Datum: 20.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung Vorentwurf Umgestaltung Kirchenvorplatz
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften
2.1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift der Bauausschusssitzung vom 16.05.2023
2.2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2023
3 Ortsrecht; Satzungsbeschluss Kindertageseinrichtung
3.1 Satzung für die Kindertageseinrichtung
3.2 Anpassung der Krippen-, Kindergarten- und Hortgebühren
4 Ortsrecht; Satzungsänderung Gebührensatzung Mittagsbetreuung
5 Straßenbeleuchtung Giesenbach
6 weiteres Vorgehen Heizung
7 Anträge auf Baugenehmigung
7.1 Gemeinde Kranzberg, Errichtung einer Heizanlage für Hackschnitzel mit Lager und Bau einer Rundbogenhalle, Am Herzog, Kranzberg
7.2 Neubau einer Doppelhaushälfte, Zeislstraße, Kranzberg
7.3 Neubau einer Doppelhaushälfte, Zeislstraße, Kranzberg
8 Antrag um Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung des bergfreien Bodenschatzes Erdwärme zu gewerblichen Zwecken - Beteiligungsverfahren nach § 15 BBergG
9 Auftragsvergaben
9.1 Ertüchtigung der Phospatfällung auf der Kläranlage
9.2 Beschaffung Kombidämpfer
9.3 Maibaum und Dorfplatz Thalhausen
10 Defizitvertrag
11 Bekanntgaben
11.1 Genehmigung Haushalt 2023
11.2 Genehmigte Bauanträge
11.2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport u. Garage, Fritz-Bender-Straße, Kranzberg
11.2.2 Neubau eines Einfamiliehauses mit Doppelgarage, Fritz-Bender-Straße, Kranzberg
12 Anträge und Anfragen
12.1 Antrag zur Unterstützung der Einrichtung der Expressbuslinie X610
12.2 Gehweg Giesenbach

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1. Vorstellung Vorentwurf Umgestaltung Kirchenvorplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö 1

Sachverhalt

Herr Nowak vom Büro raum+zeit stellt den überarbeiteten Entwurf aus dem Wettbewerb vor.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet die Inhalte des ersten Entwurfs. Die Planung des Spielplatzes soll weiterverfolgt werden. Das Bücherei-Team soll in die weitere Planung jedoch miteinbezogen werden, damit der im Büchereialltag benötigte Platz weiterhin zur Verfügung steht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Verena Nerl war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö beschließend 2
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2.1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift der Bauausschusssitzung vom 16.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Bauausschuss-Sitzung vom 16.05.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö 2.2

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.05.2023 wird mit den vorgetragenen Änderungen genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Ortsrecht; Satzungsbeschluss Kindertageseinrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö 3
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3.1. Satzung für die Kindertageseinrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Die gemeindliche Kindertageseinrichtungssatzung vom 16.08.2012 soll leicht modifiziert und aktuellen rechtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Einzuarbeiten waren u. a. die seit 1.3.2020 verbindliche Regelung zum Nachweis der Masernimpfung bzw. entsprechender Immunität.

Aufgrund der vergangenen Pandemielage wurde auch eine Regelung zu behördlichen Betretung- und Betreuungsverboten und deren Auswirkung aufgenommen.

Die Satzung soll zum 1.9.2023 (neues Betreuungsjahr) in Kraft treten.

In den Anlagedokumenten sind die Änderungen der Satzung gelb markiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kranzberg. Gleitzeitig tritt die alte Satzung vom 16.8.2012 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.2. Anpassung der Krippen-, Kindergarten- und Hortgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

In der rechtsaufsichtlichen Würdigung des Haushaltsplanes 2023 wurde wieder vom Landratsamt Freising folgende Anmerkung gemacht:
Nicht nur die Ausgaben der Gemeinde, wie z.B. Zuschüsse an Vereine und weitere freiwillige Leistungen, sondern auch die Einnahmen wie z.B. Kindergartengebühren und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sollen regelmäßig überprüft werden.
Des Weiteren hat die Prüfung des Haushaltsplans durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes zu folgendem Ergebnis geführt:
Die Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen für Kinder sollten überprüft und gegebenenfalls erhöht werden. Ein Defizit von 978.592 € ist zu hoch.
Die Verwaltung schlägt daher aufgrund der gestiegenen Lohn- und Energiekosten vor, die Gebühren für die Krippe, Kindergarten und Hort sowie die Schulferienbetreuung der Hortkinder zum 01.09.2023 um 2% zu erhöhen und dabei i.d.R. kaufmännisch auf volle Eurobeträge auf- bzw. abzurunden. Das Spielgeld wird von der Erhöhung ausgeschlossen.
Der Elternbeirat wurde schriftlich über die geplante Erhöhung informiert.


§ 5 Gebührensatz
(1) Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben

  1. für Krippenkinder sowie für
Kindergarten Kinder unter 3 Jahren                alt                                neu
bei einer täglichen Buchungszeit von 
3 bis 4 Stunden                                        202,00 €                                206,00 €
4 bis 5 Stunden                                        236,00 €                                241,00 €
5 bis 6 Stunden                                        268,00 €                                273,00 €        
6 bis 7 Stunden                                        301,00 €                                307,00 €
7 bis 8 Stunden                                        337,00 €                                344,00
8 bis 9 Stunden                                        369,00 €                                376,00 €
ab 9 Stunden                                        402,00 €                                410,00 €
Spiel- und Getränkegeld                                    6,00 €                                    6,00 €




  1. für Kindergartenkinder ab 3 Jahren                alt                                neu                                                         
bei einer täglichen Buchungszeit von 
4 bis   5 Stunden                                        121,00 €                                123,00 €
5 bis   6 Stunden                                        136,00 €                                139,00 €
6 bis   7 Stunden                                        151,00 €                                154,00 €
7 bis   8 Stunden                                        165,00 €                                168,00 €
8 bis   9 Stunden                                        178,00 €                                182,00 €
9 bis 10 Stunden                                        190,00 €                         194,00 €
Spiel- und Getränkegeld                                    6,00 €                                    6,00 €

       Der staatlich gewährte Zuschuss für Kindergartenkinder wird in der jeweiligen Höhe in Abzug gebracht.

  1. für Schulkinder
    bei einer täglichen Buchungszeit von
    3 – 4 Stunden                                        112,00 €                                114,00 €
    4 – 5 Stunden                                        121,00 €                                123,00 €
    5 – 6 Stunden                                        136,00 €                                139,00 €
    Spiel- und Getränkegeld                                    7,00 €                                    7,00 €

    Sollten während der Schulferien Kinder die Kindertageseinrichtung besuchen, werden zusätzlich folgende Gebühren erhoben:

    bei einem Aufenthalt von bis zu 15 Tagen                  19,00 €                                 20,00 €
    bei einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen                  34,00 €                                 35,00 €

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung zum 01.09.2023 und der entsprechenden Anpassung der Gebührensatzung für das Kinderhaus Kleeblattl zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

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4. Ortsrecht; Satzungsänderung Gebührensatzung Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö 4

Sachverhalt

Aufgrund der steigenden Lohnkosten und Energiekosten schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren ab 01.09.2023 um 2% zu erhöhen und jeweils kaufmännisch auf- bzw. abzurunden.

Derzeitige Gebühren
bis 3 Tage/Woche bis 14.00 Uhr:                                        28 €/ Monat und Kind
bis 5 Tage/Woche bis 14.00 Uhr:                                        44 €/ Monat und Kind

bis 3 Tage/Woche bis 15.00 Uhr:                                        37 €/ Monat und Kind
bis 5 Tage/Woche bis 15.00 Uhr:                                        61 €/ Monat und Kind

Folgende künftige Gebühren ab 01.09.2023 werden vorgeschlagen:
bis 3 Tage/Woche bis 14.00 Uhr:                                        29 €/ Monat und Kind
bis 5 Tage/Woche bis 14.00 Uhr:                                        45 €/ Monat und Kind

bis 3 Tage/Woche bis 15.00 Uhr:                                        38 €/ Monat und Kind
bis 5 Tage/Woche bis 15.00 Uhr:                                        62 €/ Monat und Kind

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagen neuen Gebühren für die Mittagsbetreuung zum 01.09.2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Straßenbeleuchtung Giesenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö 5

Sachverhalt

Im Zuge der Ortsnetzverkabelung im Ortsteil Giesenbach spricht die Bayernwerk Netz GmbH die Empfehlung aus, das SB-Kabel mitzulegen und drei neue Leuchten zu installieren. 

Die Kosten für die Tiefbauarbeiten würden damit zwischen Gemeinde und Bayernwerk aufgeteilt werden.

Ferner würde der Ersatz von der Brennstelle Nr. 3 (Holzmastleuchte) erfolgen. Dazu fehlt aber noch die Genehmigung vom Landkreis und die Zusage eines Anwohners. 

Die Kosten für den Neubau von drei Brennstellen und Ersatzbau der Holzmastleuchte liegen bei 25.200,11 €.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet den Vertragsabschluss mit Bayernwerk Netz GmbH zum Neubau von bis zu 3 Brennstellen und Ersatzbau von einer Brennstelle sowie der Mitverlegung der Straßenbeleuchtung. Zusätzlich soll die Verlegung für das Glasfaser-Leerrohr nach Masterplan geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. weiteres Vorgehen Heizung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö 6

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 26.04.2022 wurde die Errichtung von zwei Heizanlagen mehrheitlich beschlossen.
Die bestehende Gasheizung und Elektroheizung im Rathaus und Feuerwehrhaus sollte durch eine Pelletheizung ersetzt werden (Beschluss: 14:0). Die Beheizung von Bauhof und den beiden Wohnungen am Bauhofgelände sollte künftig durch eine Hackschnitzelheizung erfolgen (Beschluss: 8:6).   
Im Rahmen der Bauauschusssitzung vom 16.05.2023 sprach der Bauausschuss nach Vorstellung der geplanten Hochbaumaßnahmen am Bauhof und Feuerwehr die Empfehlung aus, nur eine Heizanlage am Bauhof zu errichten und das Rathaus und Feuerwehrhaus mittels Fernwärmeleitung anzuschließen. 
Diese Variante wurde bereits in der Sitzung vom 26.04.2022 vorgestellt und nicht weiterverfolgt. Sofern der Beschluss vom 26.04.2022 nun auf Empfehlung des Bauausschusses nicht weiterverfolgt werden soll, ergeben sich mit der Planung und Errichtung einer Heizanlage am Bauhof mit Fernwärmeleitung zum Rathaus/Feuerwehrhaus folgende Änderungen bzw. Konsequenzen:
  • der bestehende Bewilligungsbescheid zur Förderung der Pelletheizung entfällt
  • der bestehende Bewilligungsbescheid zur Förderung der Hackschnitzelheizung kann nicht bzw. nur zum Teil aufrechterhalten werden (Rücksprache mit Energieberater erfolgt erst am 13.06.2023).
  • Kosten für Dükerung und Fernwärmeleitung kommen hinzu 
  • Fernwärmeleitung und Dükerung kann nicht gefördert werden, da am Heizungsstandort weniger Wärme benötigt wird, als am angeschlossenen Standort (lt. erster Auskunft zum Gebäudeenergieberater: Der Heizkessel der das Gebäudenetz bedient muss mindestens 50% der erzeugten Energie in dem Gebäude verbrauchen in dem er aufgestellt wird. Die beantragten Heizungen (Bauhof 32 kW, Rathaus mit FFW 45 kW) erfüllen diese Anforderung zurzeit nicht, denn der größere Verbrauch ist in einem externen Gebäude (Rathaus mit FFW). Das Gebäudenetz wird nicht gefördert, da der Biomasseanteil der Hackschnitzelheizung über 75% liegt. Der Anschluss an ein Gebäudenetz wird bei einem Heizungstausch mit 35% der förderfähigen Kosten bezuschusst.)
  • neues Planungsbüro für Erstellung Leistungsverzeichnis, Ausschreibung uvm. notwendig 

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis, Der Beschluss vom 26.04.2022 soll nicht weiterverfolgt und damit aufgehoben werden. Stattdessen wird eine weitere Prüfung der Varianten, Kosten und Förderung befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat spricht sich gegen den Vorschlag des Ersten Bürgermeisters aus, weiterhin Herrn Regler und Herrn Schwegler mit der Planung zu beauftragen. Stattdessen befürwortet der Gemeinderat die Heizungsplanung an ein anderes Büro zu vergeben um neuen Input und neue Daten zur endgültigen Entscheidung zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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7. Anträge auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö informativ 7
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7.1. Gemeinde Kranzberg, Errichtung einer Heizanlage für Hackschnitzel mit Lager und Bau einer Rundbogenhalle, Am Herzog, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
Fläche für Versorgungslagen
Beurteilung nach BauGB:
§34

Heizanlage:
Zur Realisierung der geplanten Heizungsumrüstung auf Hackschnitzel am gemeindlichen Bauhof müssen Räumlichkeiten zur Unterbringung der Anlagentechnik sowie Vorratslager errichtet werden.

Das neue Heizgebäude, in dem eine 50 oder 100KW Heizung verbaut werden soll, schließt mit einem Abstand von 3,26m direkt an die bestehenden Werkstatthalle an. Die Gebäudeflucht des Bestands auf der Westseite wird aufgegriffen. Festgesetzte Überschwemmungsgrenzen werden dabei nicht berührt. In das Gebäude wird ein Lager für den Tagesbedarf integriert um eine direkte Beschickung der Anlage zu ermöglichen.

Zur Lagerung bzw. Trocknung der benötigten Hackschnitzel wird direkt neben dem Technikraum ein Vorratslager geplant. Dieses, wie auch das Heizgebäude, wird mit einem Pultdach versehen. Die Höhe und Neigung ergeben sich aus dem vorhanden Dach des danebengelegenen Regallagers. So werden keine neuen Wand-, Firsthöhen als Dachneigungen geschaffen.

Rundbogenhalle:
Aufgrund der Errichtung der Heizanlage müssen Lagerboxen des Bauhofs entfernt werden. Um einen Ersatz hierfür zu schaffen wird eine Überdachte Lagerfläche in Form einer Rundbogenhalle aus Folie geplant. Der Aufbau mit Rundbögen kann auf der bestehenden Stützmauer bzw. auf einer Seite auf Betonblocksteinen aufgesetzt werden. Die Wandhöhe bemisst sich auf max. 2,50m. Eine Gesamthöhe des Rundbogens ergibt sich (herstellerabhängig) zwischen 6,5 - 8,0m. Mit den Grundmaßen von 8,0m x 8,15m wird geplant.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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7.2. Neubau einer Doppelhaushälfte, Zeislstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Das Bestandswohnhaus bei Zeislstraße 5, das im südlichen Grundstücksteil stand, wurde bereits abgerissen. Die Doppelhaushälfte(n) werden nun nördlich im Grundstück platziert. Gegenstand des Antrags ist hier die westliche Haushälfte. Die Teilung der Flurnummer 25 der Gemarkung Kranzberg ist vorgesehen. 

Maß der baulichen Nutzung:
Das neue Wohnhaus wird in der Bauweise Keller + E+ D als Vollgeschoss geplant. Die Dachneigung des Satteldachs beträgt 20°. Die Wand-/Firsthöhen belaufen sich auf ein maximales Maß von 6,07m/8,07m. 
In der Umgebungsbebauung sind Objekte mit Bezugshöhen bis ca. 7,0m WH/ 10,0m FH gegeben. Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebungsbebauung ein.

Erschließung:
Die derzeit, wie auch später genutzte Einfahrt liegt auf dem eigenständigen Flurstück 25/2 der Gemarkung Kranzberg, das am öffentlichen Verkehrsraum anliegt. Der Bauherr ist von diesem Miteigentümer. Die Zufahrt ist damit gewährleistet.
Ein bestehender Revisionsschacht im Grundstück wird zum Anschluss dieser und auch der anderen Doppelhaushälfte genützt. Die Leitung verläuft wiederrum über das Flurstück 25/2 Gmk. Kranzberg. Die Abwasserbeseitigung ist somit bereits möglich und gesichert.
Im Rahmen der Grundstücksteilungen sind alle Leitungs- und Wegerechte sowie Verkehrssicherungpflichten zu prüfen und ggfls. notariell nachzuholen.

Stellplätze:
Es werden für eine Wohneinheit 2 Stellplätze benötigt. Nachgewiesen werden 1 offener SP auf dem eigenen Grundstück sowie ein Stellplatz in einer Doppelgarage auf einem separaten Flurstück mit Miteigentumsanteil (gemeinschaftliches Grundstück der Haushälften).

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7.3. Neubau einer Doppelhaushälfte, Zeislstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö beschließend 7.3

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Das Bestandswohnhaus bei Zeislstraße 5, das im südlichen Grundstücksteil stand, wurde bereits abgerissen. Die Doppelhaushälfte(n) werden nun nördlich im Grundstück platziert. Gegenstand des Antrags ist hier die östliche Haushälfte. Die Teilung der Flurnummer 25 der Gemarkung Kranzberg ist vorgesehen.

Maß der baulichen Nutzung:
Das neue Wohnhaus wird in der Bauweise Keller + E+ D als Vollgeschoss geplant. Die Dachneigung des Satteldachs beträgt 20°. Die Wand-/Firsthöhen belaufen sich auf ein maximales Maß von 6,07m/8,07m.  
In der Umgebungsbebauung sind Objekte mit Bezugshöhen bis ca. 7,0mWH/ 10,0m FH gegeben. Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebungsbebauung ein.

Erschließung:
Die derzeit, wie auch später genutzte Einfahrt liegt auf dem eigenständigen Flurstück 25/2 der Gemarkung Kranzberg, das am öffentlichen Verkehrsraum anliegt. 
Ein bestehender Revisionsschacht im Grundstück wird zum Anschluss dieser und auch der anderen Doppelhaushälfte genützt. Die Abwasserbeseitigung ist somit bereits möglich.
Da der Bauherr kein Eigentum am o.g. Flurstück aufweist sind im Rahmen der Grundstücksteilungen alle Leitungs- und Wegerechte sowie Verkehrssicherungpflichten zu prüfen und notariell nachzuholen. 

Stellplätze:
Es werden für eine Wohneinheit 2 Stellplätze benötigt. Nachgewiesen werden 1 offener SP auf dem eigenen Grundstück sowie 1 SP in einer Doppelgarage auf einem separaten Flurstück mit Miteigentumsanteil (gemeinschaftliches Grundstück der Haushälften).

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu. Die dingliche Sicherung der Erschließung wird vorausgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Antrag um Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung des bergfreien Bodenschatzes Erdwärme zu gewerblichen Zwecken - Beteiligungsverfahren nach § 15 BBergG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö informativ 8

Sachverhalt

Mit beigefügtem Schreiben stellt die Fernwärmeversorgung Freising GmbH einen Antrag auf Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „GeoFwFreising“ zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Erteilung. Ziel ist die Erschließung von geothermalen Tiefengrundwässern in den Malmkarbonaten für Zwecke der geothermischen Wärmeversorgung im Erlaubnisgebiet.

Durch die Erteilung einer großräumigen Erlaubnis werden vorbereitende Untersuchungen, wie z.B. seismische Messungen und Auswertungen, Modellierungen und vorbereitende Bohrplanungen ermöglicht, nicht jedoch die direkte Durchführung von Bohrungen. Hierfür ist eine gewerbliche Erlaubnis Voraussetzung.

Im Erlaubniszeitraum sind u.a. der Aufbau eines 3-dimensionales strukturgeologisches Modells, eine Konzeptstudie sowie Voruntersuchungen des Bohrplatzes laut Antrag vorgesehen (siehe Arbeitsprogramm des großräumigen Aufsuchungsantrags).

Im Rahmen der Beteiligung nach § 15 BBergG wird den zu beteiligenden Behörden (Landesamt für Umwelt, Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern und die Landratsämter Freising und Erding) Gelegenheit zur Stellungnahme bis 30.06.2023 gegeben. Hierbei geht es um die Prüfung überwiegender entgegenstehender öffentlicher Interessen im gesamten Erlaubnisfeld gegen das Aufsuchungsvorhaben des Antragstellers.
 
Je nach Zuständigkeit wird um Stellungnahmen zu Belangen der Landesplanung, Raumordnung und Wirtschaftsförderung (Regierung von Oberbayern), der Bergaufsicht (Bergamt Südbayern), des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, der Hydrogeologie und Geologie des tieferen Untergrundes (Landesamt für Umwelt, Abt. 10 und 9), Belangen des Landschafts- und Naturschutzes sowie des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, des Baurechts und Denkmalschutzes (Landratsämter Freising und Erding) gebeten.

Da im Feld auch die Gemeinde Kranzberg liegt, wird - unabhängig von der Beteiligung nach § 15 BBergG - der Antrag zur Kenntnis an die Gemeinde übermittelt. Stellungnahmen können bis 30.06.2023 ebenfalls abgegeben werden; hierbei ist insbesondere von Interesse, ob Bedarf für einen Wärmeanschluss an eine oder mehrere potentielle geothermische Wärmezentralen im Erlaubnisfeld besteht.

Beschluss

Der Gemeinderat steht der Aufsuchung von Erdwärme grundsätzlich positiv gegenüber, möchte jedoch bei Bohrungen auf dem Gemeindegebiet in Kenntnis gesetzt werden. Ferner sollten die Ergebnisse der Gemeinde Kranzberg mitgeteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö 9
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9.1. Ertüchtigung der Phospatfällung auf der Kläranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö 9.1

Sachverhalt

Das ankommende Abwasser auf der Kläranlage enthält gelöste Phosphatverbindungen, die von den Mikroorganismen in der biologischen Reinigung nicht vollständig abgebaut werden können. Vom Gesetzgeber wurden für den Phosphatgehalt im gereinigten Wasser Grenzwerte festgelegt. Um diese Grenzwerte einhalten zu können, müssen dem Abwasser bei Bedarf Fällungsmittel zur Phosphatentfernung zugegeben werden. 

Für die Erneuerung bzw. Reparatur der Fällmitteldosieranlage wurden zwei Angebote eingeholt:

1.        Anbieter:                        30.536,35 € brutto (Montage noch nicht inklusive)
2.        Anbieter (ScharrTec):                26.586,98 € brutto (inkl. Montage)

Die Firma ScharrTec aus Hunderdorf ist daher der wirtschaftlichste Anbieter.

Die Menge des Fällungsmittels wird in den nächsten Jahren deutlich ansteigen, da ab 2025 strengere Grenzwerte eingehalten werden müssen. Eine funktionierende Phosphatfällung ist daher dringend erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich für die Ertüchtigung der Phosphatfällung aus und ermächtigt den Ersten Bürgermeister zur Auftragsvergabe an die Fa. ScharrTec zum Auftragswert von 26.856,989 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9.2. Beschaffung Kombidämpfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö beschließend 9.2

Sachverhalt

Für die Küche im Kinderhaus Kleeblattl müssen zwei Kombidämpfer angeschafft werden. Die Geräte des bisherigen Pächters werden schon seit längerer Zeit durch teils aufwendige Reparaturen am Laufen gehalten, da die Gemeinde vor der Ausschreibung keine neuen Geräte beschaffen wollte. 

Bei den Kombidämpfern gibt es zwei verschiedene Preisklassen. Preisklasse I ist zwar günstiger, jedoch ist hier ein jährlicher Service notwendig, da das Gerät entkalkt werden muss.
 
Preisklasse II ist in der Anschaffung teurer, jedoch ist eine Entkalkung bereits eingebaut und der Energieverbrauch ist deutlich geringer.

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich für die Beschaffung der besseren Geräte aus und beschließt die Anschaffung der Geräte zum Angebotspreis von 25.069,70 € brutto. Ferner soll die fachgerechte Montage beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9.3. Maibaum und Dorfplatz Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö beschließend 9.3

Sachverhalt

Die Dorfgemeinschaft Thalhausen hat sich im Verlauf der Maibaumsonderversammlung vom 4.4.2023 für einen Maibaumstandort und eine entsprechende Gestaltung des Standorts entschieden.
Als Grundlage für die weitere Gestaltung wurde der Gemeinde ein entsprechender Gestaltungsvorschlag übergeben. Die Gestaltung ist im Haushalt 2023 bereits berücksichtigt.
Für die Anschaffung der Schienenkonstruktion wurden zwei Angebote eingeholt. 
1. Bidlingmaier GmbH          30.791,25 €
2. Bieter                         37.385,80 €

Zu den genannten Beträgen entstehen weitere Kosten für Baustelleneinrichtung, altes Fundament ausbauen sowie entsorgen, Autokran, verfüllen/verdichten. 

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet die Gestaltung des Dorfplatzes am bisherigen Maibaumplatz und beschließt die Anschaffung der Maibaumschiene der Fa. Bidlingmaier zum Preis von 30.791,25 €, sowie die Gestaltung des Dorfplatzes im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Defizitvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö 10

Sachverhalt

Die Betriebsträgerschaft vom Kindergarten St. Pantaleon ging zum 1.1.2022 von der Kirchenstiftung St. Quirin auf die Kirchenstiftung St. Josef über. 
Da die Defizitvereinbarung nicht einfach auf eine andere Organisation übertragen werden kann, sprach die Kommunalaufsicht mit E-Mail vom 3.11.2022 die Empfehlung aus, die weiteren Defizitzahlungen durch Beschluss festzulegen, da es bis jetzt noch keinen Defizitvertrag mit der Kirchenstiftung St. Josef, somit keine Rechtsgrundlage für die Zahlungen gibt.
Dieses Vorgehen wurde durch den Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2022 mehrheitlich befürwortet.
Der am 27.10.2006 geschlossene Defizitvertrag regelte einen freiwilligen Zuschuss des ungedeckten Betriebsaufwands von 100 %, jedoch höchstens einen Betrag von 60.000,00 €. In der Sitzung vom 26.02.2013 beschloss der Gemeinderat den Höchstförderbetrag gemäß Defizitvertrag von 60.000,00 € auf 75.000,00 € zu erhöhen.
Seither beträgt der Höchstförderbetrag 75.000,00 €.
Durch den Abschluss einer neuen Defizitvereinbarung soll die Gemeinde der Kirchenstiftung St. Josef nun neben dem gesetzlichen Förderanspruch nach Art. 18 BayKiBiG zusätzlich 80 % des ungedeckten Betriebsaufwands gewähren. Der Höchstförderbetrag soll maximal der 75-fache Basiswert sein. 
Wesentliche Grundlage der Höhe des Defizitausgleichs ist daher der sog. Basiswert. Der Basiswert wird jährlich durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) unter Berücksichtigung der Entwicklung der Personalkosten fortgeschrieben (Art. 21 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG). Das bedeutet, dass die aktuellen Tarifsteigerungen im Sozial- und Erziehungsdienst durch den gesetzlichen Basiswert mit abgedeckt sind.
Aktuell beträgt der Basiswert gemäß Nr. 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 10.03.2023 1288,48 € für die Endabrechnung und 1320,10 € für die Förderabschläge.
Die Kommunalaufsicht wurde bereits im vergangenen Jahr mit einem ersten Entwurf der Defizitvereinbarung mit einbezogen. Die Anmerkungen wurden entsprechend eingearbeitet. Die Kommunalaufsicht hat u. a. angemerkt, dass eine Übernahme unter 100 % des Defizits ein Anreiz für sparsames und wirtschaftliches Handeln darstellen würde. Die Übernahme von 80 % des Defizits wurde daher eingearbeitet und mit den Vertragsbeteiligungen abgesprochen. Damit ist der Vertrag auch entsprechend gedeckelt. 


Defizitzahlungen aus den vergangenen Jahren:
Jahr                Abschlag                Abrechnung                Defizitzahlungen
2017:                60.000 €                - 5.385,96 €                54.614,00 €
2018:                60.000 €                - 797,05 €                59.202,95 €
2019:                60.000 €                - 29.544,66 €                30.455,34 €
2020:                60.000 €                + 16.165,28 €                76.165,28 €
2021:                60.000 €                - 9.403,06 €                50.596,94 €

Beschluss

Der Gemeinderat Kranzberg beschließt den Abschluss einer neuen Defizitvereinbarung zur Übernahme von 80 % des Defizits des Kindergarten St. Pantaleon, maximal den 75-fachen Basiswert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö beschließend 11
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11.1. Genehmigung Haushalt 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.05.2023 wurde der Haushalt 2023 von der Kommunalaufsicht genehmigt.
Folgende Hinweise sind in der Genehmigung enthalten:
Rechtsaufsichtliche Würdigung des Haushaltsplanes:
Die Gemeinde Kranzberg konnte in den vergangenen Jahren Zuführungen zum Vermögenshaushalt erwirtschaften. Heuer ist dies nicht möglich. Die Finanzplanung sieht dies zwar in den kommenden beiden Jahren wieder vor, die Höhe hängt aber u.a. von der Entwicklung der Preise für Sanierungsmaßnahmen ab. Für die ordentlichen Tilgungsleistungen müssen Ersatzdeckungsmittel herangezogen werden, die aber in noch ausreichendem Maß vorhanden sind.
Die Verschuldung der Gemeinde wird zum Jahresende 167% des Landesdurchschnitts vergleichbarer Gemeinden betragen. Dazu kommen noch Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften.
Trotz Neukalkulation im Jahr 2022 klafft bei der Abwasserbeseitigung (lt. HHPlan) eine Finanzierungslücke in Höhe von 349.470,00 €, bedingt durch den hohen Ansatz für die derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen. Dieser Ansatz ist wegen der derzeit kaum kalkulierbaren Preise erforderlich geworden. Nicht nur die Ausgaben der Gemeinde, wie z.B. Zuschüsse an Vereine und weitere freiwillige Leistungen, sondern auch die Einnahmen wie z.B. Kindergartengebühren und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sollen auch künftig regelmäßig überprüft werden.
Stellungnahme SG R3- Kommunalaufsicht:
Die Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen für Kinder sollten überprüft und gegebenfalls erhöht werden. Ein Defizit von 978.592 € ist zu hoch.
Wie schon in der Stellungnahme zum Haushalt 2022 erwähnt, hätte angesichts der Kreditaufnahmen eine Erhöhung der Hebesätze erfolgen müssen. Die durchschnittliche Verschuldung vergleichbarer Gemeinden liegt bei 599 € pro Einwohner. (Die Gemeindekasse 2022, Rd.-Nr.70). Der Art 62 GO ist zu beachten.
Die durchschnittlichen Hebesätze vergleichbarer Gemeinden liegen bei der Grundsteuer A bei 342,2 %. Bei der Grundsteuer B bei 334,8 % und bei der Gewerbesteuer bei 332,3% (Die Gemeindekasse 2022, Rd-Nr.156)
Die Kämmerei bittet darum, diese Hinweise bei den künftigen Projekten und Aufgaben zu berücksichtigen.

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11.2. Genehmigte Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö informativ 11.2
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11.2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport u. Garage, Fritz-Bender-Straße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö informativ 11.2.1
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11.2.2. Neubau eines Einfamiliehauses mit Doppelgarage, Fritz-Bender-Straße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö informativ 11.2.2
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12. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö informativ 12
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12.1. Antrag zur Unterstützung der Einrichtung der Expressbuslinie X610

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö beschließend 12.1

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 16.05.2023 ging vom Gemeinderatsmitglied Anton Hierhager folgender Antrag ein:

Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 23. Mai 2023

Sehr geehrter Bürgermeister Hammerl, liebe Ratskollegen,

Thema: Express Bus Mainburg – Hallertau – Oberallershausen – U-Bahnhof Garching-Hochbrück), geplante Linie X610

Ich stelle hiermit den Antrag, die Gemeinde Allershausen in dem Bemühen zu unterstützen, diese Expressbuslinie zu realisieren. Bürgermeister Hammerl möge sich mit Bürgermeister Vaas und den Bürgermeistern der anderen betroffenen Gemeinden ins Benehmen setzen, um auszuloten, wie die Gemeinde Kranzberg Hilfestellung leisten kann. Ferner sollte die Gemeinde Kranzberg öffentlich erklären, dass sie eine derartige Linie wünscht und im Sinne der Energie- und Verkehrswende für nötig erachtet.

Begründung:

Eine Expressbusverbindung von Oberallerhausen nach Garching-Hochbrück, welche den dortigen U-Bahnhof in 20 Minuten erreicht, wäre für die Bürger der Gemeinde Kranzberg hochattraktiv.

Fahrten mit dem eigenen PKW könnten auf ein Minimum reduziert oder besser, die Haltestelle Oberallershausen könnte gleich mit dem Fahrrad angefahren werden, sichere Radwege vorausgesetzt. Dies wäre sowohl im Berufsverkehr als auch im privaten Verkehr oder an den Wochenende von Vorteil. Eine derartige Verbindung wäre für Jugendliche wie für Senioren ebenfalls gleichermaßen interessant. Nicht zuletzt könnten Bürger der Gemeinde Kranzberg dann sinnvoll in den Genuss des 49€ Tickets kommen.

Leider ist die Einrichtung der angedachten Linie, wie man der Presse (siehe Anhang) entnehmen konnte, ins Stocken geraten. Die Finanzierung über einen Zeitraum von 4 Jahren ist unsicher.

Anton Hierhager

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12.2. Gehweg Giesenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö 12.2

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Martin Oberprieler erinnert an die Gehweg-Situation in Giesenbach und regt an, mit den Anwohnern bzw. Grundstückseigentümern nochmals das Gespräch zu suchen.

Datenstand vom 01.09.2023 10:05 Uhr