Hochwasserschutz Kranzbach außerorts; Grundsatzbeschluss und Vorbereitung Vergabeverfahren Planungsleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Gemeinderates, 28.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bürgermeister fasst die Vorplanung für den Hochwasserschutz am Kranzbach zusammen, welche mehrere Maßnahmen vorsieht. Neben dem Ausbau des Bachbetts im innerörtlichen Bereich, soll ein Rückhaltebauwerk im Bereich des Barmseeauslaufs, sowie ein Regulierungsbauwerk am Tennseeauslauf, sowie kleinere weiter Maßnahmen errichtet werden. Für diese Maßnahmen soll die Planung vorangetrieben werden.

Auf Rückfrage beim WWA zur Vergabe der Planungsleistung für den Bereich „außerorts“ hat die Gemeinde folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schwarzenberger,
nach Rücksprache mit unserer internen Vergabestelle ist für die weitere Beauftragung zwingend eine Ausschreibung erforderlich.
Nachdem unsere Vergabestelle zudem der Auffassung ist, dass hier alles was mit der Planung HWS Kranzbach zusammenhängt, zusammen zu zählen ist, wird der Schwellenwert von 221.000 € voraussichtlich gerissen.
Es ist dann sogar ein VGV-Verfahren, d.h. ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Auf dieser Grundlage muss ein sogenanntes VgV-Verfahren durchgeführt werden, welches die Vergabestelle des Zweckverbands Kommunale Dienstleistungen ausführt. Dafür ist es notwendig, dass Informationen zu Baukosten, Kosten für Planungsleistungen ermittelt werden. Dafür wird die Unterstützung durch ein Ingenieurbüro notwendig, weil die Verwaltung fachlich dazu nicht in der Lage ist.
Nach Durchführung des VgV-Verfahrens muss der Gemeinderat den Auftrag an das ausgewählte Planungsbüro vergeben.
Zunächst soll dann die Planung für das Rückhaltebauwerk am Barmseeauslauf verfolgt werden, anschließend dann die Maßnahmen weiter flussaufwärts.

Beschluss 1

Der Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Maßnahmen für den Hochwasserschutz „außerorts“ wird gefasst. Die Planungen sind voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Planungsleistungen zum Hochwasserschutz „außerorts“ ein Vergabeverfahren vorbereiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.02.2025 07:28 Uhr