Datum: 11.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bemusterung Natursteine für Kirchenvorplatz
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3 Antrag auf Änderung Flächennutzungsplan für Sondergebiet Wind
4 Antrag auf Vorbescheid
4.1 Aussiedelung eines Pensionspferdebetriebes sowie eines Gartenbaubetriebes mit gemeinsamer sozialer Landwirtschaft an eine bestehende Hofstelle in Viehhausen, Kranzberg
5 Maibaumplatz Thalhausen; Kostensteigerung
6 Erhöhung der Kindergartengebühren 2024/2025
7 Baukostenzuschuss für den Pfarrkindergarten St.Pantaleon
8 Bekanntgaben
8.1 Errichtung Poststation am Alten Schulhaus
8.2 Widmung Privatweg FlNr. 410/2
8.3 Vorentwurf BP Nr. 21 "Sondergebiet Kiesabbau" und die dazugehörige Satzung der Gemeinde Hohenkammer - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
9 Anträge und Anfragen
9.1 Forststraße Thalhausen
9.2 Hochwasser am Sportgelände
9.3 Verrohrung Thalhauser Graben

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1. Bemusterung Natursteine für Kirchenvorplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö 1

Sachverhalt

Für die Pflasterfläche (Teilbereich Kirchbergstraße mit Stellplätzen, sowie Zuwegung zur Kirche) wird dem Gemeinderat eine Bemusterung der Granitsteine im Bauhof bereitgestellt.  Dabei ist die Farbgestaltung und die Körnung für die Optik von Bedeutung. Das Planungsbüro raum+zeit und die Verwaltung schlagen einen mittelkörnigen grauen Granitstein vor.
Das Granitpflaster läuft über eine separate Ausschreibung als Lieferleistung, die der Baufirma somit von der Gemeinde für die Bauausführung bereitgestellt wird. 

Bauamtsleiter Manfred Thurner stellt dem Gemeinderat und den zwei interessierten Bürgern die verschiedenen Varianten vor.

Beschluss

Der Gemeinderat trifft die Entscheidung über den mittelkörnigen, grauen Granitstein der im Bereich des Kirchenumfeldes verlegt werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 14.05.2024 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Änderung Flächennutzungsplan für Sondergebiet Wind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Aufgrund des Antrags der SL Windenergie Entwicklung GmbH & Co.KG, Fahrenzhausen ist auf dem Grundstück mit Fl.-St.-Nr. 1051, Gemarkung Hohenbercha, die Errichtung und der Betrieb von einer Windkraftanlage geplant. Hierfür soll laut Antrag im Flächennutzungsplan ein Sondergebiet „Wind“ ausgewiesen werden.
Die Leistung der Windkraftanlage wird mit ca. 7 MW beziffert. Geplant ist, den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen.
Für die Benutzung der öffentlichen Wege werden gesonderte Vereinbarungen und Dienstbarkeiten abgeschlossen, ebenso wie für die Erstattung der Verwaltungskosten.
Ferner wird eine Vereinbarung zur Durchführung einer finanziellen Beteiligungsmöglichkeit der Bürger zwischen Antragsteller und Gemeinde getroffen.
Zur Durchführung der Planung, Erschließung, Rückbau und der Möglichkeit einer finanziellen Bürgerbeteiligung ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der SL Windenergie Entwicklung GmbH & Co.KG, Fahrenzhausen, beabsichtigt. Sämtliche anfallende Kosten diesbezüglich sind von der SL Windenergie Entwicklung GmbH & Co. KG zu tragen.
Die Verwaltung weist den Gemeinderat vorsorglich darauf hin, dass sich durch den eventuellen Beschluss des Antrags auf Änderung des Flächennutzungsplans ein Bezugsfall für weitere Planungen und Anträge zur Änderung für Sondergebiete Wind zur Bebauung im Außenbereich auf 800 m Abstand ergeben können. Bei den weiteren Anträgen ist dann der verfassungsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung nach Art. 3 GG weiter zu beachten. 

Im Rahmen der Fraktionssprechersitzung empfehlen die Fraktionssprecher dem Gemeinderat einen Abstand einer WEA von 900m zur nächsten Bebauung Außenbereich wenn diese im Süden, Osten oder Westen der WEA liegt und einen Schlagschatten wirft. Bei der Errichtung einer WEA nördlich einer Bebauung im Außenbereich reichen 700m aus.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Kranzberg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich nordwestlich von Grandlmiltach.
Im Geltungsbereich befindet sich die Fl.Nr.1051, Gemarkung Hohenbercha.
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Fläche für die Land- und Forstwirtschaft dargestellt.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Windenergie“, um die Errichtung einer Windenergieanlage auf Grundlage von Art. 82 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BayBO zu ermöglichen und dadurch erneuerbare Energien als öffentliches Interesse zu fördern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Georg Hammerl und Hermann Hammerl wurden aufgrund Art. 49 GO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen .

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4. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö 4
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4.1. Aussiedelung eines Pensionspferdebetriebes sowie eines Gartenbaubetriebes mit gemeinsamer sozialer Landwirtschaft an eine bestehende Hofstelle in Viehhausen, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Am 07.05.2024 ging bei der Gemeinde Kranzberg die Fachstellenbeteiligung des Landratsamtes Freising für das Bauvorhaben der Familien Schwaiger, Schönegge und Sedlmaier für die Aussiedelung eines Pensionspferdebetriebes sowie eines Gartenbaubetriebes mit gemeinsamer sozialer Landwirtschaft an einer bestehenden Hofstelle am Standort Viehhausen, Kranzberg aus dem Gartenbaubetrieb E. Schönegge in Meilendorf, Nandlstadt ein.

Das Vorhaben wurde bereits in der nichtöffentlichen GR-Sitzung vom 19.03.2024 vom Antragsteller und dem beauftragten Planer vorgestellt. Nun wurde eine Bauvoranfrage zu diesem Bauvorhaben eingereicht. 
Zur Übersicht für das gesamte Projekt wurden vom gemeindlichen Bauamt folgende Informationen und Hinweise ausgearbeitet:

Baurecht: Die endgültige baurechtliche Beurteilung, welche Bereiche privilegiert sind, und inwieweit eine Bauleitplanung erforderlich ist, kann letztendlich erst durch das Landratsamt geprüft werden, wenn alle Stellungnahmen dazu vorliegen.
Erschließung: 
Straße: Dazu wurde vom Büro „ing“ aus München eine Machbarkeitsuntersuchung der Erschließung ausgearbeitet und vorgelegt. Demnach bleibt die Straße von Gremertshausen nach Viehhausen unverändert, also einspurig. Die Straße von Sünzhausen, die ebenfalls nur einspurig ist, wird als Hauptzufahrt gesehen und mit 8 Ausweichstellen für den Gegenverkehr geregelt. Für die Ausweichbuchten, die im Antrag auf öffentlichem Grund eingezeichnet sind, ist jedoch ein Grunderwerb erforderlich, da die derzeitige Böschung sich in den Privatgrund verschiebt. Den Grunderwerb hat der Antragsteller mit den jeweiligen Eigentümern zu regeln. Auch die Kosten für den Grunderwerb und für den Bau der Ausweichbuchten hat der Antragsteller zu tragen. Zudem müssen auf der Zufahrtsstraße von Gremertshausen her, zumindest entlang des Gartenbaubetriebes (= Grundstück des Antragstellers) 4 Ausweichbuchten errichtet werden.
Abwasser: Das Abwasser soll laut Antrag über zwei 3-Kammer-Kläranlagen erfolgen, was als Lösung richtig ist, nachdem es keinen Schmutzwasserkanal in Viehhausen gibt. Dazu ist im Zuge des Bauantrages ein Nachweis über anfallende Abwassermenge (Anzahl der zu erwartenden Mitarbeiter, Gäste, Wohnungen etc.) und eine diesbezügliche Berechnung zur erforderlichen Größe der Kleinkläranlagen vorzulegen. 
Regenwasser: Das anfallende Regenwasser sämtlicher beantragter Anlagen soll in eine Teichanlage eingeleitet werden. Die erforderliche Größe (Volumen) ist ebenfalls im Zuge des Bauantrages zu berechnen.
Brandschutz: Die geplante Teichanlage dient gleichzeitig als Weiher zum Brandschutz. Zudem muss vom Wasserzweckverband eine Aussage zum Brandschutz getroffen werden, der von der bestehenden Trinkwasserleitung möglich ist.
Trinkwasserversorgung: Der Wasserzweckverband hat zu prüfen, ob die bestehende Trinkwasserleitung für alle geplanten Anlagen und der zu erwartenden Personenanzahl ausreicht.
Weitere Versorgungsleitungen: Alle anderen Versorgungsleitungen (Strom Telekom, etc.) sind mit den jeweiligen Spartenträgern zu klären.
Die Bauvoranfrage beinhaltet folgende Bereiche und deren Gebäude wie folgt:
  1. Landwirtschaftlicher Betrieb für Pensionspferde: 
. Umbau und Umnutzung des bestehenden Gebäudes (35 m x 13 m), wobei der Gewölbebereich als Putz- und Pflegebereich für Pferde, Lager, Sattelkammer, Sanitäranlagen, Küche, Aufenthaltsraum (alles Erdgeschoß) genutzt, und im Obergeschoß sind Übernachtungsmöglichkeiten für Gäste vorgesehen.
. Neubau von 2 Ställen (35 m x 10 m) mit Liegemöglichkeiten für Pferde, Lager für Heu und Stroh
. Neubau einer Reithalle (40 m x 20 m) mit Bühne und Anbau für Pferdeboxen
. Neubau Reitplatz (40 m x 20 m)
. Neubau Longierhalle (Durchmesser 18 m) und 2 Freiläufe jeweils in gleicher Größe
. Neubau eines Gästestalls mit 6 Paddockboxen  (ca. 24 m x 3 m)
. Neubau einer Mistlege (15m x 7,50 m)
. Koppelanlage mit Trinkwasser je Koppel
. 19 PKW-Stellplätze
. Umbau und Umnutzung des bestehenden Gebäudes auf der Ostseite der Straße als Werkstatt, Halle für Traktor Maschinen Kutschen Betriebsmittel
  1. Landwirtschaftlicher Betrieb für Gartenbau:
. Umbau und Umnutzung des bestehenden Gebäudes auf der Ostseite der Straße als Verkaufsfläche (70 m²), Cafe/Bistro (100 m²), Kühlraum, WC-Räume, überdachter Freisitz und 27 Stellplätze
. Neubau Betriebsgebäude (45 m x 10 m) für Hackschnitzelheizung, Maschinenraum, Traktorgarage, Werkstatt, Kühlräume, Küche, Aufenthaltsraum, Büro, Umkleide, Waschplatz
. Neubau Glashäuser (18 m x 18 m) beheizt und Verkaufsgewächshaus mit Lager der Anzuchterde, Kompost etc. (30m x 12 m)
. Neubau von 6 Folienhäuser (ca. 1.500 m²)
.  Neubau eines Holzschuppens für Kleingeräte und Werkzeug (20m x 5 m)
. ca. 1,7 ha Freilandbepflanzung
. 9 Stellplätze
  1. Wald- und Naturkindergarten:
. Neubau eines Hauptgebäudes (12 m x 12 m)
. Beweglicher Bauwagen (8 m x 3 m)
. Container mit Sanitärräume und Büro als Schulgebäude (15 m x 12 m)
. Außenbereich mit Obst- und Kräutergarten, Spielplatz und Kleintiere
. 10 PKW-Stellplätze
  1. Gemeinschaftlich genutzter Bereich:
. Umbau und Umnutzung des bestehenden Gebäudes (16m x 11 m) auf der Ostseite der Straße als Verwaltungs- und Mitarbeitergebäude mit Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß
. 13 PKW-Stellplätze
Details zu allen vorgenannten Bereichen können aus den als Anlage beigefügten Antragsunterlagen entnommen werden.

Beschluss 1

Gemeinderatsmitglied Sonja Kieslinger stellt einen Antrag auf Rederecht für den anwesenden Zuhörer und Feuerwehrkommandanten aus Sünzhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemeinderatsmitglied Sonja Kieslinger stellt einen Antrag auf namentliche Abstimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 12

Beschluss 3

Nach einer sehr ausführlichen Diskussion und Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Gemeinderat wie folgt entschieden, und zwar unter der Maßgabe, dass folgende Voraussetzungen erfüllt werden können:
  • Die Zufahrtsstraßen sind derzeit nur einspurig (Breite 3,00 m) vorhanden. Laut Antragsunterlagen soll die Straße über Sünzhausen als Haupterschließungsstraße gelten, bzw. genutzt werden. Auf dieser einspurigen Straße sind Ausweichstellen geplant. Nachdem jedoch auch von der Zufahrtsstraße aus Gremertshausen ein großer Anteil der Fahrzeuge zu erwarten ist, müssen somit an beiden Straßen (von Sünzhausen und von Gremertshausen) etwa alle 100 m Ausweichstellen eingebaut werden. Den diesbezüglichen Grunderwerb und die Baukosten hat der Antragsteller zu tragen.
  • Die Abwasserbeseitigung soll laut Antragsunterlagen über zwei Drei-Kammer-Kläranlagen geregelt werden. Dazu ist aufgrund der zu erwartenden Personenanzahl die Abwassermenge und die Größe der Kläranalage nach den derzeit gültigen Vorschriften nachzuweisen. Das anfallende Regenwasser wird laut Antragsunterlagen in ein Regenrückhaltebecken eingeleitet. Die erforderliche Größe ist zu ermitteln und nachzuweisen.
  • Die Trinkwasserversorgung ist auf den derzeitigen Bedarf der 3 bestehenden Anwesen in Viehhausen ausgelegt, nicht auf den zu erwartenden Bedarf des geplanten Bauvorhabens. Die Trinkwasserversorgung ist mit dem Zweckverband zu regeln. 
  • Der Brandschutz ist ebenfalls auf die 3 bestehenden Anwesen ausgelegt. Auch hierzu ist der Nachweis über den Wasserzweckverband in Verbindung mit dem geplanten Regenrückhaltebecken (Brandweiher) zu erbringen und nachzuweisen.
  • Planungsrechtlich ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt, inwieweit und für welche Bereiche eine Privilegierung vorliegt und für welche Bereiche eine Bauleitplanung erforderlich ist. Über das Erfordernis einer Bauleitplanung ist der Gemeinderat erneut zu unterrichten, und hat dann über das Bauleitplanverfahren zu entscheiden.
  • Soweit die Bauvoranfrage genehmigungsfähig ist, muss vor Einreichung des Bauantrages über die vorgenannten Punkte zur Erschließung, ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller und der Gemeinde vereinbart werden.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, stimmt der Gemeinderat dem Bauvorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

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5. Maibaumplatz Thalhausen; Kostensteigerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zum Dorfplatz mit Maibaum in Thalhausen sind Mehrkosten entstanden. Es waren bei einigen Positionen Massenmehrungen erforderlich, dies betrifft vor allem die Positionen zu den Erdarbeiten (Bodenaustausch, also Aushub und Untergrundverbesserung) so dass die Endabrechnung um rund 7.300 € höher liegt als das Angebot.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den Mehrkosten zu!

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Florian Vierthaler war aufgrund Art. 49 GO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Konrad Neumair war während der Beratung und Beschlussfassung nicht im Sitzungssaal anwesend.

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6. Erhöhung der Kindergartengebühren 2024/2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bisher wurden die Gebühren für Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Kranzberg jährlich um 2%, gemäß Beschluss des Gemeinderates, erhöht. Bei der diesjährigen Rechnungsprüfung wurde angeregt die Höhe der Gebühren in Gegenüberstellung zum Defizit genauer zu betrachten.
Die Entwicklung des Defizits im Kinderhaus Kleeblattl in den letzten Jahren ist als Anlage beigefügt.  Außerdem eine Aufstellung wie sich die Erhöhung der einzelnen Prozentpunkte auf die Gebührenbelastung der Eltern auswirkt.
Eine Gegenüberstellung der Gebühren der Nachbarkommunen wurde auch von der Kämmerei erarbeitet. Die Gemeinde Kranzberg liegt mit den Gebühren für die Kinderbetreuung im Mittelfeld.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, wie bisher, die Gebühren jährlich um 2% moderat zu erhöhen. Im Rahmen der Fraktionssprechersitzung wurden durch die anwesenden Fraktionssprecher 3% vorgeschlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer jährlichen Erhöhung der Gebühren um 3 % zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Baukostenzuschuss für den Pfarrkindergarten St.Pantaleon

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Pfarrkindergarten St.Pantaleon muss ein Anbau sowie ein Umbau im Bestand vorgenommen werden. Die Gemeinderäte haben bei einem Ortstermin die Umbaupläne bereits vorbesprochen. Nach aktueller Grobkostenschätzen liegen die Baukosten inkl. Baunebenkosten bei 722.826,71 €.
Hiervon trägt die Erzdiözese 1/3 der Kosten und die Gemeinde 2/3 der Kosten. Damit liegt der Anteil der Gemeinde nach aktueller Schätzung bei 481.884,47 €. Die Gemeinde Kranzberg kann für ihren Anteil einen Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern stellen. Der durchschnittliche Fördersatz liegt in Oberbayern bei ca. 50% der förderfähigen Kosten.


Dieses Jahr ist nur die Planung vorgesehen. Die Umsetzung ist 2025 geplant.
Die entsprechenden Haushaltsmittel werden von der Kämmerei eingeplant.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Kostenübernahme von 2/3 der Baukosten sowie der Baunebenkosten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö beschließend 8
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8.1. Errichtung Poststation am Alten Schulhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö informativ 8.1

Sachverhalt

Vor der Alten Kanzlei plant die Deutsche Post die Errichtung einer Poststation. 

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8.2. Widmung Privatweg FlNr. 410/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö 8.2

Sachverhalt

In der vergangenen GR-Sitzung im Mai wurde seitens der Gemeinderatsmitglieder der Wunsch geäußert und auch im Abwägungsbeschluss festgehalten, dass die Verwaltung die Widmung des Privatwegs Fl. Nr. 410/2, Gemarkung Kranzberg zur Erschließung des geplanten Gewerbegebiets Am Pflegergrund auf den Fl. Nrn. 411, 412, 413 Gemarkung Kranzberg prüfen soll und mit den Eigentümern diesbezüglich ins Gespräch gehen soll. Das Gespräch mit den Eigentümern fand am Dienstag, den 28.05.2024 statt. Die Eigentümer erklärten dabei, dass es grundsätzlich nicht gewünscht ist, diesen privaten Weg öffentlich zu widmen, da es sich dabei um die Zufahrt der 20.000 m² Gewerbefläche, die vermietet ist, handelt. Ferner parken die Mitarbeiter ihre Fahrzeuge teilweise auf diesem Privatweg, damit die Fahrzeuge nicht auf den öffentlichen Straßen parken. Die öffentliche Straße Am Pflegergrund ist lt. den Eigentümern sowieso ständig von allen anderen zugeparkt. Einer Widmung wird daher ausdrücklich widersprochen. Sollte sich im Rahmen der späteren Bebauung der o. g. Flurnummern eine Zufahrt von dieser Privatstraße als sinnvoll oder notwendig erweisen, kann eine Widmung erfolgen.  Da es sich bei der Straße „Am Pflegergrund“ um eine öffentliche Straße handelt, kann die Zufahrt für die o. g. Flurnummer zu jeder Zeit von daher erfolgen.

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8.3. Vorentwurf BP Nr. 21 "Sondergebiet Kiesabbau" und die dazugehörige Satzung der Gemeinde Hohenkammer - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö 8.3

Sachverhalt

Der Gemeinderat Hohenkammer hat in seiner Sitzung Nr. 57 am 28.11.2023 den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 21 „Sondergebiet Kiesabbau“ und die dazugehörige Satzung gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.  Dem gemäß wurde die Gemeinde Kranzberg benachrichtigt und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö informativ 9
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9.1. Forststraße Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö 9.1

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Florian Vierthaler berichtet von der Situation in Thalhausen im Rahmen des Hochwassers am 01.06.2024 und 02.06.2024 und stellt einen Antrag, die Straßen von der Staatsstraße Richtung Forststraße zu erhöhen und mit einem entsprechend regulierten Durchlass auszustatten. Der Einsatz von Feuerwehr und Firmen bei einem provisorischen Dammbau hat schlimmeres für die Anwohner verhindert. 

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9.2. Hochwasser am Sportgelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö 9.2

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Anton Hierhager berichtet von den Hochwasserschäden am Sportplatz Kranzberg und davon, dass für die Schäden des SVK’s kein Versicherungsschutz besteht, da das Sportgelände im Hochwasserflutgebiet handelt. 

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9.3. Verrohrung Thalhauser Graben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö 9.3

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Georg Neumair berichtet ebenfalls vom Hochwasser in Thalhausen und bittet um Überprüfung, ob die Verrohrung des Thalhauser Grabens unter der Berghauser Straße und der Bushaltestelle vergrößert werden kann. Ein Rohr mit 1,0 m Durchmesser würde möglicherweise für viele Probleme Abhilfe schaffen.

Datenstand vom 01.10.2024 11:57 Uhr