Datum: 13.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung Homepage
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3 Antrag auf Vorbescheid
3.1 Erweiterungsbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus u. Neubau einer Vierfachgarage, Dorfacker
4 Anträge auf Baugenehmigung
4.1 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen, Ringstraße, Kranzberg
4.2 Neubau eines Einfamilienhauses, Amperstraße, Kranzberg
5 Aufweitung Thalhauser Graben zur Rückhaltung; Vergabe
6 Ingenieurvertrag Kanalsanierung
7 Erlass Satzung über Abfallentsorgung und die dazugehörige Gebührensatzung
8 Umstellung Umsatzsteuer
9 Anpassung der Zweckvereinbarung für die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten
10 Verlängerung Zweckvereinbarung Breitbandausbau mit dem Landkreis Freising
11 Bekanntgaben
11.1 Erhöhung der Fundtierkostenpauschale ab 2023
11.2 Bürgerversammlung Hohenbercha; Antrag zum Zaun in Hohenbercha
11.3 Sitzungstermine 2023
11.4 Genehmigter Vorbescheid
11.4.1 Erweiterung des Wohnhauses mit Umbau und Einbau einer dritten Wohnung, Frauenbergstraße, Kranzberg
11.4.2 Abbruch des best. Wohnhaus + Nebengebäude; Errichtung eines Zweifamilienhauses mit 3 Doppelgaragen, Zinklmiltach
11.5 Genehmigte Bauanträge
11.5.1 Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einer Garage, Wippenhauser Str., Thalhausen
11.5.2 Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage, Wippenhauser Str., Thalhausen
12 Anträge und Anfragen
12.1 Halteverbotsschilder in Gremertshausen
12.2 Parksituation Flurstraße

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1. Vorstellung Homepage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Im Zuge der Umstellung der Gemeinde-Homepage auf WordPress erfolgt eine Vorstellung der überarbeiteten Homepage durch Herrn Nocon von der Firma Paladin in der Gemeinderatssitzung

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö informativ 3
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3.1. Erweiterungsbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus u. Neubau einer Vierfachgarage, Dorfacker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Dorfacker
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Die geplante Wohnhauserweiterung schließt sich mit gleicher Breite und Länge westlich am Bestandsgebäude an. Die baulichen Maße zu Höhen weichen jedoch teilweise ab.

Die Erschließung für Zufahrt und Abwasserbeseitigung ist durch die bereits vorhandene Bebauung gesichert.  

Die Firsthöhe des Bestands wird aufgegriffen und lediglich die Wandhöhe erhöht sich bei der Bauweise E+I auf ein Maß von ca. 6,10m (Bestand ca. 3,90m). Aufgrund vergleichbarer Wandhöhen im näheren Umfeld würde sich die Höhenentwicklung in die Umgebung einfügen.

Durch die Erweiterung wird die Anbauverbotszone von 20m zur Staatsstraße gem. Art. 23 BayStrWG eingehalten. Die Situierung der Grenzgarage innerhalb dieser Verbotszone ist in Hinsicht auf Ihren Einfluss auf den Verkehr zu prüfen. 

Die Abstandsflächen können auf dem Grundstück eingehalten werden.  Erforderliche 4 Stellplätze für alte und neue Wohneinheit werden in der Vierfachgarage nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Anträge auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö informativ 4
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4.1. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen, Ringstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
WA
Bebauungsplan:
1. Änderung „Links d. Amper West“
Beurteilung nach BauGB:
§30

Der geplante Neubau liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Links der Amper – West“ und richtet sich nach dessen Festsetzungen bzw. nach denen der 1. Änderung des BPlans.

Die Baukörper Wohnhaus und Garage werden in den jeweilig festgelegten Baufenstern situiert. Eine Überschreitung findet nicht statt. 

Maße d. baulichen Nutzung: 
Das Wohnhaus wird in der Bauweise E+I geplant. Die festgesetzten Maße GRZ 0,3 und GFZ 0,35 werden nicht überschritten. Die Dachform Satteldach mit 20° Dachneigung sowie die Wandhöhe von 6,05m entsprechen den Festsetzungen der Bebauungsplanänderung.

Die Garage wird mit einem begrünten Flachdach und einer Wandhöhe von 2,40m geplant. Die nachzuweisenden 2 Stellplätze können hier untergebracht werden. Der vorgeschriebene Stauraum zwischen Garage und Straße von 5,0m wird eingehalten.


Zu diesem Vorhaben werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt:
1. Festsetzung 6.2 – Höhenlagen von Gebäuden
Die Ergebnisse des bauseitigen Bodengutachtens stellen den Bemessungswasserstand HHW auf 445,0 m ü. NHN fest. Zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 30 cm würde bedeuten, dass sämtliche Bauteile unterhalb, z.B. Fenster und Türen, abgedichtet werden müssen. Um dies zu vermeiden soll die Oberkante Rohfußboden auf 445,30m ü. NHN angehoben werden. 
Das Grundstück liegt außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebiets.

Gemäß Bebauungsplan wäre die Höhe des Rohfußbodens auf max. 30cm über Straßenniveau vorgeschrieben. Das sich aus der Befreiung ergebende Maß würde später bei 61 cm liegen.
Bei Ausreizung aller festgesetzten Höhen wäre das Maß von Straßenoberkannte bis Wandhöhe (Schnittpunkt Außenwand/Dachhaut) 6,60m. Auf Grundlage der vorliegenden Planung beträgt dieses Maß noch 6,66m. Um die maximale Wandhöhe einzuhalten ist der Baukörper auf die oben genannte Höhe von 6,60m, gemessen ab Oberkante Straßenniveau bis Schnittpunkt Außenwand/Dachhaut, zu reduzieren.

2. Festsetzung 6.4 -  Dacheindeckung
Das Dach soll als Photovoltaik-Ganzdach eingedeckt werden. Dachziegel sind bei dieser Ausführung nicht notwendig.

Aufgrund der Energiewende kann das Photovoltaikdach befürwortet werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Blendwirkung so gering wie möglich gehalten wird.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu. Der Befreiung hinsichtlich der Dacheindeckung (Ganzdach-Photovoltaik) wird zugestimmt. Die Befreiung zur Höhenlage wird unter Einhaltung der in Punkt 1 beschriebenen Voraussetzung erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2. Neubau eines Einfamilienhauses, Amperstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Nach Abriss des alten Wohnhauses wird an selbiger Stelle das neue Einfamilienhaus geplant.

Die der Bauweise E+I+D beläuft sich die Wandhöhe auf max. 6,74m. Als Dachform wird ein Walmdach mit 32°/40° Dachneigung gewählt. 

Aufgrund umliegender Gebäudehöhen (Raiffeisenstr. 14) fügt sich das Objekt in die bestehende Bebauung ein. 

Die erforderlichen 2 Stellplätze für die Wohneinheit werden in der vorhandenen Doppelgarage untergebracht.

Die Abwasserbeseitigung ist über den bestehenden Grundstücksanschluss sichergestellt. 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Eigentümerwechsel gegebenenfalls eine Grunddienstbarkeit zugunsten der Flurnummer 465/5, Amperstraße 3 einzutragen ist, um ggfls. bestehende Leitungen auf dem neuen Flurstück 465/102, Amperstraße 1 zu sichern.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Aufweitung Thalhauser Graben zur Rückhaltung; Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für die Aufweitung des Thalhauser Grabens zur Schaffung eines Retentionsraums mit 620 m3 wurde beschränkt ausgeschrieben. 
19 Firmen haben hierzu die Angebotsanfrage erhalten.
Die Angebotseröffnung erfolgte am 24.11.2022. Sieben Firmen haben ein Angebot abgegeben.
Die Angebote wurden der WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH zur Prüfung auf sachliche und rechnerischer Richtigkeit geprüft.
Es ergibt sich folgender Preisspiegel (geprüfte Angebotssumme brutto)
  1. Fa. Schnug-Diener, Fischer         207.865,63 €
  2. Fa.                                212.746,97 €
7.   Fa.                                409.424,74 €

Die  Fa Schnug-Diener aus Fischen geht aus der Ausschreibung als günstigster Bieter hervor.

Das Büro WipflerPLAN schlägt vor, der Fa. Schnug-Diener den Auftrag zur Ausführung der Aufweitung des Thalhauser Grabens zur Rückhaltung in Höhe von 207.865,63 € zu erteilen.

Die ursprüngliche Kostenberechnung für die Maßnahme liegt bei 265.370,00 € brutto, damit liegt das vorliegende günstigste Angebot um 22 % unter der Kostenberechnung.

Beschluss

Der Auftrag zur Ausführung der Aufweitung des Thalhauser Grabens zur Rückhaltung wird an die Fa. Schnug-Diener aus Fischen zum Preis von 207.865,63 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Ingenieurvertrag Kanalsanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Jahr 2023 soll der Bauabschnitt 3 (Sanierung des Freispiegel-Kanalnetz), der im Rahmen des Kanalsanierungskonzeptes ausgearbeitet wurde, ausgeführt werden. 
Um die Planung und Ausschreibung weiterführen zu können, muss für diese Maßnahme ein Ingenieurvertrag mit WipferPlan geschlossen werden. 

Das Honorar (inkl. örtliche Bauüberwachung) liegt hierfür bei 24.100,00 € (netto).

Durch die umfassenden Vorarbeiten ist eine Vergabe an eine andere Firma finanziell nicht sinnvoll, zumal es sich um Zahlungen gemäß der HOAI handelt und die Firma WipferPlan bereits vollumfänglich mit dem vorhandenen Kanalisationsbestand der Gemeinde Kranzberg vertraut ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vertragsentwurf des Ingenieurvertrags zu und ermächtigt den ersten Bürgermeister zum Abschluss des Vertrages.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Erlass Satzung über Abfallentsorgung und die dazugehörige Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Kranzberg hat derzeit keine eigene Satzung zur Regelung der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen, Erd- und Bodenaushub sowie Bauschutt und keine dazugehörige Gebührensatzung. 
Aufgrund der gesetzlichen Änderung zur Umsatzsteuer zum 01.01.2023 ist eine solche Satzung erforderlich, damit die Abfallentsorgung öffentlich-rechtlich bleibt und nicht als privatrechtlich bewertet wird. 
In der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 sprach sich der Gemeinderat bereits mehrheitlich dafür aus, die Abfallentsorgung weiterhin auf öffentlich-rechtlicher Ebene durchzuführen und hat die Verwaltung damit beauftragt, einen entsprechenden Entwurf vorzubereiten.
Die beiliegenden Satzungen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Freising zur Genehmigung vorgelegt. Eine Rückmeldung ist noch nicht erfolgt. 
Die Satzung soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Für die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen soll weiterhin keine Gebühr erhoben werden.
Für die Entsorgung von Bauschutt, sowie Erd- und Bodenaushub werden aktuell 2,00 € pro 10 Liter berechnet. Die Höhe der Gebühr ist im Vergleich zu Nachbarkommunen verhältnismäßig.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherigen Gebühren für die Bauschuttentsorgung in Höhe von
2,00 € für 0,01 m3 (10 Liter)
5,00 € für 0,15 m3 (150 Liter)
20,00 € für 1 m3 
beizubehalten.
Die Gebühren sollte sich auch deswegen weiterhin in einem vertretbaren Rahmen bewegen um zu verhindern, dass Bauschutt wild entsorgt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Satzung zur Regelung der Abfallentsorgung von pflanzlichen Abfällen, Erd- und Bodenaushub sowie Bauschutt und die dazugehörige Gebührensatzung, vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Umstellung Umsatzsteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Gemeinde hat am 18.11.2022 folgende Mitteilung vom bayerischen Gemeindetag bezüglich der Umstellung der Umsatzsteuer zum 01.01.2023 erhalten:

Rundschreiben 72/2022
§ 2b UStG – Verlängerung des Optionszeitraums wahrscheinlich;
Behandlung von Umsätzen in Schulen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

die meisten Gemeinden befinden sich gerade im Endspurt der Umstellung auf § 2b UStG. Umso 
überraschender war auch für uns die Nachricht, die wir gestern vom DStGB erhalten haben, dass 
nach Plänen des Bundesfinanzministeriums der Optionszeitraum erneut um zwei Jahre verlängert 
werden soll. Damit würden die Umsätze der juristischen Personen des öffentlichen Rechts erst ab 
1. Januar 2025 den neuen steuerlichen Regeln unterliegen. Der DStGB geht von einer deutlichen 
Wahrscheinlichkeit für die Verlängerung des Optionszeitraums aus. Er weist aber zugleich darauf 
hin, dass eine Entscheidung hierüber nur vom Gesetzgeber getroffen werden kann. Nach derzeitigem Stand sei davon auszugehen, dass dieser Punkt nach Beschlussfassung im Bundestag erst 
am 16. Dezember 2022 im Bundesrat behandelt wird. Erst danach kann die Verlängerung als gesichert angesehen werden.

Aufgrund der bestehenden Unsicherheit empfehlen wir Ihnen, den Umstellungsprozess weitgehend unverändert weiterzuführen, bis Klarheit über die Verlängerung der Optionsfrist herrscht. Sobald uns nähere Erkenntnisse vorliegen, werden wir Sie weiter unterrichten.

Da die Kämmerei die Vorarbeiten zur Umstellung bereits fast abgeschlossen hat, soll die Umstellung wie geplant am 01.01.2023 erfolgen. Sollte der Bundestag voraussichtlich am 16. Dezember die Verlängerung des Optionszeitraums beschließen , müssten wir unsere Optionserklärung zum 01.01.2023 widerrufen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt zu, dass im Fall einer Verlängerung des Optionszeitraums um weitere 2 Jahre, die Gemeinde die abgegebene Optionserklärung zum 01.01.2023 wiederruft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Anpassung der Zweckvereinbarung für die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Datenschutzbeauftragte der Kommunen des Landkreises Freising, Herr Robert Kremer, ist auch für die Gemeinde Kranzberg zuständig und hat einen Entwurf für die Anpassung der Zweckvereinbarung für die Bestellung des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten vorgelegt. Der Gemeinderat hat das Dokument bereits mit der Ladung erhalten. Die bestehende Zweckvereinbarung, die die beteiligten Kommunen mit dem Landkreis Freising im Jahr 2017 abgeschlossen haben, muss wegen der folgenden drei Aspekte angepasst werden:

-        Anpassung des Aufgabenkatalogs des Datenschutzbeauftragten an den aktuellen Rechtsstand nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
-        neues Umsatzsteuerrecht (§ 2b UStG) ab dem 01.01.2023,
-        Aufnahme des Wasserzweckverbands Baumgartner Gruppe in die Zweckvereinbarung.

Zu Punkt 1:
Die Zweckvereinbarung hat bisher noch den Rechtsstand des Jahres 2017 und soll nun an die seit Mai 2018 geltende DSGVO und an das korrespondierende neue bayerische Datenschutzrecht angepasst werden. Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten bleiben gleich, allein die Festschreibung in der Zweckvereinbarung soll aktualisiert werden. Hierzu wurden die Art. 37 bis 39 DSGVO, die Regelungen zum Datenschutzbeauftragten enthalten, in die Zweckvereinbarung eingearbeitet.

Zu Punkt 2:
Durch die Einführung des § 2b UStG wird sich ab dem 01.01.2023 die Beurteilung der Umsatzsteuerbarkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts ändern. Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten wurde bisher als eine nicht-umsatzsteuerbare Personalgestellung zwischen zwei Kommunen (Landkreis und jeweilige Gemeinde) behandelt. Nach neuem Recht handelt es sich bei der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten um eine Leistung, die dem Wettbewerb unterliegt, weil sie auch von privaten Anbietern wahrgenommen werden könnte. Der Landkreis Freising, der den Datenschutzbeauftragten für die Kommunen stellt, wird zum Unternehmer und muss ab der Gültigkeit der neuen Rechtslage Umsatzsteuer auf den Kostenersatz, den die Gemeinden zu zahlen haben, aufschlagen. Möglicherweise tritt die neue Rechtslage nicht schon zum 01.01.2023, sondern erst zum 01.01.2025 in Kraft. Die Entscheidung des Bundes darüber wird demnächst getroffen werden. In § 5 der Zweckvereinbarung wurde die Umsatzsteuerthematik zukunftssicher aufgenommen.
Im Jahr 2022 hatte die Gemeinde Kranzberg 3.996,08 EUR für das Abrechnungsjahr 2021 zu zahlen, was dem Niveau der Vorjahre entspricht.
Zu Punkt 3:
Der Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe soll zum 01.01.2023 in die Zweckvereinbarung aufgenommen werden. Der Zweckverband soll mit einem Bevölkerungsäquivalent von 500 Einwohnern an den Kosten beteiligt werden, um den Anteil der Einwohner auszugleichen, die nicht in Verwaltungseinheiten der Unterzeichner dieser Zweckvereinbarung wohnen. Hieraus sind keine wesentlichen Änderungen des Nettobetrags, den die Gemeinde in Form der anteiligen jährlichen Kostenerstattung an den Landkreis für die Bereitstellung des Datenschutzbeauftragten zu zahlen hat, zu erwarten. 

Die geänderte Zweckvereinbarung wurde von der Kommunalaufsicht bereits geprüft und soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. Die neue Zweckvereinbarung ist gegenüber der Kommunalaufsicht und der Regierung von Oberbayern anzeige-, aber nicht zustimmungspflichtig

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Inhalt der Zweckvereinbarung in der Fassung vom 30. November 2022 zur Kenntnis und stimmt der Anpassung der Zweckvereinbarung für die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragen der Verwaltungseinheiten im Landkreis Freising zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Verlängerung Zweckvereinbarung Breitbandausbau mit dem Landkreis Freising

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit haben sich die Gemeinden Allershausen, Eching, Kirchdorf a. d. Amper, Hallbergmoos und Kranzberg mit dem Landkreis Freising durch Abschluss einer Zweckvereinbarung zusammengeschlossen, um den Breitbandausbau in den jeweiligen Gemeindegebieten interkommunal umzusetzen.  Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.03.2022 wurde der Erste Bürgermeister dazu ermächtigt, die entsprechende Zweckvereinbarung abzuschließen.
Da das Förderprogramm zum 17.10.2022 eingestellt wurde, ist eine Teilnahme am Förderprogramm nicht mehr möglich. Die Gemeinden müssen aus diesem Grund abwarten bis im Januar ein neues Förderprogramm erscheint um den Ausbau der digitalen Infrastruktur weiter voranzubringen. 

Beschluss

Der Gemeinderat möchte den Breitbandausbau im Gemeidegebiet Kranzberg weiter voranbringen und spricht sich daher für die Aufrechterhaltung der kommunalen Zusammenarbeit zum Ausbau der digitalen Infrastruktur aus. Dazu ermächtigt der Gemeinderat den Ersten Bürgermeister mit dem Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 11
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11.1. Erhöhung der Fundtierkostenpauschale ab 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 11.1

Sachverhalt

Die jährliche Fundtierkostenpauschale erhöht sich von bisher 0,60 € / Einwohner auf 0,80 € / Einwohner zzgl. USt.

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11.2. Bürgerversammlung Hohenbercha; Antrag zum Zaun in Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö informativ 11.2

Sachverhalt

Am 14.11.2022 fand im Ortsteil Hohenbercha eine Bürgerversammlung statt.

Nach dem Vortrag durch den Ersten Bürgermeister wurde den Gemeindebürgern die Gelegenheit gegeben, Fragen zu stellen.

Dabei wurde erneut der Zaun, der von Hohenbercha Richtung Zinklmiltach an der östlichen Straßenseite errichtet wurde zum Thema. Nach einer entsprechenden Diskussion stellte ein Bürger den Antrag, das Thema nochmals im Gemeinderat zu behandeln. 

Grundsätzlich muss ein Antrag der Bürgerversammlung innerhalb von drei Monaten berücksichtigt werden. 

Da sich zu diesem Beratungspunkt der Gemeinderat bereits mehrfach in allen Einzelheiten beschäftigt hat und die Thematik allumfassend bekannt ist, kann der Beratungspunkt (in Rücksprache mit der Kommunalaufsicht) ganz entfallen.

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11.3. Sitzungstermine 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö informativ 11.3

Sachverhalt

Sitzungstermine Gemeinderat 2023:
17.01.2023
14.02.2023
14.03.2023
28.03.2023 Finanzausschuss
25.04.2023
23.05.2023
20.06.2023
25.07.2023
12.09.2023
10.10.2023
07.11.2023
12.12.2023 
Alle Termine ohne Gewähr

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11.4. Genehmigter Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö informativ 11.4
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11.4.1. Erweiterung des Wohnhauses mit Umbau und Einbau einer dritten Wohnung, Frauenbergstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö informativ 11.4.1
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11.4.2. Abbruch des best. Wohnhaus + Nebengebäude; Errichtung eines Zweifamilienhauses mit 3 Doppelgaragen, Zinklmiltach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö informativ 11.4.2
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11.5. Genehmigte Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 11.5
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11.5.1. Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einer Garage, Wippenhauser Str., Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö informativ 11.5.1
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11.5.2. Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage, Wippenhauser Str., Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö informativ 11.5.2
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12. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö informativ 12
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12.1. Halteverbotsschilder in Gremertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 12.1

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung Gremertshausen wurde bereits auf die parkenden Autos entlang der Hausnummern Gremertshausen 59 bis 91 aufmerksam gemacht. Da die Verkehrsteilnehmer beim Vorbeifahren teilweise auf den Gehweg ausweichen, entsteht eine Gefahr für Spaziergänger und Schüler. Gemeinderatsmitglied Silvia Tüllmann stellt den Antrag, in diesem Bereich Halteverbotsschilder aufzustellen. 

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12.2. Parksituation Flurstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 12.2

Sachverhalt

Petra Horneber informiert die KollegInnen im Gremium über die parkenden LKWs in der Flurstraße und regt an, diese Gefahrenstelle mit einem eingeschränkten Halteverbot  zu unterbinden.

Datenstand vom 22.02.2023 14:29 Uhr