Datum: 14.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neugestaltung Kirchenvorplatz
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3 Antrag auf Vorbescheid
3.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Zinklmiltach
4 Anträge auf Baugenehmigung
4.1 Neubau einer Stellplatzüberdachung, Obere Dorfstraße, Kranzberg
4.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Wippenhauser Str., Thalhausen
4.3 Neubau einer Maschinenhalle, Zinklmiltach
5 Friedhofsatzung und Gebührensatzung
6 Auftrag für Kanalsanierung BAIII
7 Regionalbudget 2023 - Kranzberger See Sportgeräte
8 Bekanntgaben
8.1 Status Kinderbetreuung 2023/2024
8.2 Aktion "Saubere Landschaft" 2023
8.3 Genehmigter Vorbescheid
8.3.1 Neubau von 2 Wohneinheiten, Hagenau
9 Anträge und Anfragen
9.1 Antrag auf Errichung einer Calisthenics Einrichtung auf dem Sportgelände
9.2 Leichenhaus Kranzberg
9.3 Baumplan für Pantaleonsberg / Kirchberg

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1. Neugestaltung Kirchenvorplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö 1

Sachverhalt

Von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr haben alle Mitglieder des Gemeinderates und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Planungen vom Wettbewerb zur besichtigen und sich diese von Frau Hummel vom Planungsbüro Hummel +Kraus sowie von Herrn Nowak vom Planungsbüro raum+zeit erklären zu lassen.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet den vorgestellten Entwurf des Planungsbüros raum + zeit und beauftragt den Ersten Bürgermeister mit dem Vertragsabschluss für die weitere Planung und stufenweiser Vergabe der Freianlagen und Verkehrsanlagen nach HOAI.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.02.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö informativ 3
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3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Zinklmiltach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Zinklmiltach
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§35

Die Errichtung des EFH wird hinter dem Wohnhaus der Eltern geplant, was dazu führt, dass es sich komplett im Außenbereich und nicht mehr im Geltungsbereich der Ortsabrundungsatzung befindet. Die Beurteilung nach §34 ist somit ausgeschlossen und dem Antrag kann nicht zugestimmt werden.

Die Änderung der Ortsabrundungssatzung wäre hier gegebenenfalls möglich, da der neuaufgestellte Flächennutzungsplan diesen Bereich des Grundstücks als Dorfgebietsfläche (MD) vorsieht. Etwaige Möglichkeiten sind beim Landratsamt zu erörtern.

Sollte die Änderung der Satzung vom Landratsamt in Aussicht gestellt werden, ist mit dem Antragsteller zuvor ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem Kosten z.B. für das Änderungsverfahren und die Erschließung übernommen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Vorbescheid ab. Vorbehaltlich wird dem Antragsteller die Möglichkeit der Satzungsänderung zugesprochen. Die Verwaltung wird beauftragt diese Option in Rücksprache mit dem Landratsamt zu prüfen. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Anträge auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö informativ 4
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4.1. Neubau einer Stellplatzüberdachung, Obere Dorfstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Vor der bestehenden Vierfachgarage soll der westliche Zufahrtsbereich durch die Stellplatzüberdachung ergänzt werden. Der Carport wird mit der vorhandenen Garage direkt verbunden. Anfallendes Niederschlagswasser wird daher über das bestehende Dach abgeleitet und in den Regenwasserkanal eingeleitet. Die Größe beschränkt sich auf die Unterbringung eines Fahrzeugs.

Eine Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen wird beantragt, da diese nicht auf dem Grundstück eingehalten werden können. Der Antrag ist vom Landratsamt zu prüfen.

Durch die Errichtung der Überdachung geht kein Stellplatz i.S. Stellplatznachweises   verloren, da zum Zeitpunkt der Genehmigung lediglich ein Stellplatz benötigt wurde. Die Stellfläche verlagert sich somit nur.

Die Zu- und Abfahrt von der Kreisstraße FS24 ist vom Tiefbauamt zu prüfen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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4.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Wippenhauser Str., Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Thalhausen
Gebietsart nach BauNVO:
MI
Beurteilung nach BauGB:
§34

Das zu bebauende Grundstück liegt im Innenbereich von Thalhausen. Die Fläche ist gemäß Flächennutzungsplan als Mischgebietsfläche (MI) ausgewiesen. Die Beurteilung erfolgt somit nach §34 BauGB.

Das Vorhaben wird mit Flachdach und in der Bauweise E+II geplant, da das großzügig freiliegende Kellergeschoss als Vollgeschoss betrachtet wird. Die Wandhöhen belaufen sich, jeweils als Höchstmaß, hangseitig auf 6,60m bzw. talseitig auf 9,07m. In der Umgebungsbebauung können vergleichbare bauliche Maße entnommen werden (Wippenhauser Str. 53). Das Vorhaben fügt sich somit in die gegebene Bebauung ein.

Die Erschließung der Zufahrt kann über die öffentliche Straße (Holnsteinallee) erfolgen. Die Abwasserbeseitigung ist über den Mischwasserkanal, welcher am Grundstück entlangläuft, sichergestellt. Regenwasser wird über den Regenwasserkanal abgeführt.

Für die eine Wohneinheit werden zwei Stellplätze auf dem Grundstück (Carport) nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu. Die GRZ und GFZ soll nochmals geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.3. Neubau einer Maschinenhalle, Zinklmiltach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Ortsteil:
Zinklmiltach
Beurteilung nach BauGB:
§35 BauGB
Genehmigter Vorbescheid:
Ja

Die Lager- und Maschinenhalle soll mit den Außenmaßen von 15,0 m x 25,50 m errichtet werden. Die Zufahrt erfolgt über die westlich gelegene Hofstelle. Wandhöhen ergeben sich mit maximal 6,38m. Die Dachneigung des Satteldachs beträgt 23,5°.
Gemäß genehmigten Vorbescheid vom 12.12.2022 ist das Vorhaben im Rahmen der landwirtschaftlichen Privilegierung gem. §35 Abs. 1 BauGB genehmigungsfähig. 
Es wird darauf hingewiesen, dass befestigte Flächen mit versickerungsfähigem Belag (Pflaster m. Rasenfuge, Rasengittersteine) ausgebaut werden sollten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Friedhofsatzung und Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gebühren für Friedhof und Bestattung wurden von der Gemeinde zuletzt im Jahr 2015 angepasst.  Das Bestattungswesen zählt zu den Einrichtungen, für deren Benutzung grundsätzlich kostendeckende Gebühren (vgl. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 KAG i.V. mit Art. 8 Abs. 2 Sätze 1 und 2 KAG) oder zumindest eine angemessene Deckungsquote anzustreben sind.

Aus diesem Grund erfolgte eine Neukalkulation. Bei einer Neukalkulation war darauf zu achteten, dass eine Prognose der zukünftigen Kostenentwicklung mit einfließt, Gemeinkostenzuschläge sowie Arbeitsplatzkosten angesetzt werden und eine entsprechende Verzinsung berücksichtigt wird.

Wegen des Umfangs wurde für die Gebührenkalkulation, die künftige Kostenentwicklung und der Berechnung der Gebühren im Jahr 2018 eine entsprechende Firma beauftragt. Die Tabellen zur Gebührenkalkulation liegen nun vor und wurden den Mitgliedern des Gemeinderats vorab zur Verfügung gestellt.

Die Fertigstellung des Auftrags zur Gebührenberechnung sowie u.a. die Erstellung des aussagefähigen Abschlussberichts erfolgten bereits.

Der Neuerlass der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kranzberg sowie der Friedhofsgebührensatzung kann daher nun erfolgen.

Der Entwurf der beiden Satzungen ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. 

Diese Satzungen sollen am 1.4.2023 in Kraft treten.

Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung der Gemeinde Kranzberg vom 16.11.2015 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) und die Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Kranzberg (Friedhofs- und Bestattungssatzung) außer Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung und der Friedhofs- und Bestattungssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Auftrag für Kanalsanierung BAIII

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö 6

Sachverhalt

In diesem Jahr steht der Bauabschnitt III der Kanalsanierung an. Dabei sollen alle Schäden behoben werden, die in den übrigen Ortsteilen bei der Kamerabefahrung festgestellt wurden.
Das sind einige Kanalhaltungen und Schäden in Zinklmiltach, Thurnsberg und Berg. Ferner wird der Abschnitt der Kirchbergstraße saniert, damit der Umgestaltung des Kirchenvorplatzes keine Kanalbaumaßnahme im Weg steht. 
Laut derzeitiger Kostenberechnung würde es sich um eine Gesamtsumme von rund 350.000,00 € brutto, inkl. aller Nebenkosten handeln. Das Büro WipferPlan arbeitet derzeit an der Werksplanung und an der Ausschreibung, die Mitte März fertig sein wird.  
Neben der geplanten Kanalsanierung ist zusätzlich aufgrund der Anforderungen des WWA München die Neuverlegung eines zweiten Freispiegelkanals in Berg notwendig. Die Kosten belaufen sich dabei auf ca. 144.000,00 € brutto zzgl. Baunebenkosten. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag zur Ausschreibung zum Bauabschnitt III der Kanalsanierung mit den entsprechenden Kosten zu. Ferner wünscht der Gemeinderat eine Vorstellung  der verschiedenen Möglichkeiten der Abkopplung  des Mischsystems in Berg mit grober Kostenschätzung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Regionalbudget 2023 - Kranzberger See Sportgeräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Schon seit einiger Zeit gibt es von einigen Bürgern und Mitgliedern des Gemeinderates den Wunsch nach einer Calistenics- bzw. Trimm-dich-Anlage im Gemeindegebiet.
 
Die ILE Ampertal hat im November wieder den Fördertopf für das Regionalbudget 2023 bekanntgegeben. Daraufhin fand am 9.12.2022 eine Sitzung des Sozialausschusses statt, um das weitere Vorgehen der Calistenics- bzw. Trimm-dich-Anlage zu besprechen.
 
Da die Mitglieder des Sozialausschusses dazu zwischen den beiden favoritisierten Standorten "Sportgelände SVK" und "Kranzberger See" keinen ausschlaggebenden Vor- bzw. Nachteil finden konnten, erfolgte die Antragstellung für zwei Anlagen.
Ein Team aus Gemeinderäten hat für diese beiden Standorte einen Vorschlag zur Antragstellung ausgearbeitet.
Von der Verwaltung wurden diese Anträge form- und fristgerecht eingereicht und eine Jury der ILE Ampertal hat das Projekt am Kranzberger See für das Regionalbudget ausgewählt.
Das Projekt am Sportgelände konnte aufgrund Überzeichnung nichtmehr ausgewählt werden (Information an Gemeinderäte am 14.02.2023).
Eine Änderung des Projekts ist nach Rücksprache mit Frau Huber nicht mehr möglich.
Sollte sich die Gemeinde für einen anderen Standort oder eine andere Ausführung entscheiden, ist der Abruf der Regionalförderung nicht möglich. Ferner kann für beide Projekte in der nächsten Runde kein Antrag mehr gestellt werden.
Im nächsten Schritt muss sich der Gemeinderat daher dafür entscheiden, ob die geförderte Anlage am Kranzberger See entstehen soll. Im Rahmen der Seebegehung mit dem Erholungsflächenverein wird dort der Standort abgestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Errichtung einer Trimm-dich-Anlage am Kranzberger See und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung und Vergabe des wirtschaftlichsten Angebots bis zu einem Betrag von max. 20.000,00 € netto. Dem Gremium sollen die möglichen Standorte mitgeteilt werden. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö beschließend 8
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8.1. Status Kinderbetreuung 2023/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö 8.1
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8.2. Aktion "Saubere Landschaft" 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö 8.2
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8.3. Genehmigter Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö informativ 8.3
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8.3.1. Neubau von 2 Wohneinheiten, Hagenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö informativ 8.3.1
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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö informativ 9
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9.1. Antrag auf Errichung einer Calisthenics Einrichtung auf dem Sportgelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö 9.1

Sachverhalt

Am 06.03.2023 ging folgender Antrag in der Gemeinde ein:

Beschluss

Aufgrund der kritischen Haushaltslage ist eine Umsetzung in 2022 nicht möglich. Der Gemeinderat befürwortet jedoch die Aufnahme der Anlage - bei finanzieller Möglichkeit - in den Investitionsplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9.2. Leichenhaus Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö 9.2

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Franz Braun spricht sich für eine zügige Erneuerung des Leichenhauses Kranzberg aus. Die Maßnahme soll bereits vor der Umgestaltung des Kirchenvorplatzes erfolgen.

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9.3. Baumplan für Pantaleonsberg / Kirchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö 9.3

Sachverhalt

GR Konrad Neumair frägt im Gemeinderat nach, ob das Interesse für einen Baumplan für die Bereiche Pantaleonsberg und Kirchberg besteht. 

Eine Gruppe von Studenten würde im Rahmen eines Projekts einen kostenlosen Baumplan für diesen Bereich aufstellen.  

Datenstand vom 26.04.2023 14:16 Uhr