Grundschule Wallgau-Krün; zukünftige Entwicklung, Grundsatzbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates, 17.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Einleitend wies der Bürgermeister auf die Besonderheit der Grundschule hin, dass es sich um eine Schule in zwei Schulhäusern handelt und jede der Gemeinden als Schulsitzgemeinden festgelegt sind. Über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Schulaufwand aus dem Jahr 1973 ist diese Konstellation geregelt.
Es stehen für die gemeinsame Schule weitere Entwicklungsschritte an. Zum einen wird auf Dauer das bisherige Sportangebot im Obergeschoss des Vereinsheim in Krün von der Schulaufsicht nicht mehr akzeptiert, zum anderen steigt die Nachfrage nach einem Ganztagsangebot für die Betreuung der Kinder. Ab 2025 wird es darauf einen Rechtsanspruch geben.
In mehreren Gesprächen und Treffen mit dem Bürgermeister aus Wallgau, den Fraktionssprechern im Gemeinderat von Krün und Wallgau, der Schulleitung, dem Schulamtsdirektor, den Bürgermeisterkollegen aus Kochel und Jachenau und auch dem Elternbeirat wurde eine gemeinsame Vorgehensweise abgestimmt und soll nun mit zwei Grundsatzbeschlüssen auf den Weg gebracht werden.
Es wurde von beiden Gemeinden vereinbart, dass folgende Beschlussvorschläge in den Gemeinderatssitzungen in Krün und Wallgau (19.11.2020) zur Abstimmung gestellt werden:
- Zur weiteren Entwicklung der Grundschule Wallgau-Krün wird folgender Grundsatzbeschluss gefasst:
- Es wird an beiden Schulstandorten in Wallgau und Krün festgehalten und in beiden Gemeinden ein Schulhaus unterhalten. Grundlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag zum Schulaufwand aus dem Jahre 1973 nachdem beide Gemeinden Schulsitzgemeinden sind.
- Beide Standorte sollen gleichermaßen zukunftsfähig ausgebaut werden. Insbesondere das von der Regierung von Obb. und dem staatlichen Schulamt geforderte Sportangebot (Turnhalle) und das Angebot für die offene Ganztagsschule und Mittagsbetreuung soll an beiden Standorten umgesetzt werden. Um die bestmögliche Förderung für Investitionen beider Gemeinden zu erreichen, sind gemeinsame Verhandlungen mit den jeweiligen Förderstellen zu führen. Für die Finanzierung der Maßnahmen sind gemäß § 9 des Vertrags zum Schulaufwand gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
- Zur besseren Abstimmung und Koordination der verschiedenen Maßnahmen und des weiteren Vorgehens soll eine Arbeitsgruppe bestehend aus jeweils Erster und Zweiter Bürgermeister, dem jeweiligen Schul-Referenten im Gemeinderat und Vertretern der Verwaltungen ins Leben gerufen werden und regelmäßig tagen. Beratend sollen je nach Bedarf die Schulleitung, das staatliche Schulamt und die Elternvertreter zu diesen Sitzungen eingeladen werden.
- In einem ersten Schritt zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur Entwicklung der Grundschule Wallgau-Krün wird die Gemeinde Wallgau das geforderte Sportangebot (Turnhalle) realisieren und die Gemeinde Krün das Angebot für die offene Ganztagsschule und Mittagsbetreuung umsetzen.
Beschluss 1
- Zur weiteren Entwicklung der Grundschule Wallgau-Krün wird folgender Grundsatzbeschluss gefasst:
a. Es wird an beiden Schulstandorten in Wallgau und Krün festgehalten und in beiden Gemeinden ein Schulhaus unterhalten. Grundlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag zum Schulaufwand aus dem Jahre 1973 nachdem beide Gemeinden Schulsitzgemeinden sind.
b. Beide Standorte sollen gleichermaßen zukunftsfähig ausgebaut werden. Insbesondere das von der Regierung von Obb. und dem staatlichen Schulamt geforderte Sportangebot (Turnhalle) und das Angebot für die offene Ganztagsschule und Mittagsbetreuung soll an beiden Standorten umgesetzt werden, um den Schülertransfer zwischen beiden Schulgebäuden auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Um die bestmögliche Förderung für Investitionen beider Gemeinden zu erreichen, sind gemeinsame Verhandlungen mit den jeweiligen Förderstellen zu führen. Für die Finanzierung der Maßnahmen sind gemäß § 9 des Vertrags zum Schulaufwand gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
c. Zur besseren Abstimmung und Koordination der verschiedenen Maßnahmen und des weiteren Vorgehens soll eine Arbeitsgruppe bestehend aus jeweils Erster und Zweiter Bürgermeister, dem jeweiligen Schul-Referenten im Gemeinderat und Vertretern der Verwaltungen ins Leben gerufen werden und regelmäßig tagen. Beratend sollen je nach Bedarf die Schulleitung, das staatliche Schulamt und die Elternvertreter zu diesen Sitzungen eingeladen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. In einem ersten Schritt zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur Entwicklung der Grundschule Wallgau-Krün wird die Gemeinde Wallgau das geforderte Sportangebot (Turnhalle) realisieren und die Gemeinde Krün das Angebot für die offene Ganztagsschule und Mittagsbetreuung umsetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.03.2021 08:13 Uhr