Hochwasserschutz Kranzbach; Förderantrag zur Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes - Unterlagen für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn
Daten angezeigt aus Sitzung:
47. Sitzung des Gemeinderates, 19.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Um einen Zuwendungsantrag stellen zu können, muss ein bestandskräftiger öffentlich-rechtlicher Bescheid vorliegen. Zudem müssen die Grundstücksverhältnisse klar geregelt sein, falls nicht gemeindeeigene Grundstücke betroffen sind.
Des Weiteren wurde das Vorhaben nicht im diesjährigen Förderprogramm 2024 des Ministeriums gelistet. Daher kann die Gemeinde frühestens Anfang nächsten Jahres einen Zuwendungsbescheid erhalten. Allerdings besteht die Möglichkeit einen Antrag zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen. Die wesentlichen Unterschiede zu einem „normalen“ Förderantrag sind unter Nr. 3.2, Zuwendungs-UMS beschrieben (siehe unten).
Für die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns sind neben einigen Unterlagen auch ein Gemeinderatsbeschluss notwendig, mit dem die Gemeinde bestätigt, die im Zuwendungs-UMS unter Nr. 3.2 aufgelisteten Punkte (siehe unten) zu beachten:
- Aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden kann,
- Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids darstellt,
- Eine etwaige spätere Förderung nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen wird,
- Die Dringlichkeit des Vorhabens durch den vorgezogenen Maßnahmenbeginn nicht geändert wird,
- Der Antragssteller das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen hat und
- Die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind
Beschluss
Dem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Durchführung der Hochwasserschutzmaßnahme am Kranzbach – innerorts wird zugestimmt. Der Gemeinderat nimmt die im Zuwendungs-UMS unter Nr. 3.2 aufgelisteten Punkte zur Kenntnis und bestätigt die entsprechende Einhaltung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.08.2024 06:58 Uhr