Datum: 11.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung von Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
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ö
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1 |
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1.1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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1.1 |
Sachverhalt
Die Sitzungsniederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 11.02.2025 wird genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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1.2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift des Finanzausschusses vom 18.02.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
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ö
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1.2 |
Sachverhalt
Die Sitzungsniederschrift zur Finanzausschusssitzung vom 18.02.2025 wird genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan Verwaltungshaushalt 2025 incl. Stellenplan sowie Finanzplanung 2026 bis 2028
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2025 des Verwaltungshaushalts mit Finanzplanung 2026-2028 wurden im Finanzausschuss am 18.02.2024 bereits vorberaten.
Im Verwaltungshaushalt haben sich im Vorfeld zur Sitzung des Finanzausschusses bereits folgende Änderungen ergeben:
- 4640.17100 Zuweisung u. Zuschüsse vom Land- Staatszuschuss für Kindergärten
Erhöhung von 800.000 € auf 895.000 €
- 4640.70002 Zuschuss nach BayKiBiG an verschiedene Einrichtungen Erhöhung von 50.000 € auf 117.000 €
Weitere Änderungen haben sich in der Sitzung des Finanzausschusses nicht mehr ergeben.
Aufgrund der vorliegenden Änderungen musste der nachfolgende Werte entsprechend angepasst werden:
Epl. 9 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
9100 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
.86000 Zuführung zum Vermögenshaushalt 276.686 €
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan Verwaltungshaushalt 2025 mit den Finanzplanjahren 2026-2028 sowie dem Stellenplan mit den vorgenannten Änderungen 2025 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Haushaltsplan Vermögenshaushalt 2025 sowie Finanzplanung 2026 bis 2028
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Vermögenshaushalt 2025 sowie der Finanzplan 2026 bis 2028 wurden im Finanzausschuss am 18.02.2025 bereits vorberaten.
Folgende Änderungen haben sich im Vermögenshaushalt im Vorfeld zur Sitzung aufgrund des Beschlusses vom Gemeinderat vom 11.02.2025 ergeben:
- 5500.98801 Förderung des Sports-Zuweisungen u. Zuschüsse f. Investitionen an Hubertus-Schützen
Erhöhung von 20.000 € auf 26.750 €
Weitere Änderungen haben sich in der Sitzung des Finanzausschusses nicht mehr ergeben.
Folgende Werte mussten aufgrund der Änderung 2025 angepasst werden.
Epl. 9 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
9100 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
.30000 Zuführung vom Verwaltungshaushalt 276.686 €
.31000 Entnahme aus den Rücklagen 695.871 €
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Vermögenshaushalt 2025 sowie dem Finanzplan 2026-2028 mit den genannten Änderungen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strombeschaffung ab 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die bestehende Stromliefervertrag endet zum 31.12.2025. Daher ist eine erneute Ausschreibung notwendig.
Es gibt zwei Varianten:
Die Verwaltung möchte weiterhin an der Bündelausschreibung, die über den Bayerischen Gemeindetag organisiert wird, teilnehmen.
Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung bietet für die Gemeinde u.a. folgende Vorteile: Durch die Bündelung der Stromnachfrage von mehreren Gemeinden (Teilnehmern) können erfahrungsgemäß günstigere Konditionen als bei Einzelausschreibungen erzielt werden. Neben den Aufwänden für eine eigenständige Datenaufbereitung reduziert sich der Verwaltungs- und Kostenaufwand im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung, indem die Bündelausschreibung durch einen professionellen Dienstleister vorbereitet und durchgeführt wird.
Die enPORTAL GmbH hat nach einem EU-weiten Wettbewerbsverfahren der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH den Zuschlag erhalten, als Kooperationspartner der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH für die Vorbereitung und Durchführung der zukünftigen Bündelausschreibungen zur Energiebeschaffung im Auftrag der Gemeinde tätig zu sein. Die Vorbereitung, die Durchführung und die Administration des Vergabeverfahrens sowie die Datenbeschaffung und Datenpflege erfolgen über das web-basierte Beschaffungsportal enPORTALconnect.
Grundlage für die Leistungen der enPORTAL GmbH ist der Abschluss des vorgelegten Dienstleistungsvertrages. Einzelheiten zur Dienstleistung der enPORTAL GmbH sind auf der Landingpage abrufbar.
Die Vergütung für die Dienstleistungen im Bereich der elektrischen Energie setzt sich aus einem Grundpreis von 475,- Euro netto und einer gesonderten Vergütung pro Abnahmestelle zusammen (15,- Euro netto pro SLP-Abnahmestellen bzw. einer nach Verbrauch definierten Abnahmestelle der Straßenbeleuchtung; 175,- Euro netto pro RLM-Abnahmestelle). Die Gesamtvergütung für die Teilnahme an der Bündelausschreibung beläuft sich auf der Basis der bekannten Abnahmestellen auf ca. 750,- Euro netto. Für den Fall, dass kein Stromliefervertrag in Folge einer Bündelausschreibung oder einer nachgelagerten Ausschreibung zustande kommt, reduziert sich die Vergütung (siehe Anlage des Dienstleistungsvertrages, Honorarblatt).
2) Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung erfordert einen koordinierten Verfahrensablauf
und kurzfristige Entscheidungen u.a. über die Zuschlagsentscheidung. Deshalb wird die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH bevollmächtigt, die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen zu treffen. Über das webbasierte Portal der enPORTAL GmbH, enPORTAL connect werden alle Teilnehmer fortlaufend über die Entwicklungen bei der Bündelausschreibung informiert.
WICHTIGER HINWEIS: Die Vollmacht erstreckt sich nur auf diese Bündelausschreibungsrunde und ist auf den in der Vollmachtsurkunde festgelegten Umfang beschränkt. Es darf nur das preisgünstigste Angebot bezuschlagt werden.
Der Gemeinderat hat über die Beteiligung an jeder weiteren Bündelausschreibung sowie über die Erteilung einer Vollmacht an die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH erneut zu entscheiden. Nur bei einer Beteiligung an einer neuen Bündelausschreibung fällt ein weiteres Dienstleistungsentgelt an. Spätere Dienstleistungsentgelte können nur im Rahmen der Preis- gleitklausel aufgrund § 4 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages erhöht werden
3) Für die Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahme ist die Entscheidung zu treffen, ob, in welchen Fällen und in welcher Qualität Ökostrom beschafft werden soll.
WICHTIGER HINWEIS: Zusammen mit der Vorlage des Vergabekonzepts wird die enPORTAL GmbH aktuelle Preisindikationen vorlegen. Innerhalb der 2 Wochen-Frist (siehe dazu 4.) sind anderweitige Entscheidungen in Bezug auf die Qualität der zu beschaffenden elektrischen Energie möglich.
4) Die enPORTAL GmbH erarbeitet auf der Basis der konkreten Marktgegebenheiten ein konkretes Vergabekonzept und stimmt dieses mit der Bayerische Gemeindetag Kommunal-GmbH unter Einbindung des Bayerischen Gemeindetags ab. Das Vergabekonzept soll eine möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung gewährleisten. Soweit das Konzept die Interessen der Gemeinde in Bezug auf die möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung plausibel gewährleistet, soll diesem zugestimmt bzw. kein Widerspruch erhoben werden.
WICHTIGER HINWEIS: Soweit nicht innerhalb von 2 Wochen widersprochen wird, gilt die Zustimmung zur Umsetzung des Vergabekonzeptes als erteilt.
5) Durch die Anweisung, dass die Bayerische Kommunal-GmbH eine dahingehende Zuschlagsentscheidung zu treffen hat, wonach dem preisgünstigsten Angebot nach der von der Gemeinde genehmigten Vergabekonzeption der Zuschlag zu erteilen ist, verbleibt der Gemeinde
der für eine Bündelausschreibung derzeit bestehende höchstmögliche Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung. Insoweit wird die Bevollmächtigung der Bayerischer Gemeindetag Kom-munal-GmbH als verfahrensleitende Stelle tätig zu sein, inhaltlich beschränkt. Eine gesonderte Zuschlagsentscheidung der Gemeinde auf Empfehlung der enPORTAL GmbH oder der Bayerische Kommunal-GmbH lässt sich bei einer losweisen Nachfragebündelung mit engen Zeitvorgaben und bei Beteiligung einer Vielzahl von Gemeinden derzeit weder zeitlich noch organisatorisch realisieren.
Mit Zuschlagserteilung wird der Stromliefervertrag geschlossen. Der Unterzeichnung bedarf es zu dessen Rechtswirksamkeit nicht (vgl. Art. 38 Abs. 2 Satz 4 BayGO).
6) Die ersten Ausschreibungsverfahren sollen im Mai 2025 beginnen. Um daran teilnehmen zu
können, ist mit der Datenerfassung umgehend zu beginnen. Hierbei unterstützt die enPORTAL GmbH die Verwaltung bei der Datenbeschaffung und wird parallel hierzu mit dem Abruf der Energiedaten (Abnahmestellen, Zuordnung, Verbräuche etc.) bei dem aktuellen Lieferanten elektrischer Energie und dem Stromnetzbetreiber beginnen. Hierzu muss die enPORTAL GmbH eine entsprechende Vollmacht (siehe Anlage) erhalten.
Beschluss 1
Als Vorgaben zur Strombeschaffenheit spricht sich der Gemeinderat Kranzberg für den Ökostrom ohne Neuanlagenquote aus.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.
- Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen
Vergabekonzepts treffen darf.
- Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPortal GmbH und die Bayerische Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:
Es soll Ökostrom ohne Neuanlagenqutoe beschafft werden.
- Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.
- Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet.
- Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdatum bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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5. Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
|
ö
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|
5 |
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5.1. Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage, Grandlmiltach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
|
ö
|
beschließend
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5.1 |
Sachverhalt
Es wird ein Windrad nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)auf dem Grundstück Fl. Nr. 1051 der Gemarkung Hohenbercha beantragt.
Für diesen Bereich wurde die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet „Windenergie“ mit integriertem Landschaftsplan durchgeführt, die vom Landratsamt bereits mit Bescheid vom 18.02.2025 genehmigt ist.
Zudem liegt auch bereits ein genehmigter Vorbescheid vom 06.02.2025 (Immissionsschutzrecht) vom Landratsamt vor.
Das Windrad hat folgende Abmessungen und sonstige Angaben
Rotordurchmesser: 175,00 m
Nabenhöhe: 174,50 m
Gesamthöhe: 262,00 m
Nennleistung: 7.000 KW
Beton für Fundamente: 883 m³
Fundament rund, Durchmesser 25,50 m
Baukosten: 6,2 Mio
Auslegungs-Lebensdauer 25 Jahre
Gutachten liegen bei über: Schattenwurf
Schall / Immissionen
Eisbildung und –erkennung
Wassergefährdenden Stoffe (es fällt jedoch kein Abwasser an)
Sachverhalt: Turm und Fundament sollen dabei an der Südseite des Sondergebietes errichtet werden. Der Standort befindet sich auf einer Anhöhe südlich des Waldgebietes „Miltacher Holz“ auf einer landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche. Der Abstand zu Grandlmiltach beträgt ca. 720 m Luftlinie. Der Grundsatzbeschluß mit mind. 700 m zur nächsten Wohnbebauung ist somit eingehalten. Die Standorthöhe (Gelände) liegt bei ca. 496 m ü.N.N.
Die Rotorfläche mit dem Durchmesser von 175 m erstreckt sich zudem auf die Grundstücke Fl. Nr. 1049, 1060 und 1061, der Gemarkung Hohenbercha. Da es sich hierbei um andere Eigentümer handelt, ist nach Ansicht der Gemeinde Kranzberg die Zustimmung der Grundeigentümer nachzuweisen. Unterschriebene Gestattungsverträge für den Standort und für die Fl. Nrn. 1049 und 1060 liegen dem Antrag bei.
Die Inbetriebnahme soll voraussichtlich im 4. Quartal 2027 erfolgen. Die Erschließung für den Bau soll der Beschreibung nach von Süden her, über die Kreisstraße FS 24, einem temporären Ausbau der landwirtschaftlichen Flächen und dem gemeindlichen Feldweg mit der Fl. Nr. 1061, Gemarkung Hohenbercha erfolgen. Für die Betriebsphase findet die Erschließung von der Kreisstraße FS 24 über den Ort Grandlmiltach sowie über die gemeindlichen Feldwege mit den Fl. Nrn. 1048, 1086 und 1061, Gemarkung Hohenbercha statt.
Laut Beschreibung sollen gemeindliche Feldwege nur in Absprache mit der Gemeinde benutzt werden. Die Verkehrsflächen sollen in ungebundener Bauweise vom Antragsteller hergestellt werden, um eine bestmögliche Versickerung des Regenwassers zu ermöglichen.
Ein Städtebaulicher Vertrag mit der Gemeinde zur Erschließung, zur Nutzung der gemeindlichen Feldwege etc. ist unterzeichnet.
Die zuständige Fachstelle im Landratsamt Freising -SG Immissionsschutz- wird darum gebeten, die immissionsschutzrechtlichen Belange insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen Schallschutzwerte sowie der Beeinträchtigung durch Schattenschlag auf die umliegende Bebauung eingehend zu prüfen.
Voraussetzung für den Bauantrag war die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, die am 18.02.2025 erfolgt war. Die Unterlagen zum Bauantrag sind dann offiziell am 24.02.2025 in der Gemeinde eingegangen, so dass die Prüfung des umfangreichen Antrages bis zur Ladung und auch bis zur Sitzung noch nicht abgeschlossen werden konnte. Allerdings ist zu erwähnen, dass der Antrag und vor allem die Gutachten von den Fachstellen im Landratsamt geprüft werden.
Beschluss
Die Voraussetzungen für das Windrad wurden mit der Bauleitplanung geschaffen, der Grundsatzbeschluß mit dem Abstand von 700 m zur nächstgelegenen Bebauung ist eingehalten, so dass dem Bauantrag zugestimmt wird.
Hinweis aus dem Gremium: Der Gemeinderat besteht weiterhin auf die vertragliche Vereinbarung zur Bürgerbeteiligung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Für diesen Tagesordnungspunkt übernahm der zweite Bürgermeister Anton Hierhager die Sitzungsleitung.
Erster Bürgermeister Hermann Hammerl und Gemeinderatsmitglied Georg Hammerl waren aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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5.2. Anbau einer Außentreppe und Umbau einer Überdachung, Kranzberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
|
ö
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beschließend
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5.2 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet, das nach § 34 BauGB zu beurteilen ist, und im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt ist.
Das Obergeschoß des bestehenden 2-Familienhauses soll über die geplante Außentreppe und einem neuen Windfang zugänglich gemacht werden. Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird in der beantragten Form zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Konrad Neumair war aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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6. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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6 |
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6.1. Jahresbericht Bücherei 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
|
ö
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informativ
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6.1 |
Sachverhalt
Die Bücherei legt den Gemeinderatsmitgliedern den Jahresbericht für das Jahr 2024 vor.
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6.2. Genehmigung der 1. Flächennutzungsplanänderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
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ö
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informativ
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6.2 |
Sachverhalt
Mit Bescheid vom 18.02.2025 hat das Landratsamt Freising die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet „Windenergie“ der Gemeinde Kranzberg genehmigt.
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6.3. Genehmigungsfreistellung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
|
ö
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|
6.3 |
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6.3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Gremertshausen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
|
ö
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informativ
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6.3.1 |
Sachverhalt
Das Einfamilienhaus mit Doppelgarage entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 101 Gremertshausen „Ost II“. Ein Genehmigungsverfahren wird nicht gefordert.
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6.4. Aktion Saubere Landschaft
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
|
11.03.2025
|
ö
|
|
6.4 |
Sachverhalt
Die Aktion Saubere Landschaft findet dieses Jahr am 29.03.2025 statt. Alle Gemeinderatsmitglieder sind herzlich dazu eingeladen.
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6.5. Deutscher Architektenpreis
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
|
ö
|
|
6.5 |
Sachverhalt
Das Mehrgenerationenhaus Kranzberg wurde mit dem deutschen Architektenpreis ausgezeichnet.
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7. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2025
|
ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Anfragen Rudolf Wildgruber:
Herr Wildgruber berichtet, dass der Feldweg am Auer Graben sanierungsbedürftig ist und bittet die Gemeinde darum, das Material zu bestellen. Bürgermeister Hammerl wurde darüber bereits von Hannes Riedmeier informiert. Das Material kann gerne bestellt werden. Es sollte jedoch auch das bereits bestellte und gelieferte Material, das am Lagerplatz bei A. Kammerloher liegt, verbaut werden.
Herr Wildgruber verweist nochmals auf die Ausuferung des Amper in der Nähe des Einlaufs des Auer Graben. Frau Schmid erklärt, dass dies bereits ans WWA weitergegeben wurde. Da demnächst ein Abstimmungstermin bzgl. Hochwasserschutz Thalhausen mit dem WWA stattfindet, wird dies nochmals angesprochen.
Anfrage/Info Anton Hierhager:
Herr Hierhager lädt alle Gemeinderatsmitglieder zur Jahreshauptversammlung des SV Kranzberg ein. Neben Neuwahlen und einigen Satzungsänderungen wird auch über eine neue Investition am Sportgelände (Stockschützenbahn) gesprochen.
Datenstand vom 09.04.2025 14:35 Uhr