Abwasserbeseitigung; Gebührenkalkulation und Änderungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger erläutert anhand der Berechnungen der Firma KUBUS die Ergebnisse der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2019 bis 2022 (siehe Anlage 6). Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Krün ist als kostendeckende Einrichtung zu führen. Deshalb sind regelmäßig alle vier Jahre die Gebühren zu kalkulieren. Die letzte Kalkulation war zwar schon im Jahr 2013, die Verzögerung war allerdings sinnvoll, weil zunächst die vielen Investitionen in diesem Bereich abgerechnet werden mussten. Die mit der aktuellen Kalkulation festgesetzten Gebühren werden jeweils im Folgejahr, also 2020 kassenwirksam.

Der Haupt- und Finanzausschuss befasste sich in der Sitzung vom 28.05.2019 mit der Kalkulation und spricht dem Gemeinderat eine Empfehlung aus.

Für die Änderung der Gebühren muss eine Änderungssatzung erlassen werden.

Das Gremium schließt sich einheitlich der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an.

Beschluss 1

Für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 wird der Zinssatz der kalkulatorischen Zinsen für die Abwasserentsorgung auf 1,5 % festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gebührensatz für das eingeleitete Abwasser wird ab dem 01.07.2019 auf 1,45 € pro Kubikmeter (nach dem Frischwassermaßstab) festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Satzungsbeschluss für die Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 10:26 Uhr