Verordnung über Parkgebühren in der Gemeinde Krün; Neufassung zum 01.06.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 01.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 01.06.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss hat sich mit der Kostenpflicht des Parkplatzes in Klais am Bahnhof beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschlüsse:

  1. Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den westlichen Teil des Parkplatzes am Bahnhof in Klais kostenpflichtig zu machen. Wohnmobile sollen auf diesem Parkplatz weiterhin zugelassen werden. Es wird eine Tagesgebühr in Höhe von 17.00 € (für zwei Personen Kurbeitrag enthalten) empfohlen. Die Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün soll entsprechend geändert werden.
  2. Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat vom 01.12. bis 31.03. pro parkendem Auto auf dem Parkplatz am Bahnhof in Klais eine Gebühr von 0,50 Euro an die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen als Beitrag für die Loipenpflege Klais-Kaltenbrunn abzutreten.

Der Bauausschuss hat sich mit der Abgrenzung des Parkplatzes zwischen P+R-Parkplatz (kostenfrei) und dem kostenpflichtigen Teil des Parkplatzes beschäftigt und diese auch festgelegt.

Zusätzlich hat die Verwaltung festgestellt, dass der Parkplatz am Kurhaus nahezu keine Einnahmen bringt (in den ersten 4 Monaten 2021= 60,00 €). Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Kurhausparkplatz nicht mehr kostenpflichtig, sondern zunächst nur noch mit Parkscheibe 3 Stunden auszuschildern. Damit könnte der freiwerdende Parkscheinautomat in Klais oder für weitere Parkplätze eingesetzt werden (Kosteneinsparung ca. 3.500,00 € netto).

Der Gemeinderat stimmte der geänderten Fassung der Verordnung über Parkgebühren in der Gemeinde Krün zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahmen umzusetzen.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün (Parkgebührenordnung) zum 01.06.2021. Die Verordnung vom 01.01.2021 tritt gleichzeitig außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 2

  1. Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses für den Parkplatz am Bahnhof Klais an den Markt Garmisch-Partenkirchen in der Zeit vom 01.12. bis 31.03. je abgerechnetem Fahrzeug für die Loipenpflege Klais – Kaltenbrunn eine Gebühr von 0,50 € abzutreten, wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2021 07:05 Uhr