Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass Georg Schober zum Ende der letzten Wahlperiode noch einen Antrag als Gemeinderat eingereicht hat, der auf die Verbesserung des Breitbandausbaus in Krün zur Erreichung nötiger leistungsfähiger und schnellerer Internetanschlüsse abzielt. Der Antrag wurde den Sitzungsunterlagen beigefügt.
Grundsätzlich wurde festgestellt, dass die Gemeinde bei der Planung der Breitbandversorgung bisher weder zuständig noch eingebunden war. Das Netz der Deutschen Telekom wurde nach deren internen Vorgaben ausgebaut und eigenwirtschaftlich realisiert. Das zweite Netz von Vodafone (ehemals Kabel Deutschland) ist genauso eigenwirtschaftlich erstellt worden, in weiten Teilen mit dem Neubau der Kanalisation Ende der 1990er Jahre/Anfang 2000.
Eine Planung durch die Gemeinde gibt es auch jetzt nicht. Es können maximal Bereiche definiert werden, bei denen dann alle Gebäude (wenn gewünscht) mit einer Glasfaserleitung bis ins Haus versorgt werden.
Für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur ist grundsätzlich der Bund zuständig. Dieser hat es bisher versäumt, den verschiedenen Anbieter Auflagen und Verpflichtungen zum Ausbau aufzuerlegen. Deshalb wurde bzw. wird mit verschiedenen Förderprogrammen die Verbesserungen der Infrastruktur zur Breitbandversorgung an die Gemeinden abgewälzt. Die Förderprogramme zielen darauf ab, die Wirtschaftlichkeitslücke zum Selbstausbau teilweise auszugleichen. Voraussetzung in jedem Förderprogramm war, dass eine gewisse Versorgungsgeschwindigkeit unterschritten wurde (3 Mbits/30 Mbits/100 Mbit/s) und gleichzeitig mit dem Ausbau eine Mindestversorgung erreicht wird.
Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass die Gemeinde bereits im ersten Förderprogramm die Bereiche Klais und Elmau ausgebaut hat. Ein weiterer Ausbau in Krün war damals nicht möglich, weil die Versorgungsrate bei unter 3 Mbit/s liegen musste und das in Krün überschritten wurde.
Im Zuge des G7-Gipfels 2015 und im letzten Jahr hat die Telekom einige eigenwirtschaftliche Ausbauten vorgenommen, sodass in der Gemeinde Krün grds. eine Versorgung von über 30 Mbit/s erreicht konnte. Ausgenommen davon ist der Ortsteil Gerold, der Bereich Am Tennsee und der südliche Teil des Gewerbegebiets Krün-Süd.
Die Förderrichtlinie „Schnelles Internet Bayern“ wird zum Ende des Jahres 2020 eingestellt. Voraussetzung für die Förderung war eine Versorgung von unter 30 Mbit/s (sog. weiße Flecken). Dann wurde ein Ausbau mit Glasfaser bis ins Haus gefördert. In Bereichen des Gemeindegebiets, in dem mehr als 30 Mbit/s zur Verfügung standen, durfte die Gemeinde wegen EU-beihilferechtlichen Bestimmungen nicht fördern.
Seit dem 02.03.2020 gibt es die „Bayerische Gigabitrichtlinie“. Voraussetzung für die Förderung ist eine Versorgung von unter 100 Mbit/s. Dabei ist es unerheblich von welchem Anbieter diese Versorgung zur Verfügung gestellt wird, d.h. es wird nicht nur auf die Versorgung der Telekom abgestellt. In Bereichen des Gemeindegebiets, in dem mehr als 100 Mbit/s zur Verfügung stehen, darf die Gemeinde wegen EU-beihilferechtlichen Bestimmungen nicht fördern.
Eine Planung bzw. ein Ausbau der Breitbandinfrastruktur durch die Gemeinde im Ortsbereich Krün, am Barmsee und in Klais kommt unter den derzeit gültigen Förderrichtlinien nicht in Betracht. Für den Ortsteil Gerold, für den Bereich Tennsee und das Gewerbegebiet Krün-Süd jedoch schon.
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat eine Studie zur Erhebung der Ist-Situation in allen Landkreisgemeinden in Auftrag gegeben. Dieser Studie wurde von der Fa. Corwese GmbH erstellt und dem Kreistag in der Sitzung im Dezember 2019 vorgestellt. Leider wurde damit die vorgenannte Ist-Situation bestätigt.
Die Verwaltung hat trotzdem schon vor geraumer Zeit mit der Fa. Corwese Kontakt aufgenommen, um zu besprechen, wie es in Krün zu einer besseren Versorgung kommen kann und wie ggf. in den unterversorgten Gebieten eine Verbesserung zu erreichen ist.
Zunächst wurde beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Antrag zur Förderung von Erhebungs- und Planungsleistungen gestellt. Es stehen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Breitbandversorgung 50.000,00 € für jede Gemeinde zur Verfügung. Zusätzlich wurde ein Angebot der Fa. Corwese angefordert, wie die Erhebung und Auswertung der Daten konkret für die Gemeinde Krün aussehen könnte.
Nachdem die Kosten für die Beratungsleistung mit der Förderung abgerechnet werden können, schlägt die Verwaltung vor, zunächst die Stufe 1 des Angebots „Voruntersuchung und Durchführung der Markterkundung“ zu vergeben. Das Ergebnis wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht wesentlich von der Landkreisstudie unterscheiden, es ist aber eine zwingende Voraussetzung für eine spätere Förderung, egal welcher Ortsteil ausgebaut werden soll. Durch diesen ersten Schritt wurde dem Gremium eine Diskussionsgrundlage bereitgestellt, auf welcher weitere Entscheidungen getroffen werden können.
Bürgermeister Schwarzenberger stellte klar, dass der Auftrag an die Fa. Corwese GmbH allerdings erst erteilt werden darf, wenn der Förderbescheid des Bundesministeriums vorliegt. Die Verwaltung empfiehlt daher, dass der Gemeinderat den Bürgermeister zur Vergabe des Auftrags für die Stufe 1 des Angebots ermächtigt, sobald der Förderbescheid bei der Gemeinde eingegangen ist. GR Schober mahnte, dass der Ausbau der Breitbandversorgung unbedingt vorangetrieben werden muss, damit die Betriebe in der Gemeindegebiet auch untereinander konkurrenzfähig bleiben.