1. Änderung Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße; Abwägung und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
46. Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat die Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße beschlossen und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Bürgermeister Schwarzenberger verlas die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Den Einwendungen des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim und des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen wurde zugestimmt. Die entsprechenden redaktionellen Änderungen werden in die Satzung eingearbeitet und berücksichtigt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung gem. § 34 Abs. 1 und 3 BauGB für den Bereich südlich der Soiernstraße im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB mit Begründung einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen als Satzung.
Die 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung gem. § 34 Abs. 1 und 3 BauGB für den Bereich südlich der Soiernstraße im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2021 10:28 Uhr