Bebauungsplan "Griesweg-Nord"; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
35. Sitzung des Gemeinderates, 02.10.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger verweist auf den Beschluss des Gemeinderats, einen Bereich nördlich des Grieswegs im Rahmen eines Einheimischenmodells zum Bauland entwickeln zu wollen (siehe Anlage 1). Die Gespräche mit dem Freistaat Bayern als Grundstücksbesitzer sind seit längerer Zeit aufgenommen. Jetzt wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass für einen möglichen Verkauf der Fläche eine Bauleitplanung, zumindest aber ein Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat notwendig ist.
Für die Entwicklung der Fläche zum Wohngebiet gibt es einen zustimmenden Grundsatzbeschluss der Weidegenossenschaft. Nachdem der Forstbetrieb grundsätzlich nur noch Flächen tauscht und nicht nur verkauft, hat die Gemeinde nun eine geeignete Fläche zum Tausch gefunden. Für diese Fläche ist die Grundstücksbewertung in Auftrag gegeben, ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
Um den Grunderwerb vorantreiben zu können, muss der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden.
Für die Ausarbeitung des Bebauungsplans soll der Auftrag an das Planungsbüro akfu-Architekten und Stadtplaner vergeben werden. Auch hierzu muss der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss fassen.
Die Gemeinderatsmitglieder Schober, Schwarzenberger, Ragaller, Albrecht sowie Glasl merken an, dass bei der Aufstellung des Punktekatalogs für die Bewerber insbesondere darauf geachtet werden soll, einheimische Familie mit niedrigem Einkommen zu begünstigen und realistische, finanzielle Vorgaben zu stellen.
Das Gremium ist sich einig, das Projekt anzuschieben und alle nötigen Schritte anzugehen.
Beschluss 1
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Griesweg-Nord“ wird gefasst. Es soll wohnen nach den Vorgaben für ein allgemeines Wohngebiet zugelassen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Entwicklung des Gebietes erfolgt ausschließlich zur Umsetzung eines Einheimischenmodells in der Gemeinde Krün. Die Verwaltung wird beauftragt, Richtlinien für die Vergabe der Grundstücke zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Auftrag für die Planung des Bebauungsplans und die Durchführung des Verfahrens wird an das Planungsbüro akfu-Architekten vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2021 10:23 Uhr