1. Änderung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün; Nutzung der Wanderparkplätze durch Wohnmobile


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger berichtet dem Gremium, dass aufgrund der Beobachtungen der letzten Wochenenden und nach Gesprächen mit Fachleuten aus der Campingbranche zu befürchten ist, dass der Andrang mit Wohnmobilen über die Pfingstferien deutlich zunehmen wird. Die Ausgangsbeschränkungen sind gelockert und viele Menschen werden die Ferienzeit dazu nutzen, ihre Wohnmobile zu nutzen, haben aber auf den Campingplätzen in der Region keinen Platz mehr reservieren können. Durch die geschlossenen Grenzen wird dieser Effekt nochmals verstärkt, weil die Urlaubsziele in Österreich und Südtirol noch nicht angefahren werden können.

Der Bürgermeister schlug daher vor, vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Dazu wäre es notwendig, die Verordnung über die Parkgebühren zu ändern. Im Grunde soll lediglich ein Parkverbot/Nachtparkverbot auf den vorhandenen Wanderparkplätzen ausgesprochen werden. Schwarzenberger erklärte, dass die über eine Allgemeinverfügung nicht möglich sei, weil eine konkrete Gefahr jetzt nicht erkennbar ist und ggf. erst eintritt, wenn z.B. die Rettungswege zugeparkt sind. Mittels einer Verordnung könnten auch abstrakt-generelle Regelungen getroffen werden, um eben auch präventiv tätig werden zu können.

Die Verwaltung schlug deshalb vor, auf allen vorhandenen Wanderparkplätzen, auf dem Kurhaus- und Friedhofsparkplatz das Parken auf PKW´s zu beschränken. Wohnmobile sind ausdrücklich nicht erlaubt. Im Gegenzug dazu könnte für die Pfingstferien ein zusätzlichen Parkplatz für Wohnmobile im Gewerbegebiet Krün-Süd angeboten und auch der ehemaligen Ladehof in Klais als Parkplatz für Wohnmobile hergerichtet werden. Im Gewerbegebiet würde der WC-Wagen der Gemeinde bereitstellen, in Klais sind die öffentlichen Toiletten vorhanden. Eine Gebühr würde zunächst für diese beiden Parkplätze nicht erhoben.

Es geht dabei darum, die Wanderparkplätze für Wanderer bzw. Badegäste für den Grubsee/Barmsee zur Verfügung zu haben. Die Wohnmobile beanspruchen durch die Größe, aber vor allem durch den (gewünscht) großen Abstand zum Nachbarfahrzeug deutlich mehr Stellfläche. Dadurch geht eine Vielzahl von Stellplätzen verloren, die wir in der Ferienzeit dringend benötigen.

Schwarzenberger zeigte auf, dass weitere Maßnahmen der Beschilderung z.B. Parkplatz am Sportgelände bzw. am Rathaus über verkehrsrechtliche Anordnungen durch die Verwaltung erledigt werden (z.B. Parken mit Parkscheibe auf 3 Std. begrenzt). Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs und die damit verbundene Erhöhung des Stundenkontingents beim Zweckverband Kommunale Dienstleistungen Oberland wurde eine Anfrage gestellt.
Der Bürgermeister stellt klar, dass diese Maßnahme nur als kurzfristige Lösung angesehen werden darf. Langfristig muss über die Parksituation, über die Organisation, über die Gebühren und auch eventuelle zusätzliche sanitäre Einrichtungen ein Gesamtkonzept für das ganze Gemeindegebiet erarbeitet, diskutiert und beschlossen werden. Eine erste Diskussionsgrundlage wurde in der Verwaltung schon zu Beginn des Jahres erarbeitet und soll in der nächsten Zeit den Gremien zur Diskussion und Verabschiedung vorgelegt werden.

Der Entwurf für die 1. Änderung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün wurde ausgearbeitet und abgestimmt. Dieser Entwurf wurde dem Gemeinderat als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

Die Gemeinderäte waren sich einig, dass man kurzfristig handeln und reagieren sollte, aber man gleichzeitig keine Anreize durch zusätzliches Parkangebot für Wohnmobile schaffen darf. Die Camper seien gut vernetzt und verbreiten attraktive Stellplätze in Sekundenschnelle via Apps und im Internet. Die kurzfristigen Maßnahmen dürfen lediglich als Ventillösung gesehen werden, wobei langfristig ein Gesamtkonzept für das ganze Gemeindegebiet erarbeitet werden muss. Auch das Problem der VW-Busse als „pseudo Wohnmobil“ wurde erkannt und diskutiert. Es wurde aber von den Gemeinderäten erwähnt, die Camper nicht nur in einem Feindbild darzustellen. Immerhin könnten einige Betriebe und Gasthäuser auch durch diese Gäste profitieren.

Beschluss 1

Die 1. Änderung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorhaben umzusetzen und die entsprechende Beschilderung und ggf weitere Maßnahmen zu erstellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt Aufträge im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Neuordnung und Organisation der öffentlichen Parkplätze im gesamten Gemeindegebiet zu erstellen. Es soll die Parkplatznutzung für den jeweiligen Standort, die Gebührenentwicklung, die Überwachung, die Beschilderung usw. beinhalten. Es ist den Gremien zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 10:30 Uhr