Datum: 17.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Kommunale Wärmeplanung
3 Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022
4 Feststellung der Jahresrechnung 2022
5 Entlastung der Jahresrechnung 2022
6 Antrag auf Baugenehmigung
6.1 Neubau Einfamilienhaus, Sebastianstraße, Kranzberg
7 Kirchenvorplatz
7.1 aktueller Sachstand
7.2 Stellungnahme Polizei
8 Antrag auf Erlass eine Einbeziehungssatzung in Giesenbach
9 Vergabe Garten- und Landschaftsbauarbeiten Maibaumplatz Thalhausen
10 Anordnung eines Halteverbots in der Flurstraße
11 Bildung AK Gewerbe
12 Bekanntgaben
12.1 Begutachtung Baumbestand Pantaleonsberg
12.2 Genehmigte Bauanträge
12.2.1 Anbau einer Zweizimmerwohnung und Hackschnitzelheizung, Kühnhausen
12.2.2 Am Königsfeld, Thalhausen, Anbau Terrassenüberdachung/Balkon an das bestehende Wohnhaus
13 Anträge und Anfragen

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 12.09.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Kommunale Wärmeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Da die kommunale Wärmeplanung nun auch für Gemeinden mit weniger als 10.000 EinwohnerInnen verpflichtend ist, hat sich das Büro DME Consult GmbH aus Rosenheim am Freitag, den 13.10.2023 im Rathaus vorgestellt und das Vorgehen zur kommunalen Wärmeplanung erläutert. 
Bei einer Antragstellung bis zum 31.12.2023 gewährt der Bund offenbar 90 % der förderfähigen Kosten zur kommunalen Wärmeplanung, bei einer späteren Antragstellung 60 %.  
Da die Vorstellung vom Büro DME Consult GmbH erst nach der Ladung erfolgte, können weitere Informationen erst bei der Gemeinderatssitzung präsentiert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet den Beginn der kommunalen Wärmeplanung noch in diesem Jahr. Die Verwaltung soll dafür entsprechende Angebote einholen. Der Erste Bürgermeister wird zur Annahme des wirtschaftlichen Angebotes ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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3. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) unter dem Vorsitz von Herrn Anton Hierhager hat am 21.07.2023 und am 28.07.2023 die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Kranzberg stichprobenartig geprüft. Zur Prüfung standen dem Ausschuss sämtliche Kassenbücher, Belege und sonstige Rechnungsprüfungsunterlagen zur Verfügung. 
Die Prüfung ergab, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten wurden. Alle Fragen hinsichtlich vorliegender Abweichungen konnten von der Verwaltung umfassend beantwortet werden. 
Wie in den vergangenen Jahren hat der RPA den erfolgreichen und effektiven Prozess der Rechnungsprüfung fortgesetzt. Dabei lag das Augenmerk auf der Einhaltung der Vergabeprozesse, des Kostenrahmens und der Zeitpläne der Beschlüsse des Gemeinderates.
Der Rechnungsprüfungsausschuss überprüfte folgende Beschlüsse des Gemeinderates:
  1. 3 Beschlüsse des Gemeinderates, die bereits bei der RP 2022 untersucht wurden und damals nicht abschließend bewertet werden konnten
  2. Gesamtkomplex Mehrgenerationenhaus
  3. Gesamtkomplex Kühnhauser Weiher
  4. 6 Beschlüsse des Gemeinderates aus 2021, die zur RP 2022 noch nicht abgeschlossen waren, darunter der „Boki“ Beschluss vom Mai 2021
  5. 13 Beschlüsse des Gemeinderates aus 2022
Bei einigen der geprüften Beschlüsse wurden Kostenabweichungen festgestellt. Diese wurden mit der Verwaltung diskutiert. Die Verwaltung konnte alle bis auf einen Fall (Beschaffung der Möbel für Sitzungssaal/Trauungen) schlüssig erklären.
Die weiteren Prüfungsfeststellungen und Anregungen werden dem Gemeinderat bekannt gegeben und zum Bestandteil des Protokolls des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.07.2023 erklärt. Der Verwaltung wird eine ordentliche und korrekte Kassenführung bescheinigt.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herrn Hierhager zur Kenntnis. Die Verwaltung wird die Anregungen etc. prüfen bzw. zukünftig beachten.                        

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herrn Hierhager zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Feststellung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht 2022 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt.                        

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Entlastung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2022 ist örtlich geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben.

Beschluss

Die Entlastung der Jahresrechnung 2022 wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Hermann Hammerl war aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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6. Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö informativ 6
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6.1. Neubau Einfamilienhaus, Sebastianstraße, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
WA
Bebauungsplan:
Nord-Ost
Beurteilung nach BauGB:
§30

Nach Abriss des Bestandswohnhauses wird ein Einfamilienhaus mit angebautem Technikraum geplant.
Zum Vorhaben werden folgende Befreiungen vom Bebauungsplan gestellt:
- Überbaubare Grundstücksfläche: 
Die festgesetzten Baugrenzen werden im Norden sowie Westen mit dem Technikraum und der Eingangsüberdachung überschritten. 
Befreiungsgründe: Trotz der Überschreitung bleiben die gesetzlichen Abstandsflächen eingehalten, der Nachbarschutz somit gewahrt. Vergleichsfälle sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorhanden. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

- Maße der baulichen Nutzung:
  1. Dachneigung:         Die zulässige Dachneigung (18 – 24°) wird um 1 Grad überschritten
Befreiungsgrund: Aufgrund der geringen Abweichung kann der Befreiung zugestimmt werden.
       
  1. Wandhöhe:         Für die zugelassene Bauweise ist eine Traufhöhe von 6,50m festgesetzt. Die                 Wandhöhe im ungünstig gemessenen Fall beträgt 6,74m.
Befreiungsgrund: Am Bezugsobjekt „Sebastianstraße 9“ sind bereits vergleichbare Wandhöhen genehmigt worden. 

Die Erschließung für Zufahrt und Abwasserbeseitigung ist aufgrund der vorangegangenen Bebauung bereits gesichert.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu. Den gestellten Befreiungsanträgen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Kirchenvorplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 7
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7.1. aktueller Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 7.1

Sachverhalt

Am 13.09.2023 fand eine gemeinsame Besprechung mit Herrn Metzner (ROB, Städtebauförderung), Herrn Nowak (raum+zeit) und den beteiligten Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung statt. 
Dabei wurde der aktuelle Planungsstand vorgestellt. 
Herr Metzner erläuterte dabei, dass 60 % von den förderfähigen Kosten übernommen werden. 
Förderfähig sind nur die Kosten, die nicht die reine Sanierung betreffen, sondern die Mehrkosten, welche durch die Aufwertung und Gestaltung entstehen. Die Baunebenkosten werden lediglich mit 19 % gefördert. Die Vermessung ist daher nicht förderfähig und auch archäologische Untersuchungen und Bodenkontaminationen werden nicht gefördert. 
Laut der Kostenschätzung vom Juli 2023 betragen die reinen Baukosten ca. 1,4 Mio. Euro brutto. Kosten für Bodenuntersuchung, Planer, Statiker etc. wurden in dieser Schätzung nicht berücksichtigt. 
Damit im Jahr 2023 noch der Förderantrag gestellt werden kann, soll die finale Entwurfsfreigabe in der November-Sitzung erfolgen.
Der Behindertenbeauftragte des Landkreises Freising und die Denkmalschutzbehörde wurden in das Vorhaben bereits eingebunden.

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7.2. Stellungnahme Polizei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 7.2

Sachverhalt

Mit der Sitzung vom 25.07.2023 wurde beschlossen, dass die Gehwegbereiche wie im Vorentwurf mit einem 3,0cm Hochbord (Homburger Kante) ausgeführt werden sollen.
Hierzu wurde von Seiten der Verkehrspolizei eine Stellungnahme abgegeben, welche die verkehrsrechtlichen Folgeprobleme aufgliedert.
Die Verwaltung regt an, gemäß der Stellungnahme der Polizei, die Materialauswahl des Straßenbereichs sowie die Bordsteinhöhen nochmals zu überdenken um zukünftige Gefährdungspotentiale vorzubeugen.

Beschluss

Der Gemeinderat wägt die Stellungnahme mit der Änderung ab, dass das Hochbord von 6 cm vom Kreuzungsbereich bis zur Einfahrt des Alten Schulhauses verlaufen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Erlass eine Einbeziehungssatzung in Giesenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Sitzung vom 25.07.2023 wurde der Antrag auf Vorbescheid von Herrn Florian Lettmeier über den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flurnummer 1129/2 Gemarkung Gremertshausen behandelt. Aufgrund der Außenbereichslage ist diesem jedoch nicht zugestimmt worden. Ferner konnte dem Antragsteller aber der Erlass einer Einbeziehungssatzung in Aussicht gestellt werden. Der Grundstückseigentümer, Herr Josef Lettmeier hat mit Schreiben vom 21.09.2023 eine Einbeziehungssatzung beantragt.

Das betroffene Flurstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans und wird als eine Dorfgebietsfläche (MD) dargestellt. Im Rahmen der letzten LSG-Änderung konnte das Flurstück aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden. 

Erschließung:

  • Zufahrt:        
Direkte Lage neben einer öffentlichen Verkehrsfläche - Kreisstraße FS33
  • Abwasser:         
Gemeindlicher Schmutzwasserkanal entlang des Grundstücks in Kreisstraße FS33
  • Wasserversorgung:
Nach Rückfrage beim Wasserzweckverband Freising-Süd kann das Gebäude an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden

Die Grundvoraussetzung für den Erlass dieser Satzung bildet ein städtebaulicher Vertrag, welcher zwischen Gemeinde und dem Antragsteller abzuschließen ist, um unter anderem die Übernahme von Planungskosten und evtl. anfallenden Kosten für Ausgleichsflächen, Gutachten, etc. zu regeln.
Die Geschäftsleitung steht diesem Antrag kritisch gegenüber, da in der Verwaltung dafür derzeit keine freien Kapazitäten vorhanden sind.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Flurstück 1129/2 der Gemarkung Gremertshausen zu. Als Grundlage ist ein städtebaulicher Vertrag mit Kostenübernahme mit dem Antragsteller abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Vergabe Garten- und Landschaftsbauarbeiten Maibaumplatz Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 9

Sachverhalt

Zur Umgestaltung des Maibaumplatzes in Thalhausen wurden für die Landschaftsbauarbeiten 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert und 3 Angebote wurden abgegeben.

Angebotsübersicht:
  1. Florian Vierthaler – GaLaBau, Thalhausen                               29.346,42 € 
  2. ….                                                                                        31.362,63 €
  3. Teuerster Bieter                                                                        36.546,86 € 



Die Verwaltung schlägt nach Prüfung der Angebote vor, den Auftrag an die Fa. Florian Vierthaler, Herrnstr. 7 in 85402 Kranzberg zum Preis von 29.346,42 € brutto entsprechend ihrem Angebot vom 11.09.2023 zu vergeben.

Weiterer Zeitplan:
Die Ausführung wird mit dem Ausbau des alten Fundaments und dem Erstellen des Planums für das neue Fertigfundament im Laufe Oktober starten. So kann in 2023 noch das neue Fundament gesetzt und verfüllt werden. Angebote für einen Mobilkran werden derzeit noch eingeholt. Ab Frühjahr 2024 soll dann die Platzgestaltung begonnen und bis Mitte April fertiggestellt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Fa. Florian Vierthaler, Herrnstr. 7 in 85402 Kranzberg für die Landschaftsbauarbeiten zum neuen Maibaumplatz in Thalhausen zum Preis von 29.346,42 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Florian Vierthaler war gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt und daher von Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.

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10. Anordnung eines Halteverbots in der Flurstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Flurstraße im Bereich der Hausnummer 22 bis 26 parken immer wieder Fahrzeuge und Lastwägen. Aufgrund der leichten Kurve kommt es immer wieder zu gefährlichen Situation beim Vorbeifahren an den parkenden Autos. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist dadurch behindert. Daher soll gemäß dem beigefügten Lageplan ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet werden.    

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt an der Flurstraße gemäß dem Lageplan ein eingeschränktes Halteverbot zu errichten und beauftragt die Verwaltung die entsprechende Anordnung zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Bildung AK Gewerbe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 11

Sachverhalt

Um die Gewerbebetriebe zu stärken und besser zu vernetzen soll erstmalig im Jahr 2024 ein Gewerbeempfang stattfinden.

Für die Planung und Ausarbeitung soll ein Arbeitskreis gebildet werden, in dem Verwaltung und Gemeinderat gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen. 

Jede Fraktion entsendet einen Vertreter in den Arbeitskreis.  

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12. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 12
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12.1. Begutachtung Baumbestand Pantaleonsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 12.1
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12.2. Genehmigte Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 12.2
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12.2.1. Anbau einer Zweizimmerwohnung und Hackschnitzelheizung, Kühnhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö informativ 12.2.1
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12.2.2. Am Königsfeld, Thalhausen, Anbau Terrassenüberdachung/Balkon an das bestehende Wohnhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 12.2.2
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13. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö informativ 13
Datenstand vom 09.04.2024 13:54 Uhr