Datum: 11.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 22:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 14.01.2025 wird genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Ortsrecht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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2 |
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2.1. Änderung der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Die derzeit gültige Benutzungssatzung des Friedhofs enthält in Bezug auf anonyme Bestattungen eine Formulierung in § 12, die fälschlicherweise von der Vergabe eines Nutzungsrechts für Grabstätten ausgeht. In der Praxis wird bei einer anonymen Bestattung jedoch kein Nutzungsrecht für eine Grabstätte vergeben, sondern lediglich eine Zuweisung des Bestattungsplatzes vorgenommen. Diese Unterscheidung hat rechtliche und gebührenrechtliche Konsequenzen.
Die Formulierung in der aktuellen Satzung, die von einem Nutzungsrecht bei anonymen Grabstätten spricht, ist nicht korrekt und führt zu Missverständnissen. Bei einer anonymen Bestattung wird keine langfristige Nutzung eines Grabes gewährt, wie es bei herkömmlichen Grabstätten der Fall ist. Stattdessen erfolgt lediglich die Zuweisung eines Platzes für die Bestattung, ohne dass den Angehörigen ein dauerhaftes Nutzungsrecht übertragen wird.
Würde weiterhin von einem Nutzungsrecht ausgegangen, würde dies die anonyme Bestattung in ihrer rechtlichen und praktischen Bedeutung mit einer herkömmlichen Grabnutzung gleichsetzen, was nicht zutrifft. Die Bestattung erfolgt anonym, ohne dass eine Verantwortung für die Pflege oder Nutzung des Grabes durch die Angehörigen erforderlich ist.
Die Benutzungssatzung des Friedhofs muss daher dahingehend überarbeitet werden, dass die Formulierung zum Nutzungsrecht bei anonymen Bestattungen gestrichen wird. Vielmehr erfolgt lediglich eine Zuweisung des Bestattungsplatzes, was mit der tatsächlichen Praxis übereinstimmt.
Durch die Korrektur der Satzung wird klargestellt, dass anonyme Bestattungen von der Nutzung her nicht mit herkömmlichen Grabnutzungen vergleichbar sind. Dies hat zur Folge, dass auch die entsprechenden Gebührenstrukturen angepasst werden müssen, da bei anonymen Bestattungen keine Nutzungsgebühr erhoben werden kann. Stattdessen wird eine Zuweisungsgebühr fällig, die die administrative Zuweisung des Platzes und die damit verbundenen Kosten abdeckt (nächster TOP).
Die Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen wird daher wie folgt geändert bzw. ergänzt:
§ 12 Aschenreste und Urnenbeisetzungen, anonyme Grabzuweisung
(3) Anonyme Urnengrabstätten sind Grabstäten für die Beisetzung von Urnen, die der Reihe nach belegt und für die erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit eine Zuweisung erfolgt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Änderung der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2.2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Im Rahmen der anonymen Bestattung wird in der bisherigen Satzung fälschlicherweise von einer Nutzungsgebühr für das Grab gesprochen (§ 4 Abs. 1 Buchstabe h) der Friedhofsgebührensatzung).
Tatsächlich kann jedoch keine Nutzungsgebühr erhoben werden, da bei einer anonymen Bestattung kein Nutzungsrecht für ein Grab vergeben wird. Bei einer anonymen Bestattung wird lediglich eine Zuweisungsgebühr erhoben, die die Verwaltungskosten und die Zuweisung des Bestattungsplatzes abdeckt, ohne dass den Angehörigen ein Nutzungsrecht am Grab eingeräumt wird.
Die Satzung muss daher geändert werden, um diese Unterscheidung korrekt darzustellen und um die rechtlichen Grundlagen der anonymen Bestattung klarzustellen.
Eine Nutzungsgebühr entfällt, da die Bestattung anonym erfolgt und kein langfristiges Nutzungsrecht für das Grab besteht. In der bisherigen Satzung war dies nicht korrekt formuliert, was nun mit dieser Satzungsänderung behoben wird.
Die vorgeschlagene Änderung stellt sicher, dass nur die Zuweisungsgebühr korrekt als Entgelt für die anonyme Bestattung berücksichtigt wird, und dass keine falsche Gebührenerhebung erfolgt.
Eine solche Anpassung der Satzung ist erforderlich, um sowohl rechtliche Klarheit zu schaffen als auch die korrekten Gebührenstrukturen festzulegen.
Die Friedhofsgebührensatzung wird daher wie folgt geändert:
§ 4 Grabnutzungsgebühr
Abs. 1 Buchstabe h) wird ersatzlos gestrichen.
§ 6 Sonstige Gebühren
Neu:
Abs. 1 Buchstabe
e) Grabzuweisungsgebühr (einmalig 25 x 42,00 €) 1.050,00 €
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Änderung der Friedhofsgebührensatzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Raumprogramm und päd. konzept Erweiterung Grundschule für Ganztagesbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Um die Fördermittel für die Erweiterung der Grundschule für die Ganztagesbetreuung zu beantragen, ist ein Raumprogramm bzw. Bauprogramm und ein päd. Konzept notwendig. Das päd. Konzept wurde gemeinsam mit der Schulleitung erarbeitet.
Bei der Erstellung des Raumprogramms wurde sich bereits mit dem Fördermittelgeber, der Regierung von Oberbayern, abgestimmt, ob das päd. Konzept und Raumprogramm so umgesetzt werden kann. Hier wurden zudem auch die förderfähigen Flächen erfragt, damit der notwendige Anbau für die Ganztagesbetreuung zwar für die zu erwartenden Schülerzahlen und die damit einhergehende Betreuungsquote ausreicht, jedoch flächenmäßig nicht über das Ziel hinausschießt. Es soll schließlich bedarfsgerecht gebaut werden.
Es soll laut Raumprogramm und päd. Konzept daher jeder Gruppenraum ein „Thema“ haben. Somit können die Schülerinnen und Schüler nach dem Unterricht erst im Gruppenraum der Gruppe ankommen, zu der sie gehören, und ihre Hausaufgaben machen. Nach der Hausaufgabenzeit, können die Gruppenräume für die Ganztagesbetreuung genutzt werden. Da die Gruppenräume für ein gutes, ruhiges Umfeld für die Hausaufgaben nicht ausreichen, können nach Rücksprache mit Frau Hartmann weiterhin die Räumlichkeiten der Grundschule dafür genutzt werden.
Damit die Ganztagesbetreuung an nur einem Ort stattfindet, sollen die Hortplätze an die Hohenbachernstraße verlegt werden. Durch eine Umwidmung und den Nachweis, dass für Krippe bzw. Kindergarten der Bedarf an einer weiteren Gruppe gegeben ist, könnten möglicherweise alle Plätze der künftigen Ganztagesbetreuung gefördert werden.
Zur Förderung:
Neben der FAG-Förderung, die sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Kranzberg anlehnt, gibt es noch das Förderprogramm Ganztag. Hier werden pro neu geschaffenen Betreuungsplatz (nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern gelten alle Plätze als neu geschaffen; einzige eventuelle Ausnahme sind die Hortplätze, sollte die Umwidmung allerdings funktionieren, gelten auch diese Plätze als „neu“) 7500,00 € Förderung bezahlt.
Für die Ganztagesbetreuung sind pro Schüler 1 - 2,5 m² an Fläche förderfähig. Ebenso ist für die Mittagsverpflegung (die zumindest verpflichtend in der Ganztagesbetreuung angeboten werden muss) eine Fläche pro Schüler mit 1,4 - 1,7 m² förderfähig. Da das päd. Konzept die Mittagsverpflegung in 2 Schichten vorsieht, kann hier Fläche eingespart werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Kranzberg beschließt das vorgelegte Raumprogramm und päd. Konzept. Im Rahmen der weiteren Planung sollen – soweit möglich – zusätzliche Flächen eingespart werden, um die Investitionskosten zu reduzieren bzw. so gering wie möglich zu halten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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4. Neugestaltung Kirchenvorplatz; Vorstellung Baustellenumleitung und Zeitplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Neugestaltung des Kirchenvorplatzes wird der Bereich der Kirchbergstraße von der Kreisstraße bis zum Pfarrbüro zeitweise voll gesperrt sein.
Von Mitte März bis Mitte April wird der Wasserzweckverband Freising-Süd den Bereich von der Kreisstraße bis zum Abzweig Pfarrkindergarten bereits voll sperren, da die Wasserleitung erneuert wird. Dabei ist auch die Kreisstraße 2 Tage gesperrt.
Im Anschluss wird Mitte April die Fa. Schelle mit den Tiefbaumaßnahmen für den Kirchenvorplatz beginnen. Während der Pflasterarbeiten im Bereich der Kirchbergstraße, die mindestens 3 Wochen andauern werden, kann dieser Bereich nicht befahren werden und wird voll gesperrt. Auch im Anschluss nach den Pflasterarbeiten ist eine Vollsperrung von weiteren 3 Wochen notwendig.
Für die direkten Anlieger im Baustellenbereich werden Parkplätze ausgewiesen und Parkberechtigungskarten verteilt.
Die Zufahrt für die Kirchbergsiedlung wird während dieser Vollsperrungen nur über den Feldweg „Pestsäule“ erreichbar sein. Bereits in den vergangenen Wochen wurde mit dem Landwirt Rücksprache gehalten, und eine grundsätzliche Zustimmung erreicht.
Auf seiner Fläche können Ausweichbuchten angelegt werden. Um den spitzen Kurvenradius von der Hohenbachernstraße auf den Feldweg zu verbessern (damit überhaupt Müllabfuhr, ggf. Feuerwehr oder andere LKW’s auf den Feldweg gelangen können), wird eine Übergangslösung (geschotterter Bereich) vor der Pestsäule auf den Feldweg errichtet. Mit dem Landwirt wird eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Eine finanzielle Entschädigung wird ebenfalls ausbezahlt.
Der Bauhof und die Fa. Schelle werden den Feldweg während dieser Zeit Instand halten, damit eine Zu- und Abfahrt für die Anlieger so angenehm als möglich gestaltet wird.
Am 25.02.2025 findet am Pantaleonsberg eine Versammlung mit den betroffenen Bürgern statt. Mit der Arztpraxis Haslbeck, Herrn Pfarrer Erber, dem Kindergarten St. Pantaleon, der Bücherei und Musikschule wurde bereits gesprochen.
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5. Hochwasserschutz Thalhauser Graben, Ausschreibung Planungsleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Förderprogramms des WWA München hat die Gemeinde Kranzberg mit der Stadt Freising ein integrales Hochwasserschutzkonzept „Thalhauser Graben“ erstellen lassen. Dies ist mittlerweile schon knapp 10 Jahre her, eine Umsetzung der Maßnahmen seitens der Gemeinde Kranzberg hat noch nicht stattgefunden.
Als eine erste Maßnahme auf dem Gemeindegebiet Kranzberg aus dem o. g. Konzept sind die Errichtung von 3 Hochwasserrückhaltungen im Bereich des Thalhauser Grabens sowie im Bereich der Wiesenstraße der Gewässerentwicklung zu planen.
Das Hochwasser bzw. die Starkregenereignisse im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass diese Maßnahmen notwendig sind.
Für die Umsetzung ist zuvor eine Planung und dann eine wasserrechtl. Genehmigung notwendig. Es müssen daher folgende Gewerke für die Planung ausgeschrieben werden:
- Objektplanung Freianlagen
- Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Tragwerksplanung
Daneben ist für die Maßnahme ein landschaftspflegerischer Begleitplan erforderlich.
Die Verwaltung rechnet mit Planungskosten von ungefähr 220.000,00 € und Baukosten in Höhe von über 2 Mio. €. Die Förderung nach der derzeitigen RZWas2021 beträgt 50%.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung der Planung für die Umsetzung des Hochwasserschutzes am Thalhauser Graben. Die Dammbaumaßnahmen werden dann nach Priorität bzw. Gefahrenpotenzial bewertet und umgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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6 |
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6.1. Wiederaufbau einer landw. Strohlagerhalle mit Werkstatt und Abkalbe- bzw. Kälberiglubereich nach Brandfall, Thalhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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6.1 |
Sachverhalt
Bei einem Brandfall im letzten Jahr wurde das Gebäude zerstört. Die Familie Siebler möchte das landwirtschaftliche Gebäude an gleicher Stelle und in gleicher Größe wieder aufbauen. Das Gebäude wird als Strohlager, mit Werkstatt, Abkalbe- bzw. Kälberiglubereich genutzt. Das Bauvorhaben ist ein Ersatzbau, ist privilegiert, und somit genehmigungsfähig.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird in der beantragten Form zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Zweiter Bürgermeister Anton Hierhager berichtet vom Kriegerjahrtag in Gremertshausen und spricht seinen Dank an die Organisatoren aus.
Ferner berichtet Herr Hierhager vom Mobiliätsworkshop der IBA (internationale Bauausstellung) in München, an dem er gemeinsam mit dem Allershauser Gemeinderatsmitglied und Dritten Bürgermeister Josef Lerchl teilgenommen hat. Herr Hierhager hat dabei den geplanten Radweg Thurnsberg – Leonhardsbuch – Allershausen vorgestellt und Herr Lerchl die Expressbuslinie der A9. Zur Thematik Mobilität fand vor kurzem auch ein Workshop in Allershausen und in wenigen Wochen in Schweitenkirchen statt. Herr Hierhager wird auch hier die Gemeinde Kranzberg vertreten und teilnehmen
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7.1. Genehmigte Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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7.1 |
zum Seitenanfang
7.1.1. Neubau einer Werkstatt und Errichtung einer Hackschnitzelheizung, Zinklmiltach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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7.1.1 |
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7.1.2. Umnutzung 1-Familienhaus in ein 2-Familienhaus, Kranzberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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7.1.2 |
zum Seitenanfang
7.1.3. Anbau an bestehende Lagerhalle und Teilausbau für zusätzliche Unterbringung Schießstätte, Kranzberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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7.1.3 |
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7.1.4. Errichtung Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzellager und landwirt. Garage, Thurnsberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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7.1.4 |
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8. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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informativ
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8 |
Sachverhalt
Anfrage Gemeinderatsmitglied Rudolf Wildgruber:
Herr Wildgruber berichtet den Mitgliedern des Gemeinderats, dass im Jahr 2026 der Ort Kranzberg 1200 Jahre alt wird und schlägt vor, dies mit einer Feierlichkeit und der Einweihung des Kirchenvorplatzes zu verbinden.
Anfrage Gemeinderatsmitglied Martin Oberprieler:
Herr Oberprieler berichtet, dass die Anbieter 1&1 und Telekom wieder Werbung für den Glasfaserausbau in Kranzberg machen. Beginn der Ausbauarbeiten soll der 01.03.2028 sein, die Fertigstellung ist 2030 geplant.
Anfrage Gemeinderatsmitglied Silvia Tüllmann:
Frau Tüllmann bittet nach der Bundestagswahl um die Zahlen/Statistik zum Wahllokal Gremertshausen/Hohenbercha im Bezug auf die Anzahl der Urnenwähler, Briefwähler und Nichtwähler, getrennt nach den ehem. Gemeinden.
Datenstand vom 09.04.2025 14:17 Uhr