Datum: 08.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3 Behandlung Bürgerantrag
4 Antrag auf Baugenehmigung
4.1 Energetische Sanierung am Wohnhaus mit Einbau einer Schleppgaube, Errichtung einer Balkonanlage und Bau eines Carports, Kranzberg
4.2 Neubau eines Einfamilienhauses, Kranzberg
4.3 Erstellung einer Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzellager und einer landwirtschaftlichen Garage
4.4 Neubau eine Werkstatt und Errichtung einer Hackschnitzelheizung, Zinktlmiltach
5 Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab 2025
6 Bekanntgaben
6.1 Genehmigungen im Freistellungsverfahren
6.1.1 Wohnhausneubau mit Garage, Gremertshausen
6.1.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Kranzberg
6.2 Genehmigte Bauanträge
6.2.1 Abbruch und Neubau eines bestehenden Wohn- und Stallgebäudes, Griesbach
7 Anträge und Anfragen

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 10.09.2024 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Behandlung Bürgerantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö 3

Sachverhalt

Der am 23.07.2024 eingegangene Bürgerantrag zum Projekt Naturgarten Schönegge in Viehhausen wurde in der vergangenen GR-Sitzung vom 10.09.2024 bereits durch den Gemeinderat einstimmig zugelassen.
Der Gemeinderat kann nun durch den Bürgerantrag nochmals – trotz bereits erteiltem Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben – sich erneut ernsthaft und inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzen und z. B. Bedenken zum Bauvorhaben bei der Genehmigungsbehörde formlos geltend machen. 
Selbst wenn der Gemeinderat jedoch nunmehr zur Auffassung gelangt, dass sie das Einvernehmen nicht mehr erteilen würden, kann das Einvernehmen aus Rechtssicherheitsgründen nicht mehr zurückgenommen werden.
Im Rahmen des Diskussionsverlaufs wurden von einigen Ratsmitgliedern folgende Bedenken geäußert: 
Die Zuwegung stellt weiter ein großes Problem dar, zumal im Antrag auf Vorbescheid die Zufahrt über Sünzhausen favorisiert wurde und in der Informationsveranstaltung über eine Zuwegung über Gremertshausen gesprochen wurde. Mitglieder des Gemeinderats äußern Bedenken, dass sowohl die Zufahrt über Sünzhausen, als auch über Gremertshausen derzeit nicht ausreichend ausgebaut ist und die Gemeinde auch keinen Ausbau beabsichtigt. Sämtliche Kosten für Aufweitungs- bzw. Ausbauarbeiten und deren Unterhalt sind vom Antragsteller zu tragen.  Da die Gemeinde noch nicht offiziell über die neue Zuwegung informiert wurde, bittet der Gemeinderat diesbezüglich um Anhörung.  
Neben der Zuwegung bringen einzelne Gemeinderäte auch Bedenken in Bezug auf den Verkehr vor. Es liegt zwar eine Machbarkeitsstudie aus Meilendorf vor. Diese sollte jedoch auch auf die Weiterentwicklung des Naturgartens Schönegge, die in Viehhausen stattfindet (40 Pensionspferde, 50 Kindergartenplätze, Hofcafe, Selbstpflücker, Veranstaltung etc.) Rücksicht nehmen und diese Entwicklung als Prognose miteinbeziehen. Die Verkehrszunahme ist nicht unbeachtlich.
Auch zu den notwendigen/vorhandenen Infrastruktureinrichtungen wie Wasser, Abwasser, Straßenbeleuchtung sowie die Parkplätze wurden Bedenken geäußert. Auch hier muss mit der bereits vorhandenen Infrastruktureinrichtung ausgekommen werden, da die Gemeinde keinen Anschluss an die Kanalisation vom Ortsteil Viehhausen vorsehen wird. Diese Investitionskosten müssten letztlich von allen Bürgern getragen werden. 
Ferner werden von Gremiumsmitgliedern Bedenken im Hinblick auf die Öffentliche Sicherheit und Ordnung geäußert. Die Löschwasserversorgung soll neben den Wasserleitungen auch über ein Wasserbecken gesichert werden (lt. Vorbescheidsantrag) Hier werden bereits Bedenken geäußert, ob das Becken die entsprechende Größe und Lage hat, dass Oberflächenwasser in den Löschweiher gelangen kann. Lt. der Infoveranstaltung soll das Wasser auch zur Bewässerung des Gartenbetriebs genutzt werden.   Gemeinderatsmitglieder äußern Bedenken, dass dies nicht ausreicht. Neben der Löschwasserversorgung werden auch Bedenken auf die möglichen Feuerwehr-Einsätze geäußert. Die gemeindliche Feuerwehr Gremertshausen verfügt über keine Atemschutzausrüstung und besitzt auch keine extra Schulung für die Rettung von körperlich/geistig behinderten Mitmenschen.  Es ist bedenklich, ob die bisherige Ausstattung der Feuerwehr ausreicht und wer die Kosten trägt, falls die Ausstattung aufgrund des Naturgartens erweitert werden muss.
Die letzten Bedenken werden im Hinblick auf den Naturschutz geäußert. Viehhausen und die nähere Umgebung ist Lebensort von seltenen Tieren. Viehhausen ist von einer wertvollen Flora und Fauna umgeben. Zuletzt wurden hier eine Uhu-Kind und ein Baumfalke gesichtet. Gemeinderatsmitglieder äußern dabei Bedenken, dass nach Errichtung des Naturgartens eine solche Vielfalt an seltenen Tieren nicht mehr vor Ort sein wird.
Neben einigen Bedenken wurden im Verlauf der Sitzung auch positive Aspekte des Projekts von Gemeinderatsmitgliedern geäußert.
Die Gemeinderatsmitglieder möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Gemeinde Kranzberg keine Kosten für die Erschließung (breite Zuwegung, Ausweichbuchten, Abwasser etc.) für das Vorhaben trägt.  Der Antragsteller muss die für das Projekt notwendigen Ausbau- und späteren Unterhaltskosten und -maßnahmen selbst tragen und sich auch selbst darum kümmern.  

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4. Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö 4
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4.1. Energetische Sanierung am Wohnhaus mit Einbau einer Schleppgaube, Errichtung einer Balkonanlage und Bau eines Carports, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kranzberg „NORD-OST“, aus dem Jahre 1966. An der Nordseite des bestehenden Wohnhauses ist eine Baugrenze festgesetzt, die auch die Garage einschließt, so dass die Garage dieses Grundstücks mit der Nachbargarage (ist bestehend) profilgleich zusammenbebaut sein muss.
Der geplante Carport liegt außerhalb der Baugrenze und ist nicht mit der Nachbargarage zusammengebaut. Zudem sind die nach BayBO vorgeschriebenen 3 Meter Stauraum vor dem Carport nicht eingehalten. Der Carport ist als Pultdach, anstatt mit Satteldach geplant. Für den Carport sind die entsprechenden Befreiungen beantragt.
-Überschreitung der Baugrenze
-Flachdach anstelle Satteldach
-Stützmauer für den Carport, laut BP unzulässig
Zum Wohnhaus wird die festgesetzte Traufhöhe geringfügig überschritten. Auch hierzu ist eine Befreiung beantragt, die jedoch problemlos ist.

Beschluss

Der energetischen Sanierung am Wohnhaus mit Einbau einer Dachgaube und Errichtung einer Balkonanlage, einschließlich der Befreiung zur Traufhöhe wird zugestimmt.
Den 3 Befreiungen zum Carport wird ebenfalls zugestimmt, die 3 Meter Stauraum vor dem Carport, die nach BayBO vorgeschrieben sind, müssen jedoch eingehalten werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.2. Neubau eines Einfamilienhauses, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt in einer Seitenstraße der Ringstraße, auf dem Grundstück Fl. Nr. 465/8.
Hierzu gibt es zwar einen Bebauungsplan-Entwurf aus dem Jahre 1985, der jedoch nicht rechtskräftig ist. Somit ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Bei dem Grundstück handelt sich um eine Baulücke, für die Baurecht besteht.

Das Wohnhaus ist in erdgeschoßiger Bauweise mit einem Flachdach geplant. Auf dem Nachbargrundstück Fl. Nr. 465/98 ist bereits ein Wohnhaus mit Flachdach als Bezugsfall vorhanden. Die 2 Garagenstellplätze sind bereits bestehend.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird in der beantragten Form zugestimmt!

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.3. Erstellung einer Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzellager und einer landwirtschaftlichen Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben ist nach § 35 BauGB, (Außenbereich) zu beurteilen.
Das Bauvorheben liegt im Umgriff der landwirtschaftlichen Hofstelle in Thurnsberg, ist privilegiert, und ist somit genehmigungsfähig.  Das beantragte Gebäude ist  9,10 m auf 9,25  m und ist mit Pultdach geplant.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird in der beantragten Form zugestimmt!

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund der persönlichen Beteiligung nach Art. 49 GO waren die Ratsmitglieder Sonja Kieslinger, Georg Hammerl und Bürgermeister Hermann Hammerl von Beratung und Beschlussfassung auszuschließen. Da das Gremium dann keine Beschlussfähigkeit nach Art. 47 GO mehr erreicht hat, muss der Tagesordnungspunkt vertagt werden.

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4.4. Neubau eine Werkstatt und Errichtung einer Hackschnitzelheizung, Zinktlmiltach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 4.4

Sachverhalt

Herr Hartl beantragt eine Werkstatt für seine landwirtschaftlichen Fahrzeuge und Geräte sowie eine Hackschnitzelheizung. 
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt. Das Bauvorhaben liegt im Umfeld der landwirtschaftlichen Hofstelle.
Im Dezember 2022 wurde für dieses Bauvorhaben bereits ein Vorbescheid beantragt, bei dem das Bauvorhaben vom Landratsamt nach § 34 BauGB (Innenbereich) beurteilt und genehmigt wurde.

Beschluss

Dem Bauantrag wird in der beantragten Form zugestimmt!

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Zuge der Grundsteuerreform wurden alle Grundstück und Flächen vom Finanzamt neu bewertet. Ab 01.01.2025 wird dann die Grundsteuer anhand der neu festgesetzten Messbeträge erhoben.
Jetzt ist der Hebesatz für die Grundsteuer A und B für 2025 neu festzusetzten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bundes- und Landespolitik das Versprechen der „Aufkommensneutralität“ gegebenen hat. Aufkommensneutralität bedeutet NICHT, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleichbleibt. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann- also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform. 
Aktuell liegen uns die Daten von ca. 80-90 % der Objekte für GrdStb A/B vor. Daraus ergibt sich für die Gemeinde Kranzberg folgende Auswertung:
 
 
Grunsteuer-
Aufkommen
Grunsteuer-
Aufkommen
Aufkommen
 
 
hebesatz A
GrdSt A
hebesatz B
GrdSt B
GrdSt A+B
 

 
 
 
 
 
Lage altes Recht
330%
  75.090,54 € 
330%
  389.594,17 € 
  464.684,71 € 
( bis 31.12.2024)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lage neues Recht
330%
  42.688,44 € 
330%
  570.108,17 € 
  612.796,61 € 
Unveränterter Hebesatz
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lage neues Recht
255%
  32.986,52 € 
255%
  440.538,13 € 
  473.524,65 € 
Hebesatz aufkommensneutral
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lage neues Recht
270%
  34.926,90 € 
270%
  466.452,14 € 
  501.379,04 € 
Hebesatz + moderate Erhöhung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aus Sicht der Verwaltung und des Bürgermeisters wird eine ungefähre Aufkommensneutralität angestrebt, allerdings mit einer moderaten Erhöhung um einen guten Puffer bezüglich der Unwägbarkeiten beim Steueraufkommen zu haben. Die Entscheidung über die Höhe des Hebesatzes muss jetzt getroffen werden obwohl noch nicht alle Daten vorliegen. Der Bayerische Gemeindetag spricht zum Teil von „jährlich notwendigen Anpassungen“, aber das wollen wir definitiv vermeiden. Gründe dagegen sind aus Sicht der Verwaltung die Verwirrung bei den Bürgern (z.B. falsche Daueraufträge) und auch der Aufwand und die Kosten, denn neben dem Zeitaufwand und den Personalkosten, kommen noch Kosten für Porto und Druckkosten von weit über 1.000 € für die neuen Bescheide hinzu.
Die Verwaltung schlägt vor den Hebesatz für die Grundsteuer A und B von 330% auf 270 % zu senken.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Hebesatzsenkung bei der Grundsteuer A und B von 330% auf 270 % zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 6
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6.1. Genehmigungen im Freistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö informativ 6.1
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6.1.1. Wohnhausneubau mit Garage, Gremertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö informativ 6.1.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gremertshausen OST II“ und ist im Freistellungsverfahren beantragt.
Das Wohnhaus ist mit Erdgeschoß und ausgebautem Dachgeschoß, Dachneigung 42° geplant, was den Festsetzungen des BP entspricht.

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6.1.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö informativ 6.1.2

Sachverhalt

Der Bauantrag wurde bereits im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt. Hierbei war der Antrag für ein Einfamilienhaus gestellt. 
Nun wird als TEKTUR-ANTRAG (ebenfalls im Genehmigungsfreistellungsverfahren) ein Zweifamilienhaus beantragt. Das Wohnhaus bleibt in der Größe und von den Ansichten her unverändert. Es wird lediglich so um geplant, dass eine Wohnung im Erdgeschoß und die zweite Wohnung im Obergeschoß entsteht. Laut Festsetzungen des Bebauungsplanes sind max. 2 Wohneinheiten zulässig. Die zusätzlich erforderliche Stellplätze sind nachgewiesen.

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6.2. Genehmigte Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö 6.2
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6.2.1. Abbruch und Neubau eines bestehenden Wohn- und Stallgebäudes, Griesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö informativ 6.2.1
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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö informativ 7
Datenstand vom 12.12.2024 17:29 Uhr