Datum: 10.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Bürgerantrag
3 Antrag auf Baugenehmigung
3.1 Abbruch und Neubau eines bestehenden Wohn- und Stallgebäudes, Griesbach
3.2 Anbau eines Nebengebäudes mit 2 Garagenstellplätzen und Lagerflächen, Thalhausen
3.3 Neubau eines Milchvieh-Kompoststalles, Ampertshausen
3.4 Tektur zur Baugenehmigung, Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- u. Maschinenhalle, Kranzberg
3.5 Neubau einer Maschinen- und Lagerhalle für forstwirtschaftliche Nutzung, Bernstorf
4 Antrag auf Vorbescheid
4.1 Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 WE) in Hohenbercha
5 Vergabe Straßensanierung 2024 / 25
6 Kirchenvorplatz Kranzberg
7 Bekanntgaben
7.1 Anträge über Genehmigungsfreistellung
7.1.1 Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport, Gremertshausen
7.1.2 Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage, Schaidenhauser Str.
7.1.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Hans-Döbl-Str.
7.1.4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Hirtenanger
7.2 Genehmigte Bauanträge
7.2.1 Neubau einer Doppelhaushälfte, Hohenbercha
7.2.2 Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes, Neuhausen
7.3 Sperrung Staatsstraße Thalhausen - Freising
7.4 Hochwasser-Check
8 Anträge und Anfragen
8.1 Platzeröffnung SVK
8.2 GVS Ast - Viehhausen

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 23.07.2024 wird genehmigt. Der Appell bzw. Aufruf von Rechnungsprüfungsausschuss-Vorsitzenden Anton Hierhager zum Sparen wurde unter TOP 4 noch hinzugefügt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bürgerantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß § 18b der Bayerischen Gemeindeordnung können Gemeindebürger beantragen, dass das zuständige Gemeindeorgan – in diesem Fall also der Gemeinderat – eine gemeindliche Angelegenheit behandelt. 
Am 23.07.2024 gingen 2 Bürgeranträge zur Thematik „Antrag auf Vorbescheid in Viehhausen“ ein. Ein Antrag stammt von den Bürgern aus Sünzhausen. Da es sich hier nicht um Gemeindebürger der Gemeinde Kranzberg handelt, kann dieser Antrag nicht behandelt werden. 
Inhaltlich unterscheiden sich beiden Anträge kaum, wobei der Antrag der Bürger aus Gremertshausen, Giesenbach und Sünzhausen äußerst unglücklich formuliert ist und sich fast ausschließlich mit der Behauptung befasst, dass die Unterschriften unüberlegt bzw. nicht unüberlegt zustande gekommen sind. 
Vielmehr hätte der Bürgerantrag z. B. eine erneute Überprüfung des bereits erteilten gemeindlichen Einvernehmens“ fordern können. Mit dem Bürgerantrag kann nämlich nur die „Behandlung“ einer bestimmten Angelegenheit, d.h. die ernsthafte Auseinandersetzung des Gemeinderats mit dem Antragsgegenstand, nicht aber eine Entscheidung im Sinn oder zugunsten der Antragsteller erreicht werden. Die Zulässigkeit dieses Bürgerantrags ist daher bedenklich und soll vom Gemeinderat beschlossen werden.
Der Antrag von Kranzberger Gemeindebürger beinhaltet 171 Unterschriften wovon 161 Unterschriften gültig sind. Der Bürgerantrag ist in Hinblick auf die notwendige Anzahl der Unterschriften zulässig (§ 18b Abs. 3 GO).
Dem Gemeinderat wurden sämtliche Unterlagen des Bürgerantrags anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Da es sich beim Antragsgegenstand um eine gemeindliche Angelegenheit handelt, ist dieser im Gemeinderat innerhalb von 3 Monaten inhaltlich zu behandeln.  Derzeit stimmt sich die Verwaltung mit der Kommunalaufsicht ab. Ein bereits erteiltes gemeindliches Einvernehmen kann jedoch nicht widerrufen werden. Der GR kann die Entscheidung bzw. den Beschluss jedoch nochmals besprechen und die Bedenken gegenüber dem Landratsamt formlos äußern.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Zulässigkeit des Bürgerantrags zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 3
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3.1. Abbruch und Neubau eines bestehenden Wohn- und Stallgebäudes, Griesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Es handelt sich um einen Ersatzbau (Wohnhaus und Stallgebäude) das an gleicher Stelle, in gleicher Breite, mit gleicher Wand- und Firsthöhe wie das bisherige Gebäude neu errichtet wird. Die Gebäudelänge ist um rund 4,50 m weniger als vorher. Die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung sind somit für den beantragten Ersatzbau grundsätzlich gegeben.
Die Erschließung ist aufgrund des bisherigen Bestandsgebäudes gesichert. Die Kleinkläranlage wird laut Antragsunterlagen neu errichtet. Dazu liegt ein Gutachten vor.

Beschluss

Dem Bauantrag wird in der beantragten Form zugestimmt!

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.2. Anbau eines Nebengebäudes mit 2 Garagenstellplätzen und Lagerflächen, Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Das beantragte Bauvorhaben liegt im Innenbereich, und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt. Das geplante Gebäude wird an das bestehende Nebengebäude profilgleich angebaut und fügt sich somit ein. Die Abstandsflächen  überschneiden sich mit dem bestehenden Wohnhaus, so dass dazu eine Abweichung gemäß Art. 63 BayBO beantragt ist.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird in der beantragten Form, incl. der erforderlichen Abweichung zu den Abstandsflächen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.3. Neubau eines Milchvieh-Kompoststalles, Ampertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB, ist aber im Zusammenhang der bestehenden Bebauung der Hofstelle. Im Flächennutzungsplan ist die Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 883, auf der das Bauvorhaben errichtet werden soll, als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Stall hat die Maße von 38 m auf 23 m. An der Westseite grenzt ein alter Gemeindeweg an. Die Abstandsflächen, die bis Mitte Weg gerechnet werden dürfen, sind eingehalten.
Von der umliegenden Nachbarschaft gibt es massive schriftliche Einwände gegen das Bauvorhaben, die dem Landratsamt zur Prüfung weitergeleitet werden und bei einer Genehmigung berücksichtigt werden müssen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird in der beantragten Form zugestimmt, soweit die Privilegierung nachgewiesen werden kann und soweit die Immissions- und Emissionswerte zur umliegenden Wohnbebauung eingehalten sind. Dies ist über ein Gutachten nachzuweisen.
Die Außenanlagen um das Gebäude sind so anzulegen, dass kein Oberflächenwasser auf die benachbarten Grundstücke laufen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.4.  Tektur zur Baugenehmigung, Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- u. Maschinenhalle, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Das Gebäude wurde 2021 genehmigt. 
Mit dem kürzlichen Erdrutsch, bei dem sich der Hang in Richtung Kreisstraße bewegt hat, und die Kreisstraße aus Verkehrssicherheitsgründen gesperrt werden musste, hat sich bei der Überprüfung herausgestellt, dass das Gebäude um etwa 2 m planabweichend gebaut wurde. Zudem ist mit einer Umfahrt um die Halle das Gelände aufgefüllt worden. Daraufhin wurde Herr Kammerloher vom Landratsamt aufgefordert, eine Tektur zum genehmigten Bauantrag von 2021 einzureichen. Dieser Tekturantrag liegt nun mit der tatsächlich ausgeführten Lage des Baukörpers und mit der tatsächlich ausgeführten Geländeveränderung vor.

Gegenüber dem ursprünglichen Bauantrag ergeben sich folgende Änderungen:
  • Im Nordwesten des Gebäudes wurde ein zusätzlicher Anbau mit einer Größe vom 12,74 m auf 2,80 m errichtet
Das gesamte Gebäude wurde um 1,80 m nach Nordwesten geschoben (Abstand zum bestehenden Wohnhaus 14,68 m statt ursprünglich 12,88 m)

Beschluss

Dem Tekturantrag wird zugestimmt! 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.5. Neubau einer Maschinen- und Lagerhalle für forstwirtschaftliche Nutzung, Bernstorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kranzberg als „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt.

Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben als Außenbereichsvorhaben gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

Es ist geplant, auf den Flurnummern 935/1 und 940/3 der Gemarkung Kranzberg eine landwirtschaftliche Lager- und Maschinenhalle für forstwirtschaftliche Nutzung mit den Maßen 50 m x 30 m zu errichten. Diese Lagerhalle ist laut Betriebsbeschreibung für die Lagerung von Maschinen und trockenem Hackschnitzel erforderlich.
Die Wandhöhe beträgt 7,12 m, die Firsthöhe 12 m. Die Ausführung erfolgt mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 18° Grad.

Der Antragsteller / Bauherr ist auch Eigentümer der benachbarten Grundstücke.

Die Erschließung (Zufahrt) ist gesichert.

Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Der Antragsteller wie auch die bereits nachfolgende Generation betreibt die Land- und Forstwirtschaft als Vollerwerbsbetrieb. Eine Privilegierung liegt somit grundsätzlich vor, und wird zudem durch das Landratsamt Freising noch geprüft.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt unter der Maßgabe der Privilegierung dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Franz Braun wurde aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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4. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 4
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4.1. Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 WE) in Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Purkart Immobilien beantragt ein Wohngebäude mit Keller+EG+OG+DG Dachneigung 40 °, Baukörper 14 m x 11 m mit 5 Wohneinheiten. Davon sind 2 Wohneinheiten unter 50 m² und 3 Wohneinheiten über 50 m². Es sind insgesamt 8 Stellplätze erforderlich und auch als offene Stellplätze nachgewiesen. Das Grundstück Fl. Nr. 40 soll geteilt werden, so dass für das beantragte Bauvorhaben ca. 650 m² bleiben. Die südliche verbleibende unbebaute Teilfläche ist dann noch ca. 680 m² groß. Vom geplanten Wohnhaus zur geplanten Grundstücksgrenze an der Südseite verbleiben nur 3 m.
Mit der überbauten Fläche zuzüglich der befestigten Flächen (Stellplätze, Zufahrt zu den Stellplätzen, Eingang, Terrassen, etc.) liegt die GRZ 2 unverhältnismäßig hoch, so dass das Bauvorhaben mit 5 Wohneinheiten zu massiv für dieses Grundstück ist, und somit ortsplanerisch nicht vertretbar ist.
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich von Hohenbercha und ist nach §34 BauGB zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet dargestellt. Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt zu den 8 Stellplätzen ist unmittelbar nach der 90 ° Kurve und ist somit unübersichtlich.

Beschluss

Das Bauvorhaben ist ortsplanerisch in der Ortschaft Hohenbercha nicht vertretbar. Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die umliegende Bebauung ein.
Dem Bauvorhaben wird deshalb in der beantragten Form nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 9

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5. Vergabe Straßensanierung 2024 / 25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Straßensanierungsmaßnahme im Gemeindegebiet Kranzberg wurden im beschränkten Verfahren ausgeschrieben. Dabei haben 8 Firmen Interesse an der Angebotsabgabe bekundet. Die Versendung des Leistungsverzeichnisses wurde in der Zeit von 26.07.2024 - 30.07.2024 vorgenommen. Bis zur Angebotseröffnung am 29.08.2024 um 14 Uhr gingen 3 Angebote ein. Die Angebote wurden vom Ingenieurbüro Lohr auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Er ergibt sich folgender Preisspiegel (geprüfte Angebotssumme brutto):

  1. Fa. Swietelsky, Biburg        402.986,16 € abzgl. 2 % PN = 394.926,43 €
  2.                                422.919,60 €
  3.                                484.780,84 € abzgl. 2 % PN = 475.085,22 €
  4. … (verspätete Abgabe)        605.284,88 €

Das Ingenieurbüro Lohr schlägt vor, der Firma Swietelsky den Auftrag zur Ausführung der Straßensanierungsmaßnahmen im Gemeindebereich in Höhe von 394.926,43 € brutto zu erteilen. 
Die ursprüngliche Kostenberechnung für die Maßnahme liegt bei 433.020,77 €. Damit liegt das vorliegende günstigste Angebot um ca. 8,8 % bzw. um 38.094,34 € darunter und ca. 6,6 % vor dem nächsten und ca., 34,8 % vor dem teuersten Bieter. Die Gegenüberstellung von Leistungsverzeichnis und Angebot lässt daraus schließen, dass die Firma Swietelsky ortsübliche Preise verwendet hat.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Straßensanierungsmaßnahmen im Gemeindegebiet für die Jahre 2024 und 2025 wird an die Firma Swietelsky zum Preis von 394.926,44 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Kirchenvorplatz Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 02.07.2024 mussten die Ausschreibungen für das Projekt Kirchenvorplatz aufgehoben werden.
Sowohl für die Ausschreibung der Tiefbauarbeiten als auch die Lieferleistung der Granitwerkstoffe erfolgte die Aufhebung, weil kein Angebot eingegangen ist, dass den Ausschreibungsunterlagen entsprach bzw. der Bedarf hierfür nicht mehr gegeben war. In der Sitzung vom 02.07.2024 wurde neben der Aufhebung ferner darüber Beschluss gefasst, dass sich der Gemeinderat im Herbst erneut mit dieser Thematik beschäftigt und dann darüber abstimmt, ob eine erneute Ausschreibung erfolgen soll.
Über die Markt- bzw. Preislage bei einer nächsten Ausschreibung kann die Verwaltung keine Aussage treffen. Das Büro raum+zeit hat uns folgende Information gegeben:
Auf Nachfrage bei zwei großen Tiefbaufirmen haben wir die Rückmeldung erhalten, dass die Lage für das kommende Frühjahr für Auftraggeber sicher sehr günstig sein wird, was die Zahl der Anbieter angeht (Zitat: Der Tiefbau ist tot). Die Preislage ist aktuell daher mindestens stabil. Im Detail ist aber nicht vorherzusagen, bei welcher Ausschreibung großes oder eher geringes Interesse vorherrscht, bzw. für welchen Preis der Auftrag dann am Ende wirklich rausgeht – das hängt einfach auch immer an der aktuellen Auftragssituation der Firmen, die infrage kommen. Im Frühjahr war wohl der Markt noch relativ gesättigt – daher wohl auch der schlechte Rücklauf bei unserer Ausschreibung.

Neben den Tiefbauarbeiten und der Lieferleistung der Granitwerkstoffe ist auch noch die Ausschreibung der Archäologischen Dienstleistung notwendig, da eine archäologische Begleitung bei den Tiefbauarbeiten notwendig ist, da es sich im Bereich des Kirchenumfelds um ein Bodendenkmal handelt. Die Aufwendungen für die Archäologie werden nicht gefördert. Ebenso eventuelle Altlasten nicht. 
Aufgrund der Tatsache, dass einige Projekte im laufenden Jahr 2024 nicht umgesetzt werden konnten, wie z. B. 
  • Erneuerung Heizung Rathaus (Pflichtaufgabe)
  • Planungskosten Baumaßnahme Ganztagesbetreuung (Pflichtaufgabe)
  • Roter Stadl (freiwillige Aufgabe)
  • Anteil Planungskosten Umbau Pfarrkindergarten (Pflichtaufgabe)
  • Straßensanierung (Pflichtaufgabe)
  • Grundstückserwerb für Wasserrecht (Pflichtaufgabe)
  • Regenrückhaltebecken Thurnsberg (Pflichtaufgabe)
  • Planung Hochwasserschutz / Dammbaumaßnahmen (Pflichtaufgabe)
  • Retentionsraum Regenüberlauf Thalhausen (Pflichtaufgabe)
  • Kirchenvorplatz (freiwillige Aufgabe) 
ist der Stand der Finanzen aktuell besser als ursprünglich i. R. d. Haushaltsaufstellung geplant. Das liegt jedoch an den o. g. fehlenden Umsetzungen, die jedoch in naher Zukunft (Pflichtaufgaben -> zwingend, freiwillige Aufgaben wie u. a. Kirchenvorplatz, Roter Stadl -> bei finanzieller Leistungsfähigkeit) erforderlich sind und anstehen!

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass die Granitwerkstoffe nicht extra sondern gemeinsam mit der Ausschreibung für die ausführende Tiefbaufirma ausgeschrieben werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die erneute notwendige Ausschreibung für das Bauvorhaben Kirchenvorplatz. Es soll kein verpflichtender Beginn der Baumaßnahme festgelegt werden, sondern nur ein Fertigstellungszeitpunkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 7
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7.1. Anträge über Genehmigungsfreistellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 7.1
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7.1.1. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport, Gremertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 7.1.1

Sachverhalt

Der Bauantrag ist im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt!
Ein Genehmigungsverfahren wird nicht gefordert.

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7.1.2. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage, Schaidenhauser Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 7.1.2

Sachverhalt

Der Bauantrag ist im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.
Ein Genehmigungsverfahren wird nicht gefordert.

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7.1.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Hans-Döbl-Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 7.1.3

Sachverhalt

Der Bauantrag ist im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt! 

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7.1.4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Hirtenanger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 7.1.4

Sachverhalt

Der Bauantrag ist im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt!
Ein Genehmigungsverfahren wird nicht gefordert!

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7.2. Genehmigte Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 7.2
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7.2.1. Neubau einer Doppelhaushälfte, Hohenbercha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö informativ 7.2.1
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7.2.2. Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes, Neuhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö informativ 7.2.2
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7.3. Sperrung Staatsstraße Thalhausen - Freising

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 7.3

Sachverhalt

Das Staatliche Bauamt Freising teil mit Mail vom 29.08.2024 vorab mit, dass die Staatsstraße St 2084 zwischen Thalhausen und Freising Kreisverkehr von 23.09.2024 – 10.10.2024 voll gesperrt ist.

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7.4. Hochwasser-Check

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 7.4

Sachverhalt

Bürgermeister, Bauamtsleiter und Geschäftsleitung werden im Oktober 2024 gemeinsam mit dem WWA den Hochwasser-Check machen und dem WWA dabei auch die Auswirkungen von den vergangenen Starkregenereignissen präsentieren und die geplanten Vorhaben, möglichen Fördermöglichkeiten und präventiven Maßnahmen besprechen.

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö informativ 8
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8.1. Platzeröffnung SVK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 8.1

Sachverhalt

SVK-Vorstand Anton Hierhager berichtet von der  Platzeröffnung am 01.09.2024 und bedankt sich bei der Gemeinde für die finanzielle Unterstützung.

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8.2. GVS Ast - Viehhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 8.2

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Konrad Neumair bittet nochmals darum, dass die Ortsverbindungsstraße Ast – Viehhausen mit gutem Material aufgefüllt wird, da hier wirklich eine Vielzahl von Gefahrenpunkten bestehen.

Datenstand vom 21.10.2024 15:22 Uhr