Aufstellung des Bebauungsplans B-032 „Sondergebiet Kieswerk und Recycling – Krüner Weide“ bei gleichzeitiger Durchführung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Gemeinderates, 06.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 48. Sitzung des Gemeinderates 06.08.2024 ö 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Wallgau hat am 18.06.2020 und der Gemeinderat der Gemeinde Krün am 28.07.2020, die Aufstellung des gemeindegebietsübergreifenden Bebauungsplanes „Sondergebiet Kieswerk und Recycling – Krüner Weide“ bei gleichzeitiger Änderung der jeweiligen Flächennutzungspläne beschlossen.

Die beiden Gemeinderatsgremien haben in ihrer Sitzung vom 18.06.2020 / 28.07.2020 der Bebauungsplanung mit Begründung und Umweltbericht, sowie der Flächennutzungsplanänderung mit Erläuterungsbericht und Umweltbericht zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen. Der Beschlussfassung lagen die Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanunterlagen, jeweils mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung des LArch. J. Wurm vom 10.06.2020 /ergänzt am 18.09.2020, zugrunde.

Das Verfahren gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 15.12.2020 bis 15.01.2021 durchgeführt. Das Ergebnis wurde durch die beiden Gemeinderatsgremien am 18.02.2021 und 09.03. 2021 behandelt und gebilligt sowie die öffentliche Auslegung beschlossen, erklärt der Bürgermeister.

Im Nachgang wurden die Pläne noch einmal angepasst sowie die Darstellung und Begründung des überwiegend öffentlichen Interesses verfasst bzw. ergänzt. Aufgrund des zeitlichen Fortschritts ist es rechtlich ratsam, diese Beschlüsse neu zu fassen. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Wallgau und der Gemeinde Krün haben ihre Bereitschaft erklärt, dass Verfahren fortzuführen. Sie beschließen deshalb in der Sitzung vom 18.Juli 2024 (Wallgau) und in der Sitzung vom 06. August 2024 (Krün) den am 18.02.2021 unter 4.1 gefassten Billigungs- und unter 4.2 gefassten Auslegungsbeschluss nach Maßgabe der am 18.02.2021 durchgeführten Abwägung zu erneuern.

Entsprechend dem Beschluss vom 18.02.2021 ist/sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange § 4 Abs.2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2024 16:06 Uhr