Datum: 08.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften
1.1 Genehmigung der letzten Gemeinderatssitzungsniederschrift vom 11.10.2022
1.2 Genehmigung der letzten Gemeinderatssitzungsniederschrift vom 18.10.2022
2 Anträge auf Baugenehmigung
2.1 Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle an die bestehende Halle, Am Königsfeld, Thalhausen
2.2 Errichtung einer Heizanlage für Hackschnitzel, Hohenbercha
3 Bebauungsplan "Links der Amper-West und Links der Amper Mitte" -1.Änderung
3.1 Satzungsbeschluß
4 Satzung Wertstoffhof
5 Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021
6 Feststellung der Jahresrechnung 2021
7 Entlastung der Jahresrechnung 2021
8 Bekanntgaben
8.1 Genehmigte Bauanträge
8.1.1 Bau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle als Ersatz für die baufällige Halle, Hohenbercha
8.1.2 Bau eines Gebäudes zur Unterbringung einer Hackschnitzelfeuerungsanlage, Hohenbercha
8.2 Fördertöpfe ILE/Ökomodellregion
9 Anträge und Anfragen
9.1 Antrag auf Errichtung von Fußgängerüberwegen

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö informativ 1
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1.1. Genehmigung der letzten Gemeinderatssitzungsniederschrift vom 11.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 11.10.2022 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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1.2. Genehmigung der letzten Gemeinderatssitzungsniederschrift vom 18.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 18.10.2022 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Anträge auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö informativ 2
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2.1. Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle an die bestehende Halle, Am Königsfeld, Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Thalhausen
Beurteilung nach BauGB:
 Außenbereich n. §35

Der geplante Anbau verlängert die bestehende Halle um weitere 8,04m. Wie die Breite wird auch die Dachform/-neigung sowie die Gebäudehöhe vom Bestandsgebäude übernommen.

Die vorhandene Halle ist unter den Aspekten der Genehmigungsfreiheit nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1c BayBO errichtet worden. Durch den Anbau wird das gesamte Gebäude genehmigungspflichtig. 

Unter den Belangen der landwirtschaftlichen Privilegierung wäre die Halle genehmigungsfähig. Die Privilegierung ist vom Landratsamt zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt unter der Maßgabe der Privilegierung dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderatsmitglieder Georg Neumair und Sonja Kieslinger sind aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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2.2. Errichtung einer Heizanlage für Hackschnitzel, Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Hohenbercha
Gebietsart nach BauNVO:
WA
Beurteilung nach BauGB:
§34

Der Antragsteller beabsichtigt im Gartenbereich einen Hackschnitzelbunker mit Heizzentrale in den Maßen 4,0 x 7,60m zu errichten. Dieser wird zum größten Teil unter der Erde versenkt, sodass die Deckenkante max. 1,40m über dem Gelände liegt. Vorgesehen ist ein teilweise begrüntes Flachdach.

Aufgrund der Situierung können die Abstandsflächen der Südseite nicht eingehalten werden. Hierfür liegt jedoch eine Abstandsflächenübernahmeerklärung vor. Brandschutzrelevante Abstände zur nächsten Bebauung sind gewährleistet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Hermann Hammerl und Gemeinderatsmitglied Georg Hammerl sind wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Die Sitzungsleitung übernimmt der 2. Bürgermeister Anton Hierhager.

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3. Bebauungsplan "Links der Amper-West und Links der Amper Mitte" -1.Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 3
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3.1. Satzungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Nach Abwägung der Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Links der Amper-West“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Links der Amper-Mitte“ gefasst.

Beschluss

Die von Büro Wipflerplan aus Pfaffenhofen erstellte 1. Änderung des Bebauungsplanes „Links der Amper-West“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Links der Amper-Mitte in der Fassung vom 18.10.2022 samt Begründung in der Fassung vom 18.10.2022 wird vom Gemeinderat Kranzberg als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Zudem ist das Abwägungsergebnis den Trägern Öffentlicher Belange mitzuteilen.
Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Satzung Wertstoffhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Ab dem 01.01.2023 tritt das geänderte Umsatzsteuergesetzt für alle Kommunen verpflichtend in Kraft. Ab dann sind die Kommunen im Bereich des Privatrechts auch immer umsatzsteuerpflichtig.
Ist die Kommune hoheitlich tätig, tritt aber in Konkurrenz mit privaten Anbieter kann sie der Umsatzsteuer unterliegen. Der neu eingeführte § 2b UStG gibt der Gemeinde Ausnahmetatbestände.

Bei der Entsorgung von Bauschutt und Grüngut befindet sich die Gemeinde Kranzberg derzeit im Bereich des Privatrechts. Die Bürger können frei wählen wohin sie ihre Abfälle bringen.
Die Abgabe von Grüngut ist in Kranzberg gebührenfrei, daher fällt hier keine Umsatzsteuer an. Anders verfällt es sich bei der Entsorgung von Bauschutt für den der Bürger bezahlen muss. In 2021 hatten wir Einnahmen in Höhe von 2.116,00 €. Davon müssten wir 337,85 € Steuer an das Finanzamt abführen. Für die Entsorgung des Bauschutts haben wir an die Firma 2.234,25 € bezahlt. Hierfür könnten wir 356,73 € Vorsteuer gegenrechnen. Es würde sich damit eine Erstattung von 18,88 € ergeben.  Bei dieser Höhe der Ausgaben und Einnahmen ist die Erstellung einer Steuererklärung nicht rentabel.
Wenn die Gemeinde Kranzberg eine Satzung für die Wertstoffhofgebühren erlässt befinden wir uns wieder auf hoheitlichem Bereich. Bei Einnahmen unter 17.500 € sind wir dann von der Umsatzsteuer befreit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Entsorgung von Bauschutt und Grüngut ab 1.1.2023 eine Gebührensatzung zu erlassen. 

Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung der Gebührensatzung bis zur nächsten Sitzung beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) unter dem Vorsitz von Herrn Anton Hierhager hat am 14.10.2022 die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Kranzberg stichprobenartig geprüft. Zur Prüfung standen dem Ausschuss sämtliche Kassenbücher, Belege und sonstige Rechnungsprüfungsunterlagen zur Verfügung. 
Die Prüfung ergab, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten wurden. Alle Fragen hinsichtlich vorliegender Abweichungen konnten von der Verwaltung umfassend beantwortet werden. 
Der Rechnungsprüfungsausschuss überprüfte 10 Beschlüsse des Gemeinderates aus dem Zeitraum 2021. Die Einnahmen und Ausgaben aller geprüften Einzelvorgänge waren begründet und belegt. 
Fragen zur Klärung einzelner Sachverhalte konnten von der Verwaltung umfassend beantwortet werden. 
Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet die Verwaltung, künftig eine Liste (Beschlussbuch) aller ausgabenrelevanten Beschlüsse des Gemeinderates zu führen. Der Bürgermeister berichtet dem Gemeinderat regelmäßig über den Ist-Stand der Projekte und gegebenenfalls über Abweichungen. 
Es ist zu prüfen, ob diese Liste auch im RIS verfügbar gemacht werden kann. 

Die weiteren Prüfungsfeststellungen und Anregungen werden dem Gemeinderat bekannt gegeben und zum Bestandteil des Protokolls des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.10.2022 erklärt. Der Verwaltung wird eine ordentliche und korrekte Kassenführung bescheinigt.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herrn Hierhager zur Kenntnis. Die Verwaltung wird die Anregungen etc. prüfen bzw. zukünftig beachten.                        

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herrn Hierhager zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Feststellung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht 2021 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt.                        

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Entlastung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2021 ist örtlich geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben.

Beschluss

Die Entlastung der Jahresrechnung 2021 wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Hermann Hammerl wird aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Die Sitzungsleitung übernimmt dafür der 2. Bürgermeister Anton Hierhager.

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 8
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8.1. Genehmigte Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö informativ 8.1
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8.1.1. Bau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle als Ersatz für die baufällige Halle, Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö informativ 8.1.1
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8.1.2. Bau eines Gebäudes zur Unterbringung einer Hackschnitzelfeuerungsanlage, Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö informativ 8.1.2
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8.2. Fördertöpfe ILE/Ökomodellregion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö informativ 8.2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister gibt die Fördertöpfe der ILE und der Ökomodellregion für 2023 bekannt und stellt deren Aktivitäten vor.

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö informativ 9
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9.1. Antrag auf Errichtung von Fußgängerüberwegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Antrag auf zwei Fußgängerüberwege.




Grundvoraussetzungen für einen Fußgängerüberweg gem. Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ)

  • innerhalb geschlossener Ortschaften
  • auf Straßenabschnitten mit durchgängig zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h
  • an Stellen, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss
  • nur dort, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist.

Zu 1:
An der eingezeichneten Stelle könnte der beantragte Fußgängerüberweg grundsätzlich errichtet werden, da beiderseits ein Gehweg vorhanden ist und nur jeweils eine Spur je Fahrtrichtung gekreuzt wird. 

Da dieser Straßenabschnitt auf Tempo 30 beschränkt ist wird laut Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) ein Überweg als entbehrlich angesehen. Hinzukommend kommt, dass in jede Richtung eine ausreichend weite Sicht zur Beobachtung des annähernden Verkehrs vorhanden ist.

Zudem liegt nach R-FGÜ, in Betracht auf die Querungszahlen, der Einsatzbereich erst ab einem Verkehrsaufkommen von 50-100 Fahrzeugen in Verbindung 200-300 Fußgängerquerungen vor.


Zu 2:
Nach Rücksprache mit der Verkehrsbehörde des Landratsamts müssen Querungs- oder auch Unfallzahlen bzw. eine besondere Gefährdungslage vorliegen die einen Fußgängerüberweg hier rechtfertigen würden. Wie auch im anderen beantragten Bereich ist eine ausreichende Sicht in jede Fahrtrichtung gegeben um Fahrzeuge frühzeitig erkennen zu können.

Außerdem machen die örtlichen Gegebenheiten den Überweg unmöglich, da dieser über eine Bushaltebucht verlaufen würde. Selbst bei einer Verschiebung Richtung Norden wäre das Problem nicht gelöst. Die Parkplätze des Getränkemarktes können nämlich nicht als Gehweg angesehen werden. Somit wären nicht alle Grundvoraussetzungen erfüllt.


Die im Antrag erwähnte Strecke ist der Verbindungsweg für die Schüler, welche nach der Schule den Hort im Kinderhaus besuchen. Der Schutz soll diesen Kindern vorrangig gelten. Jedoch offeriert der Zebrastreifen den Kindern oft ein gewisses „Recht“ das auch falsch wahrgenommen werden kann und das Schutzziel negativ beeinflusst.

Sollte ein FGÜ in Erwägung gezogen werden wird empfohlen die Fahrzeugbewegungen sowie die Querungsanzahl zu ermitteln um den grundsätzlichen Bedarf vorab zu ermitteln.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Errichtung von Fußgängerüberwegen ab, da an den beabsichtigten Stellen die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2023 12:26 Uhr