Datum: 12.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Antrag auf Baugenehmigung
2.1 Anbau einer Terrassenüberdachung/Balkon an ein bestehendes Wohnhaus, Am Königsfeld, Thalhausen
2.2 Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, Seestraße, Kranzberg
2.3 Anbau mit Unterkellerung an die bestehende Doppelgarage, Sickenhausen
3 Änderung Gebührensatzung Wertstoffhof
4 Errichtung Rezeptbriefkasten am Rathaus
5 Beschaffung iPads
6 Antrag der kath. Kirchenstiftung Kranzberg auf Erhöhung des Zuschuss für die Gartensanierung am Kindergarten St. Pantaleon
7 Bekanntgaben
7.1 Trimm-dich-Geräte Kranzberger See
7.2 Versand Unterlagen Einheimischen Modell
7.3 Standort Defibrillator
7.4 Genehmigte Bauanträge
7.4.1 Erweiterungsbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus mit Neubau einer Doppelgarage, Dorfacker
7.4.2 Neubau einer Maschinenhalle, Zinklmiltach
8 Anträge und Anfragen
8.1 Begutachtung Baumbestand Pantaleonsberg
8.2 Rückblick Starkregenereignis

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 25.07.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö informativ 2
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2.1. Anbau einer Terrassenüberdachung/Balkon an ein bestehendes Wohnhaus, Am Königsfeld, Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Thalhausen
Gebietsart nach FNP:
Außenbereich
Beurteilung nach BauGB:
§35


Der geplante Balkon wird südlich am bestehenden Wohnhaus angebaut. Die Grundmaße betragen 4,50 x 6,50m. 

Aus Sicht der Gemeinde kann der angebaute Balkon als sonstiges Vorhaben im Außenbereich (gem. § 35 Abs.2) zugelassen werden, da keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Georg Neumair wurde aufgrund persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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2.2. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, Seestraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Bebauungsplan:
Kranzberger See
Beurteilung nach BauGB:
§30

Das zu bebauende Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kranzberger See“ und ist die letzte darin enthaltene freie Bauparzelle.

Zum Vorhaben werden folgende Befreiungen gestellt.

  1. Baufenster Wohnhaus:
Um einen Durchgang für den Eingangsbereich bilden zu können wird zwischen Wohnhaus und Garage ein 1,50m breiter Gang geplant. Dies hat zur Folge, dass das im Bebauungsplan festgesetzte Baufenster südlich um ca. 2,30m überschritten werden würde. 

Aufgrund einer nicht vollzogenen Grenzverschiebung, welche im Bebauungsplan zeichnerisch festgesetzt wurde, liegt die aktuelle Grenze ca. 2,50m südlicher. Die festgesetzten Baufenster für Garage und Wohnhaus richten sich jedoch nach der alten, geplanten Grenze.

  1. Baufenster Garage:
Selbiger Sachverhalt wie unter Punkt 1 (falsch Grenze BPlan).

  1. Maß der baulichen Nutzung:
Anstatt der zulässigen Bauweise gem. Punkt 1.42 Erdgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss werden zwei Vollgeschosse beantragt. 

  1. Zulässiger Kniestock & Dachneigung:
Laut Festsetzung 1.62 Bebauungsplan ist eine Kniestockhöhe von 0,60m zulässig. Aufgrund bereits erteilter Befreiungen für Wandhöhen bis 6,0m sind Nachbargebäude hierfür Präzedenzfälle. Die Wandhöhe von 6,0m ist im Rahmen der Befreiung als Höchstmaß bindend.

Die Dachneigung soll von den zulässigen 40° auf 30° abgeflacht werden. Die Firsthöhe wird trotz der höheren Bauweise dadurch reduziert.



Befreiungsgründe:
Zu den o.g. Punkten wird die benachbarte Flurnummer 198/3, Seestraße 7a als Bezugsfall wahrgenommen. Hier wurden zu selbigen Festsetzungen bereits Befreiungen erteilt, da diese städtebaulich vertretbar sind.

Die Erschließung für Zufahrt und Abwasserbeseitigung sind gesichert.

Es werden für 2 Wohneinheiten insgesamt 4 Stellplätze benötigt. Diese werden in einer Doppelgarage und als offene Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Aufgrund der Lage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet sind wasserrechtliche Belange zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu. Die beantragten Befreiungen werden in gestellter Form genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.3. Anbau mit Unterkellerung an die bestehende Doppelgarage, Sickenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Ortsteil:
Sickenhausen
Gebietsart nach FNP:
Außenbereich
Beurteilung nach BauGB:
§35

Um weitere Lagerflächen zu gewinnen soll die bestehende Garage mit einem Anbau erweitert werden. Die vorhandene Unterkellerung wird zudem im selben Maß vergrößert. 

Das Satteldach wird nordseitig asymmetrisch angeglichen. Die Wand- bzw. Firsthöhen verändern sich gegenüber dem Bestand nicht.

Aufgrund der beabsichtigten Vergrößerung fungiert das Gebäude nicht mehr als Grenzgarage gem. Art 6 Abs. 7 BayBO. Neu anfallende Abstandsflächen können auf dem Grundstück selbst nicht komplett eingehalten werden. Hierfür werden Abweichungen von den Bauvorschriften beantragt. Hinzu kommt der geringe Abstand des nachbarlichen Stallgebäudes, welches selbst seine Abstandsflächen auf das Grundstück des Antragsstellers legt.

Dem Vorhaben kann zugestimmt werden sofern die gestellten Abweichungen mit den öffentlichen Belangen und Brandschutzanforderungen vereinbar sind. Dies wird vom Landratsamt im weiteren Verfahren geprüft.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Änderung Gebührensatzung Wertstoffhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Aufgrund der allgemeinen Preissteigerung in allen Bereichen sieht sich die Verwaltung zur Deckung der Kosten gezwungen, die Gebühren für die Bauschuttentsorgung ab 01.10.2023 (wie auch das Landratsamt Freising) zu erhöhen.

Bisher betrug die Gebühr für die Bauschuttentsorgung:        2,00 € pro 10 Liter
                                                                                       5,00 € pro Schubkarrte
                                                                                       20,00 € pro Hängerladung 
In Abstimmung mit den Mitarbeitern des Wertstoffhofes wurde die Einteilung nun neu festgelegt:

Künftig soll die Gebühr                        pro 0,01 m³         2,00 €
                                                       1 m³                40,00 € 
betragen.

Übersicht der aktuellen Einnahmen aus Gebühren und Ausgaben durch Entsorgung:

2023
Einnahmen Bauschuttgebühren
Ausgaben für Bauschuttentsorgung
Januar
94,00 €
11,90 €
Februar
135,00 €
324,39 €
März
116,00 €
310,73 €
April
104,00 €
361,86 €
Mai
162,00 €
11,90 €
Juni
306,00 €
328,15 €
Juli
48,00 €
294,11 €

965,00 €
1643,04 €
 



§ 4 Abs. 1 alt:


(1) 1Die Gebühr für die Entsorgung von selbst angelieferten Abfällen gem. § 1 der Satzung zur Regelung der Abfallentsorgung von pflanzlichen Abfällen, Erd- und Bodenaushub sowie Bauschutt der Gemeinde Kranzberg beträgt:

a) für pflanzliche Abfälle                                                0,00 € (gebührenfrei)
                                                                               
b) für Bauschutt bzw. Erd- und Bodenaushub
                                       pro 0,01 m3                         2,00 €
                                       0,15 m3                                5,00 €
                                       1 m3                                      20,00 €

²Die Anlieferungsmenge bei Bauschutt wird auf höchstens 1 m3 pro Woche begrenzt.


§ 4 Abs. 1 neu:


(1) 1Die Gebühr für die Entsorgung von selbst angelieferten Abfällen gem. § 1 der Satzung zur Regelung der Abfallentsorgung von pflanzlichen Abfällen und Bauschutt der Gemeinde Kranzberg beträgt:

a) für pflanzliche Abfälle                                                0,00 € (gebührenfrei)
                                                                               
b) für Bauschutt 
                                       pro 0,01 m3                         2,00 €
                                       1 m3                                        40,00 €

²Erd- und Bodenaushub wird nicht angenommen.

³Die Anlieferungsmenge bei Bauschutt wird auf höchstens 1 m3 pro Woche begrenzt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der neuen Staffelung und erhöhten Bauschuttgebühr für die öffentliche Abfallentsorgung zu. Der Gemeinderat erlässt die 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgung in der Gemeinde Kranzberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Errichtung Rezeptbriefkasten am Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö 4

Sachverhalt

Die Götz-Apotheke hat mit Schreiben vom 10.08.2023 einen Antrag gestellt, einen Rezeptbriefkasten kostenfrei am Rathaus Kranzberg zu errichten. 

Somit könnte die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger durch einen weiteren Briefkasten für Rezepte (einer ist bereits in den Geschäftsräumen „Zum Rauschecker“) weiter ausgebaut werden. 

Die Gemeinde Kranzberg hat damit keine weitere Arbeit, da sich die Ausfahrer der Apotheke um die regelmäßige Leerung kümmern. Von der Apotheke aus Fahrenzhausen werden dann die Rezepte bearbeitet und auf Wunsch direkt zu den Kunden geliefert. 

Die Daseinsvorsorge ist eine elementare Aufgabe der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis nach Art. 7, 57 der Bayerischen Gemeindeordnung.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet die Errichtung eines weiteren Rezeptbriefkastens im Gemeindegebiet Kranzberg und stellt einen Platz am Rathaus Kranzberg kostenfrei zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Beschaffung iPads

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö 5

Sachverhalt

Die Grundschule Kranzberg arbeitet bereits seit 2020 in einzelnen Klassen mit iPads im Unterricht. Im Jahr 2020 wurden dabei 40 Schüler-iPads angeschafft und im Jahr 2021 10 iPads für Schüler. 
Da sich der Einsatz von Tablets im Unterricht bewährt hat, würde die Grundschule dies gerne weiter ausbauen und hat für den Haushaltsplan 2023 40 iPads angemeldet (Budget: 32.000,00€).
Bisher wurden die iPads immer bei der Fa. Compmuc beschafft. Die Fa. Compmuc ist bereits für Support und die Wartung der Whiteboards in der Grundschule tätig und wartet auch die bisher beschafften iPads. 
Daher wurde bei der Fa. Compmuc wieder ein Angebot angefordert um Synergieeffekte zu erzielen. 
Neben Compmuc hat die Gemeinde auch bei zwei anderen Anbietern ein Angebot eingeholt. Eine vollständige Einrichtung in die Schule ist durch beide Anbieter nicht möglich. 
Auch der Support und die Wartung müssen von einem externen Betrieb übernommen werden, da die beiden Verkaufs-Anbieter diese Dienste nicht anbieten können.
Da der Einsatz im Unterricht nur von Anfang an sinnvoll ist, war eine Beschaffung daher zwingend noch vor den Sommerferien notwendig, damit die iPads zum Schuljahresbeginn dann auch wirklich da sind. 
Das letzte Angebot für die 40 iPads samt Zubehör ging am 21.07.2023 ein, was zur Folge hatte, dass es nicht mehr in die GR-Sitzung vom 25.07.2023 aufgenommen werden konnte, da die Ladungsfrist bereits verstrichen war. 
In der Sitzung vom 25.07.2023 wurde der Gemeinderat jedoch unter dem nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben“ über die Beschaffung der 40 iPads in Höhe von 24.264,10 € (wirtschaftlichstes Angebot) informiert. Diese Beschaffung fand durchaus Zuspruch.
Da der Gemeinderat jedoch formell und materiell für die iPad-Beschaffung zuständig ist, ist eine Genehmigung erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Beschaffung der iPads in Höhe von 24.264,10 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Antrag der kath. Kirchenstiftung Kranzberg auf Erhöhung des Zuschuss für die Gartensanierung am Kindergarten St. Pantaleon

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung vom 23.05.2023 hat der Gemeinderat einen Zuschuss für die Sanierung des Gartens in Höhe von 50% maximal 20.641,86 € beschlossen.
Während der Baumaßnahme kam es zu nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten mit dem Untergrund am Rutschhügel und am Sandkasten. Dies hat dazu geführt, dass die Kosten explodiert sind. Statt der veranschlagten 41.283,72 € kostet die Baumaßnahme nun 63.810,42 €. Die kath. Kirchen-stiftung bittet daher um Erhöhung des Zuschussbetrags.
Die Kämmerei steht einer Erhöhung des Zuschusses kritisch gegenüber, da bereits der am 23.05.2023 genehmigte Zuschuss nicht im Haushalt 2023 eingeplant war. Da im Haushalt aber für eine andere Maßnahme 16.000 € im Ansatz vorgesehen waren, konnte der Zuschuss in Höhe von 20.641,86 € bewilligt werden. Eine Erhöhung des Zuschusses führt zu einer überplanmäßigen Ausgabe und einer deutlichen Überziehung der Haushaltstelle.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Erhöhung des Zuschusses der kath. Kirchenstiftung ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 7
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7.1. Trimm-dich-Geräte Kranzberger See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö 7.1

Sachverhalt

Die Trimm-dich-Geräte wurden vom Bauhof im August aufgestellt und können nun genutzt werden. Die Abrechnung erfolgt in den nächsten Wochen. Am 25.09.2023 findet eine Einweisung mit einem Trainer statt.

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7.2. Versand Unterlagen Einheimischen Modell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö informativ 7.2

Sachverhalt

Die Richtlinien des Einheimischen Modells sowie die Bewerbungsbögen wurden am 11.08.2023 an die Interessenten verschickt. Die Frist für die Rückantwort läuft bis zum 30.09.2023.
Danach erfolgt die Auswertung. Bis jetzt sind 12 Rückantworten eingegangen.

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7.3. Standort Defibrillator

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö 7.3

Sachverhalt

Der Defibrillator war bisher in den Räumlichkeiten der Sparkasse verortet. Da die Sparkasse die Filiale in Kranzberg zum 31.07.2023 geschlossen hat, wurde auch der Defibrillator abmontiert.
Die Gemeinde Kranzberg würde den Bürgerinnen und Bürgern jedoch gerne weiterhin einen öffentlich zugänglichen Defibrillator im Notfall zur Verfügung stellen.
Da es in Kranzberg keine Räumlichkeiten gibt, die 24/7 zugänglich sind, kommt nur eine Montage an der Außenwand eines Gebäudes in Frage.
Herr Benno Rottenfußer hat bereits angeboten, dass wir die Außenfassade seiner Gebäude nutzen können. 
Bei der Errichtung eines Defibrillators im Außenbereich ist jedoch ein extra „Outdoor-Schrank“ notwendig, welcher einen Stromanschluss für die Heizung benötigt. Damit die Gemeinde am Gebäude von Herrn Rottenfußer keine Arbeiten bzgl. Stromanschluss etc. durchführen muss, würde der Standort des Defibrillators in die Kirchbergstraße verlagert werden, da die Gemeinde dort eigene Liegenschaften besitzt und die Arbeiten für den Stromanschluss etc. am eigenen Gebäude ausgeführt werden. 

Bisher wurden drei Angebote eingeholt. Die Anschaffung beläuft sich auf ca. 700 – 1000,00 €.

Beschluss

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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7.4. Genehmigte Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö informativ 7.4
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7.4.1. Erweiterungsbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus mit Neubau einer Doppelgarage, Dorfacker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö informativ 7.4.1
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7.4.2. Neubau einer Maschinenhalle, Zinklmiltach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö informativ 7.4.2
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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö informativ 8
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8.1. Begutachtung Baumbestand Pantaleonsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö 8.1

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Konrad Neumair berichtet, dass am kommenden Dienstag der Baumbestand am Pantaleonsberg von Schülern / Studenten begutachtet wird. Eventuell besteht Interesse an einer Facharbeit in diesem Bereich.

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8.2. Rückblick Starkregenereignis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö 8.2

Sachverhalt

Das vergangene Starkregenereignis vom 26.08.2023 hat die Ortsteile im Gemeindegebiet teilweise stark getroffen. GR Vierthaler berichtet von den Problemstellen im Ortsteil Thalhausen und bittet um Behebung/Problemlösung in den bekannten Bereichen. 

GR Hierhager lobt die hervorragende Zusammenarbeit von Feuerwehr, Gewerbebetriebe, Landwirte und Bürger bei einem solchen Ereignis. 


GR Neumair ergänzt, dass die Grabenaufweitung An der Lahn zu keine Verbesserung bei Starkregenereignissen führt sondern eine Verbesserung nur durch die Umstellung von Mischsystem auf Trennsystem werden kann.

Datenstand vom 09.04.2024 13:37 Uhr