Datum: 20.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pantaleonsberg
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Antrag auf Baugenehmigung
2.1 Abbruch einer Garage mit Anbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses um eine Wohneinheit, Wippenhauser Straße, Thalhausen
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport u. Garage, Fritz-Bender-Str., Kranzberg
2.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fritz-Bender-Str., Kranzberg
3 Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung in Thalhausen
4 Straßenbeleuchtung - Errichtung von zwei zusätzlichen Brennstellen in Berg
5 Verkehrszählung St2084 - Ampertshausen
6 Endabrechnung MGH- Nachträge
6.1 Nachträge Außenanlagen MGH
6.2 Nachtrag Elektro MGH
7 Erhöhung der Kosten zur Mittagsverpflegung
8 Bekanntgaben
8.1 Genehmigung Flächennutzungsplan
8.2 Genehmigte Bauanträge
8.2.1 Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und SP, Wippenhauser Str., Thalhausen
8.2.2 Errichtung einer Doppelhaushälfte, Wippenhausener Str., Thalhausen
8.2.3 Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle, Grandlmiltach
8.2.4 Wohnhausanbau - Erweiterung um eine Wohneinheit und Einbau von 2 Dachgauben, Untere Dorfstr., Kranzberg
8.2.5 Abbruch eines bestehenden Hauses - Neubau eines Dreispänners mit Garagen und Carports und Errichtung eines Einfamilienhause mit Doppelgarage, Kirchbergstraße, Kranzberg
8.2.6 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Kranzberg, Kirchbergstraße, Kranzberg
9 Anträge und Anfragen
9.1 Antrag auf Durchführung verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ringstraße
9.2 Antrag auf Beseitigung eines eingefallenen Gebäudes, Hagenau
9.3 Antrag auf Errichtung eines Spielplatzes am Sportgelände SVK, Kranzberg

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 26.07.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö informativ 2
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2.1. Abbruch einer Garage mit Anbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses um eine Wohneinheit, Wippenhauser Straße, Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Thalhausen
Gebietsart nach BauNVO:
WA
Beurteilung nach BauGB:
§34


Zum beantragten Vorhaben liegt bereits ein genehmigter Antrag auf Vorbescheid vor.

Der Bauantrag hält die Planung zum Vorbescheid bei und somit fügt sich das Gebäude in die umliegende Bebauung ein.  

Alle Abstandsflächen können auf dem Grundstück eingehalten werden. Die erforderlichen 2 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Die Zufahrt, die Wasserver- und Abwasserentsorgung ist über den Bestand gewährleistet.  Anfallendes Regenwasser ist auf dem Grundstück zur Versickerung zu bringen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Wippenhauser Str..pdf

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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport u. Garage, Fritz-Bender-Str., Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
WA
Beurteilung nach BauGB:
§34

Das geplante Gebäude hält mit seinen Wand- und Firsthöhen (6,55m/8,77m) das Maß der baulichen Nutzung der Umgebung ein. 

Die Zufahrt ist über die Fritz-Bender-Str. gewährleistet. Die Abwasserentsorgung ist aufgrund eines bereits bestehenden Grundstücksanschlusses gesichert. 

Die zwei erforderlichen Stellplätze (Carport + Garage) werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Für die quer durch das Grundstück verlaufende Abwasserleitung, auf welcher angeschlossen wird, wird empfohlen ein Leitungsrecht zugunsten der Eigentümer des Anwesens – Fritz-Bender-Str. 5 – auf dem Grundstück FLNR 465/30 eintragen zu lassen um die Erschließung weiterhin zu sichern. Dies wird von Seiten der Gemeinde ausdrücklich empfohlen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Fritz-Bender-Str. 3a.pdf

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2.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fritz-Bender-Str., Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
WA
Beurteilung nach BauGB:
§34

Das geplante Gebäude hält mit seinen Wand- und Firsthöhen (6,55m/8,76m) das Maß der baulichen Nutzung der Umgebung ein. 

Die Zufahrt ist über die Fritz-Bender-Str. gewährleistet. Die Abwasserentsorgung ist aufgrund eines bereits bestehenden Grundstücksanschlusses gesichert. 

Die zwei erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück in der Doppelgarage nachgewiesen.


Aufgrund der Situierung des Hauses im Grundstück bleibt ein ausreichendes Sichtdreieck im Kreuzungsbereich erhalten. Zur besseren Einsicht wird eine Höhe für Einfriedungen von max. 1,0m gemessen ab Gehwegniveau empfohlen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Fritz-Bender-Str. 3.pdf

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3. Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung in Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Ein Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung in Thalhausen wurde gestellt um die baurechtlichen Voraussetzungen für ein Doppelhaus zu schaffen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 166/18 der Gemarkung Thalhausen.
Die Erschließung setzt sich folgendermaßen zusammen:
Über die direkt angrenzende Gemeindestraße kann die Zufahrt zum Grundstück erfolgen.
Die Abwasserentsorgung ist durch den anliegenden Mischwasserkanal und den bereits bestehenden Grundstücksanschluss gewährleistet.
Die Wasserleitung bezüglich Trinkwasserversorgung ist bis zum Grundstück hin vorhanden.
Die Erschließung kann daher als gesichert betrachtet werden.
Die Grundvoraussetzung für den Erlass der Einbeziehungssatzung ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen Gemeinde und Antragsteller in dem sich der Antragsteller bereit erklärt sämtliche entstehende Planungskosten und evtl. anfallende Kosten für Ausgleichsflächen, Gutachten, etc. zu übernehmen.
Nach der Erklärung der Kostenübernahme sind von der Verwaltung Angebote von Fachplanern für das Bauleitplanverfahren einzuholen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück FlNr 166/18 Gemarkung Thalhausen zu. Die Verwaltung wird mit der Prüfung beauftragt ob die angrenzende Flurnummer 166/13 in die Bauleitplanung mitaufgenommen werden kann. Als Grundlage ist ein städtebaulicher Vertrag mit Kostenübernahme mit dem Antragsteller zu vereinbaren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Straßenbeleuchtung - Errichtung von zwei zusätzlichen Brennstellen in Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Derzeit befinden sich zwischen den Hausnummern 10 – 30 in Berg zwei Straßenlaternen die aufgrund ihres Abstands keine ordnungsgemäße Straßenausleuchtung gewährleisten. Im Zuge der anstehenden Straßensanierung in diesem Bereich würde es sich anbieten zwei weitere Brennstellen zu installiert. Ein Angebot von Bayernwerk hierfür beläuft sich auf brutto 17.308,-€. 
Bei der Sanierung der Straße wird auch gleich ein Leerrohr für Glasfaser lt. Masterplan mit verlegt. Die Kosten hierfür sind noch nicht bekannt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung von den zwei neuen Brennstellen in Berg zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Straßenbeleuchtung Berg.pdf

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5. Verkehrszählung St2084 - Ampertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö informativ 5

Sachverhalt

Säulendiagramm zu den Verkehrsmessungen vom 17.12. – 27.01.2022 und vom 22.07. – 29.08.2022 an der St 2084 im Bereich Auffahrt Ampertshausen.

Nachdem in den beiden Messzeiträumen Ferienzeiten enthalten waren, wird eine weitere Messung ohne Ferienzeit angestrebt bzw. von der Verwaltung umgesetzt.

Dokumente
Download Verkehrszählungen Diagramm St2084.pdf

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6. Endabrechnung MGH- Nachträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beratend 6
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6.1. Nachträge Außenanlagen MGH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Die Firma Hallertauer Landschaft GmbH & Co KG wurde beauftragt die Außenanlagen im MGH anzulegen. Die Auftragssumme betrug 395.526,05 € brutto. Während der aktuellen Bauphase haben sich nun folgende Nachträge ergeben.

NA01- Änderung Oberfläche Parkplatz- sickerfähiges Pflaster statt Rasenfugensteine  +2.776,15 €

NA02- Beton-Halbschalen bei Stützfüßen anbringen statt Betonsockel   +12.650,400 €

NA03- Läuferzeilen auf Beton wegen geänderter Planung   +3.320,93 €

NA04- Schutz fertiggestellter Belagflächen    +4.676,60 €

NA05- Kabelzugschacht für Elektro zusätzlich    +1.684,94 €

NA06- Erweiterung Pflanzliste    +2.884,32 €

NA08- Entsorgung Holzabfälle- Baustellenräumung     +1.002,02 €

NA09- zusätzliche Baustelleneinrichtung Asphaltbau     +1.901,27 €

Aktuell liegen wir bei Ausgaben in Höhe von 249.529,89 €. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den Nachträgen  in Höhe von gesamt 30.896,63 € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6.2. Nachtrag Elektro MGH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Die Firma Elektro Romantschak wurde mit der Elektroinstallation im MGH beauftragt. Die Auftragssumme betrug 336.861,40 € brutto. In mehrfacher Abstimmung mit dem Planungsbüro ist wegen diverser Änderungen ein Nachtrag in Höhe von 28.671,05 € nötig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Nachtrag in Höhe von 28.671,05 € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Erhöhung der Kosten zur Mittagsverpflegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Herr Thermer hat in einem persönlichen Gespräch am 28.07.2022 dargelegt, dass er aufgrund der gestiegenen Lebensmittelpreise um 15% die derzeitigen Mittagsverpflegungspreise nicht mehr halten kann.
Essen Kinderkrippe/Kindergarten erhöht sich von 3,70 € auf 3,85 € pro Mahlzeit
Essen Hort erhöht sich von 4,20 € auf 4,35 € pro Mahlzeit
Zu den Essenkosten kommen noch 0,15 € Gebühr für die Abrechnung über Kitafino dazu.

Daraus ergeben sich folgende Gesamtkosten für die Eltern:
Essen Kinderkrippe/Kindergarten: 4,00 €
Essen Hort 4,50 €

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Essenspreise um 0,15 € pro Essen ab 01.10.2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 8
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8.1. Genehmigung Flächennutzungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö informativ 8.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05.09.2022 vom Landratsamt Freising wurde die Neuaufstellung des Flächen-nutzungsplan der Gemeinde Kranzberg  genehmigt.

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8.2. Genehmigte Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö informativ 8.2
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8.2.1. Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und SP, Wippenhauser Str., Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö informativ 8.2.1
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8.2.2. Errichtung einer Doppelhaushälfte, Wippenhausener Str., Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö informativ 8.2.2
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8.2.3. Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle, Grandlmiltach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö informativ 8.2.3
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8.2.4. Wohnhausanbau - Erweiterung um eine Wohneinheit und Einbau von 2 Dachgauben, Untere Dorfstr., Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö informativ 8.2.4
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8.2.5. Abbruch eines bestehenden Hauses - Neubau eines Dreispänners mit Garagen und Carports und Errichtung eines Einfamilienhause mit Doppelgarage, Kirchbergstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö informativ 8.2.5
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8.2.6. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Kranzberg, Kirchbergstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö informativ 8.2.6
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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö informativ 9
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9.1. Antrag auf Durchführung verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ringstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Antrag:
„Sehr geehrter Bürgermeister Hammerl, liebe Ratskollegen,
Ich stelle hiermit den Antrag zur Durchführung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Bereich der nördlichen Ringstraße, Einmündung Untere Dorfstraße bis Einmündung Am Hart.
Immer wieder werde ich von Bürgern auf die Raserei in der nördlichen Ringstraße aufmerksam gemacht. Als Anlieger kann ich diese Bedenken nur bestätigen. Obwohl der gesamte Straßenzug auf 30km/h beschränkt ist, wird dies oft missachtet. Das führt zu Gefahrenmomenten und Lärmbelästigung (Motorräder).
Die Tempo 30 Beschilderung ist, im Vergleich zur südlichen Ringstraße, sehr spärlich. Die Markierungen auf der Straße sind sehr verblichen und unleserlich.
Ich bitte daher um Durchführung folgender Maßnahmen:
  • Aufstellen einer sinnvollen Anzahl von Tempo 30 Schildern 
  • Erneuerung der Markierung auf der Straße 
  • Überprüfung ob weitere Hinweise für die Verkehrsteilnehmer sinnvoll sind
  • Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen mit gemeindeeigenem Gerät mit dem Ziel der „Selbsteinsicht".“ 


Sachverhalt:

Von der Verwaltung wurde die Anzahl der „Tempo 30 – Schilder“ geprüft. Eine ausreichende Anzahl im Zusammenhang zur gegebenen Strecke konnte festgestellt werden.

Eine Fahrbahnmarkierung ist innerorts nicht erforderlich. Aufgezeichnete Schriftzeichen auf der Fahrbahn haben keinerlei rechtlich bindende Wirkung.

Vom xx.xx.xxx bis zum xx.xx.xxxx wurde eine Geschwindigkeitsauswertung durchgeführt. Die durchschnittliche Geschwindigkeit lag im Zeitraum bei XX km/h. Der höchst gemessene Wert lag bei XX km/h. Im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung erfolgten bislang an der Messstation - Ringstraße / Ecke Pfarrer-Ziller-Str. - zwei Messungen (Blitzer). Dabei wurden innerhalb 2,5 Stunden bei einem Durchlauf von 58 KFZ insg. nur 5 Verstöße verzeichnet. 
Nachdem derzeit eine Straßensperre aufgrund der Erschließung vom Baugebiet westliche Ringstraße errichtet ist, wird die Messung der Fahrzeuge fortgesetzt.

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9.2. Antrag auf Beseitigung eines eingefallenen Gebäudes, Hagenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 9.2

Sachverhalt

Antrag:
Sehr geehrter Bürgermeister Hammer', liebe Ratskollegen,

Ich stelle hiermit den Antrag zur Beseitigung einer Gefahrenstelle am Ortseingang Hagenau, von der Autobahn A9 kommend. Wenn man von der A9 nach Hagenau kommt, wird man dieser Ruine ansichtig:


Neben der Tatsache, dass dies für viele Besucher der „erste Eindruck" der Gemeinde Kranzberg ist, stellt dieses Gebäude auch eine Gefährdung für die Bürger, insbesondere Kinder, dar.

Kinder werden oft magisch von alten, verfallenen Gebäuden angezogen. Es ist unschwer zu erkennen, dass sich jederzeit ein Dachziegel lösen oder gar eine Wand einstürzen könnte. Ich möchte hier nur an den tragischen Unfall im Mandarin Hotel in München erinnern.

Auch mehrere Bürger haben mich auf diese Gefahrenstelle aufmerksam gemacht.
Ich fordere daher den Bürgermeister und die Verwaltung der Gemeinde Kranzberg auf, hier Abhilfe zu schaffen. Ein erster Schritt sollte sein, mit dem Eigentümer Einvernehmen zu erzielen. Es sollte ein fester Zeitplan vereinbart werden, bis zu dem der Eigentümer das Gebäude entweder entfernt oder saniert hat, oder zumindest durch eine sichere Umzäunung ein Zutritt erschwert ist (Betreten verboten). Letzteres ist eigentlich keine Lösung.

Sollten all diese Maßnahmen keinen Erfolg haben, so soll die Gemeinde den Rechtsweg beschreiten.

Eigentum verpflichtet, so heißt es im Artikel 14 GG. Eigentum verpflichtet auch dazu, andere vor möglichen Gefahren durch das Eigentum zu schützen.

Ich bitte den Gemeinderat und Bürgermeister Hammerl um Zustimmung. Die Bürger werden es Ihnen sicher danken.

Sachverhalt:

Bei dem Anwesen handelt es sich um Privatbesitz. Die Haftung liegt somit beim Eigentümer. Eine direkte Gefahr ist nicht im Verzug, aus diesem Grund kann die Gemeinde nicht eingreifen.
Es wurden aber Gespräche mit dem Eigentümer geführt. Eine Sanierung des Gebäudes ist bereits geplant.

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9.3. Antrag auf Errichtung eines Spielplatzes am Sportgelände SVK, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 9.3

Sachverhalt

Antrag:
 „Sehr geehrter Bürgermeister Hammerl, liebe Ratskollegen,

Ich stelle hiermit den Antrag zur Errichtung eines Kinderspielplatzes auf dem Gelände des Sportverein Kranzberg.

Als mögliche Lokation steht das Gelände zwischen den Fußballplätzen 1&2 und der Tennisanlage zur Verfügung (Dreieck). Dort befindet sich derzeit eine ungenutzte Wiese.
Die Zielgruppe ist Kinder im Kindergarten und Grundschulalter
(maximal 10 — 12 Jahre). Es sollten ein paar einfache, altersgerechte Spielgeräte (Schaukel, kleines Klettergestell mit integriertem Turm/Häuschen, Rutsche, Wippe) aufgestellt werden. Explizit KEIN Sandkasten wegen Verschmutzungsgefahr. Somit dürften die Investitionen und die Unterhaltskosten überschaubar sein.
Ferner sollte eine Sitzgelegenheit installiert werden (1-2 Bänke).
Begründung:
Familien mit Kindern besuchen regelmäßig die Veranstaltungen auf dem Sportgelände. Insbesondere kleine Kinder könnten sich dann auf dem Spielplatz aufhalten, während ihre Eltern die Veranstaltungen verfolgen oder selbst Sport betreiben.

Das Sportgelände ist ein öffentlicher Raum. Es wird von vielen Familien besucht, die nicht zwingend Mitglieder des Sportverein Kranzberg sind. Auch hier wäre ein kleiner Spielplatz ein idealer Treffpunkt für Familien oder für Großeltern mit ihren Enkeln.

Der vorgeschlagene Platz ist auch gut vom gesamten Sportgelände aus einsehbar.

Im näheren Umfeld befindet sich kein weiterer Kinderspielplatz. Somit wäre dieser Spielplatz eine Bereicherung für Kranzberg, als familienfreundliche Kommune.

Ich bitte den Gemeinderat und Bürgermeister Hammerl um Zustimmung. Die Bürger werden es Ihnen sicher danken.“


Sachverhalt:

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die weitere  Planung auf den Sozialausschuss übertragen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.10.2022 13:55 Uhr