Datum: 14.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Antrag auf Baugenehmigung
2.1 Abbruch des best. Wohn- und Nebengebäudes für die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit 3 Doppelgaragen, Zinklmiltach
3 1. Änderung Bebauungsplan: "Raiffeisengelände" - Aufstellungsbeschluss
4 Billigung des Vorentwurfs zur 2. Änderung Bebauungsplan "Links der Amper - Mitte"
5 Straßenbeleuchtungswartungsvertrag
6 Mittagsverpflegung ab 1.9.2023
6.1 Vorstellung Verpflegungswunsch durch Elternbeirat
6.2 Ausschreibung Verpflegung
7 Antrag auf Förderung Sportverein Kranzberg
8 Bestellung zur Standesbeamtin
9 Erlöschung der Bestellung zur Standesbeamtin
10 Bekanntgaben
10.1 Fördertöpfe ILE
10.2 Schöffenwahl
10.3 Genehmigte Bauanträge
10.3.1 Errichtung einer Heizanlage für Hackschnitzel, Hohenbercha
10.3.2 Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle an die bestehende Halle, Am Königsfeld, Thalhausen
10.3.3 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen, Ringstraße, Kranzberg
10.4 Genehmigter Vorbescheid
10.4.1 Errichtung Doppelhaus; Teilabbruch landw. Gebäude und Anbau Lagerraum; Nutzungsänderung einer landw. Lagerfläche in Gewerbenutzung; Errichtung Wohnräume mit drei WE u. Gewerbefläche; Errichtung Carport, Obere Dorfstr., Kran
10.5 MGH-Wohnungen
10.6 Glasfaserausbau im Gemeindegebiet
11 Anträge und Anfragen

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 17.01.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Tüllmann war zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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2. Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö informativ 2
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2.1. Abbruch des best. Wohn- und Nebengebäudes für die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit 3 Doppelgaragen, Zinklmiltach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Zinklmiltach
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34
Satzung:
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung Zinklmiltach

Zu diesem Vorhaben liegt ein genehmigter Antrag auf Vorbescheid vor. 
Das neue Wohnhaus soll nun in den Maßen 10 x 14m errichtet werden (lt. Vorbescheid 10 x 13m). Die Wandhöhen belaufen sich auf max. 6,81m wobei sich im Vorbescheid lediglich auf 6,12m WH bezogen wurde. Die Antragsteller lieferte bis zur Sitzung einen Höhenvergleich mit Bezugsobjekt in der Umgebungsbebauung (Zinklmiltach 10 – WH 7,10m). Das Einfügegebot wird damit nachgewiesen.
Die geplanten Garagen bleiben dem Vorbescheid gegenüber unverändert und sind somit genehmigungsfähig.
Die Erschließung für Abwasserbeseitigung und Zufahrt sind gesichert.
Alle für die zwei Wohneinheiten erforderlichen Stellplätze (4 Stk.) können in den Doppelgaragen untergebracht werden. Der Stellplatznachweis ist damit erfüllt.
Die anfallenden Abstandsflächen wurden nicht auf Grundlage der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Kranzberg berechnet und dargestellt. Die korrekte Berechnung und Darstellung wurde bis zur Sitzung samt Abstandsflächenübernahmeerklärung nachgereicht.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Tüllmann war zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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3. 1. Änderung Bebauungsplan: "Raiffeisengelände" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Freisinger Bank eG beabsichtigt eine Bebauung auf dem ehemaligen Raiffeisengelände. Der aktuell gültige Bebauungsplan „Raiffeisengelände“ sieht hier eine Bebauung mit Einzelhäusern auf 7 Parzellen vor. 

Der Planungsgedanke der Bank richtet sich jedoch auf den Geschosswohnungsbau, ähnlich des kommunalen Wohnungsbaus der Gemeinde. Um diese Bebauung zu ermöglichen muss der Bebauungsplan „Raiffeisengelände“ geändert werden. 

Vom beauftragten Planungsbüro Adldinger, in Zusammenarbeit mit nbundm* architekten, wurde ein Vorentwurf erarbeitet auf dessen Grundlage die Bebauungsplanänderung abzielt. 

Eckpunkte der Bauabsichten:

  • 4 Baukörper insg., davon:
    • 1 Reihenhaus mit 4 WE
    • 2 Mehrfamilienhäuser mit insg. 13 WE
    • Tiefgarage mit Zufahrtsgebäude
  • Bauweise E+I+D
  • Wandhöhe ca. 6,20m; Firsthöhe 11,0m; Dachneigung 40°

Der Vorentwurf wird in der Sitzung von Architekt Christian Neuburger vorgestellt.

Um die Bauabsichten der Freisinger Bank zu ermöglichen wird der Bebauungsplan geändert. Ein städtebaulicher Vertrag mit Kostenübernahme ist hierfür mit dem künftigen Bauherrn abzuschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Raiffeisengelände“ für den Bereich der Flurnummer 465/6, Gemarkung: Kranzberg.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss an der Amtstafel ortsüblich bekannt zu machen und Fachplaner mit der Bebauungsplanänderung zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Andreas Adldinger war aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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4. Billigung des Vorentwurfs zur 2. Änderung Bebauungsplan "Links der Amper - Mitte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vorentwurf zur 2. Änderung Bebauungsplan „Links der Amper – Mitte“ wird hiermit vorgestellt. Die Änderung zielt auf den Bauwunsch zweier Bauwerber ab und soll für diese eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen ermöglichen.

Die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans „Links der Amper –Mitte“ über Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, der überbaubaren Grundstücksflächen, der Stellung der baulichen Anlagen sowie in 5 Punkten zur äußeren Gestaltung werden in der 2. Änderung nun vollinhaltlich ersetzt. 

Mit der Änderung wird künftig in diesem Bereich die Bauweise mit zwei Vollgeschossen und eine Wandhöhe von 6,30m möglich sein. Die Dachneigung ist bei ausschließlich erlaubten Satteldächern im Bereich von 20° - 42° zulässig. Bei Garagen und Carports sind Satteldächer und Flachdächer zulässig. Satteldächer sind mit derselben Dachneigung wie das zugehörige Hauptgebäude auszuführen. Flachdächer sind mit einer Dachneigung von maximal 7° zulässig. Für die Dacheindeckung werden zusätzlich Anthrazitfarben zugelassen.

Das Sichtdreieck im Kreuzungsbereich ist bereits im alten BPlan enthalten und bleibt in der Änderung bestehen um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. 

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Links der Amper – Mitte“ und beauftragt die Verwaltung mit den nächsten Verfahrensschritten (öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3.2 und 4.2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Straßenbeleuchtungswartungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zum 12.02.2023 läuft der Straßenbeleuchtungswartungsvertrag zwischen der Gemeinde Kranzberg und der Bayernwerk Netz GmbH aus. Bisher war der Straßenbeleuchtungswartungsvertrag an den Konzessionsvertrag gekoppelt. Mittlerweile sind beide Verträge separat abzuschließen. 
Der Konzessionsvertrag wurde bereits im Jahr 2021 verlängert. Für den zukünftigen Betrieb und die Wartung der Straßenbeleuchtung ist es jedoch erforderlich, dies vertraglich neu zu regeln. 
Die Leistungen, die im beigefügte Vertragsangebot der Bayernwerk Netz GmbH angeboten werden, entsprechen den Leistungen des Altvertrags. Der Vertrag regelt damit die Instandhaltung, den Bau und den Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlagen.  
Da lediglich die Leuchtmittel in gemeindlichen Besitz sind und sich die Lampenkörper, Kabel etc. im Eigentum der Bayernwerk Netz GmbH befinden, kann für den Straßenbeleuchtungsvertrag keine Ausschreibung und Vergabe erfolgen, da die Gemeinde Kranzberg zuerst der Bayernwerk Netz GmbH dafür eine Ablöse bezahlen müsste. Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf ca. 120.000 Euro. 
Für den Erwerb der oberirdischen Straßenbeleuchtung würde die Gemeinde Kranzberg ca. 22.000,00 € aufbringen müssen. Damit eine Ausschreibung und Vergabe jedoch erfolgen kann, müssten auch die 25 Trafos mit Schaltanlagen vom Netz entflechtet werden. Diese Netzentflechtung beläuft sich auf ca. 100.000,00 €.
Erst dann könnte eine Ausschreibung erfolgen und ein anderes Unternehmen kann für den Betrieb der Straßenbeleuchtung unter Vertrag genommen werden.
Die Ablöse zu zahlen ist für die Gemeinde zum aktuellen Zeitpunkt nicht wirtschaftlich.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Ende des Straßenbeleuchtungsvertrages zwischen der Gemeinde Kranzberg und der Bayernwerk Netz GmbH zum 12.02.2023 und den weiteren Informationen Kenntnis.
Der Gemeinderat spricht sich aus wirtschaftlichen Gründen gegen eine Übernahme der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen aus.
Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister mit dem Abschluss des vorgelegten Straßenbeleuchtungsvertrages.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Mittagsverpflegung ab 1.9.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 6
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6.1. Vorstellung Verpflegungswunsch durch Elternbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö informativ 6.1

Sachverhalt

Elternbeiratsmitglieder vom Kinderhaus Kleeblattl stellen den Gemeinderatsmitgliedern im Rahmen einer kurzen Präsentation vor, welche Mittagsverpflegung aus Sicht der Eltern vom Kinderhaus Kleeblattl angestrebt werden soll. 

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6.2. Ausschreibung Verpflegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Einrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten, Hort und Mittagsbetreuung werden für Kinder durch die steigende Ganztagesbetreuung zu einem zentralen Lebensraum. Der Einfluss von diesen Einrichtungen auf die Verpflegung und Essgewohnheiten der Kinder nimmt dadurch zu. Die Verpflegung in unseren Einrichtungen hat daher eine wachsende Bedeutung für Eltern und Kinder und die Ernährungsbildung verlagert sich primär von den einzelnen Familien in die pädagogische Einrichtung. 

Daher sollen die Kinder von einem abwechslungsreichen Speiseangebot profitieren. 

Bisher werden die Kinder in den Einrichtungen im Gemeindegebiet Kranzberg im Verpflegungssystem „Cook & Serve“ (Kinderhaus Kleeblattl) bzw. „Cook & Hold“ (Kindergarten St. Pantaleon, Mittagsbetreuung) versorgt. 

Der Vertrag mit dem bisherigen Verpflegungslieferanten endete zum 31.08.2022. Aufgrund eines Vergabefehlers erfolgte die Verpflegung interimsmäßig für ein weiteres Jahr von dem bisherigen Lieferanten.

Die Gemeinde Kranzberg wird zum 1.9.2023 die Verpflegung für die Einrichtungen

  • Kinderhaus Kleeblattl
  • Kindergarten St. Pantaleon
  • Mittagsbetreuung Kranzberg 

als Dienstleistungskonzession neu ausschreiben. 

Vor Ausschreibung und Vergabe ist eine Leistungsbeschreibung notwendig, welche das Kernstück der Vergabeunterlagen darstellt. Diese Leistungsbeschreibung muss eine eindeutige Beschreibung der gewünschten Leistungen und des Auftragsgegenstandes beinhalten. 

Von der Verwaltung wurden folgende Zuschlags- und Wertungskriterien erarbeitet:
  • Preisniveau
  • Leistungsqualität
  • Ökologische Qualität
  • Bestell- und Abrechnungssystem
  • Warmhaltezeiten

Es gilt stets, den Zuschlag dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen. Dies bestimmt sich aus dem Preis-/Leistungsverhältnis. 

Die jeweilige vorhandene Infrastruktur (Küche, Einrichtung, Anlieferung, Müllentsorgung) und die personellen Gegebenheiten vor Ort werden in den Ausschreibungsunterlagen aufgenommen.  

Dieser Tagesordnungspunkt wurde aus zeitlichen Gründen in der Sitzung nicht behandelt.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt den Sozialausschuss dahingehend, die Vergabeunterlagen zusammen mit den Beteiligten der verschiedenen Einrichtungen zu überarbeiten und die Ausschreibungsunterlagen auf den Weg zu bringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Förderung Sportverein Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 5. Februar 2023 hat der Sportverein Kranzberg einen Förderantrag gestellt, da im Jahr 2023 einige Projekte geplant sind.

Das Gesamtvolumen der geplanten Projekte liegt zwischen 150.000,00 €– 162.000,00 € brutto. 

Der Sportverein hat bereits einen Förderantrag beim Bayerischen Landessportverband gestellt und rechnet dabei mit einer Fördersumme von max. 20 % der Gesamtkosten. 

Einen weiteren großen Teil der Kosten wird der Sportverein durch die Unterstützung seiner Mitglieder, Spender und Sponsoren finanzieren können. 

Für die übrigen Kosten bittet der Sportverein um finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Kranzberg.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einen Zuschuss in Höhe von 25% der angefallenen Gesamtkosten bis zu maximalen Förderausgaben in Höhe von 40.500,00 €.


Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Anton Hierhager wurde aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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8. Bestellung zur Standesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Gemäß § 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) werden die Standesbeamten vom Rechtsträger des Standesamts durch Verwaltungsakt bestellt.

Infolge von Personalveränderungen ist die Verwaltungsfachwirtin Frau Theresa Schmid zur Standesbeamtin zu bestellen. Frau Schmid hat seit 20. Dezember 2022 die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt, von Oktober bis Dezember an einem Online-Einführungslehrgang für Standesbeamte an der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg teilgenommen und war im vergangenen halben Jahr im Standesamt Kranzberg zur Einweisung tätig. Damit sind die Bestellvoraussetzungen zur Standesbeamtin gem. § 2 Abs. 1 AVPStG gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Frau Schmid mit Wirkung vom 15.02.2023 zur Standesbeamtin des Standesamts Kranzberg zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Erlöschung der Bestellung zur Standesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Aufgrund Gemeinderatsbeschluss vom 14.09.2021 wurde Frau Hannelore Neumann mit Wirkung zum 15.09.2021 zur Standesbeamtin des Standesamtes Kranzberg ernannt. 

Frau Neumann wurde zum 21.08.2022 an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst versetzt. Aus diesem Grunde ist gem. § 3 Abs. 2 AVPStG ab 22.08.2022 die Bestellung zur Standesbeamtin erloschen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erlöschung der Bestellung zur Standesbeamtin von Frau Neumann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 10
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10.1. Fördertöpfe ILE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 10.1

Sachverhalt

Ende Dezember 2022 wurden zwei Förderanträge für das Regionalbudget 2023 gestellt. 

Mit E-Mail vom 27.01.2023 wurde die Förderzusage für das Projekt „Kranzberger See Sportgeräte“  mitgeteilt. 

Mit E-Mail vom 30.01.2023 wurde uns mitgeteilt, dass das Projekt „Calistenics am Sportgelände“ vom Regionalbudget 2023 nicht gefördert wird. Der Fördertopf hat nicht für alle Projekte gereicht. 

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10.2. Schöffenwahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 10.2

Sachverhalt

Turnus gemäß werden alle 5 Jahre (für 2024 – 2028) die ehrenamtlichen Schöffen gewählt. Die Gemeinde soll mindestens zwei Kandidaten neu vorgeschlagen. Ab morgen wird dies auch ortsüblich für 4 Wochen bekannt gemacht. Die Auswahl der Bewerber erfolgt aus den vorgeschlagenen Bewerbern in nichtöffentlicher Sitzung im Gemeinderat und die Kandidaten werden in einer weiteren Sitzung bekanntgegeben.

Die Vorschlagsliste muss bis spätestens 17.03.23 aufgestellt sein.

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10.3. Genehmigte Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö informativ 10.3
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10.3.1. Errichtung einer Heizanlage für Hackschnitzel, Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö informativ 10.3.1
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10.3.2. Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle an die bestehende Halle, Am Königsfeld, Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö informativ 10.3.2
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10.3.3. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen, Ringstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö informativ 10.3.3
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10.4. Genehmigter Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö informativ 10.4
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10.4.1. Errichtung Doppelhaus; Teilabbruch landw. Gebäude und Anbau Lagerraum; Nutzungsänderung einer landw. Lagerfläche in Gewerbenutzung; Errichtung Wohnräume mit drei WE u. Gewerbefläche; Errichtung Carport, Obere Dorfstr., Kran

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö informativ 10.4.1
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10.5. MGH-Wohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 10.5

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister gibt bekannt, dass nun alle Wohnungen im Mehrgenerationenhaus vergeben wurden. Die Verwaltung führt eine Warteliste, falls eine Wohnung frei wird.

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10.6. Glasfaserausbau im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 10.6

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderats über den Glasfaserausbau im Gemeindegebiet Kranzberg. Die Kooperationsvereinbarung kam am 14.02.2023 von der Deutschen Glasfaser unterschrieben zurück. Mittlerweile wirbt die Telekom und deren Kooperationspartner 1&1 bereits mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau im „Oberen Dorf Kranzberg“. Die Vorvermarkung startet dazu in den nächsten Tagen.

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11. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö informativ 11
Datenstand vom 06.04.2023 08:07 Uhr