Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 2 BauGB "Hochstraße-Ötzwiesenweg"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger berichtet über die Beschlussfassungen des Bauausschusses in den Sitzungen vom 16.07. und 01.08. in denen er sich mit der Entwicklung des Gebiets zwischen Hochstraße und Ötzwiesenweg (siehe Anlage 1 und 2) beschäftigte. Am 01.08.2019 wurde ein einstimmiger Beschluss gefasst, nachdem dem Gemeinderat einstimmig empfohlen wird, eine Satzung zur Klarstellung zwischen Innen- und Außenbereich aufzustellen. Eine großflächigere Entwicklung des Gebietes unter Einbeziehung der angrenzenden Flächen (im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt) wird nicht empfohlen.

Der Gemeinderat spricht sich einheitlich dafür aus, zur Klarstellung den Aufstellungsbeschluss für eine Satzung gemäß § 34 Abs. 2 BauGB zu fassen und ein entsprechendes Verfahren durchzuführen.

Über einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag soll die Kostenübernahme für die Planungskosten etc. geregelt werden.

Für die Planung und die Durchführung des Verfahrens soll das Büro AKFU Architekten, Germering beauftragt werden.

Beschluss 1

Der Aufstellungsbeschluss für eine Satzung gemäß § 34 Abs. 2 BauGB für den Bereich „Hochstraße – Ötzwiesenweg“ wird gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bürgermeister wird ermächtigt einen städtebaulichen Vertrag für die Erstattung der Kosten für die Planungsleistung, etc. abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen. Der Auftrag für die Planung wird an das Büro akfu-Architekten und Stadtplaner, Germering vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 10:27 Uhr