Datum: 05.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften
1.1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.10.2024
1.2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.10.2024
2 Antrag auf Vorbescheid
2.1 Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage, Grandlmiltach
3 Antrag auf Baugenehmigung
3.1 Anbau an best. Lagerhalle und Teilausbau für die zusätzliche Unterbringung einer Schießstätte des Schützenvereins Hubertus Kranzberg e.V., Kranzberg
4 Einbeziehungssatzung "Giesenbach Süd"
4.1 Billigungsbeschluß und anschließende Frühzeitige Beteiligung
5 Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer
6 Verlängerung der Beteiligung an der Öko- Modellregion Kulturraum Ampertal für weitere drei Jahre
7 Bekanntgaben
7.1 Antrag auf Genehmigungsfreistellung
7.1.1 Neubau eines Einfamilienhauses, Kranzberg
7.2 Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung, bei welchen die Geheimhaltungsgründe weggefallen sind
7.3 Ergebnis Hochwasser-Check mit WWA
7.4 Gemeindedaten 2024 - Veröffentlichung des RPV
8 Anträge und Anfragen

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö beschließend 1
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1.1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 1.1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 08.10.2024 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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1.2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 1.2

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 2
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2.1. Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage, Grandlmiltach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 14.05.2024 wurden 2 Standorte vorgestellt, Variante 1, im Wald, was privilegiert ist und Variante 2 auf dem Grundstück Fl. Nr. 1051 in offener Landschaft, die bevorzugt wird.
Der Gemeinderat hat dann in seiner Sitzung am 23.07.2024 den Aufstellungsbeschluß zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein „Sondergebiet Windenergie“ im Bereich Grandlmiltach gefasst, zu dem das Verfahren gerade läuft, also Grundstück Fl. Nr. 1051 der Gemarkung Hohenbercha.
Mit Herrn Hinterseher von der Fa. „Südlicht-Solar“ wie auch im Gemeinderat wurde bisher besprochen, dass im Bereich von Grandlmiltach nur 1 Windanlage entsteht bzw. gebaut wird. Eine zweite Anlage, und dass er parallel dazu noch für das andere Grundstück (V1) eine Bauvoranfrage für eine Windenergieanlage stellt, wurde von Herrn Hinterseher in keinem einzigen Gespräch mit der Gemeinde angedeutet oder vorgebracht.
Im August hat sich herausgestellt, dass für das Grundstück Fl. Nr.1058 Gemarkung Hohenbercha (V1) eine Bauvoranfrage im Landratsamt eingereicht wurde, zu der wir eine Stellungnahme abgeben müssen, die wir daraufhin mit einer negativen Stellungnahme auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt gegeben haben, da aus den vorgenannten Gründen die Voraussetzungen für ein weiteres Windrad nicht vorliegen, und weil laut den bisherigen Absprachen in diesem Bereich nur eine Windanlage entstehen darf.
Herr Hinterseher teilte uns auf Nachfrage mit, dass er die Bauvoranfrage als zweite Möglichkeit eingereicht hat, falls der erste Standort mit dem Bauleitplanverfahren scheitern sollte.
Nachdem wir die negative Stellungnahme aufgrund des laufenden Bauleitplanverfahrens abgegeben hatten, und diese Bauvoranfrage noch nicht abgeschlossen ist, sind wir vom Landratsamt noch einmal aufgefordert worden, diese Bauvoranfrage dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 
Allerdings teilt das Landratsamt gleichzeitig mit, dass das gemeindliche Einvernehmen nicht unter Bedingungen, Vorbehalten oder Voraussetzungen erteilt werden kann. Ist die Zustimmung zu einem Vorhaben an eine Voraussetzung, Bedingung oder einen Vorbehalt geknüpft, muss dies als Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens angesehen werden.
 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund der persönlichen Beteiligung von 1. Bürgermeister Hermann Hammerl übernahm 2. Bürgermeister Hierhager die Sitzungsleitung. Gem. Art. 49 GO waren Georg Hammerl und Hermann Hammerl von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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3. Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 3
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3.1. Anbau an best. Lagerhalle und Teilausbau für die zusätzliche Unterbringung einer Schießstätte des Schützenvereins Hubertus Kranzberg e.V., Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Das Grundstück für das Bauvorhaben ist im Flächennutzungsplan als MI dargestellt. Im Norden grenzt dann schon das Gewerbegebiet an. Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht, so dass das Bauvorhaben nach der umliegenden Bebauung nach § 34 BauGB zu beurteilen ist.
Es handelt sich um einen zweigeschossigen Bau (Größe 5,11 auf 7,0 m) der an die bestehende gewerbliche Lagerhalle angebaut ist. Die geplanten Räume sind zur Nutzung für den Schützenverein „Hubertus“ Kranzberg. Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.

Beschluss

Dem Bauantrag wird in der beantragten Form zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Sonja Kieslinger war aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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4. Einbeziehungssatzung "Giesenbach Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 4
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4.1. Billigungsbeschluß und anschließende Frühzeitige Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat Kranzberg hat am 17.10.2023 den Aufstellungsbeschluß zur Einbeziehungssatzung „Giesenbach Süd“ gefasst. Das Verfahren hat sich aus privaten Gründen des Antragstellers verzögert. Nun liegt der Entwurf vom Büro Eichenseher aus Pfaffenhofen für die Satzung vor. 

Die Satzung sieht eine Bebauung für ein Einzelhaus (max. 2 WE) mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1129/2 der Gemarkung Gremertshausen vor. Das Wohnhaus wird mit einer Geschoßentwicklung E+I+D festgesetzt. Es sind Sattel- und Walmdächer bis zu einer max. Dachneigung von 28 ° möglich. Die Grundflächenzahl wird mit 0,3 festgesetzt.

Die Erschließung für das Grundstück ist über den derzeit bestehenden Gemeindeweg Fl. Nr. 1129/1 vorgesehen. Die Erschließungsmaßnahme und die diesbezüglichen Kosten werden über einen Städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer geregelt. 

Beschluss

Der Gemeinderat Kranzberg fasst den Billigungsbeschluss zu diesem  Entwurf in der Fassung vom 05.11.2024 und beauftragt die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Zuge der Grundsteuerreform wurden alle Grundstück und Flächen vom Finanzamt neu bewertet. Ab 01.01.2025 wird dann die Grundsteuer anhand der neu festgesetzten Messbeträge erhoben.
Jetzt ist der Hebesatz für die Grundsteuer A und B für 2025 neu festzusetzten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bundes- und Landespolitik das Versprechen der „Aufkommensneutralität“ gegebenen hat. Aufkommensneutralität bedeutet NICHT, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleichbleibt. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann- also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform. 
In der Sitzung vom 08.10.2024 wurde der Hebesatzsenkung bei der Grundsteuer A und B von 330% auf 270 % zugestimmt.
Die neuen Grundsteuerbescheide müssen jetzt zeitnah versendet werden, aus diesem Grund muss eine separate Hebesatzsatzung erlassen werden, da wir nicht auf den Erlass der Haushaltssatzung warten können.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Grundsteuer-Hebesatzsatzung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Verlängerung der Beteiligung an der Öko- Modellregion Kulturraum Ampertal für weitere drei Jahre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung soll die Erzeugung von Bio-Produkten aus Bayern mittelfristig verdoppelt werden. Die Nachfrage nach ökologischen Lebensmitteln soll künftig stärker aus heimischer, regionaler Produktion gedeckt werden.

Damit dieses Ziel erreicht wird, wurde bereits 2012 das Landesprogramm „BioRegio Bayern 2030" ins Leben gerufen. Dieses Programm sieht Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Beratung, Förderung, Vermarktung und Forschung vor.

Mit dem Wettbewerb staatlich anerkannte Öko-Modellregionen will die Bayerische Staatsregierung die Produktion heimischer Bio-Lebensmittel und das Bewusstsein für regionale Identität voranbringen.

In staatlich anerkannten Öko-Modellregionen arbeiten Kommunen, Landwirte, Verarbeiter und Verbraucher zu folgenden Themenfeldern intensiv zusammen:

  • Landwirtschaftliche Erzeugung (einschl. Gartenbau, Imkerei und Teichwirtschaft)
  • Verarbeitung unter Berücksichtigung des Lebensmittelhandwerks
  • Vermarktung, Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung
  • Diversifizierung (Agrotourismus, Direktvermarktung, Pädagogische Angebote usw.)
  • Information und Bewusstseinsbildung

Die Projekte sollen hierbei zeigen, dass sich Verknüpfungspunkte mit Themen einer nachhaltigen
Regionalentwicklung ergeben:

  • Biodiversität sowie Erhalt der vielfältigen Kulturlandschaft
  • Regionale Versorgung/Nahversorgung/Erhalt von intakten Ortskernen
  • Nachhaltiger Tourismus und Naherholung
  • Soziale Landwirtschaft
  • Solidarische Landwirtschaft
  • Regionale Wertschöpfung, regionales Handwerk

Insgesamt gibt es nun bayernweit 35 staatlich anerkannte Öko-Modellregionen, die aus 6 bis 53
Mitgliedsgemeinden bestehen (Durchschnittlich 24,7 Kommunen).

Öko-Modellregionen werden über die Ämter für Ländliche Entwicklung bei der Umsetzung ihrer vielfältigen Projekte unterstützt und gefördert. 75% der Kosten für die Stelle des Projektleiters vor Ort werden vom Freistaat übernommen, maximal bis zu 75.000 Euro im Jahr.

Die Förderung läuft grundsätzlich zwei Jahre, sie kann um weitere drei Jahre verlängert werden.
Nach fünf Jahren gehen die Regionen in eine degressive (=verringernde) Förderphase über. 


Die Fördersätze für die Umsetzungsbegleitung betragen 60% im 6., 40% im 7.Jahr und im 8. bzw. allen folgenden Jahren 20%.

Gebietserweiterungen sind jederzeit möglich, beim Ausscheiden einzelner Gemeinden muss ein
zusammenhängendes Gebiet erhalten bleiben.

Staatlich anerkannte Ökomodellregion Kulturraum Ampertal

Der erfolgreichen Bewerbung des Ampertals im Mai 2019 liegen folgende Projektideen zu Grunde:

  • Eine Öko-Modellregion im Landkreis Freising soll Wertschöpfung und Konsum von Lebensmitteln aus der Region anregen. Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen für regionale Bio-Lebensmittel sollen aufgebaut und gestärkt werden, um Perspektiven für landwirtschaftliche und handwerkliche Betriebe zu erhalten.
  • Intensive Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsangebote sollen die Menschen der Region für das Thema Landwirtschaft sensibilisieren. So sollen Verbraucher und Erzeuger näher zueinander gebracht und gegenseitige Wertschätzung geweckt werden. Das soll biologisch und konventionell wirtschaftenden Landwirten zugutekommen.
  • Die Unterstützung regionaler Wirtschaftskreisläufe, die Verknüpfung von Akteuren in der Region und die Vernetzung von Stadt und Land sind Teil einer nachhaltigen Regionalentwicklung und tragen dazu bei, den ländlichen Charakter der Region zu erhalten.
  • Weitere Akteure sollen die Möglichkeit bekommen, sich mit ihren eigenen Ideen in der Öko- Modellregion einzubringen. 

Seit November 2019 ist die Stelle als Projektmanagerin der Öko-Modellregion besetzt. Im Zwischenbericht des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom April 2021 zeigte sich die Fachjury beeindruckt von der fachlich sehr guten Arbeit.
Sie verlängerte aufgrund der positiven Resultate die Förderung der Öko-Modellregion Kulturraum Ampertal um weitere drei Jahre bis Ende 2024.

Im April 2024 übernahm das Freisinger Büro Ecozept die Aufgabe des Projektmanagements. Sie arbeiten aktuell an einer Kooperation der Gemeinden im Hinblick auf die zukünftige Versorgung von Kitas und Schulen mit gesunden Lebensmitteln aus der Region. Außerdem erstellen und pflegen sie die Kontakt- Daten der Bio-Betriebe.

Der bestehende Vertrag und die Förderperiode laufen im Januar 2025 aus.
Wird die Mitgliedschaft in der ÖMR aufgehoben, zieht dies die folgenden Konsequenzen mit sich:
  • Die angestoßene Arbeit bezüglich der Außerhaus- Verpflegung müsste in Eigenregie fortgeführt werden
  • Diverse Fördermöglichkeiten entfallen
  • Die Absatzsteigerung durch das Netzwerk entfällt
  • Bestehende Kooperationen (Regionalinitiativen, Lehre, Verbände, etc.) verlieren eine „Stimme aus dem Ampertal“

Der Ampertalrat schlägt vor:

Die Stelle ist dem Verein Kulturraum Ampertal zugeordnet. Die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils erfolgt durch alle 12 Mitgliedsgemeinden.
Nach den Vorgaben der Förderstelle kann die Bezahlung je nach Qualifikation und persönlichen
Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 TV-L erfolgen. Zusätzlich werden pro Jahr direkt der ÖMR zuordenbare Kosten in Höhe von 5.000€ für Referenten, Drucksachen, etc. einkalkuliert, für die Fördermöglichkeiten bestehen.

Analog zur ILE- Umsetzungsbegleitung werden an Sachkosten 10.000€ für Büromiete, Arbeitsmittel, Steuerberatung etc. und 5.000€ für den Eigenanteil des Öko- Verfügungsrahmens angesetzt.- Siehe beiliegende Kostengliederung vom 17.10.2024.
Die Umlegung des Eigenanteils soll nach Einwohnern erfolgen. Die Einwohnerzahl der Stadt Freising soll immer gleichgesetzt werden mit der der einwohnerstärksten Mitgliedsgemeinde (aktuell Allershausen). Stichtag sind die Einwohnerzahlen vom 31. Dezember 2023. Die prozentualen Anteile am Umlegungsbeitrag bleiben für den Förderzeitraum von drei Jahren gleich.
Auf Grundlage der vorgestellten Kostenkalkulation ergibt sich damit folgender Umlegungsbetrag für die kommenden 3 Jahre:




2025
2026
2027
 
Einwohner
EW- Umlegung
1,09 €
1,48 €
1,87 €
Allershausen 
6271
       6.865,63 € 
     9.298,88 € 
    11.732,13 € 
Attenkirchen
2774
       3.037,04 € 
     4.113,39 € 
       5.189,75 € 
Fahrenzhausen
5138
       5.625,20 € 
     7.618,83 € 
       9.612,45 € 
Freising
49939
6271
       6.865,63 € 
     9.298,88 € 
    11.732,13 € 
Haag

2956
       3.236,29 € 
     4.383,27 € 
       5.530,25 € 
Hohenkammer
2716
       2.973,54 € 
     4.027,39 € 
       5.081,24 € 
Kirchdorf

3303
       3.616,20 € 
     4.897,82 € 
       6.179,43 € 
Kranzberg

4263
       4.667,23 € 
     6.321,34 € 
       7.975,46 € 
Langenbach

4110
       4.499,72 € 
     6.094,47 € 
       7.689,21 € 
Paunzhausen
1605
       1.757,19 € 
     2.379,96 € 
       3.002,72 € 
Wolfersdorf

2556
       2.798,37 € 
     3.790,14 € 
       4.781,91 € 
Zolling
 
5090
       5.572,65 € 
     7.547,65 € 
       9.522,65 € 
 
Summe
47053
51.514,68
69.772,01
88.029,35

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Kranzberg beschließt, dass die Gemeinde Kranzberg ein Teil der staatlich anerkannten Öko-Modellregion Kulturraum Ampertal bleibt. Aufgabe der Öko- Modellregion ist die Vernetzung der Betriebe, Verarbeiter und Abnehmer. So verleiht sie
der Produktion und dem Absatz heimischer Bio-Lebensmittel in der Region zukunftsweisende Impulse und bringt in der Bevölkerung das Bewusstsein für regionale Identität voran.

Die Gemeinde Kranzberg beteiligt sich weiterhin anteilig an den nach Abzug der staatlichen Förderung verbleibenden Kosten. Dabei soll die Umlegung des Eigenanteils nach Einwohnerzahlen erfolgen, wobei die Einwohnerzahl der Stadt Freising gleichgesetzt wird mit Allershausen, der einwohnerstärksten Mitgliedsgemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö beschließend 7
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7.1. Antrag auf Genehmigungsfreistellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 7.1
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7.1.1. Neubau eines Einfamilienhauses, Kranzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 7.1.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Westliche Ringstraße“. Ein Baugenehmigungsverfahren  wird nicht gefordert, so dass der Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren bleibt.

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7.2. Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung, bei welchen die Geheimhaltungsgründe weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 7.2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 08.10.2024 wurden im nichtöffentlichen Teil die Planungsleistungen für den Anbau der Grundschule mit Ganztagesbetreuung und Teilsanierung der Turnhalle vergeben.
Das Planungsteam besteht aus:
  • Objektplaner: Arge F64 Architekten und Stadtplaner GmbH (Kempten) und Dantele Dip. Ing. Architekten und Stadtplaner PartG mbB (Freising)
  • Freianlagen: Büro Freiraum Berger und Fuchs Landschaftsarchitekten PartG mbB (Freising)
  • ELT: Glasmann Ingenieure (Pfaffenhofen a. d. Ilm)
  • HLS: Ing.-Büro Vogt GmbH (Freising)
  • Tragwerksplanung: Apfelböck Ingenieurbüro GmbH (Dingolfing)
Projektsteuerung: Stein und Partner Projektmanagement (München)

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7.3. Ergebnis Hochwasser-Check mit WWA

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 7.3

Sachverhalt

Im Rahmen des Hochwasser-Checks vom 09.10.2024 haben Erster Bürgermeister Hammerl, Zweiter Bürgermeister Hierhager und die Geschäftsleitung dem WWA gemeinsam die „Brennpunkte“ bei Hochwasserfällen und Starkregenereignissen im Gemeindegebiet vorgestellt. Das Wasserwirtschaftsamt hat diese aufgenommen und wichtige Hinweise (u. a. zu den Dammbaumaßnahmen) gegeben. Sobald vom WWA das Protokoll vorliegt, wird dem Gemeinderat alles umfassend vorgestellt.

Im Rahmen des Hochwasser-Checks wurde von Gemeindeseite auch nochmals die Notwendigkeit der Aufweitung des Thalhauser Grabens hinterfragt, da hinter der Aufweitung sofort eine Dammbaumaßnahme liegen würde. Da die Aufweitung jedoch als Retentionsraum für die Mischwasserentlastung dient und auch entsprechend ökologische Maßnahmen eingeschlossen sind, kann auf die Grabenaufweitung nicht verzichtet werden.  Das WWA hat dies nach dem Hochwasser-Check nochmals geprüft.

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7.4. Gemeindedaten 2024 - Veröffentlichung des RPV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö informativ 7.4

Sachverhalt

Der Regionale Planungsverband stellt der Gemeinde Kranzberg wieder die Gemeindedaten 2024 zur Verfügung.

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö informativ 8
Datenstand vom 12.12.2024 17:32 Uhr