1. Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger schildert die derzeitige Rechtslage betreffend der Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße (siehe Anlage 3). Um die gewünschte Bebauung des Flurstücks Fl.Nr. 73/2 ermöglichen zu können ist eine Änderung der Satzung nötig.
Der Bauausschuss hat sich in der Sitzung vom 07.05.2019 mit der Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße befasst und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Änderung für den Neubau eines Hauses auf dem Flurstück 73/2 zu beschließen.
Der Gemeinderat spricht sich einheitlich für die Änderung der Satzung aus.

Beschluss 1

Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße wird gefasst. Der Geltungsbereich wird gemäß der Darstellung auf dem Plan verändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bürgermeister wird ermächtigt einen städtebaulichen Vertrag für die Erstattung der Kosten für die Planungsleistung, Grundabtretung und Einheimischenmodell abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen. Der Auftrag für die Planung wird an das Büro akfu-Architekten und Stadtplaner, München vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 10:26 Uhr