Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen
Daten angezeigt aus Sitzung: 30. Sitzung des Gemeinderates, 22.11.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 30. Sitzung des Gemeinderates | 22.11.2022 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister erklärt, dass aufgrund der Änderungen im Steuerrecht eine Anpassung der Satzung notwendig ist. Zudem wurden verschiedene Positionen, wie z.B. die Grabeinebnung, durch Pauschalbeträge festgesetzt.
Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 08.11.2022 folgende Empfehlung beschlossen:
Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) in der vorgelegten Form zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) in der vorgelegten Form. Der Satzungsbeschluss wird gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.12.2022 09:04 Uhr