Datum: 12.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Grundschule Kranzberg; Vorstellung verschiedener Varianten
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3 Antrag auf Vorbescheid
3.1 Errichtung eines Ersatzbau (Wohnhaus + Nebengebäude) in ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage, Ampertshausen
3.2 Neubau eines Einfamilienhauses, Ringstraße, Kranzberg
3.3 Neubau von zwei Einfamilienhäuser, Ampertshausen
4 Antrag auf Baugenehmigung
4.1 Neubau eines Austragshauses, Hohenbercha
4.2 Sanierung u. Umbau des besteh. landwirtschaftl. Betriebsleiterwohnhauses mit Einbau einer zweiten Wohneinheit, Eberspoint
5 Kanalsanierung Hohenbercha
6 Resolution Tempo 30 Lebenswerte Städte und Gemeinde in der MIA-Region durch angemessene innerörtliche Geschwindigkeiten
7 Förderung Katholischer Männerfürsorgeverein
8 Information zum Glasfaserausbau
9 Bekanntgaben
9.1 Sitzungstermine 2024
9.2 Genehmigte Bauanträge
9.2.1 Neubau Einfamilienhaus, Sebastianstraße, Kranzberg
9.3 Getränke am Pantaleonsberg
10 Anträge und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Grundschule Kranzberg; Vorstellung verschiedener Varianten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 1

Sachverhalt

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom September 2023 hat sich der Gemeinderat aus Kostengründen für die Schaffung von Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung am Schulstandort Hohenbachernstraße ausgesprochen.

Im weiteren Verlauf wurde daher das Planungsbüro F64 beauftragt, verschiedene Varianten für eine mögliche Umsetzung zu erarbeiten.

Herr Meusburger vom Büro F64 Architekten stellt die verschiedenen Varianten vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und spricht sich für Variante 3 aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Verena Nerl verließ gegen 19:45 Uhr die Gemeinderatssitzung.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 07.11.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö informativ 3
zum Seitenanfang

3.1. Errichtung eines Ersatzbau (Wohnhaus + Nebengebäude) in ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage, Ampertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Ampertshausen
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Der geplante Ersatzbau wird in den Grundmaßen mit 10,0 x 15,50m geplant. In der beantragten Form können aufgrund der Größe und des Grundstückszuschnitts teilweise nicht alle Abstandsflächen eingehalten werden. Der Bauherr wird bis zur Sitzung aufgefordert die Planung dahingehend abzuändern das alle Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO eingehalten werden.

Die Gebäudehöhe übersteigt das derzeitige Bestandsgebäude in Wand- und Firsthöhen. Weitere Prüfung bleibt einem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Im Zuge eines Bauantrags sind gemäß Einfügungsgebot nach §34 BauGB die Maße der baulichen Nutzung stets einzuhalten. 

Das neue Gebäude ist an die gemeindliche Schmutzwasserleitung (Druckleitung) anzuschließen. 
Die Erschließung ist durch die öffentliche Verkehrsfläche gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze sind auf Grundlage der Stellplatzsatzung der Gemeinde Kranzberg nachzuweisen.

Da sich das Grundstück im Innenbereich nach §34 BauGB befindet ist eine Bebauung grundsätzlich denkbar. Die gesetzlichen Vorgaben, z.B. Abstandsflächen, müssen jedoch eingehalten werden.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Vorbescheid in der beantragten Form ab, da die Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Sollte bis zur Sitzung ein neuer Planungsvorschlag nachgereicht werden kann das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

3.2. Neubau eines Einfamilienhauses, Ringstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
WA
Beurteilung nach BauGB:
§30
Bebauungsplan:
Links d. Amper - Erweiterung

Da das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt sind dessen Festsetzungen zu beachten. Der beantragte Planungswunsch entspricht zum Teil jedoch nicht den Vorgaben des BPlans. 

Beabsichtigt ist die Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes mit begrüntem Flachdach. Mittig davon soll ein ca. 26m² großer Gartenhof entstehen.  Die Grundmaße betragen 12,0 x 14,0m.
Durch die geplante Bauweise können GRZ und Abstandsflächen eingehalten werden jedoch unter der Voraussetzung, dass der Gartenhof naturbelassen hergestellt wird und somit nicht in die GRZ-Berechnung miteinfließt. Die Wandhöhe beläuft sich auf 3,25m.
Der Bebauungsplan setzt bei eingeschossiger Bauweise eine Wandhöhe von 3,50m voraus. Dieses Maß kann zwar grundlegend eingehalten werden, allerdings ist die Dachform Satteldach mit 35-42° Dachneigung als äußere Gestaltung festgesetzt. Im Umgriff des Bebauungsplans „Links d. Amper – Mitte“ sowie dessen Erweiterung befindet sich kein Bezugsfall der einen Befreiungsgrund rechtfertigen würde. Das Flachdach des Nachbarn Fritz-Bender-Str. 5a wird nicht als Referenzobjekt herangezogen, weil baurechtlich der Anbau dem Hauptgebäude untergeordnet gesehen wird.
Aufgrund der Gebäudegröße kann auch eine festgelegte Baugrenze nicht eingehalten werden. Das Baufenster sieht hier eine Grundrissgröße von ca. 10,0 x 12,0m vor. Durch die beabsichtigte Situierung tritt im Osten eine Überschreitung von ca. 2,0m auf. Die Abstandsflächen bleiben dabei gewahrt.

Ein Antrag auf Befreiungen liegt dem Vorbescheid bei. Aus ortsplanerischer Sicht als auch unter Würdigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist der Befreiungsantrag abzulehnen, da in der Vergangenheit für selbiges eine Änderung des Bebauungsplanes verlangt wurde.

Ob eine Bebauungsplanänderung in Aussicht gestellt werden soll ist fraglich. Bei einer Änderung sollte das Nachverdichtungsgebot vielmehr Anwendung finden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen, sofern es entsprechende Bezugsfälle im Umfeld gibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Neubau von zwei Einfamilienhäuser, Ampertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Ortsteil:
Ampertshausen
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Das betroffene Grundstück Flurnummer 983/1 liegt nach neuem Flächennutzungsplan in einer Dorfgebietsfläche. Im Vorbescheidsantrag ist eine Teilung beabsichtigt, sodass jedes Haus auf einem eigenen Flurstück liegt.

Maß d. baulichen Nutzung:
Beide Wohnhäuser als auch Doppelgaragen werden identisch geplant. Die Grundmaße belaufen sich auf 10 x 12m bei den Wohnhäusern 6,0 x 6,0m bei den Garagen. Gemäß Gebäudeschnitt ergeben sich bei einer Bauweise mit (Keller+) E+D (Dachgeschoss kein Vollgeschoss) Wandhöhen von ca. 4,0m. Dachform Satteldach mit 36° Dachneigung.

Erschließung:
Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Verkehrsfläche die somit die Zufahrt sichert.
Entlang des Grundstücks verläuft die gemeindliche Hauptkanalleitung (Schmutzwasser) wodurch eine Anschlussmöglichkeit gegeben ist. Der Anschluss für das spätere westliche Grundstück ist bereits vorhanden. Die Abwasserbeseitigung wird als gesichert betrachtet.
In den beiden ausgewiesenen Doppelgaragen können für jede Wohneinheit 2 Stellplätze nachgewiesen werden. 

Bauplanungsrecht:
Im neu genehmigten Flächennutzungsplan wurde das Grundstück als Dorfgebietsfläche aufgenommen. Durch die vorhandene Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite kann eine Bebauung zur Ortsabrundung führen. Dies wird zudem verdeutlicht, durch die klare Abgrenzung zu den anliegenden Außenbereichsflächen.

Hinweise:
Die Gemeinde weist vorsorglich darauf hin, dass durch den östlich angrenzenden gemeindlichen Spielplatz mit erhöhtem Lärmaufkommen von spielenden Kinder zu rechnen und zu dulden ist.

Ein Anspruch auf Beseitigung der Spielanlage ist ausgeschlossen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö informativ 4
zum Seitenanfang

4.1. Neubau eines Austragshauses, Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Hohenbercha
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§35
Genehmigter Vorbescheid:
Ja

Das Flurstück liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich von Hohenbercha. Die landwirtschaftliche Privilegierung wurde in einem vorhergehenden Antrag auf Vorbescheid geprüft und nachgewiesen, sodass dieser genehmigt werden konnte.

Maß d. baulichen Nutzung:

Aufgrund der topografischen Lage befindet sich das Kellergeschoss auf der westlichen Hausseite komplett im Erdreich. Auf gegenüberliegender Seite ragt die Kellerdecke um ca. 1,60m über das Gelände. Das Kellergeschoss bleibt trotz Hanglage kein Vollgeschoss.

Die größte Wandhöhe beträgt am Ostgiebel ca. 6,0 m. Umliegende Bestandsgebäude (Hohenbercha 5/5a + 13) übersteigen dieses Maß geringfügig. Die Dachform wird mit Satteldach und 35° Dachneigung ausgebildet. Das Einfügegebot wird unter diesen Maßen eingehalten. Die Wiederkehr über den Balkonen fügt sich als Anbau ein. Daraus resultierende Wand- und Firsthöhen können bei allen weiteren Verfahren im Sinne des Maßes der baulichen Nutzung nicht als Referenzhöhen herangezogen werden.

Erschließung:

Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Verkehrsfläche. Die Zufahrt ist somit gesichert.

Der bestehende öffentliche Schmutzwasserkanal erstreckt sich derzeit nur bis auf die Höhe der Garage der Hausnummern 5/5a. Um die Erschließung zu sichern ist eine Verlängerung dieser Leitung nötig. 

Im Sinne des § 8 Abs.2 Satz 4 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Kranzberg ist eine Erschließungsvereinbarung zwischen dem Bauwerber und der Gemeinde zu schließen um die Übernahme der entstehenden Kosten festzuhalten. Diese Vereinbarung dient als Grundlage für die Zustimmung des Bauantrags. Bei Unterlassung gilt der Antrag als abgelehnt.

Für die Wohneinheit werden gem. Stellplatzsatzung 2 Stellplätze benötigt. Diese werden in der Doppelgarage nachgewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu unter der Voraussetzung, dass eine Erschließungsvereinbarung mit Kostenübernahme über die Verlängerung der gemeindlichen Schmutzwasserleitung abgeschlossen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Sanierung u. Umbau des besteh. landwirtschaftl. Betriebsleiterwohnhauses mit Einbau einer zweiten Wohneinheit, Eberspoint

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Eberspoint
Gebietsart nach BauNVO:
Fläche f. Landwirtschaft
Beurteilung nach BauGB:
§35
Genehmigter Vorbescheid:
Ja

Für den Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit in das bestehende landwirtschaftliche Gebäude wurde bereits an Antrag auf Vorbescheid genehmigt. 
Durch die geplanten Umbaumaßnahmen wird die Kubatur des Gebäudes nicht verändert. 
Anders zum derzeitigen Bestand soll das Dachgeschoss nun erschlossen werden. Dieses weist jedoch derzeit noch keine Grundrissgestaltung auf. Im Zuge von Ausbauarbeiten ist Art. 45 BayBO (Belichtung + Belüftung) zu beachten.
Ein Gästezimmer im 1.OG kann i.S.d. Art. 45 BayBO nicht ausreichend belichtet werden. Hierfür wird ein Antrag auf Abweichung von Vorschriften der BayBO gestellt mit der Begründung, dass die Nutzung des Raumes nur gelegentlich und stets im privatem Rahmen erfolgt. Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag entsprochen werden, da grundsätzlich ein Fenster zur Belichtung gegeben und die Nutzung nur gelegentlich ist.
Für die zusätzliche Wohneinheit werden offene 2 Stellplätze vor dem Wohnhaus nachgewiesen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Kanalsanierung Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 5

Sachverhalt

Im November 2022 wurde eine private Fernwärmeleitung in den öffentlichen Grund im Ortsteil Hohenbercha verlegt. Im Zuge dieser Baumaßnahme wurden Schäden wie z. B. Unterspülungen und Brüche an Kanalleitungen festgestellt.

Da die Firma Federl zur Verlegung der privaten Fernwärmeleitung bereits vor Ort war, wurde die Fa. Federl für die Sanierung der Kanalschächte und Leitungen in diesem Bereich beauftragt. Hierbei konnten daher die Kosten für die Baustelleneinrichtung und eine weitere Öffnung eingespart werden. 

Aufgrund der Dringlichkeit dieser Sanierungsarbeiten wurde kein Vergleichsangebot eingeholt.
Von der Fa. Federl wurde vorab jedoch die Einheitspreise angefragt. Da diese im üblichen Bereich lagen, wurde die Fa. Federl mündlich beauftragt.

Nach sachlicher, fachtechnischer und rechnerischer Prüfung durch das gemeindliche Bauamt liegt der Endbetrag für die Sanierung bei 70.049,78 €.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Ausgaben für die Kanalsanierung Hohenbercha in Höhe von 70.049,78 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Resolution Tempo 30 Lebenswerte Städte und Gemeinde in der MIA-Region durch angemessene innerörtliche Geschwindigkeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 6

Sachverhalt

Die Bürgermeister der MIA-Region appellieren an die Landesregierung und Genehmigungsbehörden

       die derzeit möglichen gesetzlichen Spielräume zur Genehmigung von Anträgen zur Reduzierung auf Tempo 30 entlang von Hauptverkehrsstraßen stärker zu nutzen
       vermehrt Verkehrsversuche zur Geschwindigkeitsbegrenzung zu genehmigen
       Veränderungen im Straßenverkehrsgesetz auf Bundesebene zu unterstützten, die den Kommunen es erlauben, nach eigenem Ermessen Tempo 30 einführen zu können - auf der Basis der Berücksichtigung von Umweltaspekten und der Leichtigkeit des Verkehrs aller Verkehrsträger

Die Städte und Gemeinden der MIA-Region stehen verkehrspolitisch vor großen Herausforderungen. Neben den Verkehren in der MIA-Region belasten die überörtlichen Verkehre, insbesondere im Zulauf der Metropolregion München, die Verkehrsnetze. Die Belastung der Bevölkerung durch die Verkehre ist insbesondere im Bereich der Hauptstraßen nicht hinnehmbar.

Die negativen Auswirkungen des Verkehrs – Lärm- und Schadstoffbelastungen, Unfallgefahren und Flächenverbrauch - sind in den besiedelten Bereichen am stärksten zu spüren. Seit langem ist bekannt, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen erhebliche positive Auswirkungen haben:

       Die Straßen werden sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
       Die Straßen werden leiser und das Leben der Anwohnerinnen und Anwohner deutlich angenehmer und gesünder.
       Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer werden.
       Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als 
Verbindungen von A nach B.

Die Regelungen zur Einrichtung von geschwindigkeitsreduzierten Bereichen (Verkehrsberuhigter Bereich, Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, …) eröffnen mehr Möglichkeiten als noch vor 10 oder 20 Jahren, sind aber in den Anwendungsmöglichkeiten viel zu restriktiv und auf Hauptstraßen nicht anwendbar.

Das in der Straßenverkehrsgesetzgebung genannte Ziel der „Leichtigkeit des Verkehrs“ muss auf alle Verkehre Anwendung finden, nicht nur auf den motorisierten Individualverkehr. Auch Fußgänger, Radfahrer und Nutzer des ÖPNV haben hierauf einen Anspruch.

Wir unterstützen daher die Forderungen des Deutschen Städtetages, dass die Kommunen die Möglichkeit eingeräumt bekommen, Umfang, Ort und Höhe von Geschwindigkeiten in den Städten flexibel und ortsbezogen anzuordnen. Die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit – in der Regel Tempo 30 – muss überall durch Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung der umwelt-, verkehrs- und städtebaulichen Belange vor Ort angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit trägt zu mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit bei.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, die erforderlichen Anpassungen im Straßenverkehrsrecht über seine Möglichkeiten im Bundesrat unverzüglich anzustoßen und umzusetzen. Über die Verkehrssicherheit hinaus müssen auch die Ziele Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Verbesserung der Lebensqualität an geeigneter Stelle in die maßgeblichen gesetzlichen Regelwerke aufgenommen werden.

Wir fordern zudem vom Landkreis und seinen Genehmigungsbehörden neben der notwendigen Überzeugungsarbeit in den Gremien des Landes auch deutlich mehr Offenheit bei der Umsetzung von Verkehrsversuchen und temporären Verkehrsanordnungen. 

Beschluss

Die Gemeinde Kranzberg möchte sich bei diesem Thema engagieren und ist für ein Pilotprojekt und Verkehrsversuche im Rahmen der heutigen StVO auf den Straßen innerhalb des Gemeindegebietes Kranzberg offen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

7. Förderung Katholischer Männerfürsorgeverein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 7

Sachverhalt

Der Ambulante Fachdienst Wohnen Freising ist ein niedrigschwelliges Angebot der Beratungs- und Betreuungsarbeit. 

Zielgruppe des Ambulanten Fachdienstes sind wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen und Männer mit psychischen und/oder Suchtproblemen. Ziel des Dienstes ist die Reintegration der betreuten Personen in die Gesellschaft. Die Angebote umfassen und vernetzen die Bereiche Vermeidung und Verhinderung der Wohnungs-/ Obdachlosigkeit, die Betreuung in Wohngemeinschaften und eigenem Wohnraum sowie gegebenenfalls die qualifizierte Vermittlung in weiterführende Hilfemaßnahmen. 

Dabei leistet der Fachdienst sozialpädagogische Betreuung, Unterstützung und Beratung bei Suchtproblemen, psychologischen und wirtschaftlichen Problemen sowie Hilfe zur Wiedereingliederung in Arbeit und Wohnung. Voraussetzung für eine Betreuung ist die Bereitschaft der Klienten zur Mitwirkung sowie zur Veränderung der aktuellen Lebenssituation.

Da die Gemeinde Kranzberg kein eigenes Personal für die Beratung – und Betreuung von Obdachlosen anbieten kann, es jedoch regelmäßig Obdachlose im Gemeindegebiet Kranzberg gibt (aktuell 3), wäre eine finanzielle Beteiligung weiterhin sinnvoll.

Die finanzielle Beteiligung lag bisher bei 1799,14 € jährlich und wird sich künftig auf 4.231,97 € erhöhen.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet die weitere Förderung des Katholischen Männerfürsorgevereins.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Information zum Glasfaserausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 8

Sachverhalt

Am Dienstag, den 21.11.2023 teilt die Deutsche Glasfaser der Gemeinde Kranzberg im Rahmen einer Videokonferenz mit, dass die Nachfragebündelung im Gemeindebereich Kranzberg eingestellt wurde und die Ausbauabsicht im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch die Deutsche Glasfaser nicht mehr vorhanden ist.

Von der Deutschen Telekom gibt es aktuell keine Rückmeldung zum Glasfaserausbau im Bereich östlich der Amper.

Im Rahmen der Kommunalen Zusammenarbeit wurde der Gemeinde Kranzberg der geförderte Ausbau vorgestellt. Dieser wird zu 50 % vom Bund und 40 % vom Freistaat Bayern gefördert. Die übrigen 10 % muss die Kommune tragen. Das sind ungefähr 510.000,00 €. Vorerst läuft die Antragstellung, ob überhaupt ein geförderter Ausbau möglich ist.

zum Seitenanfang

9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 9
zum Seitenanfang

9.1. Sitzungstermine 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 9.1

Sachverhalt

16.01.2024
20.02.2024
19.03.2024
16.04.2024
14.05.2024
11.06.2024
02.07.2024
23.07.2024
10.09.2024
08.10.2024
05.11.2024
10.12.2024

zum Seitenanfang

9.2. Genehmigte Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö informativ 9.2
zum Seitenanfang

9.2.1. Neubau Einfamilienhaus, Sebastianstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö informativ 9.2.1
zum Seitenanfang

9.3. Getränke am Pantaleonsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 9.3

Sachverhalt

Ab 01.01.2024 werden am Pantaleonsberg bei Veranstaltungen keine Getränke mehr verkauft. Die Tatsache, dass der Getränkemarkt schließt und der Getränkewunsch der Nutzer für Hochzeiten, Geburtstagsfeiern uvm. sehr unterschiedlich ist und den Wünschen nicht entsprochen werden kann, hat die Verwaltung diese Entscheidung getroffen. 

zum Seitenanfang

10. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö informativ 10
Datenstand vom 09.04.2024 13:56 Uhr