Datum: 25.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung Abkopplung Mischsystem Berg
2 Auftragsvergaben
2.1 Vergabe Kanalsanierung Bauabschnitt III
2.2 Vergabe Sanierung Pumpstationen Ampertshausen bis Kühnhausen
2.2.1 Tiefbau
2.2.2 Maschinentechnik
3 Hochbaumaßnahmen Heizungen
3.1 Vorstellung Hochbaumaßnahmen für Heizung am Rathaus
3.2 Vorstellung Hochbaumaßnahmen für Heizung am Bauhof
4 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
4.1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift Sozialausschuss
4.2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift Gemeinderat
4.3 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift Finanzausschuss
5 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 incl. Stellenplan
6 Finanzplanung 2024 bis 2026
7 2. Änderung des Bebauungsplans "Links der Amper Mitte"
7.1 Abwägung der Stellungnahmen zur Auslegung gem. §§ 3.2 u. 4.2 BauGB
7.2 Satzungsbeschluss
8 Änderung sämtlicher Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Freising
9 Verpflegung Kindertageseinrichtungen ab 1.9.2023
10 Vitalitätscheck
11 Bekanntgaben
11.1 Vorlage der Jahresrechnung 2022
11.2 Standort Trimm-dich-Geräte am Kranzberger See
11.3 Genehmigter Bauantrag
11.3.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Wippenhauser Str.
11.3.2 Abbruch des best. Wohnhauses + Nebengebäude zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit 3 Doppelgaragen, Zinklmiltach
12 Anträge und Anfragen

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1. Vorstellung Abkopplung Mischsystem Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 14.3.2023 wurden die Mitglieder des Gemeinderats bereits über die Anforderung des WWA München zur Abkopplung des Mischsystems in Berg informiert.
Dabei gibt es verschiedene Varianten:
  • Schaffung eines zusätzlichen Stauraumkanals vor der Kläranlage 
  • Neuverlegung eines zweiten Freispiegelkanals bis zum Schacht BM0185
  • Verlängerung der Druckleitungen bis zum Schacht BM0185
  • Verlängerung der Druckleitungen bis zum Schacht BM0110

Herr Bachmann vom Büro WipferPlan stellt dem Gremium die verschiedenen Varianten vor. Bevor der Gemeinderat sich endgültig für eine Ausführungsvariante entscheidet, ist das WWA einzubeziehen.

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich gegen die Errichtung eines weiteren Stauraumkanals aus und möchte stattdessen die Variante mit der Neuverlegung eines zweiten Freispiegelkanals – auch im Hinblick auf die Geruchsbelästigung - weiter verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 2
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2.1. Vergabe Kanalsanierung Bauabschnitt III

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Zur Kanalsanierung Bauabschnitt III wurden die Sanierungsarbeiten beschränkt ausgeschrieben. 9 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert und 8 Angebote wurden abgegeben.


Die Angebote wurden vom Büro WipferPlan auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.

Angebotsübersicht:


  1. Fa. Geiger Kanaltechnik, Regenstauf                231.748,83 €

  1. ….                                                        262.150,04 €

      3-7.                                                                                        

  1. Teuerstnehmender Bieter                                298.675,40 €


Die Gesamtkosten in der vorgelegten Kostenberechnung vom 21.02.2023 vom Büro WipferPlan betrugen dabei 294.672,56 € brutto. Das Angebot der Fa. Geiger Kanaltechnik aus Regenstauf liegt 21,3 % unter der Kostenberechnung.

Das Büro WipferPlan schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. Geiger Kanaltechnik GmbH & Co. KG, Peter-Henlein-Straße 12, 93128 Regenstauf zum Preis von 231.748,83 € brutto entsprechend ihrem Angebot vom 17.04.2023 zu vergeben.

Beschluss

Die Firma Geiger Kanaltechnik GmbH & Co. KG aus Regenstauf wird mit den Kanalsanierungsarbeiten des Bauabschnitts III der Kanalsanierung zum Preis von 231.748,83 € brutto entsprechend dem Angebot vom 17.4.2023 beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Vergabe Sanierung Pumpstationen Ampertshausen bis Kühnhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö informativ 2.2
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2.2.1. Tiefbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 2.2.1

Sachverhalt

Zur Sanierung der Abwasserpumpstationen Ampertshausen – Kühnhausen wurden die Tiefbauarbeiten beschränkt ausgeschrieben. 17 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert und 3 Angebote wurden abgegeben.

Die Angebote wurden vom Büro WipferPlan auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.

Angebotsübersicht:

  1. Fa. Wadle Bauunternehmung GmbH, Essenbach        822.066,91 €
  2.                                                        1.042.876,14 €
  3. Teuerstnehmender Bieter                                1.085.801,54 €


Die Gesamtkosten in der vorgelegten Kostenberechnung vom 29.04.2022 vom Büro WipflerPlan betrugen dabei 579.292,00 €. Das günstigste Angebot liegt damit 40 % über der Kostenberechnung. Gründe dafür sind der allgemeine Preisanstieg bei Tiefbau- und Betonarbeiten.

Das Büro WipferPlan schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an die Firma Wadle Bauunternehmung GmbH, Essenbach zum Preis von 822.066,91 € brutto entsprechend ihrem Angebot vom 03.04.2023 zu vergeben.

Beschluss

Die Firma Wadle Bauunternehmungen GmbH aus Essenbach wird mit den Tiefbauarbeiten zur Sanierung der Abwasserbeseitigung Pumpstationen Ampertshausen – Kühnhausen zum Preis von 822.066,91 € brutto entsprechend dem Angebot vom 3.4.2023 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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2.2.2. Maschinentechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 2.2.2

Sachverhalt

Zur Sanierung der Abwasserpumpstationen Ampertshausen – Kühnhausen wurden der Maschinenbau und die Elektrotechnik beschränkt ausgeschrieben. 19 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert und 2 Angebote wurden abgegeben.
Die Angebote wurden vom Büro WipferPlan auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.

Angebotsübersicht:

1.        Fa. Elektrotechnik Kiefl, Chamerau                        480.523,40 € (inkl. 3 % Nachlass)
2.        Teuerstnehmender Bieter                                584.714,95 €

Die Gesamtkosten in der vorgelegten Kostenberechnung vom 29.04.2022 vom Büro WipflerPlan betrugen dabei 589.645,00 € brutto. Das günstigste Angebot liegt damit 19 % unter der Kostenberechnung. 
Das Büro WipferPlan schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an die Firma Elektrotechnik Kiefl, Chamerau zum Preis von 480.523,40 € brutto (inklusive 3 % Nachlass) entsprechend ihrem Angebot vom 31.03.2023 zu vergeben.

Beschluss

Die Firma Elektrotechnik Kiefl aus Chamerau wird mit dem Maschinenbau und der Elektrotechnik zur Sanierung der Abwasserbeseitigung Pumpstationen Ampertshausen – Kühnhausen zum Preis von 480.523,40 € brutto (inklusive 3 % Nachlass) entsprechend dem Angebot vom 31.03.2023 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Hochbaumaßnahmen Heizungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 3
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3.1. Vorstellung Hochbaumaßnahmen für Heizung am Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat vertagt die Vorstellung und befürwortet eine Vorabbesprechung im Bauausschuss.

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3.2. Vorstellung Hochbaumaßnahmen für Heizung am Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 3.2

Sachverhalt

Herr Schranner stellt einen Vorentwurf zur Hochbaumaßnahme zur Errichtung einer Heizung am Bauhof vor.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet den vorgestellten Entwurf und beauftragt das Bauamt mit der Erstellung der Bauantragsunterlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 4
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4.1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift Sozialausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Die Niederschrift zur öffentlichen Sozialausschuss-Sitzung vom 09.03.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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4.2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 14.03.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.3. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift Finanzausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Finanzausschusssitzung vom 28.03.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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5. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 incl. Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der GR-Sitzung vom 14.03.2023 wurde aufgrund der aktuellen Haushaltslage beschlossen, den Neubau des Calisthenics Parks am Sportheim zu verschieben. Der Haushaltsansatz wurde jetzt erstmal für 2027 vorgesehen. Sollten in 2023 die Einnahmen höher oder die Ausgaben niedriger ausfallen wie geplant, kann der Neubau in den nächsten Haushaltsplan vorgezogen werden.
Der Haushaltsplan 2023 wurden im Finanzausschuss am 28.03.2023 bereits vorberaten. Folgende Änderungen haben sich in der Sitzung des Finanzausschusses noch ergeben:
-Im Investitionsplan soll unter Position Planungskosten Schule noch angefügt werden, dass es sich hier auch um einen Planungsansatz für die Ganztagesbetreuung, den Hort sowie die Turnhalle handelt. Die Ergänzung wurde im Investitionsplan eingearbeitet.
-Es wurde unter der Haushaltstelle 4640.94200 ein Betrag von 50.000 € Planungskosten für einen Kindergarten z Bsp. in Thalhausen aufgenommen.
Zur Finanzierung wurden 2 Projekte erstmal nach hinten geschoben. Siehe Finanzplan.
Die Entnahme aus den Rücklagen HH-Stelle 9100.31000 (Seite 34 Vermögenshaushalt) verändert sich in 2023 damit auch von bisher 3.020.177 € auf 3.070.177 €.
Im Verwaltungshaushalt haben sich keine Änderungen ergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan sowie dem Stellenplan mit den vorgenannten Änderungen 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Finanzplanung 2024 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Finanzplan 2024 - 2026 wurde im Finanzausschuss am 28.03.2023 bereits vorberaten. 
In der Sitzung des Finanzausschusses haben sich folgende Änderungen ergeben:
-Haushaltstelle 6300.95092 (Seite 23 Vermögenshaushalt) Anteil Kreisel FS 6/FS34 200.000 € wird von 2026 auf 2027 verschoben
-Haushaltstelle 7200.94000 Lagerhütte 12.000 € und 95.000 € Bau Grüngutsammelstelle 200.000 € (Seite 28 VMH) wird auch auf 2027 verschoben.
Die Entnahme aus den Rücklagen HH-Stelle 9100.31000 (Seite 34 Vermögenshaushalt) verändert sich in den Planjahren wie folgt:
-2024 von bisher 1.816.172 € auf 1.604.172 €.
-2025 bleibt unverändert bei 383.702 €
-2026 von bisher 567.352 € auf 367.352 €
Verfügbare Rücklage zum 01.01.2023 5.797.075,05 €, voraussichtlicher Stand zum 31.12.2026 371.672,05 €

Der Finanzausschuss hat nach ausführlicher Beratung einstimmig vorgeschlagen, dem Finanzplan 2024 – 2026 zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan mit den genannten Änderungen 2024 bis 2026 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. 2. Änderung des Bebauungsplans "Links der Amper Mitte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö informativ 7
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7.1. Abwägung der Stellungnahmen zur Auslegung gem. §§ 3.2 u. 4.2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

GEMEINDE KRANZBERG
Landkreis Freising
Bebauungsplan „Kranzberg – Links der Amper -Mitte-, 2. Änderung u. Erweiterung
Abwägungs- und Beschlussvorlage
vom 25.04.2023
zur Planfassung vom 14.02.2023
       Projekt-Nr.:        3243.040     

Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 23.02.2023 bis einschließlich 27.03.2023 durchgeführt. 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden in der Zeit vom 15.02.2023 bis einschließlich 17.03.2023 beteiligt.
Folgende Behörden & sonstigen Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:  
  • Bau- und Planungsreferat Freising
  • Bayerischer Bauernverband
  • Bund Naturschutz
  • Gemeinde Fahrenzhausen
  • Gemeinde Kirchdorf
  • Deutsche Telekom


Folgende Behörden & sonstigen Träger öffentlicher Belange brachten keine Anregungen oder Bedenken vor:
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding mit Schreiben vom 22.02.2023
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising mit Schreiben vom 15.02.2023
  • Gemeinde Allershausen mit Schreiben vom 15.02.2023
  • Gemeinde Hohenkammer mit Schreiben vom 09.03.2023
  • Gemeinde Neufahrn mit Schreiben vom 20.02.2023
  • Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 17.02.2023
  • Regionaler Planungsverband München mit Schreiben vom 27.02.2023
  • Landratsamt Freising, SG 33 Verkehr mit Schreiben vom 13.03.2023
  • Landratsamt Freising, SG 61 Tiefbau mit Schreiben vom 06.03.2023
  • Landratsamt Freising, SG 41 Immissionsschutzbehörde mit Schreiben vom 16.03.2023

  1. Behandlung der Stellungnahmen der Behörden & sonstigen Träger öffentlicher Belange
  1.  Landratsamt Freising, SG 41 Wasserrecht
mit Schreiben vom 20.02.2023
Stellungnahme
Der Fachbereich Hochwasserschutz teilt mit: 
Die von der geplanten 2. Änderung des Bebauungsplans Links der Amper – Mitte Flurnummern Fl.Nrn. 465/30 und 465/101 Gde. und Gmk. Kranzberg liegen weder in einem vorläufig gesicherten noch in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Auch ein faktisches Überschwemmungsgebiet ist dort nicht bekannt.
Einwände gegen die geplante Änderung bestehen daher nicht.
Die Flurnummern liegen innerhalb eines wassersensiblen Bereichs. Wassersensible Bereich können ein erster Hinweis auf ein faktisches Überschwemmungsgebiet sein, eine hinreichend konkrete Aussage bzw. Abgrenzung eines faktischen Überschwemmungsgebiets ist hierdurch allein aber nicht ableitbar. Wir möchten vorsichtshalber aber auf folgendes hinweisen: Sollten der Gemeinde insbesondere durch fachliche Einwendungen Erkenntnisse zugehen, dass durch die Planung HQ100-relevante Rückhalteflächen betroffen sein könnten (z.B. Kenntnis über historisches Hochwasserereignis) so verlangt der BayVGH (Urteil v. 16.12.2016, 15 N 15.1201), dass die Gemeinde vor der Schlussabwägung und dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan weitere Ermittlungen und Bewertungen unter Einbeziehung fachlichen Sachverstandes durchführen muss, um sicherzugehen, dass der für die Abwägung zugrunde zu legende Sachverhalt (keine Betroffenheit von HQ100-relevanten Rückhalteflächen durch die Planung) richtig ist, um die abstimmenden Gemeinderats­mitglieder hierüber in einen entsprechenden Kenntnisstand zu versetzen.
Abwägungsvorschlag:
Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind keine fachlichen Erkenntnisse eingegangen, dass durch die Planung HQ100-relevante Rückhalteflächen betroffen sein könnten. Auch liegen der Gemeinde darüber keine Kenntnisse vor. Es ist daher von keiner Betroffenheit wasserrechtlicher Belange auszugehen.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und die Begründung um den vorgebrachten Hinweis redaktionell ergänzt.
13 : 0

  1.  Landratsamt Freising, SG 41 Altlasten
mit Schreiben vom 03.03.2023
Stellungnahme
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes " Links der Amper - Mitte" umfasst die Flurgrundstücke 465/101 und 465/30, Gemarkung Kranzberg. Es soll mit dieser Änderung des B-Planes eine Nachverdichtung im Innenbereich ermöglicht werden. Bodenschutzrechtlich ist dies zu begrüßen, da mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll.
Die Flächen sind derzeit, bis auf ein kleines Nebengebäude, ungenutzt. Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen liegen dem Landratsamt Freising derzeit nicht vor. Eine Eintragung im Altlastenkataster besteht folglich nicht. Eine tatsächliche Altlastenfreiheit kann jedoch nicht bescheinigt werden. Sollten im Rahmen von Baumaßnahmen schädlichen Bodenverunreinigungen festgestellt werden, ist das Landratsamt Freising - Umweltschutz - unverzüglich einzuschalten und die ggf. erforderliche Sanierung unter Einbindung der Behörde und unter Aufsicht eines Sachverständigen durchzuführen.
Die Prüf- und Maßnahmewerte der Bundesbodenschutzverordnung für die geplante Nutzung (Wohnbebauung) sind einzuhalten.
Gemäß § 4 Abs. 1 BBodSchG sowie §§ 1, 202 BauGB sind bei allen Bau- und Planungsmaßnahmen die Grundsätze des schonenden und sparsamen Umgangs mit Boden zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass der im Zuge der Baumaßnahmen anfallende Oberboden möglichst im Plangebiet zu verwerten ist und nicht beanspruchter Boden zu schonen ist.
Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Dies gilt insbesondere für Zufahrten, Parkflächen usw.
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Objektplanung und Bauausführung beachtet. Die Planunterlagen werden soweit erforderlich um die vorgebrachten Hinweise redaktionell ergänzt. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die kommunale Stellplatzsatzung Regelungen zur Ausführung von Zufahrten und Stellflächen enthält, welche einem schonenden Umgang mit Grund und Boden gerecht werden. Die Anwendung der Stellplatzsatzung ist den textlichen Hinweisen bereits zu entnehmen.
13 : 0

  1.  Landratsamt Freising, Gesundheitsamt
mit Schreiben vom 24.02.2023
Stellungnahme
Da das Grundstück künftig höherwertiger genutzt wird als bisher geplant war, sind die Maßnahme- und Prüfwerte, des Wirkungspfad Boden - Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) einzuhalten.
Sollte bei den Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass das Landratsamt Freising - Sachgebiet 41- unverzüglich verständigt wird. 
IfSG §§ 37,38, 41
Alle Gebäude sind an das öffentliche Kanalnetz sowie an die öffentliche Trinkwasserleitung anzuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Objektplanung und Bauausführung beachtet. Die Planunterlagen werden um die vorgebrachten Hinweise redaktionell ergänzt.
13 : 0

  1.  Wasserwirtschaftsamt München
mit Schreiben vom 08.03.2023
Stellungnahme
Niederschlagswasser: 
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf enthält keinen Hinweis zum Umgang mit dem Niederschlagswasser. Niederschlagswasser sollte aus wasserwirtschaftlicher Sicht vorrangig versickert oder nach einer Rückhaltung oder Nutzung mittels Regenwasserzisternen in einen Regenwasserkanal eingeleitet werden.
Abwägungsvorschlag:
Die Niederschlagswasserbeseitigung ist nicht Gegenstand der vorliegenden Änderung. Nachdem der Ursprungsbebauungsplan keine Festsetzungen / Regelungen zur Niederschlagswasserbeseitigung enthält, ist die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Kranzberg (Entwässerungssatzung -EWS-) in der aktuell gültigen Fassung anzuwenden. Die Planunterlagen werden um einen entsprechenden Hinweis ergänzt. Die Niederschlagswasserbeseitigung ist damit gesichert.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und die Planunterlagen redaktionell ergänzt.
13 : 0
  1.  Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd
mit Schreiben vom 22.02.2023
Stellungnahme
Wir haben keine Einwände gegen die 2. Änderung des og. Bebauungsplanes.
Die Wasserversorgung des geplanten Bereiches ist gesichert und kann von der bestehenden Hauptleitung aus erfolgen.
Die zu errichtenden Gebäude sind, gemäß unseren Satzungen, an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der Objektplanung und Bauausführung beachtet. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
13 : 0
  1.  Bayernwerk Netz GmbH
mit Schreiben vom 08.03.2023
Stellungnahme
Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. 
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. 
Kabel 
Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse. 
Das beiliegende “Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ ist zu beachten. 
Die beiliegenden “Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ sind zu beachten. 
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Beschlussvorschlag:
Das Merkblatt sowie die Sicherheitshinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Objektplanung und Bauausführung beachtet. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
13 : 0
  1. Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit                                                                    
Von Seiten der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Abwägungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 7.2

Sachverhalt

Nach Abwägung der Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Links der Amper-Mitte“ gefasst.

Beschluss

Die von Büro Wipflerplan aus Pfaffenhofen erstellte 2. Änderung des Bebauungsplanes „Links der Amper-Mitte“ in der Fassung vom 25.04.2023 samt Begründung in der Fassung vom 25.04.2023 wird vom Gemeinderat Kranzberg als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Zudem ist das Abwägungsergebnis den Trägern Öffentlicher Belange mitzuteilen.
Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Änderung sämtlicher Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Freising

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Landkreis Freising beabsichtigt im Bereich der Gemeinden Fahrenzhausen, Eching, Neufahrn b. Freising, Hallbergmoos, Kranzberg, Allershausen, Kirchdorf a. d. Amper, Zolling, Marzling, Haag a. d. Amper, Langenbach, Wang sowie der Städte Freising und Moosburg a. d. Isar die bestehenden Verordnungen über die Landschaftsschutzgebiete „Ampertal im Landkreis Freising“, „Freisinger Moos und Echinger Gfild“, „Mooslandschaft südlich Hallbergmoos“, „Tertiärer Hügelrand von Maisteig bis Freising“ und „Verordnung des Bezirks Oberbayern über den Schutz von Landschaftsteilen entlang der Isar in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, München, Freising und Erding als Landschaftsschutzgebiet“ zu ändern. 

Durch diese Änderung der genannten LSG-Verordnungen, insbesondere durch Aufnahme eines Erlaubnistatbestandes speziell für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in den aufgelisteten Verordnungen soll die Energiewende unterstützt werden. 

Dazu soll in den Landschaftsschutzgebieten in einem bis zu 500 m tiefen Korridor beidseits der Autobahnen oder Schienenwege des übergeordneten Netzes i. S. d. § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) mit mindestens zwei Hauptgleisen, gemessen vom äußeren Fahrbandrand oder Gleis (Bündelungskorridor), für einen Zeitraum von 30 Jahren die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf insgesamt ca. 150 Hektar Fläche möglich sein, sofern die Errichtung dieser Anlagen insbesondere nicht dem Schutzzweck der jeweiligen Landschaftsschutzgebietsverordnung entgegenstehen und ein zusätzlicher naturschutzfachlicher Nutzen in Form einer Stärkung des Biotopverbundes entsteht bzw. die Förderung von Artenschutzzielen unterstützt wird. 

Es dürfen daher insbesondere keine Flächen spezifischer Schutzgebietskategorien wie z. B: Natura-2000-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope usw. verdrängt werden. 
Durch verschiedene Maßnahmen, wie eine kleintiergerechte Einzäunung (ausreichend Bodenabstand, einer extensiven Grünlandbewirtschaftung im Bereich der Freiflächen-Photovoltaikanlagen für die Förderung von Insekten, Reptilien und Vogelarten wird einwirkungsvoller Beitrag zum Biotopverbund sichergestellt.

Die beschriebenen Änderungen im Einzelnen ergeben sich aus dem Entwurf der jeweiligen Änderungsverordnung. Die Entwürfe sind in der Anlage beigefügt.

Der Landkreis bittet um Stellungnahme bis 28.4.2023. Sofern keine gegenteiligen Äußerungen eingehen, geht der Landkreis davon aus, dass die Gemeinde mit den Änderungsentwürfen einverstanden ist.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen im Landschaftsschutzgebiet ab und befürwortet die Errichtung von PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen und Dächern

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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9. Verpflegung Kindertageseinrichtungen ab 1.9.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 9

Sachverhalt

Die Verpflegung für das Kinderhaus Kleeblattl, den Kindergarten St. Pantaleon und die Mittagsbetreuung an der Grundschule Kranzberg wurde neu ausgeschrieben. Im Rahmen der Ausschreibung wurden 10 Firmen angeschrieben, welche alle schon Erfahrungen im Bereich der Mittagsverpflegung von Kinderhäusern und Schulen mitbringen. 
Von diesen 10 Firmen erhielt die Verwaltung von 6 Firmen die Rückmeldung, dass Interesse an der Herstellung der Mittagsverpflegung für die Einrichtungen in der Gemeinde Kranzberg besteht. 
Diesen Firmen wurden am 31.03.2023 die Ausschreibungsunterlagen zugesandt und 3 Angebote wurden abgegeben.
Die Angebote wurden von der Gemeindeverwaltung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. 
Angebotsübersicht:

1. FoodVarieté GmbH, St. Wolfgang                 112,703 Punkte (4,50 € / Essen) 
2. …                                                        110,312 Punkte (durchschnittl. 4,18 € / Essen)
3. …                                                        75,526 Punkte (5,50 € / Essen)


Der aktuelle Essenspreis liegt bei durchschnittlich 4,16 € pro Essen. Auch in den Nachbarkommunen liegt der Preis in diesem Bereich.
Die Gemeindeverwaltung schlägt nach Prüfung der Angebote und Speisepläne vor, die Lieferung der Verpflegung an die FoodVarieté GmbH aus St. Wolfgang zum Preis von 4,50 € pro Essen entsprechend ihrem Angebot vom 20.04.2023 zu vergeben.

Beschluss

Die FoodVarieté GmbH aus St. Wolfgang wird mit der Verpflegung der Einrichtungen im Gemeindegebiet Kranzberg für die Zeit von 1.9.2023 bis 31.8.2027 beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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10. Vitalitätscheck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 10

Sachverhalt

Der Vitalitätscheck 2.0 (VC) mit der integrierten Flächenmanagement- Datenbank (FMD) ist ein standardisiertes Instrument des Amtes für ländliche Entwicklung und dient der Bewertung der Vitalität und Zukunftsfähigkeit einer Kommune oder ländlichen Region. Er soll helfen, die Potentiale und Schwächen zu identifizieren und gezielt Maßnahmen zur Stärkung der ländlichen Entwicklung zu planen und umzusetzen.

Er umfasst er die Analyse verschiedener Indikatoren, die für die ländliche Entwicklung relevant sind, wie z.B. die Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur, Flächennutzung und Siedlungsstruktur, Bodenpolitik und Infrastruktur. Auch soziale und kulturelle Aspekte, so wie Bürgerschaftliches Engagement werden berücksichtigt. 

Schwächen und Potenziale der Gemeinde werden ermittelt, ein Paket aus umfangreichem und detailliertem Datenmaterial geschnürt und Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Entwicklung abgeleitet.

Zahlreiche Gründe sprechen für einen Vitalitätscheck:

  1. Erhaltung der Attraktivität der Gemeinde: Ein Vitalitätscheck ermöglicht es, die Attraktivität der Gemeinde langfristig zu erhalten und zu stärken. Durch gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, der Wirtschaftsstruktur oder der Lebensqualität kann die Lebensqualität in der Gemeinde erhöht werden.
  2. Identifikation von Potenzialen und Risiken: Der Vitalitätscheck hilft dabei, Potenziale und Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt darauf zu reagieren. So können beispielsweise Maßnahmen zur Anpassung an den demografischen Wandel ergriffen werden.
  3. Förderung der Zusammenarbeit: Die Ergebnisse des Vitalitätschecks unterstützen verschiedene Akteure und Partner in der Gemeinde bei der Zusammenarbeit. So können gemeinsam Strategien und Maßnahmen entwickelt werden, um die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern.

Insgesamt kann ein Vitalitätscheck somit dazu beitragen, die Vitalität und Zukunftsfähigkeit einer Gemeinde anhand verschiedener Indikatoren zu messen und zu analysieren und die Gemeinde Kranzberg langfristig als attraktive und lebenswerte Region zu erhalten und weiterzuentwickeln. 
Die Innenentwicklung zu forcieren -anstatt neuer Flächen auszuweisen- ist dabei ein Hauptaugenmerk. 

Lebendige Ortszentren, charakteristische Bausubstanz und damit die Eigenart und Identität der Gemeinde sollen erhalten werden und Flächen gespart. Das schont natürliche Ressourcen und sichert Freiräume, es reduziert für die Gemeinden und Bürger die Kosten für die Infrastruktur und verhindert den Verfall von Immobilienwerten.

Dies schafft Lebensqualität für die Menschen, die im Dorf und in der Gemeinde leben.



Vorgehensweise und Kosten:

Der Vitalitätscheck des Amtes für Ländliche Entwicklung Bayerns ist ein standardisiertes Verfahren, er besteht aus verschiedenen Phasen:
  1. In der Datenerhebungsphase werden relevante Daten und Informationen zu verschiedenen Indikatoren mit der Flächenmanagement- Datenbank erhoben. Hierzu zählen z.B. statistische Daten zur Bevölkerungsstruktur, zur Wirtschaftsstruktur und Infrastruktur. Die Gemeinden ergänzen diese durch eigenes Datenmaterial.  
  2. In der Datenanalysephase werden die erhobenen Daten ausgewertet und bewertet. Hierbei werden auch Zusammenhänge zwischen den einzelnen Indikatoren hergestellt, um ein umfassendes Bild zu erhalten. 
  3. Verständlich aufbereitetes Kartenmaterial, Berichtsblätter und anschauliche Unterlagen unterstützen bei der Erfassung und verdeutlichen Potentiale.
  4. In der Umsetzungsphase werden auf Basis der Handlungsempfehlungen nun Kommunale Ziele für die (Innen-)Entwicklung und ein Strategieansatz formuliert.

Die Datenerhebung soll überwiegend durch Gemeindemitarbeiter erfolgen.

Das beauftragte Planungsbüro leistet hierbei fachliche Unterstützung. Es hilft unter anderem bei der Erfassung, Zuordnung und Bewertung der Flächen (-kategorien), es bewertet und ordnet Prioritäten und Bedarfe ein und erarbeitet Planungshinweise unter Berücksichtigung der Innenentwicklungspotentiale mit Beteiligung der kommunalen Entscheidungsträger. Die Ergebnisse werden durch das Büro in Text und Karten dargestellt.  

Die Ergebnisse sind so aufzubereiten, dass die Gemeinde die Daten künftig eigenständig fortschreiben und weiterbearbeiten kann.

Die ILE Kulturraum Ampertal übernimmt die Ausschreibung der Planer- Leistungen und stellt die Schnittstelle zum Amt für ländliche Entwicklung dar. Sie stellt den Förderantrag für die Planer- Kosten und regelt die Abrechnung.

Eine Kostenaufteilung nach Einwohnerzahlen der teilnehmenden Gemeinden Allershausen, Langenbach, Kirchdorf, Kranzberg, Paunzhausen erscheint sinnvoll. 
Stichtag sind die Einwohnerzahlen vom 30. September 2022. 

Auf Grundlage der Kostenschätzung des Amtes für ländliche Entwicklung von 60.000€ und einer Förderung von 35.000€ ergibt sich damit voraussichtlich ein Umlegungsbetrag von 25.000€, das entspricht gerundet 1,30 pro Einwohner:        

Gemeinde                Einwohner                Kostenschätzung
Allershausen                6.069                7.890€
Kirchdorf                3.286                4.272€
Kranzberg                4.234                5.504€
Langenbach                4.086                5.312€
Paunzhausen                1.600                2.080€
19.275                ca. 25.000€


https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/bevoelkerungsstand/index.html#link_2

Beschluss

Der Vitalitätscheck ist ein Instrument, das uns dabei helfen kann, die Stärken und Schwächen unserer Gemeinde zu identifizieren und zukunftsorientierte Entscheidungen zu treffen.
Durch die Teilnahme am Vitalitätscheck über die ILE Kulturraum Ampertal können wir ein umfassendes Bild unserer Gemeinde und ihrer Entwicklungspotenziale erhalten. Dies kann uns helfen, unsere Ressourcen und Anstrengungen effektiver zu nutzen und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger zu ergreifen.
Der Gemeinderat Kranzberg beschließt sich am Vitalitätscheck für Kommunen gefördert durch das Amt für ländliche Entwicklung zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 11
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11.1. Vorlage der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Die Kämmerei legt gemäß Art 102 Abs. 2 GO dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2022 mit allen Anlagen zur Kenntnis vor.
Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss kann nun stattfinden. (Art. 103 Abs. 1 und 2 GO) Die Kämmerei bitte um Terminvorschläge.

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11.2. Standort Trimm-dich-Geräte am Kranzberger See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö informativ 11.2

Sachverhalt

Im Rahmend er diesjährigen Seebegehung wurde der Standort für die Trimm-dich-Anlage am Kranzberger See festgelegt.

Die Trimm-dich-Geräte sollen in unmittelbarer Nähe zum Beachvolleyballplatz errichtet werden. 

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11.3. Genehmigter Bauantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö informativ 11.3
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11.3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Wippenhauser Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö informativ 11.3.1
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11.3.2. Abbruch des best. Wohnhauses + Nebengebäude zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit 3 Doppelgaragen, Zinklmiltach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö informativ 11.3.2
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12. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö informativ 12
Datenstand vom 01.06.2023 10:18 Uhr