Datum: 18.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Antrag auf Vorbescheid
2.1 Abbruch eines vorhandenen Wohnhauses mit Garagen und Neubau von 4 Doppelhaushälften, Berg
2.2 Abbruch des best. Wohnhaus + Nebengebäude; Errichtung eines Zweifamilienhauses mit 3 Doppelgaragen, Zinklmiltach
3 Antrag auf Baugenehmigung
3.1 Neubau eines Einfamilienhauses, Giesenbach
4 Bebauungsplan "Links der Amper-West und Links der Amper Mitte" -1.Änderung
4.1 Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
5 Präsente für Jubilare
6 Einführung Digitale Alarmierung BOS
7 Versetzung OD-Schild Untere Dorfstraße
8 Vorstellung der Auslobung Kirchenvorplatz
9 Beauftragung Planung neue Heizung Rathaus und Bauhof
10 Bekanntgaben
10.1 Strompreis ab 2023
10.2 Erhöhung Kreisumlage ab 2023
10.3 Ausbau Kirchbergstraße
11 Anträge und Anfragen
11.1 Staubsaugerroboter für Turnhalle
11.2 Nutzung MGH-Gemeinschaftshaus
11.3 Filmabend am 10.11.2022

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 20.09.2022 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö informativ 2
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2.1. Abbruch eines vorhandenen Wohnhauses mit Garagen und Neubau von 4 Doppelhaushälften, Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Berg
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Das derzeit bestehende Einfamilienhaus soll durch zwei Doppelhäuser ersetzt werden. 

Mit den Abmessungen von 11,0 x 13,04m je Gebäude wird eine Grundflächenzahl von 0,199 erreicht. Die überbaute Fläche ähnelt damit dem umliegenden Bestand. 

In der Bauweise E+I+D werden die beiden Häuser geplant. Dazu wird die Dachform Satteldach bevorzugt und eine zusätzliche alternative mit Pultdach mit Laternengeschoss angefragt.

Maß der baulichen Nutzung:
Höhen:
Die Wand- und Firsthöhe fügt sich bei einem Satteldach mit 6,50m und 11,10m in die Umgebungsbebauung ein. Bei der Variante Pultdach bleibt die Wandhöhe unverändert und lediglich die Firsthöhe würde sich auf 9,25m reduzieren. 

Bauweise:
Da es für die Bauweise E+1+D im Umfeld ein Bezugsobjekt gibt ist auch hier das Einfügungsgebot erfüllt.

Als Referenzgebäude wurde das Wohnhaus in Berg 8 herangezogen.

Erschließung:
Zufahrt:
Über die nördlich verlaufende öffentliche Straße können die Grundstücke befahren werden. 
Für die östliche Doppelhaushälfte des südlichen Doppelhauses ist ein Wegerecht zu berücksichtigen, das je nach später verlaufenden Weg die Zuwegung sicherstellt.

Abwasserbeseitigung:
An der Südgrenze zur Hausnummer 2 befindet sich ein Revisionsschacht auf dem das bestehende Wohnhaus derzeit im Mischsystem entwässert wird. An diesen Schacht können die neuen Wohnhäuser angeschlossen werden. Dies erfordert jedoch eine dingliche Sicherung des Leitungsrechts auf dem Nachbargrundstück Flurnummer 882/2 zugunsten der späteren Bauparzellen. Je nach Leitungsverlauf muss dies auch bei den neu geteilten Grundstücken untereinander gesichert werden.

Stellplätze:
Es werden insgesamt 8 Stellplätze für die 4 Wohneinheiten dargestellt. Gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Kranzberg ist der Nachweis somit erfüllt. Die Anordnung beginnt im Norden wo in einem Doppelcarport und in offener Bauweise die ersten 5 Stellplätze direkt von der Straße befahren werden können. Restliche 3 Stellplätze werden in einer Doppelgarage an der Westgrenze und neben einer Doppelhaushälfte in den Grundstücken verteilt.

Der im Flächennutzungsplan festgesetzte Grünstreifen zur Kreisstraße FS24 hin bleibt in der Breite von 5,0m frei von einer Bebauung.

Im Zuge des Bauantrags sind die jeweiligen Nachweise zur Sicherung des Wege- und Leitungsrechts zu erbringen. Weitere Prüfung bleibt dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Abbruch des best. Wohnhaus + Nebengebäude; Errichtung eines Zweifamilienhauses mit 3 Doppelgaragen, Zinklmiltach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Zinklmiltach
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34
Satzung:
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung Zinklmiltach

Nach Beseitigung der vorhandenen Gebäude wird anstelle des Wohnhauses ein Zweifamilienhaus mit den Maßen 10,0m x 13,0m geplant. Die Wandhöhe soll sich neu auf 6,12m belaufen. Dachform Satteldach mit Dachneigung von 30°. Im späteren Bauantrag sind entsprechende Vergleiche zu den Wandhöhen der Nachbarbebauung nachzuweisen. 

Die Abstandsflächen, welche sich im Norden des neuen Wohnhauses ergeben würden, können auf dem Grundstück selbst voraussichtlich nicht eingehalten werden. Eine Lösung für das darauffolgende Baugenehmigungsverfahren ist hier auszuarbeiten.

Die drei neuen Doppelgaragen werden versetzt angeordnet, sodass nur die ganz westlich gelegene, unter der Voraussetzung des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr.1, als Grenzgarage zählen würde. Die restlichen zwei Doppelgaragen werden mit dem Mindestabstand von 3,0m zur Grenze gestellt.

Die Abwasserbeseitigung ist durch den bestehenden Anschluss an den Schmutzwasserkanal gesichert, wie auch die Zufahrt über die anliegende öffentliche Verkehrsfläche. Die Sicherheit zur Erschließung ist somit gewährleistet.

Für die beiden Wohneinheiten sind insgesamt 4 Stellplätze nachzuweisen, welche laut Plan in den Doppelgaragen untergebracht werden können.

Unter Beachtung der gesetzlichen Abstandsflächen kann dem Vorbescheid zugestimmt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö informativ 3
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3.1. Neubau eines Einfamilienhauses, Giesenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Giesenbach
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Gleicher Bauantrag wurde bereits in einer Sitzung behandelt. Dieser Antrag stellt eine abgeänderte Version dar.

Der geplante Standort des Einfamilienhauses befindet sich im Innenbereich von Giesenbach. Die Art der baulichen Nutzung fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.
Die Wandhöhen belaufen sich aufgrund der Vergrößerung des Grundrisses auf 6,35m (vorher 6,30m). Entsprechend vergleichbare Gebäudehöhen sind in der unmittelbaren Umgebung aufzufinden.
Die gesetzlichen Abstandsflächen können auf dem Grundstück eingehalten werden.
Die erforderlichen 2 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Die Erschließung des Einfamilienhauses ist über das Grundstück der Eltern geplant. Ein Geh- und Fahrt sowie Ver- und Entsorgungsleitungsrecht wurde zugunsten der Bauherrn eingetragen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan "Links der Amper-West und Links der Amper Mitte" -1.Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 4
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4.1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Es wurden 17 Träger öffentlicher Belange an dem Verfahrensschritt beteiligt. Davon haben 8 Behörden eine Stellungnahme abgegeben. 

Folgende 5 Behörden haben keine Einwände vorgebracht:
  • Regionaler Planungsverband München
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Gemeinde Allershausen
  • Gemeinde Hohenkammer

Folgende 3 Behörden haben eine Stellungnahme abgegeben, die im Gemeinderat zu beschließen sind:

  • Regierung von Oberbayern
  • Landratsamt Freising
  • Bayerischer Bauernverband


Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom 18.07.2022 
Zusammenfassung 

Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gab zu o.g. Planung zuletzt mit Schreiben vom 15.07.2021 eine Stellungnahme ab. 
Darin stellten wir fest, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Da sich in der nun vorliegenden Planfassung (Stand 14.09.2021) keine landesplanerisch relevanten Änderungen ergeben haben, ist eine erneute landesplanerische Bewertung nicht veranlasst. 

Beschlussvorschlag: 
Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin nicht entgegen. 

Anwesend: 14 
Für den Beschluss: 14 
Gegen den Beschluss: 0







Landratsamt Freising 
Landratsamt Freising, Wasserrecht, Stellungnahme vom 03.08.2022 
Zusammenfassung 

Der Arbeitsbereich Überschwemmungsgebiete teilte folgendes mit: 
Nach der Begründung des Bebauungsplans ist beabsichtigt, dass „die Grundstücke aus dem Bebauungsplan „Links der Amper – Mitte“ […] in den Bebauungsplan „Links der Amper – West“ mit einbezogen“ werden. Dies ist aus wasserrechtlicher Sicht insoweit unproblematisch, da es sich dabei um ein bereits bestehendes Baugebiet handelt und kein neues ausgewiesen wird. 
Die genannten Flurnummern 469/22, 469/30 und 469/4 (alle Gemeinde und Gemarkung Kranzberg) befinden sich weder in einem vorläufig gesicherten o-der festgesetzten Überschwemmungsgebiet noch im faktischen Überschwemmungsgebiet der Amper. Die Flurnummer 469/0 Gemeinde und Gemarkung Kranzberg ist ebenfalls von der Änderung des Bebauungsplans betroffen und befindet sich teilweise im Bereich eines HQextrem und damit in einem Risiko-gebiet außerhalb eines Überschwemmungsgebietes. 
Aufgrund der Stellungnahme des Bereichs Wasserrecht vom Landratsamt Frei-sing v. 09.08.2021 und des Wasserwirtschaftsamtes München v. 29.07.2021 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans soweit angepasst, dass sich nun auch der im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegende Teil der Fl.Nr. 472/2 Gemeinde und Gemarkung Kranzberg nicht mehr im faktischen Überschwemmungsgebiet (HQ100) der Amper befindet. Weiterhin wurde die Bau-grenze mit einem Abstand von 5m zu dem faktischen Überschwemmungsgebiet gezogen. Zudem wurden Hinweise bzgl. der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets und den daraus resultierenden Regelungen mit in den Bebauungsplan-Entwurf aufgenommen. 
Es bestehen daher grds. keine Einwände gegen die beabsichtigte 1. Änderung des Bebauungsplans „Links der Amper-West“. Wir möchten aber noch darauf hinweisen, dass die Fl.Nr. 472/2 Gde. und Gmk. Kranzberg im nordöstlichen Grundstücksbereich noch zu einem geringen Teil im Bereich des HQextrem der Amper, einem Risikogewässer liegt. Dieser Be-reich befindet sich damit innerhalb eines Risikogebiets außerhalb von Überschwemmungsgebieten, so dass nach § 78b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WHG bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Än-derung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen sind. 

Beschlussvorschlag 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Der Bereich des Risikogebietes HQextrem wurde in der Abwägung berücksichtigt. Der Geltungsbereich der Planung wurde reduziert und die Baugrenze zu-rückgenommen um die Belange zum Schutz von Leben und Gesundheit ausreichend zu berücksichtigen. 

Anwesend: 14 
Für den Beschluss: 14 
Gegen den Beschluss: 0









Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Stellungnahme vom 03.08.2022 
Zusammenfassung 

Da das Grundstück künftig höherwertiger genutzt wird als bisher geplant war, sind die Maßnahme- und Prüfwerte, des Wirkungspfad Boden - Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) einzuhalten. 
Sollte bei den Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass das Landratsamt Freising - Sach-gebiet 41- unverzüglich verständigt wird. IfSG §§ 37,38, 41 
Alle Gebäude sind an das öffentliche Kanalnetz sowie an die öffentliche Trink-wasserleitung anzuschließen. 

Beschlussvorschlag 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind in der Objektplanung weiter zu berücksichtigen. 

Anwesend: 14 
Für den Beschluss: 14 
Gegen den Beschluss: 0



Landratsamt Freising, Altlasten, Stellungnahme vom 19.08.2022 
Zusammenfassung 

Es wird auf die Stellungnahme vom 16.08.2021 verwiesen. Sie behält weiterhin Gültigkeit. 
Der Hinweis, dass schädliche Bodenverunreinigungen dem Landratsamt Frei-sing zu melden sind, wurde aufgenommen. 
Maßgeblich für das Schutzgut Boden ist die Einhaltung der sog. Prüfwerte nach § 8Abs. l Satz 2 Nr. 1 und 2 BBodSchG i.V. mit Anhang 2 der Bundesbodenschutzverordnung für die jeweilige Nutzung (hier: Wohnbebauung). 
Diese Prüfwerte sind einzuhalten. Dieser Hinweis sollte im Bebauungsplan ebenfalls aufgenommen werden. 

Beschlussvorschlag 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, der Verweis auf die einzuhaltenden Prüfwerte wird redaktionell ergänzt. 

Anwesend: 14 
Für den Beschluss: 14 
Gegen den Beschluss: 0


Bayerischer Bauernverband, Stellungnahme vom 12.07.2022 
Zusammenfassung 

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 27.07.2021 bleibt weiterhin aufrechterhalten. 

Beschlussvorschlag 
Die Hinweise auf mögliche Emissionen aus der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung sind im Bebauungsplan enthalten. 

Anwesend: 14 
Für den Beschluss: 14 
Gegen den Beschluss: 0

Beschluss

Der Gemeinderat entscheidet und beschließt die Abwägungen zu den Stellungnahmen der TÖB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Präsente für Jubilare

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Derzeit werden Präsentkörbe an Jubilare durch den Ersten Bürgermeister in folgender Wertigkeit verschenkt:
  • Bedienstete, ehemalige Bedienstete Gemeinderäte und ausgeschiedene Gemeinderäte sowie aktive Vereinsvorstände

50, 60, 65, 70 75 Jahre usw. 
im 5-Jahresrythmus                                50,00 € Gesamtwert zzgl. Glückwunschkarte

  • Alle Gemeindebürger

80 Jahre                                                50,00 € Gesamtwert zzgl. Glückwunschkarte
85 Jahre                                                nur Glückwunschkarte
90 Jahre                                                50,00 € Gesamtwert zzgl. Glückwunschkarte
95 Jahre, ab dem 100. Geburtstag jährlich            35,00 € zzgl. Blumenstrauß i. W. v. derzeit
25,00 € zzgl. Glückwunschkarte
  • Hochzeitsjubiläen

50., 60. 65. Hochzeitstag                                50,00 € Gesamtwert zzgl. Blumenstrauß  
(25,00 €)

Bisher wurden die oben genannten Werte einschließlich Korb und Verpackung verschenkt.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die Überbringung von Präsentkörben nicht mehr zeitgemäß ist. Aus diesem Grunde werden in Zukunft Wertgutscheine mit einem kleinen Präsent (Flasche Wein und Pralinen) an die Jubilare verschenkt. 
Im August wurden 18 - aus den unterschiedlichsten Bereichen kommende - Gewerbetreibende von der Verwaltung angeschrieben, ob Sie sich an diesem neuen Verfahren beteiligen möchten. 


Folgende 13 Betriebe haben die Teilnahme zugesagt: 
  • Gastronomie:
Gasthaus zum Forst, Gasthaus Hörger, Kohlmeier´s Schmankerl Imbiss, Pizzeria Concetta, Pizzeria „vabene“
  • Einzelhandel:
Hofladen Huber, Metzgerwirt, Zum Rauschecker, Gärtnerei Mühl, Metzgerei Mundlhof, Gärtnerei Dinkel, Biohof Königsfeld, Bäckerei Wiesender
Mit diesem Verfahren werden mehrere Gewerbetreibende berücksichtigt und die Jubilare haben eine vielfältige Möglichkeit die Gutscheine einzulösen.

Beschluss

Aufgrund immer steigender Preise beantragt die Verwaltung die Erhöhung des Geschenkwertes. Gutscheine sollen im Wert von 50,00 €, bzw. bei 95. Geburtstagen von 40,00 € zzgl. des kleinen Präsentes im Wert von ca. 8,00 bis 10,00 € ausgegeben werden. Blumensträuße im Wert von 30,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Monika Mühl ist aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

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6.  Einführung Digitale Alarmierung BOS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wird von der analogen Alarmierung auf die digitale Alarmierung umgestellt. Für unsere Feuerwehren müssen deshalb neue digitale Pager und dazugehörige Sicherheitskarten beschafft werden.

Für die Beschaffung wurde vom Freistaat Bayern ein Rahmenvertrag mit der Firma Motorola geschlossen. Die Kosten pro Pager liegen bei 593,81 € brutto. Die Gemeinde Kranzberg benötigt 80 Geräte (47.504,80 €). Die Beschaffung müssen die Kommunen in eigener Zuständigkeit durchführen.

Für bereits vorhandene analoge Geräte bekommt die Gemeinde eine Förderung von 475,05 €. Derzeit sind 45 Altgeräte vorhanden. Die Gemeinde kann somit mit einer Förderung in Höhe von  21.377,25 € rechnen. Es verbleibt ein Eigenanteil für die Beschaffung in Höhe von 26.127,55 €.
Mit Lieferung der Geräte wird in 2023 gerechnet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bereits in der Finanzplanung 2023 eingestellt worden.

Die dazu gehörigen Sicherheitskarten kosten 7,00 € pro Stück. Die Gemeinde benötigt zu den 80 Karten für die Pager noch 5 zusätzliche Karten für die Sirenen. Gesamtkosten  595,00 €

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung der Pager und dazugehörigen Sicherheitskarten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Versetzung OD-Schild Untere Dorfstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern hat den Antrag zur Versetzung des OD-Schildes an der Unteren Dorfstraße weitestgehend bearbeitet. In diesem Zug wurden der Gemeinde neue Pläne mit den angepassten Grenzen der Ortsdurchfahrt zugesandt. Der Gemeinderat muss nun einen endgültigen Beschluss auf Grundlage dieser Pläne fassen.
Das Ende der neuen Ortsdurchfahrt ist wie beantragt von dem Abschnitt: 140 von Kilometer 1,50 auf Kilometer: 1,46 verschoben worden. 
Die Ortseinfahrt an der Oberen Dorfstraße beginnt an der Sebastianstraße. Oberhalb liegende Strecke Richtung Berg wird bis hin zur oberen Einfahrt der Frauenbergstraße als Verknüpfungsbereich (OD-V) festgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass das ODE-Schild an der oberen Einfahrt der Frauenbergstraße derzeit fehlt und vom Landkreis erst noch aufgestellt werden muss.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Beginn und das Ende sowie den Verknüpfungsbereich gemäß der vorliegenden Pläne „1_FS24_OD_Kranzberg“ und „2_FS24_OD_Kranzberg“, welche zum Bestandteil des Beschlusses erklärt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Vorstellung der Auslobung Kirchenvorplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Herr Ferstl und Frau Hummel vom Büro Hummel und Kraus in München haben die Auslobung für die Mehrfachbeauftragung wie in der Sitzung vom 14. Dezember 2021 vom Gemeinderat beschlossen, nach den Vorgaben des Gemeinderats und in Rücksprache mit der Kirchenverwaltung erarbeitet und in der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.09.2022 vorgestellt. Der Entwurf wurde dem Gemeinderat vorab per E-Mail zugestellt.
In der konstruktiven Diskussion wurden Änderungswünsche von Frau Hummel notiert, die jetzt vom Planungsbüro in den Auslobungstext eingearbeitet werden. Der geänderte Auslobungstext wurde dann nochmal an die Gemeinderäte versendet. Weitere Änderungswünsche sind bei der Verwaltung nicht mehr eingegangen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Entwurfsaufgabe zur Mehrfachbeauftragung mit dem Änderungswunsch zur Einarbeitung des Kriegerkreuzes in der geänderten Fassung vom 14.09.2022

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Beauftragung Planung neue Heizung Rathaus und Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Büro Martin Regler hatte in der April Sitzung des Gemeinderates eine Konzeptentwicklung für die Heizungen im Bauhof und Rathaus/Feuerwehr mit 5 unterschiedlichen Varianten zur Beheizung der Gebäude vorgestellt.
Dabei hat der Gemeinderat entschieden, für den Bauhof eine Hackschnitzelheizung und für das Rathaus/Feuerwehr eine Pelletheizung zu planen und zu errichten.

Zwischenzeitlich wurden die Förderanträge bei den dafür zuständigen Zuschussstellen der Regierung gestellt.

Das Büro Regler hat nun die Ingenieurverträge zu den beiden Heizungen vorgelegt. Angeboten wurden die Technischen Anlagen (Heizungen) nach Honorarzone II Mittelsatz zuzüglich 20 % Umbauzuschlag und 5 % Nebenkosten. Die Abrechnung der Honorarkosten erfolgt nach der Kostenberechnung DIN 276.
Ein Gespräch bzw. eine Nachverhandlung durch das Bauamt hat ergeben, dass die Verträge nun mit Honorarzone II Mindestsatz anstatt Honorarzone II Mittelsatz (also niedriger) vereinbart werden können.

Die Honorarkosten für beide Heizanlagen werden voraussichtlich bei 50.000 bis 70.000 € netto liegen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Planung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 10
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10.1. Strompreis ab 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Strombündelausschreibung der Gemeinden und Landkreise in Bayern ergaben sich für die kommenden drei Jahre folgende Strompreise:


Jahr
Arbeitspreis
Strompreis inkl. Umlagen und Steuern
2022
4,9587 ct. / kWh
22 ct. / kWh
2023
67,8290 ct. / kWh
88,9400 ct. / kWh
2024
38,1800 ct. / kWh
59,3000 ct. / kWh
2025
32,1650 ct. / kWh
52,2850 ct. / kWh

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10.2. Erhöhung Kreisumlage ab 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Die Kreisumlage an den Landkreis wird sich ab 2023 von 2,4 Mio. € auf 3 Mio. € erhöhen.

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10.3. Ausbau Kirchbergstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö informativ 10.3

Sachverhalt

Bürgermeister Hammerl schlägt vor, die Kirchbergstraße vor der Neugestaltung des Kirchenvorplatzes zu sanieren.

Die Mitglieder des Gemeinderates machen sich bis zur kommenden Sitzung selbst ein Bild von den Straßenzuständen.  Die Verwaltung soll eine Kostenschätzung beauftragen.

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11. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö informativ 11
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11.1. Staubsaugerroboter für Turnhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö informativ 11.1

Sachverhalt

SVK-Vorsitzender und Zweiter Bürgermeister Anton Hierhager regt an, einen Staubsaugerroboter für die Schulturnhalle anzuschaffen.

Die Verwaltung prüft in Rücksprache mit dem Hausmeister und den Reinigungskräften die Notwendigkeit dafür. 

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11.2. Nutzung MGH-Gemeinschaftshaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö informativ 11.2

Sachverhalt

SVK-Vorsitzender und Zweiter Bürgermeister Anton Hierhager frägt nach, ob eine Nutzung des MGH-Gemeinschaftshauses auch für andere Zwecke (z. B. Tanzgruppe) möglich ist.  


Da das Gemeinschaftshaus ausdrücklich für die Bewohner des Mehrgenerationenhauses zur Verfügung steht, ist die angedachte Nutzung grundsätzlich nicht möglich. 

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11.3. Filmabend am 10.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö informativ 11.3

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Silvia Tüllmann lädt im Namen des Fördervereins Pantaleonsberg Kranzberg e. V. alle Mitglieder des Gemeinderats zur Filmvorstellung am 10.11.2022 um 19 Uhr am Pantaleonsberg ein.

Es wird der Dokumentarfilm „Als der Luftkrieg in unsere Heimat kam“ von Heimatforscher Ernst Keller gezeigt.

Datenstand vom 25.11.2022 11:26 Uhr