat sich daher entschlossen, ab dem 01.09.2022 eine Heilerziehungspflegerin für das Kinderhaus Kleeblattl einzustellen.
zum Seitenanfang
12.5. Kirchenvorplatz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
12.5 |
Sachverhalt
Die Vorstellung der Auslobungsunterlagen sollte in dieser Sitzung erfolgen, leider konnte dies aufgrund einer Terminkollision nicht ermöglicht werden und wird so schnell als möglich nachgeholt.
zum Seitenanfang
12.6. Aktivitäten ILE und Ökomodellregion
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
12.6 |
zum Seitenanfang
12.7. Windkraftanlagen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
12.7 |
Sachverhalt
Windkraftanlagen und PV-Freiflächenanlagen sind derzeit in vieler Munde.
Bei 5 H, 1000 Meter Abstand, wären im Gemeindegebiet nur Standorte im Weltwald an der Grenze zu Freising möglich.
Es werden entsprechendes Kartenmaterial und ein Modell vorgestellt.
Die Karten werden auch im Anschluss an die Sitzung an die Gemeinderäte verschickt.
zum Seitenanfang
12.8. E-Lade-Station der BEG
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
12.8 |
Sachverhalt
In dieser Woche haben die Tiefbauarbeiten am Rathaus zur Herstellung einer E-Ladestation begonnen, welche von der BEG betrieben wird. Diese wird hoffentlich bald in Betrieb gehen und die Ladestationendichte in der Gemeinde verbessern.
zum Seitenanfang
12.9. Tag der offenen Tür am MGH
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
12.9 |
Sachverhalt
Am Freitag, den 05.08.2022 von 12 bis 17 Uhr und am 06.08.2022 von 12 bis 15 Uhr findet am MGH ein Tag der offenen Tür statt.
Es können die noch unbezogenen Wohnungen, das Gemeinschaftshaus sowie der Technikraum besichtigt werden. Am Freitag werden auch die Planer zeitweise anwesend sein.
zum Seitenanfang
13. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
13 |
zum Seitenanfang
13.1. 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Kranzberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
|
informativ
|
13.1 |
Sachverhalt
Nächstes Jahr feiert die Freiwillige Feuerwehr Kranzberg 150 – jähriges Jubiläum. Im Zuge dieser Feierlichkeiten wird die Feuerwehr den Seniorennachmittag ausrichten. Er findet am 15.07.2023 statt.
Datenstand vom 11.10.2022 14:09 Uhr