Datum: 20.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 16.01.2024 wird genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Auftragsvergabe Begleitung VgV-Verfahren Schule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
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ö
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beratend
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2 |
Sachverhalt
Für den Anbau an die Grundschule müssen im Frühjahr die Aufträge für die Kernplanungen Objektplanung, Freianlagenplanung, HLS-Planung, Elt-Planung und Tragwerksplanung vergeben werden. Für die Verfahrensbetreuung wurden Angebote eingeholt.
Es wurden 5 Büros angefragt. Hiervon liegen 2 Angebote vor. Die restlichen 3 Büros haben aus Kapazitätsgründen abgesagt.
1. Angebot Gesamtsumme brutto 40.422,00€ Firma Stein und Partner Projektmanagement
2. Angebot Gesamtsumme brutto 43.260,00 €
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebots von der Firma Stein und Partner Projektmanagement zur Verfahrensbetreuung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Zuschuss für die evangelische Kirche Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die evangelische Kirchengemeinde Oberallershausen bittet um einen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro für den Anbau an das Gemeindehaus, der als neues Pfarramt dienen soll. Das frühere Pfarramt im Pfarrhaus (9m²) entsprach nicht mehr den Bestimmungen. So wurde bei der Pfarrhausrenovierung das Pfarramt provisorisch ins Besprechungszimmer des Gemeindehauses verlegt, wo es bis heute ist.
Durch den Anbau würde auch dringend benötigter Stauraum entstehen, der die Nutzbarkeit der Räumlichkeiten erheblich verbessert.
Als Gesamtkosten der Maßnahme werden 220.000 € veranschlagt. Von der Landeskirche werden voraussichtlich Zuschüsse in Höhe von 100.000 € gewährt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Zuschussantrag in Höhe von 3000,00 € zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Änderungssatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Kranzberg hat im Jahr 2019 eine Waschmaschine in Höhe von 12.834,15 € und einen Trockner in Höhe von 7.270,90 € für das zentrale Waschen und Trocknen der Einsatzkleidung der Ortsfeuerwehren Kranzberg, Thalhausen, Hohenbercha und Gremertshausen angeschafft.
Neben den Ortsfeuerwehren der Gemeinde Kranzberg besteht nun auch bei anderen Feuerwehren das Interesse, die Einsatzkleidung an der Waschmaschine und dem Wäschetrockner zu reinigen.
Diese Inanspruchnahme stellt eine freiwillige Aufgabe (Art. 4 Abs. 3 BayFwG) dar und die Gemeinde kann die Benutzung durch eine Benutzungssatzung öffentlich-rechtlich regeln und aufgrund einer gesonderten Gebührensatzung Gebühren erheben (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 BayFwG i. V. m. Art. 2 und 8 KAG).
Gebühren für freiwillige Leistungen (z. B. Wäscherei oder Atemschutzwerkstatt) und Pflichtaufgaben können in einer gemeinsamen Gebührensatzung geregelt werden und die freiwilligen Leistungen können somit auch durch Gebührenbescheid geltend gemacht werden.
- d. h. eine Änderung der bisherigen Gebührensatzung wäre notwendig
Ferner kann die Gemeinde für die Inanspruchnahme der Feuerwehr für freiwillige Aufgaben aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages ein Entgelt verlangen, wenn ein solcher Vertrag geschlossen wurde. Beim Waschen und Trocknen von Einsatzkleidung handelt es sich damit um einen Werkvertrag i. S. d. § 631 BGB, da zu den vertragsgemäßen Hauptleistungspflichten die Herstellung des Reinigungserfolgs und nicht die bestimmte Anzahl der Reinigungsstunden gehört (Beschluss der OLG Köln v. 12.04.2012 19 U 215/11.). Dieser Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme §§ 145 ff. BGB) zusammen.
- d. h. Abrechnung erfolgt ganz normal per Rechnung an Auftragnehmer
Herr Frank übernimmt die Reinigungs- und Trocknungsarbeiten und die Kommunikation mit den Feuerwehren. Die Dokumentation erfolgt über den beigefügten Auftragsschein. Die Abrechnung über Bescheid oder Rechnung (je nachdem ob sich für die privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Variante entschieden wird) erfolgt über die Gemeindeverwaltung.
Bisher wurde die Dienstleistung per Rechnungstellung angeboten. Was zur Folge hat, dass Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen ist. Aus diesem Grund soll nun die Anlage der Gebührensatzung um den Punkt 4 ergänzt werden. Die Umsatzsteuer entfällt somit künftig.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der geänderten Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
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ö
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5 |
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5.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Kranzberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
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ö
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beschließend
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5.1 |
Sachverhalt
Das gesamte Grundstück ist im Flächennutzungsplan als WA festgesetzt und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Ein Teil des Grundstücks liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet, wobei aber das beantragte Bauvorhaben (Wohnhaus und Garage) vollständig außerhalb des Überschwemmungsgebietes geplant ist.
Das Wohnhaus ist mit E+I, Satteldach mit 22° Dachneigung beantragt und fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Die Erschließung ist über die Seestraße gesichert.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben in der beantragten Form zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
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ö
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informativ
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6 |
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6.1. Erweiterung eines bestehenden Ladengeschäftes, Obere Dorfstraße, Kranzberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
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ö
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beschließend
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6.1 |
Sachverhalt
Ortsteil:
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Kranzberg
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Gebietsart nach BauNVO:
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MD
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Beurteilung nach BauGB:
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§34
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Im Ortskern von Kranzberg möchte der Antragsteller für ein vorhandenes Gebäude eine Nutzungsänderung durchführen, um darin eine Patisserie- und Chocolaterie zu errichten. Allgemein ist der Verkauf von Feinkostwaren geplant. Ferner sollen Seminare wie z. B. Wein-Tasting, Schoko-Kost-Show etc. angeboten werden.
Die bisherige Nutzung richtet sich auf eine rein handwerkliche Nutzung, hier Friseursalon, ab. Der Besucherverkehr ist in diesem Sektor planbar gewesen, sodass ein unvorhergesehener Besucherstrom ausgeschlossen werden konnte.
Nun ist mit dem geplanten Verkaufsgeschäft auch ein unvorhersehbarer Besucherstrom zu erwarten. Der Stellplatzschlüssel der Gemeinde Kranzberg wird vom Planer wie folgt herangezogen.
Nach der Anlage „Richtzahlen für den Stellplatzbedarf“ werden unter Punkt 3.1 „Läden, Waren- und Geschäftshäuser erfasst. Demnach muss pro 40 m² Verkaufsfläche (VF), jedoch mind. 2 Stellplätze je Laden, ein Stellplatz nachgewiesen werden. Für die vorliegenden 54 m² VF wären demnach die Mindestanzahl von 2 Stellplätze nötig. Aufgrund von weiteren Nutzungseinheiten im Bestandsgebäude sind im Rahmen des Antrags alle erforderlichen Stellplätze berechnet und zeichnerisch dargestellt worden. Demnach können auf diesem, als auch auf dem unmittelbar danebenliegenden Grundstück, alle Stellplätze nachgewiesen werden. Der Stellplatznachweis gilt als erfüllt.
Von den direkt an das Ladengeschäft anliegenden Stellplätzen sind bei der Ausführung zwei so zu kennzeichnen, dass der unmittelbare Zusammenhang zum Geschäft für jedermann erkennbar ist und eine anderweitige Nutzung ausgeschlossen wird. Die feste Zuordnung ist im Stellplatznachweis redaktionell zu ergänzen.
Hinsichtlich Betriebszeiten konnte dem Antrag keine Information entnommen werden. Falls nötig, ist dies auf Wunsch des Landratsamts im Rahmen einer Betriebsbeschreibung nachzureichen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung (Nutzungsänderung) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6.2. Neugenehmigung einer Gasverstromungsanlage und Änderungsgenehmigung der Gaserzeugung für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage, Giesenbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
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ö
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beschließend
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6.2 |
Sachverhalt
Der Antragsteller reicht erneut einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für das oben genannte Vorhaben ein. Zu diesem Vorhaben hat die Gemeinde Kranzberg bereits mit Beschluss des Gemeinderats vom 14.09.2021 ihr gemeindliches Einvernehmen zu diesem Vorhaben erteilt. Das Landratsamt Freising konnte über den Antrag aufgrund fehlender Unterlagen bzw. unzureichender Unterlagen jedoch nicht abschließend entscheiden.
BESCHLUSSVORLAGE AUS SITZUNG VOM 14.09.2021
Neugenehmigung gem. § 4 BlmSchG der Gasstromungsanlage
Die Betriebsweise der Gasverstromungsanlage wird in einen Regelbetrieb gemäß Anhang 3, EEG 2014 (Flexibilitätsprämie) abgeändert. Somit soll die Gasverwertung künftig, über den 24h-Tag hinweg, nicht mehr kontinuierlich mit gleichbleibender Leistung erfolgen, sondern wird dem Netzfahrplan des Netzbetreibers angepasst.
Änderungsgenehmigung gem. §16 BlmSchG der Gaserzeugungsanlage
Die bisherigen Einsatzstoffe werden von 14,68 to/Tag auf 23,19 to/Tag erhöht. Die resultierende Gaserzeugungsmenge steigt dadurch von 726.270 Nm3/a auf 1.023.592 Nm3/a (Normkubikmeter/Ar).
Für diese Erweiterung müssen zwei zusätzliche Foliengasspeicher, ein weiteres Endlager sowie eine Einwallung, zwei Umschlagstationen, Vorlagebehälter, Separierstation, Flüssigeintragung und Pumpstation errichtet werden.
Die Auswirkungen der dadurch entstehenden Immissionen wurden anhand von gutachterlichen Untersuchungen folgend bewertet. Als maßgebliche Immissionsorte wurden in Abstimmung mit der Immissionsschutzbehörde der südliche Ortsrand von Giesenbach (Nr. 22 + 25) sowie von Gremertshausen (Nr. 82) gewählt.
Lärm:
Während der Ernteeinfuhr, der Gärrestausfuhr sowie im Regelbetrieb der Anlage liegen die Immissionsbelastung während Tag und Nachtzeiten unterhalb der gem. TA Lärm einzuhaltenden Werte.
Geruch:
Das Ergebnis der Immissionsprognose zeigt, dass der Immissionsbeitrag der Biogasanlage nach Umsetzung der geplanten Erweiterung die Irrelevanzschwelle an den nächstgelegenen Wohnnut-zungen nicht überschreitet. Gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie ist somit davon auszugehen, dass die geplante Anlage keinen relevanten Beitrag zur Geruchsbelastung liefert.
Schadstoffe:
Die Ausbreitungsrechnungen zeigen, dass die Ammoniak-Zusatzbelastung die geltende Irrelevanzschwelle unterschreitet. Damit bestehen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen erheblicher Nachteile durch Schädigung empfindlicher Pflanzen (z.B. Baumschulen, Kulturpflanzen) und Ökosysteme.
Die Irrelevanzschwellen für Stickoxide und Schwefeldioxid von werden ebenfalls deutlich unterschritten. Somit ist gemäß TA Luft davon auszugehen, dass eine vorhandene Belastung durch das geplante Vorhaben nicht maßgeblich erhöht wird.
Die maximale Säuredeposition der geplanten Anlage liegt in den Schutzgebieten ebenfalls unter den derzeit verfügbaren Abschneidekriterien.
Die Gemeinde Kranzberg und insbesondere die zu schützenden Bewohner aus den maßgeblichen Immissionsorten werden nach den vorliegenden Gutachten in ihren Belangen weder eingeschränkt noch belastet. Das gemeindliche Einvernehmen kann daher erteilt werden.
Mit der eingereichten Planung wurden alle immissionsrechtlichen Anforderungen den aktuellen Regelwerken sowie gesetzlichen Vorgaben angepasst. Die Einhaltung bleibt nach wie vor aufrechterhalten.
Im Unterschied zum letzten Antrag werden nun Unterlagen eingereicht, welche die naturschutzrechtlichen Belange betrifft. Die Prüfung obliegt dabei dem Landratsamt Freising.
Für die Gemeinde Kranzberg ergeben sich durch den neu eingereichten Antrag keine Nachteile. Der Schutz der angrenzenden sowie umliegenden Bewohner bleibt gewährleistet.
Beschluss
Der Gemeinderat erhebt keine Einwände gegen die geplanten Maßnahmen und hält an dem Beschluss vom 14.09.2021 fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
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ö
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beschließend
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7 |
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7.1. Genehmigte Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
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ö
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7.1 |
zum Seitenanfang
7.1.1. Anton Westermeier, Neubau eines landwirtschaftlichen Austragshauses mit Garage, Hohenbercha
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
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ö
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7.1.1 |
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7.2. Radwegekonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
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ö
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7.2 |
Sachverhalt
Gemeinsam mit der Gemeinde Allershausen arbeitet die Gemeinde Kranzberg aktuell an einem Radwegekonzept. Besonders wichtig ist dabei der Radweg von Abzweigung Thurnsberg Richtung Leonhardsbuch und in Eberspoint entlang der Staatsstraße, damit der Übergang Richtung Schönbichl erleichtert wird. Bürgermeister Hammerl stellt die Streckenführung kurz vor und bittet den Gemeinderat um Rückmeldung bzw. Ideen für eventuell fehlende Radwege.
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8. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
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informativ
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8 |
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8.1. Radweg Kranzberg - Freising
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
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ö
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8.1 |
Sachverhalt
GR Neumair regt an, den Radweg von Kranzberg Richtung Freising etwas herzurichten. Derzeit ist der Weg zwischen Dorfacker und Oberthalhausen aufgrund der Kanalbaumaßnahme gesperrt.
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8.2. Platz für Osterfeuer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
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8.2 |
Sachverhalt
GR Rudolf Wildgruber frägt im Namen der Landjugend Kranzberg in die Runde, ob es einen Platz für das jährliche Osterfeuer gibt. Die Landjugend ist aktuell auf der Suche und bittet um Tipps.
Datenstand vom 09.04.2024 13:31 Uhr