Einbau einer Querungshilfe in die B11/Karwendelstraße; Vergabe des Planungsauftrags


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Betreffend der geplanten Querungshilfe über die B11/Karwendelstraße berichtet der Bürgermeister, dass das staatliche Bauamt die Arbeiten für den Einbau der Hilfe nicht übernehmen wird. Daher muss die Gemeinde das Projekt in Eigenregie übernehmen. Das Amt für ländliche Entwicklung hat der Gemeinde eine Kostenbeteiligung von 61 % zugesagt (nicht für den Bereich der Fahrbahn!).

Deshalb muss für die Maßnahme ein Planungsauftrag vergeben werden. Die Genehmigungsplanung, die Werksplanung und die Ausschreibung kann das Büro Plankreis übernehmen. Die Bauüberwachung soll vom Büro Anton Schönach aus Eschenlohe durchgeführt werden. Der Vertrag ist analog dem Vorgehen beim Umbau des Rathausplatzes vorbereitet.

Das Büro Plankreis könnte die Arbeiten kurzfristig angehen.

Das Gremium befürwortet den Bau der Querungshilfe in Eigenregie der Gemeinde einheitlich.

Beschluss

Der Auftrag für die Planung einer Querungshilfe in die B11/Karwendelstraße wird an das Büro Plankreis vergeben. Die örtliche Bauüberwachung soll dem Büro Anton Schönach übertragen werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt die entsprechenden Verträge abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 10:26 Uhr