Errichtung einer Bushaltestelle "Gewerbegebiet Krün-Süd"; Grundsatzbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
43. Sitzung des Gemeinderates, 30.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen betreibt die Buslinie 9608 zwischen GAP – Mittenwald und Kochel a. See, berichtet der Bürgermeister. Die Busse fahren von Garmisch-Partenkirchen kommend zunächst nach Mittenwald, haben dort einen Aufenthalt von ca. 20 Minuten, um dann über Krün/Wallgau nach Kochel zu fahren. Der Bus fährt dabei über die Bundesstraße zwei nach Mittenwald unmittelbar am Gewerbegebiet Krün-Süd vorbei. Es wäre für die Nutzer der Buslinie eine große Zeitersparnis, wenn der Linienbus von der B2 abfahren könnte, an einer Haltestelle „Gewerbegebiet Krün-Süd“ stoppen könnte und um anschließend gleich wieder auf die B2 in Richtung Mittenwald zu fahren. Zeitlich ist das gut unterzubringen, weil in Mittenwald eh eine Wartezeit eingeplant ist und die räumlichen Möglichkeiten wäre vorhanden. Ein Ortstermin mit Landratsamt, Polizei, staatl. Bauamt Weilheim und RVO (Betreiber der Linie) ist erfolgt und alle Beteiligten haben dem Vorhaben zugestimmt, so der Bürgermeister.
Diese zusätzliche Haltestelle würde in erster Linie den Schulkindern und Nutzern der Buslinie aus Krün und Wallgau helfen. Es könnten damit die Linie 9608 GAP – Mittenwald – Krün/Wallgau verkürzt werden.
Die Bushaltestelle muss den Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Förderungen sind grds. möglich. Eine entsprechende Anfrage ist bei der Regierung von Oberbayern gestellt.
Ggf. könnten die notwendigen Tiefbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Erschließung der Fläche im Gewerbegebiet Krün-Süd erfolgen. Die Planung müsste als Grundlage für die Kostenberechnung, Förderung, Ausschreibung und Umsetzung erfolgen.
Beschluss
Der Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Bushaltestelle an der B11, Einfahrt Gewerbegebiet Krün-Süd wird gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt die Planung zu veranlassen, die Kosten zu ermitteln und die konkreten Fördermöglichkeiten abzuklären. Vor Auftragsvergabe für die Bauarbeiten ist die Maßnahme dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.03.2024 19:13 Uhr