1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö 2

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in der Sitzung am 29.10.2024 mit den Auswirkungen der Grundsteuerreform sowie mit der Festsetzung des Grundsteuerhebesatzes befasst und empfiehlt dem Gemeinderat die Festsetzung folgender Grundsteuer-Hebesätze:

  1. Hebesatz Grundsteuer A: 300 %
  2. Hebesatz Grundsteuer B: 400 %

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Gemeinde Krün soll entsprechend geändert werden. 

Beschluss 1

1. Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in § 1 Nr. 1: Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 300 % festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in § 1 Nr. 2: Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 400 % festgesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2024 07:08 Uhr